Phaseolus vulgaris L. · Samen (weiße Bohne) · Enzymaktivität in U/g
Wässriger Extrakt aus dem Samen der weißen Bohne, spezifiziert über die Alpha-Amylase-Hemmaktivität von mind. 3.000 U/g statt über einen Prozentwert. Das Lektin Phytohämagglutinin (PHA) muss je Charge nicht nachweisbar sein. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Aktivitätsqualität
Phaseolus vulgaris · 3.000 U/gEin Enzymhemmer wird über Aktivität spezifiziert, nicht über Prozent
Phaseolus vulgaris, die Gartenbohne, enthält im Samen Phaseolamin, ein Protein, das die Alpha-Amylase in vitro hemmt. Weil die Funktion enzymatisch ist, spezifizieren wir den Extrakt über die Aktivität in Einheiten pro Gramm.
Ein Proteinwert allein beschreibt das Material nicht: Ein zu heiß verarbeitetes, denaturiertes Protein zählt im Gesamtprotein weiter mit, hemmt aber nichts mehr. Nur der Aktivitätstest unterscheidet das.
Rohe Bohnen enthalten zudem Phytohämagglutinin (PHA), ein toxisches Lektin. Ein Lebensmittelextrakt muss im Hämagglutinationstest nicht nachweisbar sein; das prüfen wir je Charge. Extrahiert wird ausschließlich mit Wasser.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Bohnensamens und ihre Messgrößen
Proteinischer Alpha-Amylase-Hemmer und funktionsbestimmender Bestandteil; gemessen als Aktivität, nicht als Prozent
Varianten des Hemmers im Samen, die zur gemessenen Gesamtaktivität beitragen
Toxisches Lektin der rohen Bohne, kein erwünschter Bestandteil. Wird durch geeignete Hitzebehandlung zerstört und muss im Hämagglutinationstest nicht nachweisbar sein
Hauptproteine des Samens; sie erklären den Gesamtproteingehalt, tragen aber nicht zur Hemmaktivität bei
Kohlenhydratfraktion des Samens
Sekundäre Inhaltsstoffe, die das Profil des Extrakts ergänzen
Aktivität und Lektinkontrolle als Messwerte
Mind. 3.000 U/g Alpha-Amylase-Hemmaktivität im enzymatischen In-vitro-Test, je Charge.
Hämagglutinationstest je Charge mit dem Ergebnis „nicht nachweisbar“.
Keine organischen Lösungsmittel; das steht als eigene Zeile auf dem COA.
Phaseolamin wird in Studien zur Stärkeverdauung untersucht; die Ergebnisse sind uneinheitlich. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Gewonnen aus einer verbreiteten Speisebohne, wässrig extrahiert.
Wasserlöslich und gut in Pulvermischungen und Kapseln zu verarbeiten.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Aktivität und Lieferkette
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Weiße Bohne 3.000 U/g Standardaktivität | Alpha-Amylase-Hemmaktivität mind. 3.000 U/g (enzymatisch) | Feines Pulver, weiß bis cremefarben | Nahrungsergänzung, Kombinationen | Wasserlöslich |
| Weiße Bohne hohe Aktivität Hohe Aktivität | Alpha-Amylase-Hemmaktivität mind. 6.000 U/g (enzymatisch) | Feines Pulver, weiß bis cremefarben | Formate mit niedriger Dosis | Wasserlöslich |
| Weiße Bohne 4:1 Verhältnis | Natürliches Verhältnis 4:1; Aktivität je Charge ausgewiesen | Feines Pulver, cremefarben | Kombinationen, kostenoptimierte Formate | Wasserlöslich |
| Weiße Bohne 10:1 Verhältnis | Natürliches Verhältnis 10:1; Aktivität je Charge ausgewiesen | Feines Pulver, cremefarben | Konzentrierte Kombinationen | Wasserlöslich |
| Weiße Bohne gentechnikfrei IP Identity Preserved | Gentechnikfreie Ware mit dokumentierter Warentrennung; Aktivität nach Spezifikation | Feines Pulver, cremefarben | Marken mit dokumentierter gentechnikfreier Kette | Wasserlöslich |
Verlangen Sie die Spezifikation in Aktivitätseinheiten pro Gramm, nicht in Prozent: Ein denaturiertes Protein zählt im Gesamtprotein mit, hemmt aber nichts. Verlangen Sie außerdem die Zeile „Lektin PHA nicht nachweisbar“, die eigene Sicherheitskontrolle der Bohne, und die Erklärung zur wässrigen Extraktion. Ein Datenblatt, das nur Protein in Prozent angibt, beschreibt nicht, was das Material tut. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Weiße-Bohnen-Extrakt wird in fünf Formen eingekauft. Die Standardqualität ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Wässriger Samenextrakt aus Phaseolus vulgaris, getrocknet und gemahlen | Aktivität mind. 3.000 U/g; PHA nicht nachweisbar | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleiche Aktivität, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Aktivität bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Hohe Aktivität | Extrakt mit erhöhter Aktivität | Aktivität mind. 6.000 U/g | Auf Bestellung |
| Gentechnikfrei IP | Dokumentierte Warentrennung | Gentechnikfreiheitserklärung mit Identity Preservation je Charge | Auf Bestellung |
Ein Weiße-Bohnen-Extrakt ohne Aktivitätswert und PHA-Ergebnis ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beide in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Weiße-Bohnen-Extrakt 3.000 U/g
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Phaseolus vulgaris L. | — |
| Familie | Fabaceae (Leguminosae) | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Samen (weiße Bohne) | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Weiß bis cremefarben* | Organoleptisch |
| Identität | Positiv gegen das Proteinprofil von Phaseolus-vulgaris-Samen | SDS-PAGE / HPTLC |
| Alpha-Amylase-Hemmaktivität (U/g) | Mind. 3.000 | Enzymatischer Test (in vitro) |
| Gesamtprotein (% m/m, N × 6,25) | Mind. 40 | Kjeldahl |
| Lektinaktivität (PHA) | Nicht nachweisbar | Hämagglutinationstest |
| Extraktionsmittel | Gereinigtes Wasser, keine organischen Lösungsmittel | Erklärung |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 5–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 5 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 1 | IP-2014 |
| Allergeninformation | Leguminose; nicht unter den Allergenen in Anhang II der VO (EU) Nr. 1169/2011; Allergenerklärung liegt bei | Erklärung |
| Schwermetalle gesamt (ppm) | Max. 10 | ICP-MS |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Die Farbe kann je nach Rohware leicht schwanken. Drei Zeilen definieren dieses Material. Die Aktivität: Für einen Enzymhemmer ist die richtige Angabe Einheiten pro Gramm, weil denaturiertes Protein im Gesamtprotein weiter mitzählt, aber nichts mehr hemmt; den Proteinwert weisen wir aus, aber nie als Einstellungsbasis. Die Lektinaktivität: Rohe Bohnen enthalten Phytohämagglutinin, das durch geeignete Hitzebehandlung zerstört wird; im Lebensmittelextrakt muss es im Hämagglutinationstest je Charge nicht nachweisbar sein. Und das Extraktionsmittel: ausschließlich Wasser. Bohnen gehören nicht zu den Hauptallergenen nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011; eine Allergenerklärung liegt trotzdem bei. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Bohnensamen zum geprüften Extrakt: Aktivität und Lektin gemessen
Herkunft: Weiße Bohnen (Phaseolus vulgaris) aus Indien. Die Identität wird über das Proteinprofil per SDS-PAGE bzw. HPTLC bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Wässrige Extraktion, kontrollierte Hitzebehandlung und Trocknung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Alpha-Amylase-Hemmaktivität enzymatisch, Lektin PHA per Hämagglutinationstest, Protein nach Kjeldahl, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Aktivitätswert und PHA-Ergebnis, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Weiße Bohne von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Die weiße Gartenbohne ist ein etabliertes Lebensmittel; ein wässriger Extrakt aus der Bohne ist nicht neuartig.
Zur Abgrenzung: Ein hydrolysiertes Peptidextrakt aus schwarzen Bohnen wurde 2026 als neuartig eingestuft, das betrifft ein anderes Verfahren. Der eigentliche Kontrollpunkt ist der Prozess: Rohe Bohnen enthalten Phytohämagglutinin, ein toxisches Lektin, das durch ausreichende Hitzebehandlung zerstört wird; die Restlektinaktivität sollte belegt sein. Aussagen zu Kohlenhydrat-„Blockern“ oder Gewichtsabnahme sind nicht zugelassen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Phaseolus vulgaris nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Phytohämagglutinin wird durch geeignete Hitzebehandlung zerstört. Wir prüfen je Charge per Hämagglutinationstest; das Ergebnis „nicht nachweisbar“ steht auf dem COA.
Für Phaseolus-vulgaris-Extrakt gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Bezeichnungen wie „Kohlenhydratblocker“ oder Aussagen zur Gewichtsabnahme sind für Lebensmittel nicht zulässig; die Kennzeichnung verantwortet der Inverkehrbringer.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit weißer Bohne formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Aktivität in U/g, Lektin PHA je Charge, wässrige Extraktion, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir verwenden Cookies für Analysen und zur Werbemessung. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Datenschutz