Gymnema sylvestre (Retz.) R.Br. ex Sm. · Familie Apocynaceae · Blattextrakt
Die ayurvedische Pflanze Gurmar, eingestellt auf mind. 25 % Gymnemasäuren, mit der Prüfmethode auf jedem Zertifikat, weil Gymnemasäure-Werte aus verschiedenen Methoden nicht vergleichbar sind. Extrahiert aus dem Blatt von Gymnema sylvestre, mit einem Funktionstest, den Sie selbst nachprüfen können. Mit COA, aus Indien. Für die Schweiz gilt eine Einschränkung (siehe unten).

Eingestellte Qualität
Gymnema sylvestre · Gymnemasäuren 25 %Die einzige Pflanze, deren Echtheit Sie mit der eigenen Zunge prüfen können
Gymnema sylvestre, auf Hindi Gurmar, ist eine verholzende Kletterpflanze aus der Familie der Apocynaceae, heimisch in Zentral- und Südindien und eine der am längsten dokumentierten Pflanzen des Ayurveda. Ihr Sanskrit-Name Meshashringi bezieht sich auf die Widderhorn-Form der Frucht.
Das Blatt hat eine im Pflanzenhandel seltene Eigenschaft: Kaut man es, wird die Wahrnehmung von Süße vorübergehend ausgeschaltet. Der Effekt tritt sofort ein, ist eindeutig und hält etwa eine halbe Stunde; Zucker auf der Zunge schmeckt dann wie geschmackloser Sand. Verantwortlich sind vor allem die Gymnemasäuren, dazu Gurmarin, ein Peptid des Blattes.
Für den Einkauf ist das doppelt nützlich. Es trägt eine echte Anwendung in Produkten rund um weniger Süßes, und es ist ein funktioneller Biotest: Ein echter, wirksamer Gymnema-Extrakt unterdrückt den Süßgeschmack; Material, das auf dem Papier passt, den Test aber nicht besteht, verdient eine Nachprüfung. Der Test wird an jeder Charge durchgeführt.
Wichtig für die DACH-Region: Das Gymnema-Blatt steht in der Schweiz auf der Liste der Pflanzen, die nicht in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Einzelheiten zu Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen weiter unten; Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Saponine, Peptide und was den Süßgeschmack tatsächlich unterdrückt
Die wichtigsten Triterpensaponine des Blattes und Einstellungsgrundlage; eine Gruppe verwandter Oleanan-Glykoside, keine Einzelverbindung
Weitere Saponine des Blattes, die die Gymnemasäuren begleiten und in einen Gruppenwert mit eingehen
Polypeptid des Blattes, mit der Unterdrückung des Süßgeschmacks verbunden; als Peptid geht es nicht in die Saponinbestimmung ein
Hydrolyseprodukt, das manche Prüfverfahren als Bezug verwenden; ein weiterer Grund, warum Prozentwerte zwischen Lieferanten abweichen
Sekundäre phenolische Fraktion des Blattes, Teil des Vollspektrumprofils und des typischen Fingerprints
Verantwortlich für die grüne bis dunkelgrüne Farbe, ein Thema bei hellen oder klaren Rezepturen
Eine Spezifikation, die sich vergleichen lässt, und ein Test, der sich nicht fälschen lässt
Gymnemasäure-Werte aus verschiedenen Methoden sind nicht vergleichbar. Erst die deklarierte Methode macht aus einer Prozentzahl eine einforderbare Spezifikation und Angebote vergleichbar.
Ein echter Biotest, selten bei Botanicals. Wirksames Gymnema unterdrückt den Süßgeschmack für etwa eine halbe Stunde; verdünntes oder mit Fremdsaponinen „angereichertes“ Material tut das nicht.
Die Wirkung der Gymnemasäuren auf die Süßgeschmacksrezeptoren ist in der Literatur gut beschrieben (Übersicht: Tiwari P et al., 2014; BioMed Res Int). Welche Aussagen in Ihrem Markt zulässig sind, regelt das Angabenrecht.
Die Geschmacksunterdrückung trägt eine klar unterscheidbare Anwendung: Lutschtabletten, Sprays und Kauprodukte, bei denen der Verbraucher den Effekt direkt spürt.
Die kaltwasserlösliche Qualität für Getränke, Sticks und Brausetabletten; die Standardqualität für Kapseln, Tabletten und Pulvermischungen.
Qualitäten mit 25, 50 und 75 % erhältlich; lesen Sie vor dem Vergleich die Methodenzeile, denn ein höherer Wert nach anderer Methode bedeutet kein stärkeres Material.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Lesen Sie die Methodenspalte, bevor Sie Prozentwerte vergleichen: bei diesem Material sind die Zahlen nicht gleichwertig
| Qualität | Einstellung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Gymnema-Extrakt 25 % Standard | Gymnemasäuren mind. 25 %, Methode deklariert | Feines Pulver, grün bis dunkelgrün, mind. 95 % durch 40 mesh | Kapseln und Tabletten | Teilweise wasserlöslich |
| Gymnema-Extrakt 50 % Hochkonzentriert | Gymnemasäuren mind. 50 %, Methode deklariert | Feines Pulver, grün bis braungrün | Rezepturen mit geringer Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Gymnema-Extrakt 75 % Sehr hoch konzentriert | Gymnemasäuren mind. 75 %, die Methode ist entscheidend | Feines braungrünes Pulver | Wenn die Spezifikation einen hohen Prüfwert verlangt; Methode bestätigen | Teilweise wasserlöslich |
| Gymnema-Extrakt WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Gehalt nach Spezifikation | Rieselfähiges grünes Pulver | Getränke, Sticks, Brausetabletten, Getränkepulver | Kaltwasserlöslich |
| Gymnema-Verhältnisextrakt Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1 | Feines dunkelgrünes Pulver | Traditionelle und ayurvedische Rezepturen | Nach Spezifikation |
Die Qualität mit 25 % ist die Standardspezifikation mit COA. Eine offene Anmerkung zu den hohen Stufen: Weil Gymnemasäuren eine Gruppe von Saponinen sind, gemessen per UV oder gravimetrisch und nicht als Einzelverbindung per Chromatographie, hängt der Prozentwert stark von der Methode ab. Ein Wert von 75 % spiegelt meist eine andere Prüfgrundlage wider, nicht dreimal so viel Wirkstoff.
Gymnema-Extrakt wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Blattextrakt aus Gymnema sylvestre, getrocknet und gemahlen | Mind. 25 % Gymnemasäuren, Methode deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Blattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes Blatt von Gymnema sylvestre, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Blatt geschnitten (Teeschnitt) | Getrocknetes Blatt, Teebeutelschnitt oder geschnitten und gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Kräutertee und eigene Extraktion |
Ein Markergehalt ohne Prüfmethode ist keine Spezifikation: Bei Gymnema gilt das mehr als bei jedem anderen Material. Verlangen Sie in jedem Angebot Methode und Pflanzenteil.
Vollständige Spezifikation des Gymnema-Blattextrakts mit 25 %. Die Werte sind Spezifikationsgrenzen, keine Ergebnisse einer bestimmten Charge; jede Lieferung hat ihr eigenes Analysenzertifikat
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Gymnema sylvestre (Retz.) R.Br. ex Sm. | — |
| Familie | Apocynaceae (früher Asclepiadaceae) | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Grün bis dunkelgrün* | Organoleptisch |
| Geruch | Charakteristisch | Organoleptisch |
| Geschmack | Charakteristisch, bitter | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht dem Referenzextrakt, positiv | DC |
| Prüfmethode | Je Charge deklariert (UV / gravimetrisch) | Erklärung |
| Gymnemasäuren (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 25,0 | Nach deklarierter Methode |
| Unterdrückung des Süßgeschmacks | Positiv, je Charge geprüft | Funktionstest |
| Saponinprofil per HPLC | Auf Anfrage | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/v) | 4–7 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10 | IP-2014 |
| Salzsäureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht (EU-Höchstgehalte, auf Anfrage) | GC-MS / LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, in ungeöffneter Originalverpackung | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt, verschlossen | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Der Gymnemasäuregehalt hängt von der Prüfmethode ab: Es ist eine Saponingruppe, gemessen per UV oder gravimetrisch, keine Einzelverbindung per Chromatographie, und verschiedene Verfahren liefern an derselben Probe deutlich verschiedene Werte. Deshalb steht die Methode auf jedem Zertifikat.
Vom Blatt zum eingestellten Extrakt: deklarierte Methode, Funktionstest, vollständige Unterlagen
Rohstoff und Identität: Der Extrakt wird aus dem Blatt von Gymnema sylvestre aus Zentral- und Südindien hergestellt, dem natürlichen Verbreitungsgebiet der Art. Die Identität wird per DC gegen Referenzmaterial bestätigt und, ungewöhnlich bei Botanicals, zusätzlich funktionell mit dem Süßblocker-Test, den keine zugesetzte Fremdsaponine nachahmen kann.
Herstellung und Prüfung: Verarbeitet in zertifizierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird vor der Freigabe vollständig geprüft: Gymnemasäuren nach deklarierter Methode, Süßblocker-Test, Trocknungsverlust, pH, Schüttdichte, Asche gesamt und salzsäureunlöslich, Siebfeinheit, Lösungsmittelrückstände per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Rückstandsscreening und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit deklarierter Prüfmethode und Ergebnis des Funktionstests, dazu das MSDS. Halal, Kosher, Bio, Ursprungszeugnis, ETO-, Bestrahlungs- und GVO-Erklärungen und Rückstandsbericht nach EU-Höchstgehalten auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Gymnema von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Den Status eines standardisierten Gymnema-Blattextrakts sollten Sie für die konkrete Zubereitung im EU-Novel-Food-Katalog bestätigen; die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist zwischen den Mitgliedstaaten nicht einheitlich. Blutzuckerbezogene Aussagen sind keine zugelassenen Angaben, und ein Produkt mit pharmakologischer Wirkung fällt unter § 2 AMG. Für die Schweiz gilt eine Einschränkung: Das Gymnema-Blatt steht auf der Liste der Pflanzen, die dort nicht in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (siehe Abschnitt Schweiz). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. Gymnema sylvestre (Blatt) ist in der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1. Januar 2026) aufgeführt und darf danach in der Schweiz nicht in Lebensmitteln verwendet werden, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.
Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Gymnema wird häufig mit Blutzucker in Verbindung gebracht. Dafür gibt es in der EU keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, ein Bezug auf eine Krankheit ist auf Lebensmitteln unzulässig, und ein Produkt mit pharmakologischer Wirkung fällt unter § 2 AMG. Hersteller sollten außerdem bedenken, dass Personen, die ihren Blutzucker mit Medikamenten einstellen, vor der Einnahme solcher Produkte ärztlichen Rat einholen sollten.
Aus Indien geliefert von SV Botanica, einem bei APEDA registrierten Handelsexporteur, der mit FSSAI-lizenzierten Herstellern arbeitet, aus dem natürlichen Verbreitungsgebiet der Art. Die Herkunftsart (Anbau oder Wildsammlung) steht auf jeder Charge, mit Chargen-COA; Exportunterlagen auf Anfrage. Mindestmenge 25 kg, Angebote in EUR oder USD. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Gymnema-Extrakt formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Gymnemasäuren mind. 25 % mit deklarierter Prüfmethode und je Charge geprüfter Unterdrückung des Süßgeschmacks. Gurmar-Blattextrakt aus dem Herkunftsgebiet der Pflanze. Muster für Hersteller in Deutschland und Österreich.
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