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Pflanzenextrakt · Blattextrakt mit Funktionstest

Gymnema-sylvestre-Extrakt
Gymnema sylvestre

Gymnema sylvestre (Retz.) R.Br. ex Sm. · Familie Apocynaceae · Blattextrakt

Die ayurvedische Pflanze Gurmar, eingestellt auf mind. 25 % Gymnemasäuren, mit der Prüfmethode auf jedem Zertifikat, weil Gymnemasäure-Werte aus verschiedenen Methoden nicht vergleichbar sind. Extrahiert aus dem Blatt von Gymnema sylvestre, mit einem Funktionstest, den Sie selbst nachprüfen können. Mit COA, aus Indien. Für die Schweiz gilt eine Einschränkung (siehe unten).

Gymnemasäuren 25 % Prüfmethode deklariert Süßblocker-Test je Charge Blattextrakt Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Gymnema-sylvestre-Blattextrakt (Gurmar), eingestellt auf 25 % Gymnemasäuren mit deklarierter Prüfmethode, grün bis dunkelgrün, SV Botanica, Indien

Eingestellte Qualität

Gymnema sylvestre · Gymnemasäuren 25 %
25 %
Gymnemasäuren
Blatt
Verwendeter Pflanzenteil
Deklariert
Prüfmethode
Geprüft
Unterdrückung des Süßgeschmacks
36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Gymnema-sylvestre-Extrakt?

Die einzige Pflanze, deren Echtheit Sie mit der eigenen Zunge prüfen können

Gymnema sylvestre, auf Hindi Gurmar, ist eine verholzende Kletterpflanze aus der Familie der Apocynaceae, heimisch in Zentral- und Südindien und eine der am längsten dokumentierten Pflanzen des Ayurveda. Ihr Sanskrit-Name Meshashringi bezieht sich auf die Widderhorn-Form der Frucht.

Das Blatt hat eine im Pflanzenhandel seltene Eigenschaft: Kaut man es, wird die Wahrnehmung von Süße vorübergehend ausgeschaltet. Der Effekt tritt sofort ein, ist eindeutig und hält etwa eine halbe Stunde; Zucker auf der Zunge schmeckt dann wie geschmackloser Sand. Verantwortlich sind vor allem die Gymnemasäuren, dazu Gurmarin, ein Peptid des Blattes.

Für den Einkauf ist das doppelt nützlich. Es trägt eine echte Anwendung in Produkten rund um weniger Süßes, und es ist ein funktioneller Biotest: Ein echter, wirksamer Gymnema-Extrakt unterdrückt den Süßgeschmack; Material, das auf dem Papier passt, den Test aber nicht besteht, verdient eine Nachprüfung. Der Test wird an jeder Charge durchgeführt.

Wichtig für die DACH-Region: Das Gymnema-Blatt steht in der Schweiz auf der Liste der Pflanzen, die nicht in Lebensmitteln verwendet werden dürfen. Einzelheiten zu Deutschland, Österreich und der Schweiz stehen weiter unten; Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Saponine, Peptide und was den Süßgeschmack tatsächlich unterdrückt

Gymnemasäuren I–IV

Die wichtigsten Triterpensaponine des Blattes und Einstellungsgrundlage; eine Gruppe verwandter Oleanan-Glykoside, keine Einzelverbindung

Gymnemasaponine

Weitere Saponine des Blattes, die die Gymnemasäuren begleiten und in einen Gruppenwert mit eingehen

Gurmarin

Polypeptid des Blattes, mit der Unterdrückung des Süßgeschmacks verbunden; als Peptid geht es nicht in die Saponinbestimmung ein

Desacylgymnemasäure

Hydrolyseprodukt, das manche Prüfverfahren als Bezug verwenden; ein weiterer Grund, warum Prozentwerte zwischen Lieferanten abweichen

Flavonoide und Phenole

Sekundäre phenolische Fraktion des Blattes, Teil des Vollspektrumprofils und des typischen Fingerprints

Chlorophyll

Verantwortlich für die grüne bis dunkelgrüne Farbe, ein Thema bei hellen oder klaren Rezepturen

Warum Formulierer Gymnema mit deklarierter Methode und Funktionstest wählen

Eine Spezifikation, die sich vergleichen lässt, und ein Test, der sich nicht fälschen lässt

Prüfmethode je Charge deklariert

Gymnemasäure-Werte aus verschiedenen Methoden sind nicht vergleichbar. Erst die deklarierte Methode macht aus einer Prozentzahl eine einforderbare Spezifikation und Angebote vergleichbar.

Funktionstest: Süßgeschmack unterdrückt

Ein echter Biotest, selten bei Botanicals. Wirksames Gymnema unterdrückt den Süßgeschmack für etwa eine halbe Stunde; verdünntes oder mit Fremdsaponinen „angereichertes“ Material tut das nicht.

Was die Forschung beschreibt

Die Wirkung der Gymnemasäuren auf die Süßgeschmacksrezeptoren ist in der Literatur gut beschrieben (Übersicht: Tiwari P et al., 2014; BioMed Res Int). Welche Aussagen in Ihrem Markt zulässig sind, regelt das Angabenrecht.

Produkte rund um weniger Süßes

Die Geschmacksunterdrückung trägt eine klar unterscheidbare Anwendung: Lutschtabletten, Sprays und Kauprodukte, bei denen der Verbraucher den Effekt direkt spürt.

Wasserlösliche Qualität

Die kaltwasserlösliche Qualität für Getränke, Sticks und Brausetabletten; die Standardqualität für Kapseln, Tabletten und Pulvermischungen.

Mehrere Stärken

Qualitäten mit 25, 50 und 75 % erhältlich; lesen Sie vor dem Vergleich die Methodenzeile, denn ein höherer Wert nach anderer Methode bedeutet kein stärkeres Material.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Lesen Sie die Methodenspalte, bevor Sie Prozentwerte vergleichen: bei diesem Material sind die Zahlen nicht gleichwertig

Qualität Einstellung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Gymnema-Extrakt 25 % Standard Gymnemasäuren mind. 25 %, Methode deklariert Feines Pulver, grün bis dunkelgrün, mind. 95 % durch 40 mesh Kapseln und Tabletten Teilweise wasserlöslich
Gymnema-Extrakt 50 % Hochkonzentriert Gymnemasäuren mind. 50 %, Methode deklariert Feines Pulver, grün bis braungrün Rezepturen mit geringer Dosis Teilweise wasserlöslich
Gymnema-Extrakt 75 % Sehr hoch konzentriert Gymnemasäuren mind. 75 %, die Methode ist entscheidend Feines braungrünes Pulver Wenn die Spezifikation einen hohen Prüfwert verlangt; Methode bestätigen Teilweise wasserlöslich
Gymnema-Extrakt WS Wasserlöslich Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Gehalt nach Spezifikation Rieselfähiges grünes Pulver Getränke, Sticks, Brausetabletten, Getränkepulver Kaltwasserlöslich
Gymnema-Verhältnisextrakt Vollspektrum Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1 Feines dunkelgrünes Pulver Traditionelle und ayurvedische Rezepturen Nach Spezifikation

Die Qualität mit 25 % ist die Standardspezifikation mit COA. Eine offene Anmerkung zu den hohen Stufen: Weil Gymnemasäuren eine Gruppe von Saponinen sind, gemessen per UV oder gravimetrisch und nicht als Einzelverbindung per Chromatographie, hängt der Prozentwert stark von der Methode ab. Ein Wert von 75 % spiegelt meist eine andere Prüfgrundlage wider, nicht dreimal so viel Wirkstoff.

Verfügbare Formen

Gymnema-Extrakt wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktBlattextrakt aus Gymnema sylvestre, getrocknet und gemahlenMind. 25 % Gymnemasäuren, Methode deklariertLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Blattpulver (nicht extrahiert)Getrocknetes Blatt von Gymnema sylvestre, auf Siebfeinheit gemahlenBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
Blatt geschnitten (Teeschnitt)Getrocknetes Blatt, Teebeutelschnitt oder geschnitten und gesiebtIdentität, Feuchte, FremdbestandteileAuf Anfrage; für Kräutertee und eigene Extraktion

Ein Markergehalt ohne Prüfmethode ist keine Spezifikation: Bei Gymnema gilt das mehr als bei jedem anderen Material. Verlangen Sie in jedem Angebot Methode und Pflanzenteil.

Technische Spezifikation

Vollständige Spezifikation des Gymnema-Blattextrakts mit 25 %. Die Werte sind Spezifikationsgrenzen, keine Ergebnisse einer bestimmten Charge; jede Lieferung hat ihr eigenes Analysenzertifikat

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleGymnema sylvestre (Retz.) R.Br. ex Sm.—
FamilieApocynaceae (früher Asclepiadaceae)—
Verwendeter PflanzenteilBlatt—
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeGrün bis dunkelgrün*Organoleptisch
GeruchCharakteristischOrganoleptisch
GeschmackCharakteristisch, bitterOrganoleptisch
IdentitätEntspricht dem Referenzextrakt, positivDC
PrüfmethodeJe Charge deklariert (UV / gravimetrisch)Erklärung
Gymnemasäuren (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 25,0Nach deklarierter Methode
Unterdrückung des SüßgeschmacksPositiv, je Charge geprüftFunktionstest
Saponinprofil per HPLCAuf AnfrageHPLC
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/v)4–7IP-2014
Schüttdichte (g/ml)Mind. 0,35IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 10IP-2014
Salzsäureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
PflanzenschutzmittelrückständeEntspricht (EU-Höchstgehalte, auf Anfrage)GC-MS / LC-MS/MS
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, in ungeöffneter Originalverpackung—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt, verschlossen—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Der Gymnemasäuregehalt hängt von der Prüfmethode ab: Es ist eine Saponingruppe, gemessen per UV oder gravimetrisch, keine Einzelverbindung per Chromatographie, und verschiedene Verfahren liefern an derselben Probe deutlich verschiedene Werte. Deshalb steht die Methode auf jedem Zertifikat.

Anwendungen nach Branche

Wo auf Gymnemasäuren eingestellter Gurmar-Blattextrakt eingesetzt wird

Produkte rund um weniger Süßes

  • Lutschtabletten und Kauprodukte
  • Mundsprays und Schmelzfilme
  • Geschmacksbasierte Konzepte

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Tabletten
  • Mehrpflanzen-Kombinationen
  • Ayurvedische Rezepturen

Funktionelle Lebensmittel und Getränke

  • Kräutertees
  • Brausetabletten und Getränkepulver
  • Gummies und Kauprodukte

Ayurveda

  • Klassische Gurmar-Rezepturen
  • Churnas und Konzentrate

Einkauf nach Spezifikation

  • Gehalt und Methode nach Ihrem Datenblatt
  • Saponinprofil per HPLC auf Anfrage

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Blatt zum eingestellten Extrakt: deklarierte Methode, Funktionstest, vollständige Unterlagen

Rohstoff und Identität: Der Extrakt wird aus dem Blatt von Gymnema sylvestre aus Zentral- und Südindien hergestellt, dem natürlichen Verbreitungsgebiet der Art. Die Identität wird per DC gegen Referenzmaterial bestätigt und, ungewöhnlich bei Botanicals, zusätzlich funktionell mit dem Süßblocker-Test, den keine zugesetzte Fremdsaponine nachahmen kann.

Herstellung und Prüfung: Verarbeitet in zertifizierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird vor der Freigabe vollständig geprüft: Gymnemasäuren nach deklarierter Methode, Süßblocker-Test, Trocknungsverlust, pH, Schüttdichte, Asche gesamt und salzsäureunlöslich, Siebfeinheit, Lösungsmittelrückstände per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Rückstandsscreening und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit deklarierter Prüfmethode und Ergebnis des Funktionstests, dazu das MSDS. Halal, Kosher, Bio, Ursprungszeugnis, ETO-, Bestrahlungs- und GVO-Erklärungen und Rückstandsbericht nach EU-Höchstgehalten auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Gymnema von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in zertifizierten Betrieben
Prüfmethode je Charge deklariert
Süßblocker-Test je Charge
Identität per DC
Saponinprofil per HPLC auf Anfrage
Schwermetalle per ICP-MS
Screening auf EU-Rückstandshöchstgehalte (auf Anfrage)
ETO-Erklärung
Mikrobiologisches USP-Panel
Halal, Kosher und Bio (auf Anfrage)
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
COA und MSDS je Charge

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Den Status eines standardisierten Gymnema-Blattextrakts sollten Sie für die konkrete Zubereitung im EU-Novel-Food-Katalog bestätigen; die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist zwischen den Mitgliedstaaten nicht einheitlich. Blutzuckerbezogene Aussagen sind keine zugelassenen Angaben, und ein Produkt mit pharmakologischer Wirkung fällt unter § 2 AMG. Für die Schweiz gilt eine Einschränkung: Das Gymnema-Blatt steht auf der Liste der Pflanzen, die dort nicht in Lebensmitteln verwendet werden dürfen (siehe Abschnitt Schweiz). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. Gymnema sylvestre (Blatt) ist in der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1. Januar 2026) aufgeführt und darf danach in der Schweiz nicht in Lebensmitteln verwendet werden, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.

Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Angaben und Abgrenzung

Gymnema wird häufig mit Blutzucker in Verbindung gebracht. Dafür gibt es in der EU keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben, ein Bezug auf eine Krankheit ist auf Lebensmitteln unzulässig, und ein Produkt mit pharmakologischer Wirkung fällt unter § 2 AMG. Hersteller sollten außerdem bedenken, dass Personen, die ihren Blutzucker mit Medikamenten einstellen, vor der Einnahme solcher Produkte ärztlichen Rat einholen sollten.

Herkunft und Export

Aus Indien geliefert von SV Botanica, einem bei APEDA registrierten Handelsexporteur, der mit FSSAI-lizenzierten Herstellern arbeitet, aus dem natürlichen Verbreitungsgebiet der Art. Die Herkunftsart (Anbau oder Wildsammlung) steht auf jeder Charge, mit Chargen-COA; Exportunterlagen auf Anfrage. Mindestmenge 25 kg, Angebote in EUR oder USD. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Gymnema-Extrakt formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Gymnemasäuren mind. 25 % m/m, mit der Prüfmethode auf jedem Analysenzertifikat. Gymnemasäuren sind eine Gruppe von Triterpensaponinen, die Gymnemasäuren I bis IV und verwandte Glykoside. Daneben gibt es Qualitäten mit 50 und 75 %, einen Vollspektrum-Verhältnisextrakt und eine kaltwasserlösliche Qualität. Jede Charge bestätigt ihre Identität per DC und besteht den Süßblocker-Test.
Nach der von uns geprüften Fassung (Stand 1. Januar 2026) steht das Blatt von Gymnema silvestre in Anhang 1 der Schweizer Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH, SR 817.022.17), der Liste der Pflanzen, die nicht in Lebensmitteln verwendet werden dürfen; das gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel und unabhängig von der Dosis. Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch, bevor Sie für den Schweizer Markt planen.
Den Status eines eingestellten Gymnema-Blattextrakts sollten Sie für die konkrete Zubereitung im EU-Novel-Food-Katalog bestätigen; die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln ist zwischen den Mitgliedstaaten nicht einheitlich. In Deutschland wird ein Nahrungsergänzungsmittel nach § 5 NemV beim BVL angezeigt, in Österreich gibt es keine Anzeige, die Verantwortung liegt beim Lebensmittelunternehmer. Blutzuckerbezogene Aussagen sind nicht zugelassen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Weil Gymnemasäuren eine Gruppe verwandter Saponine sind und keine Einzelverbindung, und die beiden Standardmethoden, UV-Spektrophotometrie und Gravimetrie, diese Gruppe unterschiedlich erfassen. Verschiedene Verfahren, Referenzstandards und Berechnungsgrundlagen liefern an derselben Probe deutlich verschiedene Werte. Das ist kein Betrug, sondern die Natur einer Gruppenbestimmung; ein Prozentwert ohne Methode ist deshalb nicht vergleichbar.
Fast sicher nicht. Weil das Ergebnis von der Methode abhängt, spiegeln sehr hohe Werte meist eine andere Prüfgrundlage wider und nicht proportional mehr Material; deshalb tauchen 75-%-Qualitäten zu Preisen auf, die bei dreifachem Wirkstoff unmöglich wären. Hohe Stufen sind legitime Produkte, wenn die Spezifikation sie verlangt, aber vergleichen Sie nur bei gleicher Methode.
Gymnema schaltet die Wahrnehmung von Süße vorübergehend aus: Kauen Sie das Blatt, geben Sie Zucker auf die Zunge, und Sie spüren etwa eine halbe Stunde lang nur geschmacklosen Sand. Für den Käufer ist das ein Biotest: Ein echter, wirksamer Extrakt unterdrückt den Süßgeschmack, verdünntes oder mit Fremdsaponinen aufgefülltes Material nicht. Machen Sie den Test mit dem Muster selbst; er dauert dreißig Sekunden.
Die Hauptschwäche ist die Methodenabhängigkeit: Weil die Bestimmung eine Saponingruppe misst, können billige Saponine aus anderen Pflanzen den Wert erhöhen, ohne Gymnema hinzuzufügen. Dazu kommen die üblichen Wege: wiederverwendetes, extrahiertes Blatt, nicht deklarierte Maltodextrin- oder Stärkezusätze und mitgemahlene Stängel oder andere Pflanzen. Die Kontrollen sind Identität per DC, deklarierte Methode, Süßblocker-Test und auf Anfrage ein HPLC-Saponinprofil.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen von Gymnema sylvestre werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis. Sie werden getrennt vom Extrakt angeboten.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Gymnema-sylvestre-Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente. Ein Käufer, der einen Hersteller sucht, erhält dieselbe Kontrolle über die Spezifikation und einen einzigen Ansprechpartner, mit der zusätzlichen Flexibilität, jeder Charge die benötigte Qualität zuzuordnen.
36 Monate ab Herstellung in ungeöffneter Originalverpackung, kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt. Eine Besonderheit: Die grüne Chlorophyllfraktion ist lichtempfindlich und wird bei längerer Belichtung braungrün. Das ist eine organoleptische Veränderung, kein Verlust an Gymnemasäuren.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Bitten Sie Ihr Labor, die Methode der Gymnemasäurebestimmung anzugeben, sonst vergleichen Sie zwei verschiedene Messungen. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Prüfwert und Methode, Träger, Siebfeinheit, Löslichkeit, Farbe und Verpackung lassen sich an Ihre Rezeptur anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Nennt Ihre jetzige Spezifikation einen Gymnemasäure-Prozentwert ohne Methode, klären wir zuerst, was Ihr bisheriges Material tatsächlich ist.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; die Produktionszeit für eine bestätigte Bulkbestellung liegt üblicherweise bei 3 bis 4 Wochen zuzüglich Transit. Die Mindestmenge ist 25 kg.

Gymnema-sylvestre-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Gymnemasäuren mind. 25 % mit deklarierter Prüfmethode und je Charge geprüfter Unterdrückung des Süßgeschmacks. Gurmar-Blattextrakt aus dem Herkunftsgebiet der Pflanze. Muster für Hersteller in Deutschland und Österreich.

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