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Pflanzenextrakt · Chlorogensäuren aus ungerösteten Bohnen

Grüner-Kaffee-Extrakt
Coffea arabica

Coffea canephora / Coffea arabica · Grüne Bohne · Art je Charge deklariert

Extrakt aus grünen, ungerösteten Kaffeebohnen, eingestellt auf 45 % oder 50 % Chlorogensäuren per HPLC, mit dem Koffeinwert je Charge. Entkoffeinierte Qualität mit max. 0,5 % Koffein. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Chlorogensäuren 45 % · 50 % Per HPLC bestimmt Ungeröstete Bohne Entkoffeiniert verfügbar Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Grüner-Kaffee-Extrakt (Coffea), Chlorogensäuren 45–50 %, SV Botanica, Indien

Bulk-Rohstoff

Coffea · Grüne Bohne · CGA 45–50 %
45–50 %
Chlorogensäuren (HPLC)
Grüne Bohne
Ungeröstet
Max. 0,5 %
Koffein, entkoffeiniert
40 mesh
Mind. 95 % durch das Sieb
24–36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Grüner-Kaffee-Extrakt?

Zwei Zahlen gehören in jede Spezifikation: Chlorogensäuren und Koffein

Grüner-Kaffee-Extrakt wird aus ungerösteten Bohnen von Coffea canephora (Robusta) oder Coffea arabica gewonnen. Ungeröstet, weil das Rösten die Chlorogensäuren abbaut, die Gruppe von Kaffeesäureestern, auf die der Extrakt eingestellt wird.

Unsere Qualitäten enthalten 45 % oder 50 % Chlorogensäuren per HPLC. Weil der Extrakt natürlich Koffein enthält, deklarieren wir es in jeder Charge: Der Wert entscheidet über die Kennzeichnung und darüber, ob ein Produkt in Kategorien mit Koffeingrenzen passt. Dazu gibt es eine entkoffeinierte Qualität (max. 0,5 %) und eine Qualität mit Koffein-Zielwert.

Kaffee hat in der EU eine lange Verzehrgeschichte, der Extrakt ist kein neuartiges Lebensmittel. Gewichtsbezogene Angaben sind für grünen Kaffee in der EU jedoch nicht zugelassen; die Kennzeichnungspflichten stehen weiter unten.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Chlorogensäuren der grünen Bohne und das kennzeichnungsrelevante Koffein

Chlorogensäuren gesamt (Marker)

Gruppe von Kaffeesäureestern und Einstellungsbasis, per HPLC bestimmt und mit mind. 45 % oder 50 % deklariert

5-Caffeoylchinasäure (5-CQA)

Die vorherrschende einzelne Chlorogensäure und Referenzmarker der Gruppe

Kaffeesäure und Ferulasäure

Phenolsäuren, die die Hauptgruppe begleiten und das Profil ergänzen

Koffein

Natürlich enthalten und kennzeichnungsrelevant. In jeder Charge deklariert; in der entkoffeinierten Qualität max. 0,5 %

Trigonellin

Alkaloid der grünen Bohne, ausgewiesen, wenn die Spezifikation des Käufers es verlangt

Dicaffeoylchinasäuren

Doppelester, Teil der Chlorogensäuren gesamt

Warum Einkäufer diesen Grüner-Kaffee-Extrakt wählen

Chlorogensäuren per HPLC und Koffein als Messwert

Chlorogensäuren per HPLC

45 % oder 50 % Chlorogensäuren gesamt, per HPLC bestimmt, nicht per unspezifischer UV-Methode.

Koffein je Charge deklariert

Ein Messwert statt einer pauschalen Angabe, damit Kennzeichnung und Koffeingrenzen sauber geplant werden können.

Entkoffeinierte Qualität

Max. 0,5 % Koffein, für koffeinempfindliche Formate; dazu eine Qualität mit definiertem Koffein-Zielwert.

Ungeröstete Bohne

Nur grüne, ungeröstete Bohnen, denn das Rösten baut die Chlorogensäuren ab.

Was die Forschung beschreibt

Chlorogensäuren aus grünem Kaffee wurden in klinischen Studien untersucht (z. B. Onakpoya I et al., 2011; Gastroenterol Res Pract). Für die EU gibt es dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Wasserlösliche Qualität

Mind. 90 % Löslichkeit für Getränke, Sticks und Brausetabletten.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Legen Sie Chlorogensäuren und Koffein gemeinsam fest

Qualität Wirkstoffanforderung Methode Empfohlene Verwendung Halal / Kosher
Standard 45 % Am häufigsten Chlorogensäuren gesamt mind. 45 %; Koffein deklariert HPLC Nahrungsergänzung in Kapseln und Tabletten Auf Anfrage
Hoher Gehalt 50 % Premium Chlorogensäuren gesamt mind. 50 %; Koffein deklariert HPLC Formate mit niedriger Dosis, konzentrierte Rezepturen Auf Anfrage
Entkoffeiniert 45 % Entkoffeiniert Chlorogensäuren gesamt mind. 45 %; Koffein max. 0,5 % HPLC Koffeinempfindliche Formate, Abendprodukte Auf Anfrage
Koffein-Zielwert Auf Bestellung Chlorogensäuren 45–50 % mit definiertem Koffein-Zielwert HPLC Rezepturen mit festgelegter Koffeinobergrenze Auf Anfrage
Wasserlöslich Für Getränke Entspricht mind. 45 % Chlorogensäuren; Löslichkeit mind. 90 % HPLC Getränke, Sticks, Brausetabletten Auf Anfrage

Spezifizieren Sie zwei Zahlen, nicht eine: Chlorogensäuren und Koffein. Grüner-Kaffee-Extrakt enthält natürlich Koffein, und der Wert entscheidet über Pflichtangaben auf dem Etikett und darüber, ob ein Produkt in Kategorien mit Koffeingrenzen passt. Wir deklarieren Koffein in jeder Charge und bieten eine entkoffeinierte Qualität (max. 0,5 %) und eine mit definiertem Zielwert. Die Art, Coffea canephora oder Coffea arabica, wird ebenfalls je Charge deklariert.

Verfügbare Formen

Grüner Kaffee wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder gegen bestätigte Bestellung beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktExtrakt aus grünen Coffea-Bohnen, getrocknet und gemahlenChlorogensäuren gesamt mind. 45 % (HPLC); Koffein deklariertLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Entkoffeinierter ExtraktExtrakt mit reduziertem KoffeingehaltChlorogensäuren gesamt mind. 45 %; Koffein max. 0,5 %Auf Bestellung
Grüne KaffeebohnenUngeröstete, gereinigte und sortierte BohnenFeuchte, Fremdbestandteile; PestizidscreeningAuf Anfrage, abhängig von der Charge

Ein Grüner-Kaffee-Extrakt ohne Koffeinwert ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie Chlorogensäuren, Koffein und Art in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Grüner-Kaffee-Extrakt 45 %

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleCoffea canephora Pierre ex A.Froehner / Coffea arabica L., je Charge deklariert—
FamilieRubiaceae—
Verwendeter PflanzenteilGrüne Bohne, ungeröstet—
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines Pulver, gelblich bis hellbraun*Organoleptisch
IdentitätPositiv gegen ReferenzstandardHPLC
Chlorogensäuren gesamtMind. 45,0 % (Standard); mind. 50,0 % (hoher Gehalt)HPLC
KoffeinJe Charge deklariert; max. 5,0 % in der Standardqualität, max. 0,5 % entkoffeiniertHPLC
Trigonellin (% m/m)Auf Anfrage ausgewiesenHPLC
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % wässrig)4,0–6,0IP-2014
Wasserlöslichkeit (% m/m)Mind. 90 in der wasserlöslichen QualitätIntern
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
LösungsmittelrückständeEntspricht USP <467>GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
PestizidrückständePrüfung gegen EU-Höchstgehalte auf AnfrageGC-MS / LC-MS/MS
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit24–36 Monate im verschlossenen Gebinde, unter 25 °C und unter 60 % relativer Feuchte, lichtgeschützt—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann durch die natürliche Schwankung der Rohware leicht variieren. Die zwei Zeilen, die zusammen gelesen werden sollten, sind Chlorogensäuren und Koffein. Der Extrakt wird aus ungerösteten Bohnen gewonnen, weil das Rösten die Chlorogensäuren abbaut, und er enthält natürlich Koffein: Dessen Wert bestimmt Pflichtangaben auf dem Etikett und die Eignung für Kategorien mit Koffeingrenzen, deshalb deklarieren wir ihn je Charge statt pauschal. Die entkoffeinierte Qualität enthält max. 0,5 %. Die Art wird ebenfalls je Charge deklariert. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Grüner-Kaffee-Extrakt eingesetzt wird

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Tabletten
  • Pflanzenextrakt-Kombinationen

Getränke

  • Getränkepulver und Sticks
  • Brausetabletten
  • Funktionelle Getränke mit deklariertem Koffein

Sporternährung

  • Pre-Workout-Pulver mit Koffeinangabe

Koffeinarme Formate

  • Entkoffeinierte Qualität für Abendprodukte

Lebensmittel

  • Riegel und Pulvermischungen nach Spezifikation

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Von der grünen Bohne zum geprüften Extrakt: Koffein gemessen

Herkunft: Grüne Kaffeebohnen aus indischem Anbau; die Art (Robusta oder Arabica) wird je Charge deklariert. Die Bohnen werden ungeröstet verarbeitet, damit die Chlorogensäuren erhalten bleiben.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung, gegebenenfalls Entkoffeinierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Chlorogensäuren und Koffein per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit Koffeinwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Grüner Kaffee von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Koffein per HPLC je Charge
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Grüner-Kaffee-Extrakt ist in der EU kein neuartiges Lebensmittel.

Der Kennzeichnungspunkt ist Koffein: Der Extrakt enthält es von Natur aus, und Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt ab bestimmten Gehalten Hinweise; die EFSA hält bis 400 mg Koffein pro Tag für Erwachsene für unbedenklich. Deshalb weisen wir neben den Chlorogensäuren den Koffeingehalt je Charge aus. Aussagen zur Gewichtsabnahme sind nicht zugelassen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Coffea arabica nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Koffein und Kennzeichnung

Nahrungsergänzungsmittel mit zugesetztem Koffein brauchen nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 einen Warnhinweis und die Koffeinangabe. Die EFSA hält für gesunde Erwachsene bis zu 400 mg Koffein täglich aus allen Quellen für unbedenklich. Unser Koffeinwert je Charge ist die Grundlage dieser Berechnung.

Angaben

Für Grüner-Kaffee-Extrakt oder Chlorogensäuren ist in der EU keine gewichtsbezogene oder andere gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Aufmachung und Werbung verantwortet der Inverkehrbringer.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

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Rohstoffe, die häufig zusammen mit grünem Kaffee formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Auf 45 % oder 50 % Chlorogensäuren gesamt per HPLC, mit dem Koffeinwert je Charge. Daneben gibt es eine entkoffeinierte Qualität (max. 0,5 % Koffein), eine mit Koffein-Zielwert und eine wasserlösliche Qualität.
Ja, Kaffee hat in der EU eine lange Verzehrgeschichte, und der Extrakt aus grünen Bohnen ist kein neuartiges Lebensmittel. In Deutschland wird ein Nahrungsergänzungsmittel nach § 5 NemV beim BVL angezeigt, und die Koffeinkennzeichnung nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 ist zu beachten. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Nein. Für Grüner-Kaffee-Extrakt oder Chlorogensäuren ist in der EU keine gewichtsbezogene gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Die Studienlage ist uneinheitlich, und Werbung mit Gewichtsverlust ist ohne zugelassene Angabe unzulässig.
Weil das Rösten die Chlorogensäuren zu einem großen Teil abbaut. Ein Extrakt aus gerösteten Bohnen erreicht die deklarierten Gehalte nicht; deshalb verwenden wir ausschließlich grüne Bohnen.
Weil Koffein die Kennzeichnung bestimmt: Nahrungsergänzungsmittel mit zugesetztem Koffein brauchen einen Warnhinweis und die Koffeinangabe, und viele Rezepturen haben eine Koffeinobergrenze. Ein Messwert je Charge ist dafür die Grundlage.
Max. 5,0 % in der Standardqualität, mit dem tatsächlichen Wert auf jedem COA. Die entkoffeinierte Qualität enthält max. 0,5 %, die Qualität mit Zielwert einen vereinbarten Gehalt.
Nein. Svetol und vergleichbare Namen sind Markeninhaltsstoffe, die nur vom Markeninhaber oder unter Lizenz verkauft werden. SV Botanica liefert generischen Grüner-Kaffee-Extrakt auf Chlorogensäuren eingestellt, ohne Bezug auf eine Marke.
Eine Gruppe von Estern der Kaffeesäure (und verwandter Säuren) mit Chinasäure; die wichtigste ist 5-Caffeoylchinasäure. Wir bestimmen die Summe per HPLC, weil unspezifische UV-Methoden höhere, nicht vergleichbare Werte liefern.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
24 bis 36 Monate im verschlossenen Originalgebinde, unter 25 °C, trocken und lichtgeschützt. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Pestizidrückstände gegen EU-Höchstgehalte lassen sich dort mitprüfen. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Chlorogensäuregehalt, Koffein-Zielwert, Art, Löslichkeit, Träger und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Grüner-Kaffee-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Chlorogensäuren per HPLC, Koffein je Charge, vollständige Unterlagen. 45 %, 50 %, entkoffeiniert und wasserlöslich. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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