Coffea canephora / Coffea arabica · Grüne Bohne · Art je Charge deklariert
Extrakt aus grünen, ungerösteten Kaffeebohnen, eingestellt auf 45 % oder 50 % Chlorogensäuren per HPLC, mit dem Koffeinwert je Charge. Entkoffeinierte Qualität mit max. 0,5 % Koffein. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Bulk-Rohstoff
Coffea · Grüne Bohne · CGA 45–50 %Zwei Zahlen gehören in jede Spezifikation: Chlorogensäuren und Koffein
Grüner-Kaffee-Extrakt wird aus ungerösteten Bohnen von Coffea canephora (Robusta) oder Coffea arabica gewonnen. Ungeröstet, weil das Rösten die Chlorogensäuren abbaut, die Gruppe von Kaffeesäureestern, auf die der Extrakt eingestellt wird.
Unsere Qualitäten enthalten 45 % oder 50 % Chlorogensäuren per HPLC. Weil der Extrakt natürlich Koffein enthält, deklarieren wir es in jeder Charge: Der Wert entscheidet über die Kennzeichnung und darüber, ob ein Produkt in Kategorien mit Koffeingrenzen passt. Dazu gibt es eine entkoffeinierte Qualität (max. 0,5 %) und eine Qualität mit Koffein-Zielwert.
Kaffee hat in der EU eine lange Verzehrgeschichte, der Extrakt ist kein neuartiges Lebensmittel. Gewichtsbezogene Angaben sind für grünen Kaffee in der EU jedoch nicht zugelassen; die Kennzeichnungspflichten stehen weiter unten.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Chlorogensäuren der grünen Bohne und das kennzeichnungsrelevante Koffein
Gruppe von Kaffeesäureestern und Einstellungsbasis, per HPLC bestimmt und mit mind. 45 % oder 50 % deklariert
Die vorherrschende einzelne Chlorogensäure und Referenzmarker der Gruppe
Phenolsäuren, die die Hauptgruppe begleiten und das Profil ergänzen
Natürlich enthalten und kennzeichnungsrelevant. In jeder Charge deklariert; in der entkoffeinierten Qualität max. 0,5 %
Alkaloid der grünen Bohne, ausgewiesen, wenn die Spezifikation des Käufers es verlangt
Doppelester, Teil der Chlorogensäuren gesamt
Chlorogensäuren per HPLC und Koffein als Messwert
45 % oder 50 % Chlorogensäuren gesamt, per HPLC bestimmt, nicht per unspezifischer UV-Methode.
Ein Messwert statt einer pauschalen Angabe, damit Kennzeichnung und Koffeingrenzen sauber geplant werden können.
Max. 0,5 % Koffein, für koffeinempfindliche Formate; dazu eine Qualität mit definiertem Koffein-Zielwert.
Nur grüne, ungeröstete Bohnen, denn das Rösten baut die Chlorogensäuren ab.
Chlorogensäuren aus grünem Kaffee wurden in klinischen Studien untersucht (z. B. Onakpoya I et al., 2011; Gastroenterol Res Pract). Für die EU gibt es dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Mind. 90 % Löslichkeit für Getränke, Sticks und Brausetabletten.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Legen Sie Chlorogensäuren und Koffein gemeinsam fest
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Methode | Empfohlene Verwendung | Halal / Kosher |
|---|---|---|---|---|
| Standard 45 % Am häufigsten | Chlorogensäuren gesamt mind. 45 %; Koffein deklariert | HPLC | Nahrungsergänzung in Kapseln und Tabletten | Auf Anfrage |
| Hoher Gehalt 50 % Premium | Chlorogensäuren gesamt mind. 50 %; Koffein deklariert | HPLC | Formate mit niedriger Dosis, konzentrierte Rezepturen | Auf Anfrage |
| Entkoffeiniert 45 % Entkoffeiniert | Chlorogensäuren gesamt mind. 45 %; Koffein max. 0,5 % | HPLC | Koffeinempfindliche Formate, Abendprodukte | Auf Anfrage |
| Koffein-Zielwert Auf Bestellung | Chlorogensäuren 45–50 % mit definiertem Koffein-Zielwert | HPLC | Rezepturen mit festgelegter Koffeinobergrenze | Auf Anfrage |
| Wasserlöslich Für Getränke | Entspricht mind. 45 % Chlorogensäuren; Löslichkeit mind. 90 % | HPLC | Getränke, Sticks, Brausetabletten | Auf Anfrage |
Spezifizieren Sie zwei Zahlen, nicht eine: Chlorogensäuren und Koffein. Grüner-Kaffee-Extrakt enthält natürlich Koffein, und der Wert entscheidet über Pflichtangaben auf dem Etikett und darüber, ob ein Produkt in Kategorien mit Koffeingrenzen passt. Wir deklarieren Koffein in jeder Charge und bieten eine entkoffeinierte Qualität (max. 0,5 %) und eine mit definiertem Zielwert. Die Art, Coffea canephora oder Coffea arabica, wird ebenfalls je Charge deklariert.
Grüner Kaffee wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Extrakt aus grünen Coffea-Bohnen, getrocknet und gemahlen | Chlorogensäuren gesamt mind. 45 % (HPLC); Koffein deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Entkoffeinierter Extrakt | Extrakt mit reduziertem Koffeingehalt | Chlorogensäuren gesamt mind. 45 %; Koffein max. 0,5 % | Auf Bestellung |
| Grüne Kaffeebohnen | Ungeröstete, gereinigte und sortierte Bohnen | Feuchte, Fremdbestandteile; Pestizidscreening | Auf Anfrage, abhängig von der Charge |
Ein Grüner-Kaffee-Extrakt ohne Koffeinwert ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie Chlorogensäuren, Koffein und Art in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Grüner-Kaffee-Extrakt 45 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Coffea canephora Pierre ex A.Froehner / Coffea arabica L., je Charge deklariert | — |
| Familie | Rubiaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Grüne Bohne, ungeröstet | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver, gelblich bis hellbraun* | Organoleptisch |
| Identität | Positiv gegen Referenzstandard | HPLC |
| Chlorogensäuren gesamt | Mind. 45,0 % (Standard); mind. 50,0 % (hoher Gehalt) | HPLC |
| Koffein | Je Charge deklariert; max. 5,0 % in der Standardqualität, max. 0,5 % entkoffeiniert | HPLC |
| Trigonellin (% m/m) | Auf Anfrage ausgewiesen | HPLC |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % wässrig) | 4,0–6,0 | IP-2014 |
| Wasserlöslichkeit (% m/m) | Mind. 90 in der wasserlöslichen Qualität | Intern |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände | Entspricht USP <467> | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Pestizidrückstände | Prüfung gegen EU-Höchstgehalte auf Anfrage | GC-MS / LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24–36 Monate im verschlossenen Gebinde, unter 25 °C und unter 60 % relativer Feuchte, lichtgeschützt | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann durch die natürliche Schwankung der Rohware leicht variieren. Die zwei Zeilen, die zusammen gelesen werden sollten, sind Chlorogensäuren und Koffein. Der Extrakt wird aus ungerösteten Bohnen gewonnen, weil das Rösten die Chlorogensäuren abbaut, und er enthält natürlich Koffein: Dessen Wert bestimmt Pflichtangaben auf dem Etikett und die Eignung für Kategorien mit Koffeingrenzen, deshalb deklarieren wir ihn je Charge statt pauschal. Die entkoffeinierte Qualität enthält max. 0,5 %. Die Art wird ebenfalls je Charge deklariert. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der grünen Bohne zum geprüften Extrakt: Koffein gemessen
Herkunft: Grüne Kaffeebohnen aus indischem Anbau; die Art (Robusta oder Arabica) wird je Charge deklariert. Die Bohnen werden ungeröstet verarbeitet, damit die Chlorogensäuren erhalten bleiben.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung, gegebenenfalls Entkoffeinierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Chlorogensäuren und Koffein per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Koffeinwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Grüner Kaffee von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Grüner-Kaffee-Extrakt ist in der EU kein neuartiges Lebensmittel.
Der Kennzeichnungspunkt ist Koffein: Der Extrakt enthält es von Natur aus, und Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt ab bestimmten Gehalten Hinweise; die EFSA hält bis 400 mg Koffein pro Tag für Erwachsene für unbedenklich. Deshalb weisen wir neben den Chlorogensäuren den Koffeingehalt je Charge aus. Aussagen zur Gewichtsabnahme sind nicht zugelassen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Coffea arabica nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Nahrungsergänzungsmittel mit zugesetztem Koffein brauchen nach Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 einen Warnhinweis und die Koffeinangabe. Die EFSA hält für gesunde Erwachsene bis zu 400 mg Koffein täglich aus allen Quellen für unbedenklich. Unser Koffeinwert je Charge ist die Grundlage dieser Berechnung.
Für Grüner-Kaffee-Extrakt oder Chlorogensäuren ist in der EU keine gewichtsbezogene oder andere gesundheitsbezogene Angabe zugelassen. Aufmachung und Werbung verantwortet der Inverkehrbringer.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit grünem Kaffee formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Chlorogensäuren per HPLC, Koffein je Charge, vollständige Unterlagen. 45 %, 50 %, entkoffeiniert und wasserlöslich. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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