Piper nigrum L. · Zingiber officinale Roscoe · Piper longum L. · Verhältnis 1:1:1 · Piperin per HPLC
Extrakt aus der klassischen ayurvedischen Mischung Trikatu: schwarzer Pfeffer, Ingwer und Langer Pfeffer im Verhältnis 1:1:1. Eingestellt auf 5–10 % Piperin per HPLC; weil Piperin aus beiden Pfeffern stammt, weisen wir zusätzlich die Gingerole je Charge aus. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Klassische Mischung
Piper nigrum · Zingiber · Piper longumDrei Pflanzen, ein Marker, der nicht reicht
Trikatu, „die drei Scharfen“, ist eine der bekanntesten Mischungen des Ayurveda: Frucht von Piper nigrum, Rhizom von Zingiber officinale und Frucht von Piper longum zu gleichen Teilen.
Eingestellt wird auf Piperin per HPLC. Weil aber beide Pfeffer Piperin liefern, verträgt sich der Prozentwert auch mit einer Mischung, in der der Ingwer reduziert oder der teurere Lange Pfeffer durch schwarzen ersetzt wurde. Deshalb weisen wir die Gingerole je Charge aus: Sie stammen nur aus dem Ingwer.
Für die EU bedeutet eine Mischung drei Bewertungen. Schwarzer Pfeffer ist nicht neuartig, Ingwer ist Lebensmittel, für Piper longum gibt es im Novel-Food-Katalog keinen Eintrag.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe der Trikatu-Mischung
Leitalkaloid aus beiden Pfeffern, per HPLC mit 5–10 % bestimmt
Charakteristisch für Piper longum, auf Anfrage als Nachweis seiner Anwesenheit ausweisbar
Scharfstoffe des Ingwers, je Charge ausgewiesen; kein Pfeffer enthält sie
Dehydratisierungsprodukt der Gingerole im verarbeiteten Ingwer
Begleitende Amide der beiden Piper-Arten
Flüchtige Bestandteile aller drei Pflanzen; der Grund für die kürzere Haltbarkeit
Piperin eingestellt, Mischung überprüfbar
Leitmarker mit der richtigen Methode, Gehalt je Qualität garantiert.
Das Verhältnis steht auf dem COA, die Gingerole machen es nachprüfbar.
Trikatu ist Bestandteil zahlreicher traditioneller Rezepturen.
Piperin wird auf seinen Einfluss auf die Bioverfügbarkeit anderer Stoffe untersucht. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Alkaloide von Piper longum per HPLC auf Anfrage, wenn Ihr Dossier es verlangt.
Eine Spezifikation, ein COA, eine Dokumentation für die ganze Mischung.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie den Piperingehalt
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Trikatu 5 % Standard | Piperin mind. 5 % (HPLC), Mischung 1:1:1 | Feines Pulver, dunkelbraun bis graubraun, 40–80 mesh | Nahrungsergänzung und Mehrkomponentenrezepturen | Teilweise wasserlöslich |
| Trikatu 10 % Hoher Gehalt | Piperin mind. 10 % (HPLC), Mischung 1:1:1 | Feines Pulver, dunkelbraun | Formate mit niedriger Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Trikatu Verhältnis Vollspektrum | Mischung 1:1:1, Extraktionsverhältnis je Charge deklariert | Feines Pulver, braun | Traditionelle Zubereitungen und Churnas | Teilweise wasserlöslich |
In allen Qualitäten deklarieren wir das Verhältnis 1:1:1 auf dem Zertifikat und die Gingerole gesamt je Charge, weil erst sie das Verhältnis überprüfbar machen. Ein anderes Mischungsverhältnis ist nach Spezifikation möglich. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich; die Zertifizierung muss dann alle drei Pflanzen abdecken, nicht nur die fertige Mischung, sodass Mindestmenge und Lieferzeit höher liegen.
Trikatu wird in vier Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Extrakt der Mischung 1:1:1 aus Frucht von Piper nigrum, Rhizom von Zingiber officinale und Frucht von Piper longum | Piperin mind. 5 % (HPLC); Gingerole gesamt ausgewiesen | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Trikatu-Churna (nicht extrahiert) | Mischung 1:1:1 der drei getrockneten, gemahlenen Pflanzen | Identität der drei Arten per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
Ein Trikatu-Extrakt mit Piperinwert, aber ohne Gingerole, belegt die Mischung nicht: Verlangen Sie beide Zeilen in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Trikatu-Extrakt 5 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Zusammensetzung | Piper nigrum L. · Zingiber officinale Roscoe · Piper longum L. | — |
| Familien | Piperaceae (beide Pfeffer) · Zingiberaceae (Ingwer) | — |
| Verwendete Pflanzenteile | Frucht (P. nigrum, P. longum) · Rhizom (Z. officinale) | — |
| Mischungsverhältnis | 1:1:1, auf dem COA deklariert | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Dunkelbraun bis graubraun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Piperin, positiv | DC |
| Piperin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 5,0 | HPLC |
| Gingerole gesamt (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Alkaloide von Piper longum | Auf Anfrage ausweisbar | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit | 40–80 mesh | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 8 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die Zeile „Gingerole gesamt“ macht aus dieser Tabelle eine Mischungsspezifikation. Piperin liefern beide Pfeffer; sein Prozentwert ist also mit einer korrekten Mischung vereinbar, aber auch mit einer, in der der Ingwer reduziert oder der Lange Pfeffer, der teuerste der drei, durch schwarzen ersetzt wurde. Gingerole enthält kein Pfeffer; sie belegen, dass der Ingwer vorhanden ist und in welchem Umfang. Das Verhältnis 1:1:1 wird deklariert, die Alkaloide von Piper longum weisen wir auf Anfrage aus.
Die Haltbarkeit beträgt 24 Monate, kürzer als sonst in unserem Sortiment, wegen der ätherischen Ölfraktion der drei Pflanzen. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von drei Gewürzen zum geprüften Extrakt: Verhältnis gesichert
Herkunft: Schwarzer Pfeffer, Ingwer und Langer Pfeffer aus Indien. Jede Pflanze wird vor dem Mischen per DC identifiziert, das Verhältnis 1:1:1 je Charge dokumentiert.
Herstellung und Prüfung: Mischung, Extraktion und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Piperin und Gingerole per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Piperin und Gingerolen, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Trikatu von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Trikatu ist eine Mischung aus drei Pflanzen, und der Status ist für jede einzeln zu prüfen: Schwarzer Pfeffer (Frucht) ist laut Novel-Food-Katalog nicht neuartig, Ingwer ist ein etabliertes Lebensmittel, für Langen Pfeffer (Piper longum) gibt es dagegen keinen Katalogeintrag; seine Verwendung als Gewürz vor 1997 ist vom Inverkehrbringer zu belegen. Für einen Extrakt kommt die Frage nach dem Piperingehalt je Tagesdosis hinzu. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Piper nigrum · Zingiber officinale · Piper longum nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Schwarzer Pfeffer ist nach dem EU-Novel-Food-Katalog nicht neuartig, Ingwer ist ein herkömmliches Lebensmittel, für Piper longum gibt es keinen Katalogeintrag. Für einen Extrakt der Mischung klären Sie den Status jedes Bestandteils, gegebenenfalls über eine Konsultation nach Art. 4.
Eine EU-weit harmonisierte Höchstmenge für Piperin in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es nicht; mehrere Mitgliedstaaten wenden nationale Tageshöchstmengen an oder diskutieren sie. Das BfR hat 2021 darauf hingewiesen, dass Piperin die Bioverfügbarkeit anderer Stoffe erhöhen kann. Berechnen Sie die Piperinzufuhr aus der Tagesdosis Ihres Produkts.
Aussagen zur Verdauung, zum Stoffwechsel oder zur „Bioverfügbarkeitssteigerung“ sind nicht zugelassen. Der Extrakt wird als Rohstoff mit Analytik geliefert.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Trikatu formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Piperin 5–10 % per HPLC, Mischung 1:1:1 mit Gingerolen belegt. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.
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