Foeniculum vulgare Mill. · Frucht (im Handel „Samen“) · Anethol per GC
Extrakt aus Fenchelfrüchten mit 2–6 % ätherischem Öl und trans-Anethol 60–80 % der Ölfraktion per GC. Den Estragolwert deklarieren wir in jeder Charge, denn er begrenzt die Dosis Ihres Produkts. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Foeniculum vulgare · Anethol per GCZwei Zahlen beschreiben den Extrakt, eine dritte begrenzt die Dosis
Foeniculum vulgare, der Fenchel, gehört zu den Doldenblütlern. Verwendet wird die Frucht, im Handel „Samen“ genannt; ihr Aroma stammt aus dem ätherischen Öl, dessen Hauptbestandteil trans-Anethol ist.
Wir geben zwei Zahlen an: den Gehalt an ätherischem Öl im Extrakt (2–6 %) und den Anteil trans-Anethol in dieser Ölfraktion (60–80 % per GC). Eine einzige Prozentzahl unterscheidet nicht zwischen einem Extrakt mit wenig, aber gutem Öl und einem mit viel Öl von schwachem Profil.
Die dritte Zahl ist Estragol, ein Alkenylbenzol mit genotoxischem Potenzial. Das HMPC empfiehlt, die Aufnahme so niedrig wie möglich zu halten, und die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 führt Estragol in Anhang III. Wir deklarieren den Wert je Charge, damit Sie die Tagesdosis daran ausrichten können.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Ölfraktion der Fenchelfrucht und ihr Grenzparameter
Hauptbestandteil der Ölfraktion und Identitätsbasis des Extrakts, per GC mit 60–80 % der Fraktion bestimmt
Zweiter charakteristischer Bestandteil mit kampferartiger Note; sein Anteil prägt das Profil und hilft, Varietäten zu unterscheiden
Grenzparameter, kein Wirkstoff. Alkenylbenzol mit genotoxischem Potenzial, Gegenstand einer HMPC-Stellungnahme und in Anhang III der VO (EG) Nr. 1334/2008; je Charge deklariert
Monoterpene der flüchtigen Fraktion, die das Aromaprofil ergänzen
Nichtflüchtige Polyphenolfraktion, in Verhältnisextrakten enthalten
Die Lipidfraktion der Frucht, typisch für Doldenblütler
Ölfraktion, Anethol und Estragol als Messwerte
Fenchelfrüchte sind Gegenstand von HMPC-Monographien für bitteren und süßen Fenchel als traditionelle pflanzliche Arzneimittel. Für Lebensmittel gibt es in der EU dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Gehalt an ätherischem Öl und trans-Anethol-Anteil per GC, statt einer einzelnen, wenig aussagekräftigen Zahl.
Das Verhältnis der Anetholisomere und der Fenchonanteil stehen je Charge auf dem COA.
Fenchelfrüchte sind laut Novel-Food-Katalog in Lebensmitteln nicht neuartig.
Der Wert, der die Dosis begrenzt, steht auf jedem Zertifikat, damit Sie den Beitrag Ihrer Rezeptur berechnen können.
Standard-, Verhältnis- und kaltwasserlösliche Qualität sowie Oleoresin für ölige Anwendungen.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Ölgehalt, Löslichkeit und Form
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Fenchelextrakt Standard | Ätherisches Öl 2–6 % V/m; trans-Anethol 60–80 % der Ölfraktion (GC) | Feines Pulver, hellbraun bis gelb | Nahrungsergänzung, Tees, traditionelle Rezepturen | Teilweise wasserlöslich |
| Fenchelextrakt Verhältnis Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1 | Feines Pulver, hellbraun | Traditionelle Formate und Kombinationen | Je nach Qualität |
| Fenchelextrakt WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich | Rieselfähiges Pulver, hellbraun | Getränke, Teepulver, Sticks | Kaltwasserlöslich |
| Fenchel-Oleoresin Oleoresin | Ätherisches Öl und Anethol je Charge deklariert | Viskose Flüssigkeit | Aromatisierung und ölige Anwendungen | In Öl dispergierbar |
Verlangen Sie zwei Zahlen, nicht eine: den Gehalt an ätherischem Öl und den Anteil trans-Anethol in dieser Ölfraktion. Verlangen Sie zudem den Estragolwert, den wir in allen Qualitäten je Charge deklarieren: Er begrenzt die Dosis. Süßer und bitterer Fenchel haben verschiedene Profile; die Varietät steht auf der Spezifikation. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Fenchel wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Fruchtextrakt aus Foeniculum vulgare, getrocknet und gemahlen | Ätherisches Öl 2–6 % V/m; trans-Anethol 60–80 % der Fraktion (GC); Estragol deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Samenpulver (nicht extrahiert) | Getrocknete Frucht von Foeniculum vulgare, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Ganze Samen | Gereinigte und sortierte ganze Früchte | Reinheit, Feuchte, Fremdbestandteile; Pestizidscreening | Auf Anfrage; Gewürzhandelsware |
Ein Fenchelextrakt ohne Ölgehalt, Anetholanteil und Estragolwert ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Fenchelsamen-Extrakt
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Foeniculum vulgare Mill. | — |
| Familie | Apiaceae (Umbelliferae) | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Frucht, im Handel „Samen“ | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hellbraun bis gelb* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht trans-Anethol, positiv | DC |
| Ätherisches Öl (% V/m) | 2–6 | Wasserdampfdestillation |
| trans-Anethol (% der Ölfraktion) | 60–80 | GC |
| Verhältnis trans:cis-Anethol | Je Charge ausgewiesen | GC |
| Fenchon (% der Ölfraktion) | Je Charge ausgewiesen | GC |
| Estragol | Je Charge deklariert, siehe Hinweis | GC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit | 40–80 mesh; mind. 95 % durch 40 mesh | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 8 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Schwermetalle gesamt (ppm) | Max. 10 | ICP-MS |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung im Originalgebinde; bis 36 Monate bei Verhältnisqualitäten | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Estragolzeile steht in dieser Tabelle, weil sie die Höchstdosis Ihres Produkts bestimmt. Estragol ist ein Alkenylbenzol mit genotoxischem Potenzial, aus derselben Gruppe wie Safrol und Methyleugenol. Das HMPC der EMA hält in einer öffentlichen Stellungnahme fest, dass die Aufnahme aus pflanzlichen Produkten so niedrig wie möglich sein sollte, und die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 führt Estragol in Anhang III. Wir deklarieren den Wert je Charge, damit Sie den Beitrag Ihrer Rezeptur berechnen können; bei langfristiger täglicher Einnahme und bei Produkten für Kinder ist besondere Vorsicht angebracht. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Fenchelfrucht zum geprüften Extrakt: Estragol gemessen
Herkunft: Fenchelfrüchte aus indischem Anbau; die Varietät (süß oder bitter) wird je Charge deklariert, die Identität per DC über trans-Anethol bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: ätherisches Öl, Anethol, Fenchon und Estragol per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Estragolwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Fenchel von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Fenchelfrüchte sind laut Novel-Food-Katalog in Lebensmitteln nicht neuartig.
Der kritische Begleitstoff ist Estragol, ein Alkenylbenzol mit genotoxischem Potenzial: Das HMPC empfiehlt, die Aufnahme aus pflanzlichen Produkten so niedrig wie möglich zu halten, und Estragol steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Bitterer und süßer Fenchel sind Gegenstand von HMPC-Monographien, und Fencheltee wird in Deutschland auch als Arzneitee vertrieben; Dosis und Aussage entscheiden über die Abgrenzung nach § 2 AMG. Verlangen Sie den Estragolwert je Charge. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Foeniculum vulgare nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Estragol steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: Es darf Lebensmitteln nicht als solches zugesetzt werden, und für bestimmte Lebensmittel gelten Höchstgehalte, wenn es aus Aromen oder Zutaten mit Aromaeigenschaften stammt. Das HMPC empfiehlt eine möglichst geringe Aufnahme aus pflanzlichen Produkten. Der deklarierte Wert je Charge ist die Grundlage Ihrer Dosisberechnung.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Fenchel formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Ölfraktion und Anethol per GC, Estragol je Charge, vollständige Unterlagen. Standard-, Verhältnis-, wasserlösliche Qualität und Oleoresin. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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