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Pflanzenextrakt · Zimtrinde mit kontrolliertem Cumarin

Zimtextrakt
Cinnamomum

Cinnamomum verum (Ceylon) oder C. cassia · Rinde · Art und Cumarin deklariert

Zimtrindenextrakt mit deklarierter Art, Ceylon oder Cassia, und gemessenem Cumaringehalt in jeder Charge. Eingestellt auf mind. 20 % Polyphenole (UV) oder mind. 5 % Zimtaldehyd (HPLC). Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Ceylon und Cassia Cumarin deklariert Polyphenole 20 % Zimtaldehyd per HPLC Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Zimtrindenextrakt (Cinnamomum), Art und Cumarin je Charge deklariert, SV Botanica, Indien

Ceylon und Cassia

Art und Cumarin deklariert
20 %
Polyphenole (UV)
Rinde
Pflanzenteil
Gemessen
Cumarin je Charge
Ceylon
Cumarinarme Qualität
36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Verarbeitung

Was ist Zimtextrakt?

Bei Zimt entscheidet die Art, und die Art entscheidet über das Cumarin

Zimt ist die getrocknete Rinde mehrerer Cinnamomum-Arten. Im Handel sind vor allem zwei: Ceylon-Zimt (C. verum) und Cassia-Zimt (C. cassia). Für einen Extrakt in Nahrungsergänzungsmitteln ist der Unterschied entscheidend, denn er bestimmt den Gehalt an Cumarin.

Ceylon-Zimt enthält Cumarin nur in Spuren, etwa 0,004 bis 0,02 %; Cassia kann ein Vielfaches davon enthalten. Die EFSA hat eine tolerierbare tägliche Aufnahme von 0,1 mg Cumarin je kg Körpergewicht festgelegt, und das BfR weist seit Langem darauf hin, dass sie mit Cassia-Zimt leicht überschritten wird. Deshalb deklarieren wir Art und Cumarinwert in jeder Charge.

Eingestellt wird auf mind. 20 % Polyphenole (UV) oder auf mind. 5 % Zimtaldehyd (HPLC) für aromabetonte Anwendungen; daneben gibt es eine kaltwasserlösliche Qualität und Verhältnisextrakte.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Wirkstoffe, Aromastoffe und der Grenzparameter Cumarin

Zimtaldehyd

Hauptbestandteil der flüchtigen Fraktion und Träger des Zimtaromas; per HPLC ausgewiesen und Grundlage der Aromaqualität mit 5 %

Cumarin

Grenzparameter, kein Wirkstoff. In hoher Dosis leberschädigend, EFSA-TDI 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Der Gehalt hängt von der Art ab und wird in jeder Charge gemessen

Proanthocyanidine vom A-Typ

Die charakteristische Polyphenolfraktion der Zimtrinde

Polyphenole gesamt

Einstellungsbasis der Standardqualität, per UV gemessen, mind. 20 %

Zimtsäure und Eugenol

Phenolische Nebenbestandteile, die das Profil der Rinde und ihren Fingerabdruck ergänzen

Ätherische Ölfraktion

Die flüchtige Gesamtfraktion der Rinde, in der Zimtaldehyd dominiert

Warum Einkäufer diesen Zimtextrakt wählen

Art und Cumarin auf dem Zertifikat statt einer Konformitätsbehauptung

Art in jeder Charge deklariert

Ceylon oder Cassia steht auf jedem COA. „Zimtextrakt“ ohne Art ist für ein Nahrungsergänzungsmittel keine brauchbare Spezifikation.

Cumarinwert gemessen

Cumarin wird per HPLC gemessen und als Zahl ausgewiesen, damit Sie die Aufnahme je Tagesdosis gegen die EFSA-TDI rechnen können.

Was die Forschung beschreibt

Zimtextrakte wurden in Humanstudien zu Stoffwechselmarkern untersucht, mit uneinheitlichen Ergebnissen (z. B. Allen RW et al., 2013; Ann Fam Med). Für Zimt gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Zwei Einstellungsbasen

Polyphenole 20 % (UV) für Kapseln und Tabletten oder Zimtaldehyd 5 % (HPLC) für aromabetonte Lebensmittel und Getränke.

Kaltwasserlösliche Qualität

Sprühgetrocknet und in kaltem Wasser löslich, für Getränke, Sticks und Brausetabletten.

Lebensmittel und Nahrungsergänzung

Zimt ist ein vertrautes Gewürz; derselbe Rohstoff dient der Aromatisierung von Lebensmitteln und der Nahrungsergänzung.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Erst die Art, dann die Prozentzahl

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Ceylon-Zimt 20 % Cumarinarm Polyphenole mind. 20 % (UV); C. verum; Cumarin deklariert (Spuren) Feines Pulver, hellbraun, mind. 95 % durch 40 mesh Nahrungsergänzung zur täglichen Einnahme Teilweise wasserlöslich
Cassia-Zimt 20 % Standard Polyphenole mind. 20 % (UV); C. cassia; Cumarin deklariert Feines Pulver, rotbraun Niedrig dosierte Formate, Lebensmittel und Aroma Teilweise wasserlöslich
Zimt Zimtaldehyd Aroma Zimtaldehyd mind. 5 % (HPLC); Art deklariert Feines Pulver, hellbraun bis rotbraun Backwaren, Getränke, aromabetonte Formate Teilweise wasserlöslich
Zimt WS Wasserlöslich Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Polyphenole nach Spezifikation Rieselfähiges Pulver, hellbraun Getränke, Sticks, Brausetabletten Kaltwasserlöslich
Zimt-Verhältnisextrakt Vollspektrum Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1; Cumarin deklariert Feines Pulver, braun Traditionelle und ayurvedische Formate, Kräutermischungen Je nach Qualität

Spezifizieren Sie die Art vor der Prozentzahl. Ceylon-Zimt enthält Cumarin nur in Spuren und passt zu einem täglich eingenommenen Nahrungsergänzungsmittel; Cassia kann ein Vielfaches enthalten und hat seinen Platz in niedrig dosierten Lebensmittel- und Aromaanwendungen. Mit dem Cumarinwert je Charge lässt sich die Aufnahme gegen die EFSA-TDI von 0,1 mg/kg Körpergewicht rechnen; ohne ihn nicht.

Verfügbare Formen

Zimt wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktRindenextrakt aus Cinnamomum verum, getrocknet und gemahlenMind. 20 % Polyphenole (UV), Ceylon-Rinde, Cumarin deklariertLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Rindenpulver (nicht extrahiert)Getrocknete Rinde von Cinnamomum verum, gemahlenBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
Rinde geschnittenGetrocknete Rindenstücke, auf Größe gesiebtIdentität, Feuchte, FremdbestandteileAuf Anfrage; für Abkochung und eigene Extraktion

Ein Zimtextrakt ohne Art und ohne Cumarinwert ist für ein Nahrungsergänzungsmittel keine Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Qualität 20 % Polyphenole

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleCinnamomum verum J.Presl (Ceylon) oder C. cassia (L.) J.Presl, je Charge deklariert—
FamilieLauraceae—
Verwendeter PflanzenteilRinde—
Verarbeitung / Herkunft der RindeVerarbeitet in Indien; Herkunft der Rinde je Charge deklariert—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeHellbraun bis rotbraun*Organoleptisch
GeruchCharakteristisch, würzigOrganoleptisch
IdentitätEntspricht Referenzextrakt, positivDC / HPLC
Polyphenole gesamt (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 20,0UV
Zimtaldehyd (% m/m)Je Charge ausgewiesen (mind. 5 in der Aromaqualität)HPLC
Cumarin (ppm)In jeder Charge gemessen und deklariertHPLC
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)4–6IP-2014
Schüttdichte (g/ml)Mind. 0,35IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 6IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
PflanzenschutzmittelrückständeEntspricht (EU-Höchstgehalte, auf Anfrage)GC-MS / LC-MS/MS
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Herkunft und Saison leicht schwanken. Die zwei entscheidenden Zeilen dieser Tabelle sind botanische Quelle und Cumarin. Ceylon-Zimt enthält Cumarin nur in Spuren, Cassia ein Vielfaches, und Cumarin ist in hoher Dosis leberschädigend (EFSA-TDI 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag). Wir messen Cumarin in jeder Charge und weisen den Wert aus, keine Konformitätsbehauptung. Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 setzt Cumarin-Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittelkategorien, aber keinen für Nahrungsergänzungsmittel; die Kontrolle liegt daher in Ihrer Einkaufsspezifikation. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Zimtextrakt eingesetzt wird

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Tabletten (Ceylon)
  • Pflanzenextrakt-Kombinationen

Lebensmittel und Aroma

  • Backwaren und Cerealien
  • Würzmischungen
  • Süßwaren

Getränke

  • Tees und Instantgetränke
  • Getränkepulver und Sticks (WS-Qualität)

Ayurveda

  • Traditionelle Mehrkomponentenrezepturen
  • Verhältnisextrakte

Rezepturentwicklung

  • Cumarinberechnung je Tagesdosis
  • Artwahl nach Format

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Von der Rinde zum deklarierten Extrakt: Art bestätigt, Cumarin gemessen

Herkunft: Die Art wird je Charge deklariert und per DC/HPLC gegen Referenz bestätigt; die Unterscheidung von Ceylon und Cassia stützt sich auch auf das Cumarinprofil. Die Herkunft der Rinde steht auf den Chargenunterlagen.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Polyphenole per UV, Zimtaldehyd und Cumarin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit Cumarinwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Zimt von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Cumarin per HPLC je Charge
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Zimt ist ein etabliertes Gewürz und nicht neuartig, aber hier entscheidet Cumarin: Die EFSA hat eine tolerierbare tägliche Aufnahme von 0,1 mg je kg Körpergewicht festgelegt, und das BfR weist seit Jahren darauf hin, dass sie mit Cassia-Zimt leicht überschritten wird. Der Gehalt hängt von der Art ab: Ceylon-Zimt (C. verum) enthält nur Spuren, Cassia-Zimt (C. cassia) ein Vielfaches. Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 setzt Cumarin-Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel, aber keinen eigenen für Nahrungsergänzungsmittel. Verlangen Sie Art und Cumarinwert je Charge.

SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Cinnamomum nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Cumarin und Tagesdosis

Mit dem Cumarinwert je Charge rechnen Sie: Cumaringehalt des Extrakts × Tagesdosis, verglichen mit 0,1 mg je kg Körpergewicht (EFSA-TDI), also etwa 6 mg pro Tag für einen Erwachsenen mit 60 kg aus allen Quellen; die französische ANSES empfiehlt, aus Nahrungsergänzungsmitteln höchstens rund 4,8 mg pro Tag aufzunehmen. Für Zimt gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

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Rohstoffe, die häufig zusammen mit Zimt formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Die Standardqualität auf mind. 20 % Polyphenole (UV), die Aromaqualität auf mind. 5 % Zimtaldehyd (HPLC). Art (Ceylon oder Cassia) und Cumarinwert stehen auf jedem COA. Daneben gibt es eine kaltwasserlösliche Qualität und Verhältnisextrakte 10:1 / 20:1.
Ceylon-Zimt (Cinnamomum verum) enthält Cumarin nur in Spuren, etwa 0,004 bis 0,02 %; Cassia-Zimt (C. cassia) kann ein Vielfaches enthalten. Für ein täglich eingenommenes Nahrungsergänzungsmittel ist Ceylon die übliche Wahl, Cassia passt zu niedrig dosierten Lebensmittel- und Aromaanwendungen.
Zimt ist ein etabliertes Gewürz und in der EU nicht neuartig. In Deutschland wird ein Nahrungsergänzungsmittel nach § 5 NemV beim BVL angezeigt. Entscheidend für die Sicherheitsbewertung ist der Cumaringehalt je Tagesdosis. Für Zimt gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Multiplizieren Sie den Cumaringehalt des Extrakts (aus dem COA, in mg/kg) mit der Extraktmenge je Tagesdosis und vergleichen Sie das Ergebnis mit der EFSA-TDI von 0,1 mg je kg Körpergewicht, also etwa 6 mg pro Tag bei 60 kg aus allen Quellen. Die französische ANSES empfiehlt, aus Nahrungsergänzungsmitteln höchstens rund 4,8 mg pro Tag aufzunehmen.
Nein. Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 setzt Cumarin-Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittelkategorien wie zimthaltige Backwaren, aber keinen eigenen für Nahrungsergänzungsmittel. Die Kontrolle liegt deshalb in Ihrer Einkaufsspezifikation und Ihrer Sicherheitsbewertung.
Polyphenole (20 %, UV) für Kapseln und Tabletten, Zimtaldehyd (5 %, HPLC) für aromabetonte Anwendungen in Backwaren, Getränken und Süßwaren. Für Getränke gibt es zusätzlich die kaltwasserlösliche Qualität.
Nein. Das ist ein Markeninhaltsstoff, den der Inhaber unter Lizenz vertreibt. Wir liefern generischen Zimtextrakt mit deklarierter Art, Einstellungsbasis und Cumarinwert; die Spezifikation können Sie mit dem Datenblatt des Markenprodukts vergleichen.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
36 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Bei Zimt empfehlen wir, Cumarin mitprüfen zu lassen. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Art, Einstellungsbasis, Cumarin-Grenzwert, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Art und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Zimtextrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Art und Cumarin je Charge deklariert, vollständige Unterlagen. Ceylon oder Cassia, Polyphenole 20 % oder Zimtaldehyd 5 %, wasserlöslich auf Anfrage. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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