Cinnamomum verum (Ceylon) oder C. cassia · Rinde · Art und Cumarin deklariert
Zimtrindenextrakt mit deklarierter Art, Ceylon oder Cassia, und gemessenem Cumaringehalt in jeder Charge. Eingestellt auf mind. 20 % Polyphenole (UV) oder mind. 5 % Zimtaldehyd (HPLC). Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Ceylon und Cassia
Art und Cumarin deklariertBei Zimt entscheidet die Art, und die Art entscheidet über das Cumarin
Zimt ist die getrocknete Rinde mehrerer Cinnamomum-Arten. Im Handel sind vor allem zwei: Ceylon-Zimt (C. verum) und Cassia-Zimt (C. cassia). Für einen Extrakt in Nahrungsergänzungsmitteln ist der Unterschied entscheidend, denn er bestimmt den Gehalt an Cumarin.
Ceylon-Zimt enthält Cumarin nur in Spuren, etwa 0,004 bis 0,02 %; Cassia kann ein Vielfaches davon enthalten. Die EFSA hat eine tolerierbare tägliche Aufnahme von 0,1 mg Cumarin je kg Körpergewicht festgelegt, und das BfR weist seit Langem darauf hin, dass sie mit Cassia-Zimt leicht überschritten wird. Deshalb deklarieren wir Art und Cumarinwert in jeder Charge.
Eingestellt wird auf mind. 20 % Polyphenole (UV) oder auf mind. 5 % Zimtaldehyd (HPLC) für aromabetonte Anwendungen; daneben gibt es eine kaltwasserlösliche Qualität und Verhältnisextrakte.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Wirkstoffe, Aromastoffe und der Grenzparameter Cumarin
Hauptbestandteil der flüchtigen Fraktion und Träger des Zimtaromas; per HPLC ausgewiesen und Grundlage der Aromaqualität mit 5 %
Grenzparameter, kein Wirkstoff. In hoher Dosis leberschädigend, EFSA-TDI 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Der Gehalt hängt von der Art ab und wird in jeder Charge gemessen
Die charakteristische Polyphenolfraktion der Zimtrinde
Einstellungsbasis der Standardqualität, per UV gemessen, mind. 20 %
Phenolische Nebenbestandteile, die das Profil der Rinde und ihren Fingerabdruck ergänzen
Die flüchtige Gesamtfraktion der Rinde, in der Zimtaldehyd dominiert
Art und Cumarin auf dem Zertifikat statt einer Konformitätsbehauptung
Ceylon oder Cassia steht auf jedem COA. „Zimtextrakt“ ohne Art ist für ein Nahrungsergänzungsmittel keine brauchbare Spezifikation.
Cumarin wird per HPLC gemessen und als Zahl ausgewiesen, damit Sie die Aufnahme je Tagesdosis gegen die EFSA-TDI rechnen können.
Zimtextrakte wurden in Humanstudien zu Stoffwechselmarkern untersucht, mit uneinheitlichen Ergebnissen (z. B. Allen RW et al., 2013; Ann Fam Med). Für Zimt gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Polyphenole 20 % (UV) für Kapseln und Tabletten oder Zimtaldehyd 5 % (HPLC) für aromabetonte Lebensmittel und Getränke.
Sprühgetrocknet und in kaltem Wasser löslich, für Getränke, Sticks und Brausetabletten.
Zimt ist ein vertrautes Gewürz; derselbe Rohstoff dient der Aromatisierung von Lebensmitteln und der Nahrungsergänzung.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Erst die Art, dann die Prozentzahl
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Ceylon-Zimt 20 % Cumarinarm | Polyphenole mind. 20 % (UV); C. verum; Cumarin deklariert (Spuren) | Feines Pulver, hellbraun, mind. 95 % durch 40 mesh | Nahrungsergänzung zur täglichen Einnahme | Teilweise wasserlöslich |
| Cassia-Zimt 20 % Standard | Polyphenole mind. 20 % (UV); C. cassia; Cumarin deklariert | Feines Pulver, rotbraun | Niedrig dosierte Formate, Lebensmittel und Aroma | Teilweise wasserlöslich |
| Zimt Zimtaldehyd Aroma | Zimtaldehyd mind. 5 % (HPLC); Art deklariert | Feines Pulver, hellbraun bis rotbraun | Backwaren, Getränke, aromabetonte Formate | Teilweise wasserlöslich |
| Zimt WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Polyphenole nach Spezifikation | Rieselfähiges Pulver, hellbraun | Getränke, Sticks, Brausetabletten | Kaltwasserlöslich |
| Zimt-Verhältnisextrakt Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1; Cumarin deklariert | Feines Pulver, braun | Traditionelle und ayurvedische Formate, Kräutermischungen | Je nach Qualität |
Spezifizieren Sie die Art vor der Prozentzahl. Ceylon-Zimt enthält Cumarin nur in Spuren und passt zu einem täglich eingenommenen Nahrungsergänzungsmittel; Cassia kann ein Vielfaches enthalten und hat seinen Platz in niedrig dosierten Lebensmittel- und Aromaanwendungen. Mit dem Cumarinwert je Charge lässt sich die Aufnahme gegen die EFSA-TDI von 0,1 mg/kg Körpergewicht rechnen; ohne ihn nicht.
Zimt wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Rindenextrakt aus Cinnamomum verum, getrocknet und gemahlen | Mind. 20 % Polyphenole (UV), Ceylon-Rinde, Cumarin deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Rindenpulver (nicht extrahiert) | Getrocknete Rinde von Cinnamomum verum, gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Rinde geschnitten | Getrocknete Rindenstücke, auf Größe gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Abkochung und eigene Extraktion |
Ein Zimtextrakt ohne Art und ohne Cumarinwert ist für ein Nahrungsergänzungsmittel keine Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Qualität 20 % Polyphenole
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Cinnamomum verum J.Presl (Ceylon) oder C. cassia (L.) J.Presl, je Charge deklariert | — |
| Familie | Lauraceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Rinde | — |
| Verarbeitung / Herkunft der Rinde | Verarbeitet in Indien; Herkunft der Rinde je Charge deklariert | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hellbraun bis rotbraun* | Organoleptisch |
| Geruch | Charakteristisch, würzig | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzextrakt, positiv | DC / HPLC |
| Polyphenole gesamt (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 20,0 | UV |
| Zimtaldehyd (% m/m) | Je Charge ausgewiesen (mind. 5 in der Aromaqualität) | HPLC |
| Cumarin (ppm) | In jeder Charge gemessen und deklariert | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–6 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 6 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht (EU-Höchstgehalte, auf Anfrage) | GC-MS / LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Herkunft und Saison leicht schwanken. Die zwei entscheidenden Zeilen dieser Tabelle sind botanische Quelle und Cumarin. Ceylon-Zimt enthält Cumarin nur in Spuren, Cassia ein Vielfaches, und Cumarin ist in hoher Dosis leberschädigend (EFSA-TDI 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag). Wir messen Cumarin in jeder Charge und weisen den Wert aus, keine Konformitätsbehauptung. Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 setzt Cumarin-Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittelkategorien, aber keinen für Nahrungsergänzungsmittel; die Kontrolle liegt daher in Ihrer Einkaufsspezifikation. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Rinde zum deklarierten Extrakt: Art bestätigt, Cumarin gemessen
Herkunft: Die Art wird je Charge deklariert und per DC/HPLC gegen Referenz bestätigt; die Unterscheidung von Ceylon und Cassia stützt sich auch auf das Cumarinprofil. Die Herkunft der Rinde steht auf den Chargenunterlagen.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Polyphenole per UV, Zimtaldehyd und Cumarin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Cumarinwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Zimt von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Zimt ist ein etabliertes Gewürz und nicht neuartig, aber hier entscheidet Cumarin: Die EFSA hat eine tolerierbare tägliche Aufnahme von 0,1 mg je kg Körpergewicht festgelegt, und das BfR weist seit Jahren darauf hin, dass sie mit Cassia-Zimt leicht überschritten wird. Der Gehalt hängt von der Art ab: Ceylon-Zimt (C. verum) enthält nur Spuren, Cassia-Zimt (C. cassia) ein Vielfaches. Die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 setzt Cumarin-Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel, aber keinen eigenen für Nahrungsergänzungsmittel. Verlangen Sie Art und Cumarinwert je Charge.
SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Cinnamomum nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Mit dem Cumarinwert je Charge rechnen Sie: Cumaringehalt des Extrakts × Tagesdosis, verglichen mit 0,1 mg je kg Körpergewicht (EFSA-TDI), also etwa 6 mg pro Tag für einen Erwachsenen mit 60 kg aus allen Quellen; die französische ANSES empfiehlt, aus Nahrungsergänzungsmitteln höchstens rund 4,8 mg pro Tag aufzunehmen. Für Zimt gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Zimt formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Art und Cumarin je Charge deklariert, vollständige Unterlagen. Ceylon oder Cassia, Polyphenole 20 % oder Zimtaldehyd 5 %, wasserlöslich auf Anfrage. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir verwenden Cookies für Analysen und zur Werbemessung. Notwendige Cookies sind immer aktiv. Datenschutz