Senna alexandrina (syn. Cassia angustifolia) · Blatt und Frucht · Sennoside
Extrakt aus Blatt und Frucht von Senna alexandrina, eingestellt auf 20, 40 oder 60 % Sennoside (UV, berechnet als Sennosid B), mit Identität von Sennosid A und B per HPLC. Bitte vor jeder Anfrage lesen: Ein EU-Verbot von Sennes-Zubereitungen in Lebensmitteln steht bevor, und in Deutschland sind Sennes-Abführmittel Arzneimittel.

Bulk-Rohstoff
Senna alexandrina · Blatt und Frucht · SennosideEin eingestellter Rohstoff mit einer Rechtslage, die Sie vor dem Einkauf kennen müssen
Senna alexandrina (syn. Cassia angustifolia), die Sennespflanze, liefert Blätter und Früchte mit Sennosiden, Dianthronglykosiden aus der Gruppe der Hydroxyanthracenderivate. Indien, vor allem Tamil Nadu, ist eines der wichtigsten Anbauländer.
Zur Rechtslage in der EU: Die Kommission hat den Verordnungsentwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 vorgelegt, der Zubereitungen aus Cassia senna mit Hydroxyanthracenderivaten in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verbieten würde. Die Prüffrist von Parlament und Rat endete am 15. Oktober 2026; eine Veröffentlichung im Amtsblatt haben wir bis 26. Oktober 2026 nicht gefunden. Für Lebensmittel in der EU sollten Sie mit diesem Rohstoff nicht mehr planen.
In Deutschland sind Sennes-Abführmittel ohnehin Arzneimittel: Es gibt eine HMPC-Monographie, und Sennesblätter und -früchte sind im Europäischen Arzneibuch beschrieben. Arzneimittelhersteller prüfen die Eignung eines Rohstoffs als Wirkstoff nach ihren eigenen Anforderungen; nennen Sie uns die Monographie, nach der Sie spezifizieren.
Eingestellt wird auf 20, 40 oder 60 % Sennoside per UV als Sennosid B, die übliche Methode der Referenzmonographien; Sennosid A und B werden per HPLC bestätigt. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Dianthronglykoside und Anthrachinone des Sennesextrakts
Das Referenz-Dianthronglykosid der Gehaltsbestimmung; Sennoside gesamt werden per UV als Sennosid B berechnet
Das zweite Haupt-Dianthronglykosid, zusammen mit B per HPLC als Identitätsbestätigung ausgewiesen
Kleinere Dianthronglykoside, die das Profil ergänzen
Anthrachinon aus der Hydrolyse der Sennoside, Teil des analytischen Fingerabdrucks
Freie Anthrachinone der Hydroxyanthracengruppe, relevant für die toxikologische Bewertung
Die pflanzliche Basis des Extrakts; der Pflanzenteil wird deklariert, weil Blatt und Frucht kein identisches Sennosidprofil haben
Anerkannte Gehaltsbestimmung, deklarierter Pflanzenteil und offene Rechtslage
Sennoside gesamt per UV als Sennosid B, die Methode der Referenzmonographien, mit Identität von Sennosid A und B per HPLC.
20, 40 oder 60 % Sennoside für Formate mit kleiner Einzeldosis.
Blatt oder Frucht steht auf jeder Charge, weil sich die Sennosidprofile unterscheiden.
Mit Erklärung je Charge; Ethylenoxid ist der Prüfpunkt an der EU-Grenze für botanische Zutaten aus Indien.
Pb max. 1,0, As max. 1,0, Cd max. 0,3, Hg max. 0,1 ppm per ICP-MS; USP-Mikrobiologie je Charge.
Wir sagen Ihnen vor der Anfrage, dass ein EU-Verbot in Lebensmitteln bevorsteht und Sennes-Abführmittel in Deutschland Arzneimittel sind.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie den Sennosidgehalt und die Prüfmethode Ihrer Spezifikation
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Prüfmethode | Verwendung | Zertifizierungen |
|---|---|---|---|---|
| Sennoside 20 % Standard | Sennoside gesamt mind. 20 % als Sennosid B; Identität per HPLC | UV | Nach Rechtslage im Bestimmungsmarkt | Auf Anfrage |
| Sennoside 40 % Konzentriert | Sennoside gesamt mind. 40 % als Sennosid B | UV | Formate mit kleiner Einzeldosis | Auf Anfrage |
| Sennoside 60 % Hochkonzentriert | Sennoside gesamt mind. 60 % als Sennosid B | UV | Nach Spezifikation des Käufers | Auf Anfrage |
| Traditionell / Teeschnitt Auf Bestellung | Blattextrakt mit niedrigem Sennosidgehalt oder geschnittenes Blatt | UV / Volumetrie | Kräutertees außerhalb der EU-Lebensmittelverwendung | Je Charge |
| Sennosid A und B per HPLC | Bestimmung von Sennosid A + B per HPLC | HPLC | Spezifikationen nach Arzneibuchmonographie | Je Charge |
Die Standardbestimmung gibt die Sennoside gesamt als Sennosid B per UV an, die Methode der Referenzmonographien; die Identität von Sennosid A und B wird per HPLC bestätigt. Spezifizieren Sie nach einer bestimmten Monographie, nennen Sie sie uns. Klären Sie vor jeder Spezifikation den Rechtsweg in Ihrem Markt: In Deutschland sind Sennes-Abführmittel Arzneimittel, und ein EU-Verbot von Sennes-Zubereitungen mit Hydroxyanthracenderivaten in Lebensmitteln steht bevor.
Senna wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Extrakt aus Blatt und Frucht von Senna alexandrina, getrocknet und gemahlen | Mind. 20 % Sennoside als Sennosid B (UV), Identität per HPLC | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Sennesblätter (Teeschnitt) | Getrocknetes Blatt von Senna alexandrina, Teebeutelschnitt | Sennoside; Feuchte; Fremdbestandteile | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Sennesfrüchte | Getrocknete, sortierte Früchte | Sennoside; Feuchte | Auf Anfrage, abhängig von der Charge |
Ein Sennosidgehalt ohne Methode, Bezugssubstanz und Pflanzenteil ist keine Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Qualität 20 % Sennoside
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanischer Name | Senna alexandrina Mill. (syn. Cassia angustifolia Vahl) | — |
| Familie | Fabaceae (Leguminosae) | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt und Frucht, je Charge deklariert | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver, gelblich braun bis grünlich braun | Organoleptisch |
| Sennoside gesamt (als Sennosid B) | Mind. 20,0 % m/m | UV-Spektrophotometrie |
| Identität (Sennosid A und B) | Entspricht | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C) | Max. 5,0 % | USP <731> |
| Schüttdichte | Mind. 0,35 g/ml | USP <616> |
| Extraktionsmittel | Wasser / wässrig-ethanolisch | — |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol) | Max. 5.000 ppm | USP <467> |
| Siebfeinheit | 100 % durch 80 mesh | USP <786> |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Ethylenoxid (ETO) | Unbehandelt, mit Erklärung | LC-MS/MS (auf Anfrage) |
| Bestrahlung | Nicht bestrahlt, mit Erklärung | Erklärung |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, verschlossen, kühl und trocken | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
Sennoside gesamt werden per UV-Spektrophotometrie als Sennosid B angegeben, die Methode der Referenzmonographien; die Identität von Sennosid A und B wird per HPLC bestätigt. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, weil Blatt und Frucht kein identisches Sennosidprofil haben. Wichtiger Hinweis zur Rechtslage: Sennoside gehören zu den Hydroxyanthracenderivaten, für die ein EU-Verbot in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln bevorsteht (Entwurf SANTE/1196/2024 Rev.3, Prüffrist bis 15. Oktober 2026), und in Deutschland sind Sennes-Abführmittel Arzneimittel. Klären Sie den Rechtsweg, bevor Sie Mengen planen. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Blatt zum eingestellten Extrakt: rückverfolgbar und geprüft
Herkunft: Sennesblätter und -früchte aus Anbau in Indien, vor allem Tamil Nadu. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Identität per HPLC über Sennosid A und B bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Wässrige oder wässrig-ethanolische Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Sennoside per UV, Identität per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat, MSDS, ETO- und Bestrahlungserklärung, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal und Kosher auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Senna von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Bitte vor jeder Anfrage lesen: Ein EU-Verbot in Lebensmitteln steht bevor. Die Kommission hat den Verordnungsentwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 vorgelegt, vom Ständigen Ausschuss (SCoPAFF) befürwortet, der Zubereitungen aus Cassia senna mit Hydroxyanthracenderivaten in Teil A von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufnehmen und damit in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verbieten würde. Die Prüffrist von Parlament und Rat lief vom 15. Juli bis 15. Oktober 2026; eine Veröffentlichung im Amtsblatt haben wir bis 26. Oktober 2026 nicht gefunden.
Grundlage ist die EFSA-Stellungnahme vom März 2024, nach der die Sicherheit dieser Zubereitungen nicht festgestellt werden kann. In Deutschland sind Sennes-Abführmittel ohnehin Arzneimittel (HMPC-Monographie, § 2 AMG). Für Lebensmittel in der EU sollten Sie mit diesem Rohstoff nicht mehr planen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. Senna alexandrina (Blatt, Hülse) ist in der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1. Januar 2026) aufgeführt und darf danach in der Schweiz nicht in Lebensmitteln verwendet werden, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.
Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Die EFSA kam im März 2024 zu dem Schluss, dass die Sicherheit von Zubereitungen aus Rheum, Cassia senna und Rhamnus mit Hydroxyanthracenderivaten nicht festgestellt werden kann, weil einzelne Hydroxyanthracenderivate genotoxisch wirken. Der Entwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 zieht daraus die Konsequenz für Lebensmittel. Der Arzneimittelbereich ist davon nicht erfasst, folgt aber eigenen Regeln.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
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Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Sennoside 20–60 % per UV, A und B per HPLC, Pflanzenteil deklariert, vollständige Unterlagen. Bitte nennen Sie in Ihrer Anfrage den Rechtsweg Ihres Produkts. Mindestmenge 25 kg.
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