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Pflanzenextrakt · Blatt und Frucht der Sennespflanze

Sennesblätter-Extrakt
Senna alexandrina

Senna alexandrina (syn. Cassia angustifolia) · Blatt und Frucht · Sennoside

Extrakt aus Blatt und Frucht von Senna alexandrina, eingestellt auf 20, 40 oder 60 % Sennoside (UV, berechnet als Sennosid B), mit Identität von Sennosid A und B per HPLC. Bitte vor jeder Anfrage lesen: Ein EU-Verbot von Sennes-Zubereitungen in Lebensmitteln steht bevor, und in Deutschland sind Sennes-Abführmittel Arzneimittel.

Sennoside 20 % (UV) Sennosid A und B per HPLC Kein ETO · nicht bestrahlt Schwermetalle geprüft Blatt- und Fruchtqualitäten COA je Charge
Pulver aus Sennesblätter-Extrakt (Senna alexandrina), eingestellt auf Sennoside, SV Botanica, Indien

Bulk-Rohstoff

Senna alexandrina · Blatt und Frucht · Sennoside
20 %
Sennoside (UV, als Sennosid B)
Blatt und Frucht
Pflanzenteil
UV / HPLC
Prüfmethode
36 Monate
Haltbarkeit
25 kg
Mindestmenge
Indien
Ursprung

Was ist Sennesblätter-Extrakt?

Ein eingestellter Rohstoff mit einer Rechtslage, die Sie vor dem Einkauf kennen müssen

Senna alexandrina (syn. Cassia angustifolia), die Sennespflanze, liefert Blätter und Früchte mit Sennosiden, Dianthronglykosiden aus der Gruppe der Hydroxyanthracenderivate. Indien, vor allem Tamil Nadu, ist eines der wichtigsten Anbauländer.

Zur Rechtslage in der EU: Die Kommission hat den Verordnungsentwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 vorgelegt, der Zubereitungen aus Cassia senna mit Hydroxyanthracenderivaten in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verbieten würde. Die Prüffrist von Parlament und Rat endete am 15. Oktober 2026; eine Veröffentlichung im Amtsblatt haben wir bis 26. Oktober 2026 nicht gefunden. Für Lebensmittel in der EU sollten Sie mit diesem Rohstoff nicht mehr planen.

In Deutschland sind Sennes-Abführmittel ohnehin Arzneimittel: Es gibt eine HMPC-Monographie, und Sennesblätter und -früchte sind im Europäischen Arzneibuch beschrieben. Arzneimittelhersteller prüfen die Eignung eines Rohstoffs als Wirkstoff nach ihren eigenen Anforderungen; nennen Sie uns die Monographie, nach der Sie spezifizieren.

Eingestellt wird auf 20, 40 oder 60 % Sennoside per UV als Sennosid B, die übliche Methode der Referenzmonographien; Sennosid A und B werden per HPLC bestätigt. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Dianthronglykoside und Anthrachinone des Sennesextrakts

Sennosid B

Das Referenz-Dianthronglykosid der Gehaltsbestimmung; Sennoside gesamt werden per UV als Sennosid B berechnet

Sennosid A

Das zweite Haupt-Dianthronglykosid, zusammen mit B per HPLC als Identitätsbestätigung ausgewiesen

Sennoside C und D

Kleinere Dianthronglykoside, die das Profil ergänzen

Rhein

Anthrachinon aus der Hydrolyse der Sennoside, Teil des analytischen Fingerabdrucks

Aloe-Emodin und Chrysophanol

Freie Anthrachinone der Hydroxyanthracengruppe, relevant für die toxikologische Bewertung

Blatt- und Fruchtmatrix

Die pflanzliche Basis des Extrakts; der Pflanzenteil wird deklariert, weil Blatt und Frucht kein identisches Sennosidprofil haben

Was diesen Sennesextrakt ausmacht

Anerkannte Gehaltsbestimmung, deklarierter Pflanzenteil und offene Rechtslage

Anerkannte Sennosid-Bestimmung

Sennoside gesamt per UV als Sennosid B, die Methode der Referenzmonographien, mit Identität von Sennosid A und B per HPLC.

Konzentrierte Qualitäten

20, 40 oder 60 % Sennoside für Formate mit kleiner Einzeldosis.

Pflanzenteil deklariert

Blatt oder Frucht steht auf jeder Charge, weil sich die Sennosidprofile unterscheiden.

Kein ETO, nicht bestrahlt

Mit Erklärung je Charge; Ethylenoxid ist der Prüfpunkt an der EU-Grenze für botanische Zutaten aus Indien.

Schwermetalle und Mikrobiologie vollständig

Pb max. 1,0, As max. 1,0, Cd max. 0,3, Hg max. 0,1 ppm per ICP-MS; USP-Mikrobiologie je Charge.

Offene Rechtslage

Wir sagen Ihnen vor der Anfrage, dass ein EU-Verbot in Lebensmitteln bevorsteht und Sennes-Abführmittel in Deutschland Arzneimittel sind.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie den Sennosidgehalt und die Prüfmethode Ihrer Spezifikation

Qualität Wirkstoffanforderung Prüfmethode Verwendung Zertifizierungen
Sennoside 20 % Standard Sennoside gesamt mind. 20 % als Sennosid B; Identität per HPLC UV Nach Rechtslage im Bestimmungsmarkt Auf Anfrage
Sennoside 40 % Konzentriert Sennoside gesamt mind. 40 % als Sennosid B UV Formate mit kleiner Einzeldosis Auf Anfrage
Sennoside 60 % Hochkonzentriert Sennoside gesamt mind. 60 % als Sennosid B UV Nach Spezifikation des Käufers Auf Anfrage
Traditionell / Teeschnitt Auf Bestellung Blattextrakt mit niedrigem Sennosidgehalt oder geschnittenes Blatt UV / Volumetrie Kräutertees außerhalb der EU-Lebensmittelverwendung Je Charge
Sennosid A und B per HPLC Bestimmung von Sennosid A + B per HPLC HPLC Spezifikationen nach Arzneibuchmonographie Je Charge

Die Standardbestimmung gibt die Sennoside gesamt als Sennosid B per UV an, die Methode der Referenzmonographien; die Identität von Sennosid A und B wird per HPLC bestätigt. Spezifizieren Sie nach einer bestimmten Monographie, nennen Sie sie uns. Klären Sie vor jeder Spezifikation den Rechtsweg in Ihrem Markt: In Deutschland sind Sennes-Abführmittel Arzneimittel, und ein EU-Verbot von Sennes-Zubereitungen mit Hydroxyanthracenderivaten in Lebensmitteln steht bevor.

Verfügbare Formen

Senna wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktExtrakt aus Blatt und Frucht von Senna alexandrina, getrocknet und gemahlenMind. 20 % Sennoside als Sennosid B (UV), Identität per HPLCLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer MatrixMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Sennesblätter (Teeschnitt)Getrocknetes Blatt von Senna alexandrina, TeebeutelschnittSennoside; Feuchte; FremdbestandteileAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
SennesfrüchteGetrocknete, sortierte FrüchteSennoside; FeuchteAuf Anfrage, abhängig von der Charge

Ein Sennosidgehalt ohne Methode, Bezugssubstanz und Pflanzenteil ist keine Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Qualität 20 % Sennoside

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanischer NameSenna alexandrina Mill. (syn. Cassia angustifolia Vahl)—
FamilieFabaceae (Leguminosae)—
Verwendeter PflanzenteilBlatt und Frucht, je Charge deklariert—
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines Pulver, gelblich braun bis grünlich braunOrganoleptisch
Sennoside gesamt (als Sennosid B)Mind. 20,0 % m/mUV-Spektrophotometrie
Identität (Sennosid A und B)EntsprichtHPLC
Trocknungsverlust (105 °C)Max. 5,0 %USP <731>
SchüttdichteMind. 0,35 g/mlUSP <616>
ExtraktionsmittelWasser / wässrig-ethanolisch—
Lösungsmittelrückstände (Ethanol)Max. 5.000 ppmUSP <467>
Siebfeinheit100 % durch 80 meshUSP <786>
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Ethylenoxid (ETO)Unbehandelt, mit ErklärungLC-MS/MS (auf Anfrage)
BestrahlungNicht bestrahlt, mit ErklärungErklärung
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, verschlossen, kühl und trocken—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

Sennoside gesamt werden per UV-Spektrophotometrie als Sennosid B angegeben, die Methode der Referenzmonographien; die Identität von Sennosid A und B wird per HPLC bestätigt. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, weil Blatt und Frucht kein identisches Sennosidprofil haben. Wichtiger Hinweis zur Rechtslage: Sennoside gehören zu den Hydroxyanthracenderivaten, für die ein EU-Verbot in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln bevorsteht (Entwurf SANTE/1196/2024 Rev.3, Prüffrist bis 15. Oktober 2026), und in Deutschland sind Sennes-Abführmittel Arzneimittel. Klären Sie den Rechtsweg, bevor Sie Mengen planen. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Sennesextrakt verwendet wird, abhängig von der Rechtslage im Bestimmungsmarkt

Arzneimittelbereich

  • Pflanzliche Abführmittel durch zugelassene Arzneimittelhersteller
  • Spezifikation nach Arzneibuchmonographie

Märkte außerhalb der EU

  • Nahrungsergänzung, wo die nationale Rechtslage es zulässt
  • Kräutertees

Ayurveda

  • Traditionelle Mehrkomponentenrezepturen außerhalb der EU-Lebensmittelverwendung

Tierernährung und Sonstiges

  • Nach Spezifikation und Rechtslage des Käufers

Analytik

  • HPLC-Bestimmung von Sennosid A und B je Charge

Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Blatt zum eingestellten Extrakt: rückverfolgbar und geprüft

Herkunft: Sennesblätter und -früchte aus Anbau in Indien, vor allem Tamil Nadu. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Identität per HPLC über Sennosid A und B bestätigt.

Herstellung und Prüfung: Wässrige oder wässrig-ethanolische Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Sennoside per UV, Identität per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat, MSDS, ETO- und Bestrahlungserklärung, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal und Kosher auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Senna von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
Halal und Kosher (auf Anfrage)
Kein ETO (Erklärung)
Nicht bestrahlt (Erklärung)
Sennosid A und B per HPLC
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Bitte vor jeder Anfrage lesen: Ein EU-Verbot in Lebensmitteln steht bevor. Die Kommission hat den Verordnungsentwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 vorgelegt, vom Ständigen Ausschuss (SCoPAFF) befürwortet, der Zubereitungen aus Cassia senna mit Hydroxyanthracenderivaten in Teil A von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufnehmen und damit in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verbieten würde. Die Prüffrist von Parlament und Rat lief vom 15. Juli bis 15. Oktober 2026; eine Veröffentlichung im Amtsblatt haben wir bis 26. Oktober 2026 nicht gefunden.

Grundlage ist die EFSA-Stellungnahme vom März 2024, nach der die Sicherheit dieser Zubereitungen nicht festgestellt werden kann. In Deutschland sind Sennes-Abführmittel ohnehin Arzneimittel (HMPC-Monographie, § 2 AMG). Für Lebensmittel in der EU sollten Sie mit diesem Rohstoff nicht mehr planen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. Senna alexandrina (Blatt, Hülse) ist in der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1. Januar 2026) aufgeführt und darf danach in der Schweiz nicht in Lebensmitteln verwendet werden, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.

Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Was die Verbotsbegründung sagt

Die EFSA kam im März 2024 zu dem Schluss, dass die Sicherheit von Zubereitungen aus Rheum, Cassia senna und Rhamnus mit Hydroxyanthracenderivaten nicht festgestellt werden kann, weil einzelne Hydroxyanthracenderivate genotoxisch wirken. Der Entwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 zieht daraus die Konsequenz für Lebensmittel. Der Arzneimittelbereich ist davon nicht erfasst, folgt aber eigenen Regeln.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

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Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Wir raten davon ab, damit zu planen. Der Kommissionsentwurf SANTE/1196/2024 Rev.3 würde Zubereitungen aus Cassia senna mit Hydroxyanthracenderivaten in Teil A von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufnehmen und damit in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verbieten. Die Prüffrist von Parlament und Rat endete am 15. Oktober 2026; die Veröffentlichung im Amtsblatt hatten wir bis 26. Oktober 2026 nicht gefunden. Prüfen Sie den aktuellen Stand.
Sennes-Abführmittel sind in Deutschland Arzneimittel: Es gibt eine HMPC-Monographie, und Sennesblätter und -früchte sind im Europäischen Arzneibuch beschrieben. Ob ein Produkt Arzneimittel ist, entscheidet nach § 2 AMG eine Gesamtbetrachtung; bei Senna ist die abführende Wirkung der Grund für die Einstufung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Auf mind. 20, 40 oder 60 % Sennoside gesamt, per UV als Sennosid B berechnet, mit Identität von Sennosid A und B per HPLC. Auf Anfrage bestimmen wir Sennosid A + B per HPLC, wenn Ihre Spezifikation einer Arzneibuchmonographie folgt.
Weil die Referenzmonographien die Sennoside gesamt per UV als Sennosid B angeben. Die HPLC bestätigt die Identität von Sennosid A und B und ist auf Anfrage als quantitative Bestimmung möglich. Vergleichen Sie Angebote nur auf derselben Methode.
Hydroxyanthracenderivate sind die Stoffgruppe, zu der Sennoside, Aloe-Emodin und Emodin gehören. Einzelne Vertreter haben sich als genotoxisch erwiesen, weshalb die EFSA 2024 die Sicherheit von Zubereitungen damit nicht feststellen konnte. Das ist die Grundlage des geplanten EU-Verbots in Lebensmitteln.
Ja. Blatt und Frucht haben kein identisches Sennosidprofil, und Arzneibuchmonographien unterscheiden sie. Wir deklarieren den Pflanzenteil je Charge.
Nein. Jede Charge kommt mit einer Erklärung, dass sie nicht mit Ethylenoxid behandelt und nicht bestrahlt wurde; eine ETO-Analyse per LC-MS/MS ist auf Anfrage möglich.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Sennoside, Feuchte und Fremdbestandteile beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis. Für die Verwendung in EU-Lebensmitteln gilt dieselbe Rechtslage wie beim Extrakt.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
36 Monate ab Herstellung, verschlossen, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Sennosidgehalt, Prüfmethode, Pflanzenteil, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf und Ihren Rechtsweg über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Sennesextrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Sennoside 20–60 % per UV, A und B per HPLC, Pflanzenteil deklariert, vollständige Unterlagen. Bitte nennen Sie in Ihrer Anfrage den Rechtsweg Ihres Produkts. Mindestmenge 25 kg.

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