Aloe barbadensis Miller · Innenblattgel · Aloin gemessen
Innenblattgel-Pulver aus Aloe vera, 200:1 oder 100:1, mit mind. 10 % Polysacchariden und dem Aloinwert je Charge per HPLC. Die entfärbte Ganzblattqualität enthält max. 10 ppm Aloin. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Entfärbte Qualität
Aloin max. 10 ppm · InnenblattgelBei Aloe ist der Blattteil die Spezifikation, die Konzentration kommt danach
Aloe barbadensis Miller (syn. Aloe vera) hat zwei sehr verschiedene Blattfraktionen: das klare Innenblattgel, reich an Polysacchariden wie Acemannan, und die äußere Schicht mit dem gelben Saft, in dem Aloin und andere Hydroxyanthracenderivate stark abführend wirken.
Für Getränke, Nahrungsergänzung und Kosmetik ist das Innenblattgel der passende Rohstoff. Wir liefern es als Pulver 200:1 oder 100:1 mit mind. 10 % Polysacchariden und messen das Aloin in jeder Charge; die entfärbte Ganzblattqualität enthält max. 10 ppm. Nicht entfärbtes Ganzblattmaterial ist nicht für die orale Verwendung bestimmt.
Zur Rechtslage gibt es einen häufig falsch zitierten Punkt: Die Verordnung (EU) 2021/468 hatte Aloe-Blattzubereitungen mit Hydroxyanthracenderivaten verboten, das Gericht der EU hat diese Einträge am 13. November 2024 jedoch für nichtig erklärt, mit Ausnahme von Danthron. Die Einzelheiten stehen weiter unten.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Polysaccharide des Gels und der Grenzparameter Aloin
Die funktionelle Fraktion des Innenblattgels und Einstellungsbasis, mind. 10 %
Charakteristisches Polysaccharid echten Gels, auf Anfrage per NMR oder HPLC als Echtheitsindikator ausgewiesen
Grenzparameter, kein Wirkstoff. Anthrachinone der äußeren Blattschicht, stark abführend; in jeder Charge gemessen und deklariert
Weitere Derivate der äußeren Fraktion, regulatorisch beachtet und in der entfärbten Qualität reduziert
Nebenbestandteile des Gels, die sein Profil ergänzen
Üblicher Träger in Gelpulvern; wenn vorhanden, werden Name und Anteil angegeben
Blattteil, Verarbeitung und Aloin auf dem Zertifikat
Aloin A + B per HPLC in jeder Charge, als Messwert statt Konformitätsbehauptung; entfärbte Qualität max. 10 ppm.
Mind. 10 % Polysaccharide im Innenblattgel-Pulver 200:1; Aloverose auf Anfrage als Echtheitsindikator.
Innenblatt oder Ganzblatt, entfärbt oder nicht, steht auf jeder Charge, denn das sind verschiedene Produkte mit verschiedenen Verwendungen.
Löst sich in Wasser für Getränke, Sticks und wässrige Kosmetiksysteme.
Aloe ist einer der bekanntesten kosmetischen Pflanzenrohstoffe, mit eigenen INCI-Bezeichnungen für Gel und Pulver.
Zwei Konzentrationen, dazu entfärbtes und gefriergetrocknetes Gel auf Bestellung.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Blattteil, Verarbeitung und Konzentration
| Qualität | Einstellung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Aloe-Gelpulver 200:1 Standard | Polysaccharide mind. 10 %; Innenblattgel; Aloin deklariert | Feines Pulver, weiß bis creme, mind. 95 % durch 40 mesh | Getränke, Nahrungsergänzung, Kosmetik | Wasserlöslich |
| Aloe-Gelpulver 100:1 Standard | Polysaccharide nach Spezifikation; Innenblattgel; Aloin deklariert | Feines Pulver, weiß bis creme | Kostenoptimierte Rezepturen, höhere Einsatzmenge | Wasserlöslich |
| Aloe Ganzblatt entfärbt Entfärbt | Aloin max. 10 ppm; mit Aktivkohle behandelt | Feines Pulver, creme bis hellbeige | Orale Anwendungen, die Ganzblattmaterial spezifizieren | Wasserlöslich |
| Aloe Kosmetik Kosmetik | Polysaccharide nach Spezifikation; helle Farbe | Feines Pulver, weiß bis cremeweiß | Cremes, Seren, Gele, wässrige Kosmetiksysteme | Wasserlöslich |
| Aloe Ganzblatt nicht entfärbt Nur topisch | Enthält Aloin, nicht für die orale Verwendung | Feines Pulver, gelbbraun | Ausschließlich topische und technische Anwendungen | Wasserlöslich |
Bei Aloe sind Blattteil und Verarbeitung die Spezifikation, die Konzentration (100:1 oder 200:1) kommt danach. Innenblattgel ist der Rohstoff für Getränke, Nahrungsergänzung und Kosmetik. Die entfärbte Ganzblattqualität enthält max. 10 ppm Aloin. Nicht entfärbtes Ganzblattmaterial enthält Aloin und ist nicht für die orale Verwendung bestimmt; es wird nur für topische und technische Anwendungen geliefert und so dokumentiert. Wir messen Aloin in allen Qualitäten und geben Träger und Anteil an, wenn vorhanden.
Aloe wird in fünf Formen eingekauft. Das sprühgetrocknete Gelpulver ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Sprühgetrocknetes Pulver | Innenblattgel-Extrakt aus Aloe barbadensis, getrocknet und gemahlen | Innenblattgel 200:1, Polysaccharide mind. 10 %, Aloin deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Aloe-Saftpulver (100:1) | Sprühgetrockneter Innenblattsaft in geringerer Konzentration | Polysaccharide und Aloin deklariert | Auf Bestellung |
| Entfärbtes oder gefriergetrocknetes Gelpulver | Mit Aktivkohle entfärbtes oder gefriergetrocknetes Innenblattgel | Aloin unter dem deklarierten Grenzwert; Polysaccharide | Auf Bestellung, abhängig von der Mindestmenge |
Ein Aloe-Rohstoff ohne Angabe von Blattteil, Verarbeitung und Aloinwert ist keine Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Innenblattgel-Pulver 200:1
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Aloe barbadensis Miller (syn. Aloe vera (L.) Burm.f.) | — |
| Familie | Asphodelaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Innenblattgel (Filet), je Charge deklariert | Erklärung |
| Verarbeitung | Entfärbt, je Charge deklariert | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver, weiß bis creme* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzextrakt, positiv | DC / HPLC |
| Polysaccharide (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 10,0 | UV / HPLC |
| Aloverose (% m/m) | Auf Anfrage ausgewiesen | NMR / HPLC |
| Aloin A + B (ppm) | Max. 10, in jeder Charge gemessen und deklariert | HPLC |
| Träger / Maltodextrin (%) | Name und Anteil angegeben, wenn vorhanden | Erklärung |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 8,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 3,5–5,5 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 20; naturgemäß hoch, siehe Hinweis | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann durch die natürliche Schwankung der Rohware leicht variieren. Die zwei wichtigsten Zeilen dieser Tabelle sind Pflanzenteil und Verarbeitung. Das Innenblattgel ist die polysaccharidreiche Fraktion für orale und kosmetische Verwendung; die äußere Schicht enthält Aloin und andere stark abführende Hydroxyanthracenderivate, deshalb ist nicht entfärbtes Ganzblattmaterial ein anderes Produkt mit anderen Verwendungen. Wir messen Aloin in jeder Charge und weisen den Wert aus. Die Asche ist naturgemäß hoch, durch den Mineralgehalt des Gels und gegebenenfalls den Träger; aussagekräftig ist die säureunlösliche Asche. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Blatt zum geprüften Gelpulver: Blattteil deklariert, Aloin gemessen
Herkunft: Aloe barbadensis aus Anbau in Indien. Die Blätter werden filetiert, damit das Innenblattgel von der aloinhaltigen äußeren Schicht getrennt wird; Blattteil und Verarbeitung stehen auf jeder Charge.
Herstellung und Prüfung: Filetieren, Entfärben mit Aktivkohle (wo deklariert), Aufkonzentrieren und Sprüh- oder Gefriertrocknung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Polysaccharide, Aloin A + B per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Aloinwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Aloe vera von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Viele Datenblätter zitieren den Stand falsch: Die Verordnung (EU) 2021/468 hatte Zubereitungen aus Aloe-Blättern mit Hydroxyanthracenderivaten in Teil A von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 aufgenommen, das Gericht der EU hat diese Einträge jedoch am 13. November 2024 für nichtig erklärt (T-189/21, T-271/21, T-274/21, T-302/21), mit Ausnahme von Danthron. Üblich für Nahrungsergänzungsmittel ist entfärbtes Innenblattgel mit niedrigem, je Charge geprüftem Aloingehalt; das ist der Parameter, den Sie spezifizieren sollten. Getrockneter Aloe-Blattsaft (Aloe barbadensis, Aloe capensis) ist Gegenstand einer HMPC-Monographie als Abführmittel und damit Arzneimittelbereich (§ 2 AMG).
Die Kommission kann erneut regeln; prüfen Sie den aktuellen Stand. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Aloe barbadensis nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Aloe-barbadensis-Blattsaft und -pulver sind etablierte kosmetische Inhaltsstoffe mit eigenen INCI-Bezeichnungen. Sie werden in der Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bewertet, die der Käufer verantwortet; SV Botanica liefert Spezifikation und COA.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Aloe vera formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Blattteil und Verarbeitung deklariert, Aloin je Charge gemessen, vollständige Unterlagen. 200:1, 100:1, entfärbt und Kosmetikqualität. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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