Glycyrrhiza glabra · Wurzel und Ausläufer · Glycyrrhizin deklariert
Süßholzwurzelextrakt, eingestellt auf mind. 20 % Glycyrrhizin per HPLC, mit dem Wert je Charge auf dem COA, damit Sie Ihre Tagesdosis berechnen können. Dazu eine deglycyrrhizinierte Qualität (DGL) mit max. 2 % und Glabridin 40 % für Kosmetik. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Glycyrrhiza glabra · Glycyrrhizin 20 %Ein Wirkstoff, der zugleich die Dosis begrenzt
Glycyrrhiza glabra, das Süßholz, liefert eine Wurzel, die seit Jahrhunderten in Lakritz, Tees und Arzneien verwendet wird. Ihr Hauptbestandteil ist Glycyrrhizin (Glycyrrhizinsäure), ein Triterpensaponin, das etwa 50-mal süßer ist als Zucker.
Glycyrrhizin ist zugleich Einstellungsbasis und dosisbegrenzender Parameter: Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU empfahl 2003, 100 mg Glycyrrhizinsäure pro Tag nicht zu überschreiten, und Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 schreibt für Süßwaren und Getränke oberhalb festgelegter Gehalte Hinweise vor. Deshalb steht der Glycyrrhizinwert auf jedem COA.
Für Rezepturen mit hoher oder dauerhafter Einnahme gibt es die DGL-Qualität mit max. 2 % Glycyrrhizin, bei der die Flavonoide erhalten bleiben. Für aufhellende Kosmetik ist Glabridin der relevante Marker, nicht Glycyrrhizin.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Stoffe, die Süße, Dosisgrenze und kosmetische Verwendung bestimmen
Triterpensaponin, Träger der Süße und Einstellungsbasis der Standardqualität; zugleich der Parameter, der die Tagesdosis begrenzt
Isoflavan der Wurzel und Referenzwirkstoff in aufhellender Kosmetik; Grundlage der Qualität mit 40 % per HPLC, öl- und glykollöslich
Charakteristische Flavonoide der Wurzel, die in der DGL-Qualität erhalten bleiben
Chalkon der Wurzel, das das Flavonoidprofil ergänzt
Aglykon des Glycyrrhizins, relevant in der toxikologischen Bewertung und in topischen Anwendungen
Fraktion, die Löslichkeit und Verhalten in der Rezeptur beeinflusst
Glycyrrhizin je Charge, damit Ihre Dosisberechnung stimmt
Der Gehalt je Charge steht auf dem COA, damit Sie die Tagesaufnahme gegen die Empfehlung von 100 mg Glycyrrhizinsäure prüfen können.
Süßholzwurzel und DGL wurden in Studien zum Magen-Darm-Bereich untersucht (z. B. Raveendra KR et al., 2012; Evid Based Complement Alternat Med). Für Süßholz gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Max. 2 % Glycyrrhizin bei erhaltenen Flavonoiden, für Kautabletten und Rezepturen mit hoher täglicher Einnahme.
Öl- und glykollöslicher Wirkstoff für aufhellende Seren und Cremes, per HPLC eingestellt.
Wasserlöslich und intensiv süß, für Süßwaren, Getränke und Tees, in denen Süßholz zugleich Geschmacksträger ist.
Feines Pulver, mind. 95 % durch 40 mesh, mit deklarierter Schüttdichte für berechenbare Verarbeitung.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie die Qualität nach der Glycyrrhizingrenze Ihres Endprodukts
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Süßholz 20 % Standard | Glycyrrhizin mind. 20 % (HPLC) | Feines Pulver, hell- bis mittelbraun, mind. 95 % durch 40 mesh | Nahrungsergänzung, Süßwaren, Getränke | Wasserlöslich |
| Süßholz 10 % / 25 % Weitere Stufen | Glycyrrhizin mind. 10 % oder mind. 25 % (HPLC) | Feines Pulver, hell- bis mittelbraun | Formate mit angepasster Dosierung | Wasserlöslich |
| Süßholz DGL Deglycyrrhiziniert | Glycyrrhizin max. 2 %; Flavonoide erhalten | Feines Pulver, hellbraun bis creme | Kautabletten, hohe tägliche Einnahme | In Wasser dispergierbar |
| Süßholz Glabridin 40 % Kosmetik | Glabridin mind. 40 % (HPLC) | Pulver, cremeweiß bis hellgelb | Aufhellende Seren und Cremes | Öl- / glykollöslich |
| Süßholz-Verhältnisextrakt Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1 | Feines Pulver, braun | Traditionelle Formate, Kräutermischungen | Nach Spezifikation |
Bei Süßholz entscheidet nicht die Prozentzahl, sondern die Glycyrrhizingrenze Ihres Endprodukts. Mit dem Glycyrrhizinwert je Charge und der geplanten Tagesdosis prüfen Sie den Abstand zur Empfehlung von 100 mg Glycyrrhizinsäure pro Tag und zu den Hinweisschwellen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Verlangt die Rezeptur eine hohe oder dauerhafte Einnahme, ist DGL die passende Qualität; für aufhellende Kosmetik ist Glabridin der Marker.
Süßholz wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Wurzelextrakt aus Glycyrrhiza glabra, getrocknet und gemahlen | Mind. 20 % Glycyrrhizin (HPLC) | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Wurzelpulver (nicht extrahiert) | Gereinigte, getrocknete Wurzel, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Wurzel geschnitten und gesiebt | Getrocknete Wurzelstücke, auf Größe gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Tee, Abkochung und eigene Extraktion |
Ein Süßholzextrakt ohne Glycyrrhizinwert je Charge lässt keine Dosisberechnung zu: Verlangen Sie den Wert in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Qualität 20 % Glycyrrhizin
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Glycyrrhiza glabra L. | — |
| Familie | Fabaceae (Leguminosae) | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Wurzel und Ausläufer | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hell- bis mittelbraun* | Organoleptisch |
| Geschmack | Charakteristisch, intensiv süß | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Glycyrrhizin, positiv | DC |
| Glycyrrhizin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 20,0, je Charge deklariert | HPLC |
| Glabridin (% m/m) | Je Charge ausgewiesen (40 in der Kosmetikqualität) | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–6 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht (EU-Höchstgehalte, auf Anfrage) | GC-MS / LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Glycyrrhizinzeile hat bei diesem Rohstoff eine Doppelfunktion: Sie ist Einstellungsbasis und zugleich der Wert, mit dem der Hersteller des Endprodukts seine Höchstdosis berechnet. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss empfahl 2003, 100 mg Glycyrrhizinsäure pro Tag nicht zu überschreiten, und die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 verlangt Hinweise für Süßwaren und Getränke oberhalb festgelegter Gehalte. Wir deklarieren den Wert je Charge und bieten DGL (max. 2 %) an, wenn die Glycyrrhizingrenze der begrenzende Faktor ist. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Wurzel zum eingestellten Extrakt: rückverfolgbar und geprüft
Herkunft: Süßholzwurzel mit bestätigter Art; die Identität wird per DC gegen Glycyrrhizin geprüft. Glycyrrhiza glabra, G. uralensis und G. inflata unterscheiden sich im Flavonoidprofil, deshalb steht die Art auf dem COA.
Herstellung und Prüfung: Wässrige oder wässrig-ethanolische Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Glycyrrhizin und Glabridin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Glycyrrhizinwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Süßholz von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Süßholz ist ein etabliertes Lebensmittel und nicht neuartig, aber Glycyrrhizin ist geregelt: Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU empfahl 2003, 100 mg Glycyrrhizinsäure pro Tag nicht zu überschreiten, und Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 schreibt für Süßwaren und Getränke oberhalb festgelegter Glycyrrhizinsäuregehalte Hinweise vor, einschließlich des Hinweises für Personen mit Bluthochdruck. Süßholzwurzel ist zudem Gegenstand einer HMPC-Monographie und in Arzneimitteln enthalten; die Abgrenzung nach § 2 AMG trifft der Käufer. Für hoch dosierte Rezepturen gibt es deglycyrrhizinierte Qualität (DGL). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Glycyrrhiza glabra nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Süßholzwurzelextrakt und Glabridin sind etablierte kosmetische Inhaltsstoffe mit eigenen INCI-Bezeichnungen. Sie werden in der Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bewertet, die der Käufer verantwortet; SV Botanica liefert Spezifikation und COA.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Süßholz formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Glycyrrhizin je Charge per HPLC, vollständige Unterlagen. 10–25 % Glycyrrhizin, DGL und Glabridin 40 %. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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