Mentha × piperita L. · Blatt · Trockenextrakt, kein ätherisches Öl
Trockenextrakt aus Pfefferminzblättern, eingestellt auf mind. 5 % Rosmarinsäure per HPLC, wasserlöslich und mit deklarierter Art. Ausdrücklich kein ätherisches Öl: Das Öl ist ein anderes Produkt mit eigener Spezifikation. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Blattextrakt
Rosmarinsäure · Kein ätherisches ÖlTrockenextrakt und ätherisches Öl sind zwei verschiedene Produkte
Mentha × piperita, die Pfefferminze, ist eine Hybride aus M. aquatica und M. spicata. Im Handel heißen zwei völlig verschiedene Rohstoffe „Pfefferminzextrakt“: der Trockenextrakt aus dem Blatt und das ätherische Öl.
Unser Produkt ist der Trockenextrakt, eingestellt auf mind. 5 % Rosmarinsäure per HPLC, die wichtigste Phenolsäure des Blatts. Menthol und Menthon gehören zur flüchtigen Fraktion, also zum Öl; im Trockenextrakt sind sie definitionsgemäß niedrig, und wir weisen den Wert aus, damit dokumentiert ist, dass das Material kein Öl ist.
Pfefferminzblatt und -öl haben in der EU eine lange Verzehrgeschichte. Beide sind zugleich Gegenstand von HMPC-Monographien, sodass die Aufmachung über Lebensmittel oder Arzneimittel entscheidet. Die Einzelheiten stehen weiter unten.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Polyphenole des Blatts und warum Menthol hier niedrig ist
Wichtigste Phenolsäure des Blatts und Einstellungsbasis des Trockenextrakts, per HPLC bestimmt, mind. 5 %
Charakteristische Flavonoide des Pfefferminzblatts, die das Polyphenolprofil ergänzen
Weitere Flavonoidfraktion, Teil der Polyphenole gesamt
Alternative Deklarationsbasis per UV, als eigene Qualität mit mind. 20 % verfügbar
Gehören zur flüchtigen Fraktion, also zum ätherischen Öl. Im Trockenextrakt definitionsgemäß niedrig und zur Dokumentation ausgewiesen
Verantwortlich für die hellgrüne Farbe, relevant für helle Rezepturen
Eine definierte Verbindung, per HPLC gemessen, und kein Öl
Rosmarinsäure mind. 5 %, per HPLC bestimmt, statt einer unspezifischen Gesamtangabe.
Produkttyp auf jedem COA, Mentholwert ausgewiesen; das Öl wird nur als eigener Artikel mit eigener Spezifikation geliefert.
Löst sich in Wasser für Getränke, Teepulver und wässrige Systeme.
Pfefferminzblatt wird in der HMPC-Monographie als traditionelles pflanzliches Arzneimittel beschrieben; Rosmarinsäure wurde in Laborstudien als Antioxidans untersucht. Für die EU gibt es dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Eine Qualität mit mind. 20 % Polyphenolen gesamt (UV), wenn Ihre Spezifikation darauf deklariert.
Der Blattextrakt wird in Kosmetik und Mundpflege eingesetzt, mit eigener INCI-Bezeichnung.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Einstellungsbasis und Form
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Blattextrakt 5 % Standard | Rosmarinsäure mind. 5 % (HPLC) | Feines Pulver, hellgrün bis gebrochen weiß, mind. 95 % durch 40 mesh | Nahrungsergänzung in Kapseln und Tabletten, Tees | Wasserlöslich |
| Blattextrakt Polyphenole Polyphenolbasis | Polyphenole gesamt mind. 20 % (UV) | Feines Pulver, hellgrün | Spezifikationen mit Deklaration auf Polyphenole | Wasserlöslich |
| Blattextrakt WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Marker nach Spezifikation | Rieselfähiges Pulver, hellgrün | Getränke, Sticks, Brausetabletten | Kaltwasserlöslich |
| Blattextrakt Verhältnis Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1; Rosmarinsäure ausgewiesen | Feines Pulver, grün | Traditionelle Formate und Kombinationen | Nach Spezifikation |
| Ätherisches Pfefferminzöl Anderes Produkt | Menthol 35–55 % per GC; flüchtiges Öl | Flüssigkeit | Aromen, Weichkapseln, Kosmetik | Fettlöslich |
Die letzte Zeile dieser Tabelle steht hier, um den häufigsten Fehler bei Pfefferminze zu vermeiden: Das ätherische Öl ist ein anderes Produkt, wird per Gaschromatographie auf Menthol eingestellt, ist flüchtig und fettlöslich und nicht mit einem auf Rosmarinsäure eingestellten Blatt-Trockenextrakt vergleichbar. Wir liefern es, aber als eigenen Artikel mit eigener Spezifikation. Der Produkttyp steht auf jeder Charge, der Mentholgehalt des Trockenextrakts wird ausgewiesen. Deklarieren Sie außerdem die Art: Mentha × piperita ist nicht M. spicata (Grüne Minze) und nicht M. arvensis (Ackerminze).
Pfefferminze wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Blattextrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Blattextrakt aus Mentha × piperita, getrocknet und gemahlen | Rosmarinsäure mind. 5 % (HPLC) | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Blattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes Blatt von Mentha × piperita, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Blatt geschnitten (Teeschnitt) | Getrocknetes Blatt, Teebeutelschnitt oder geschnitten und gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Tees und eigene Extraktion |
Ein „Pfefferminzextrakt“ ohne Angabe von Produkttyp und Art ist keine Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Pfefferminzblatt-Extrakt 5 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Mentha × piperita L. (Hybride aus M. aquatica × M. spicata) | — |
| Familie | Lamiaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt | — |
| Produkttyp | Blatt-Trockenextrakt, kein ätherisches Öl | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hellgrün bis gebrochen weiß* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzextrakt, positiv | DC / HPLC |
| Rosmarinsäure (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 5,0 | HPLC |
| Polyphenole gesamt (% m/m) | Je Charge ausgewiesen; mind. 20 in der Polyphenolqualität | UV |
| Menthol (% m/m) | Niedrig, je Charge ausgewiesen (siehe Hinweis) | GC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 12 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Pestizidrückstände | Prüfung gegen EU-Höchstgehalte auf Anfrage | GC-MS / LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Zeile zum Produkttyp steht aus einem konkreten Grund in dieser Tabelle: Dieses Material ist ein auf Rosmarinsäure per HPLC eingestellter Blatt-Trockenextrakt, kein auf Menthol per GC eingestelltes ätherisches Öl. Es sind zwei Produkte mit verschiedener Formulierung, Löslichkeit und Preis, und sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler bei Pfefferminze. Der Mentholgehalt des Trockenextrakts ist definitionsgemäß niedrig und wird ausgewiesen, damit dokumentiert ist, dass das Material kein Öl ist.
Auch die Art wird deklariert: Mentha × piperita ist nicht M. spicata und nicht M. arvensis, auch wenn der Handelsname sie vermischt. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Pfefferminzblatt zum geprüften Extrakt: Art und Produkttyp deklariert
Herkunft: Pfefferminzblätter aus indischem Anbau. Die Art wird je Charge deklariert und per DC/HPLC gegen Referenzextrakt bestätigt; der Produkttyp (Trockenextrakt, kein Öl) steht auf jedem COA.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Rosmarinsäure per HPLC, Menthol per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Pfefferminze von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Pfefferminze ist ein etabliertes Lebensmittel und nicht neuartig.
Für Pfefferminzblätter und Pfefferminzöl gibt es HMPC-Monographien, und Pfefferminzöl-Kapseln sind in Deutschland als Arzneimittel im Handel; je nach Dosis und Aussage liegt Ihr Produkt im Arzneimittelbereich (§ 2 AMG). Deklarieren Sie die Art: Mentha × piperita ist nicht austauschbar mit M. arvensis oder M. spicata. Pulegon ist der Begleitstoff, den die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 in bestimmten Lebensmitteln begrenzt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Mentha × piperita nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Das ätherische Öl ist ein Aroma- oder Kosmetikrohstoff und unterliegt für Aromen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, die Höchstgehalte für Pulegon in bestimmten Lebensmitteln festlegt. Der Blatt-Trockenextrakt ist ein pflanzlicher Lebensmittel- oder Kosmetikrohstoff. Beide brauchen eigene Unterlagen.
Mentha × piperita ist nicht Mentha spicata und nicht Mentha arvensis, deren Profile und regulatorische Einträge abweichen können. Die Art steht auf jeder Charge; prüfen Sie, dass sie mit Ihrer Rezeptur und Ihrem Etikett übereinstimmt.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Pfefferminze formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Rosmarinsäure per HPLC, Art und Produkttyp deklariert, vollständige Unterlagen. 5 %, Polyphenol-, wasserlösliche Qualität und Verhältnisextrakt. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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