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Pflanzenextrakt · Polyphenole aus dem Pfefferminzblatt

Pfefferminzextrakt
Mentha × piperita

Mentha × piperita L. · Blatt · Trockenextrakt, kein ätherisches Öl

Trockenextrakt aus Pfefferminzblättern, eingestellt auf mind. 5 % Rosmarinsäure per HPLC, wasserlöslich und mit deklarierter Art. Ausdrücklich kein ätherisches Öl: Das Öl ist ein anderes Produkt mit eigener Spezifikation. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Rosmarinsäure 5 % Blattextrakt, kein ätherisches Öl Wasserlöslich Polyphenolqualität Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Pfefferminzblatt-Extrakt (Mentha × piperita), Rosmarinsäure 5 %, SV Botanica, Indien

Blattextrakt

Rosmarinsäure · Kein ätherisches Öl
5 %
Rosmarinsäure (HPLC)
Blatt
Pflanzenteil
Wasserlöslich
Löslichkeit
Kein Öl
Produkttyp
36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Pfefferminzextrakt?

Trockenextrakt und ätherisches Öl sind zwei verschiedene Produkte

Mentha × piperita, die Pfefferminze, ist eine Hybride aus M. aquatica und M. spicata. Im Handel heißen zwei völlig verschiedene Rohstoffe „Pfefferminzextrakt“: der Trockenextrakt aus dem Blatt und das ätherische Öl.

Unser Produkt ist der Trockenextrakt, eingestellt auf mind. 5 % Rosmarinsäure per HPLC, die wichtigste Phenolsäure des Blatts. Menthol und Menthon gehören zur flüchtigen Fraktion, also zum Öl; im Trockenextrakt sind sie definitionsgemäß niedrig, und wir weisen den Wert aus, damit dokumentiert ist, dass das Material kein Öl ist.

Pfefferminzblatt und -öl haben in der EU eine lange Verzehrgeschichte. Beide sind zugleich Gegenstand von HMPC-Monographien, sodass die Aufmachung über Lebensmittel oder Arzneimittel entscheidet. Die Einzelheiten stehen weiter unten.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Polyphenole des Blatts und warum Menthol hier niedrig ist

Rosmarinsäure

Wichtigste Phenolsäure des Blatts und Einstellungsbasis des Trockenextrakts, per HPLC bestimmt, mind. 5 %

Eriocitrin und Flavonoidglykoside

Charakteristische Flavonoide des Pfefferminzblatts, die das Polyphenolprofil ergänzen

Luteolinglykoside

Weitere Flavonoidfraktion, Teil der Polyphenole gesamt

Polyphenole gesamt

Alternative Deklarationsbasis per UV, als eigene Qualität mit mind. 20 % verfügbar

Menthol und Menthon

Gehören zur flüchtigen Fraktion, also zum ätherischen Öl. Im Trockenextrakt definitionsgemäß niedrig und zur Dokumentation ausgewiesen

Chlorophyllfraktion

Verantwortlich für die hellgrüne Farbe, relevant für helle Rezepturen

Warum Formulierer diesen Pfefferminzextrakt wählen

Eine definierte Verbindung, per HPLC gemessen, und kein Öl

Eine definierte Verbindung per HPLC

Rosmarinsäure mind. 5 %, per HPLC bestimmt, statt einer unspezifischen Gesamtangabe.

Klar vom ätherischen Öl abgegrenzt

Produkttyp auf jedem COA, Mentholwert ausgewiesen; das Öl wird nur als eigener Artikel mit eigener Spezifikation geliefert.

Wasserlöslich

Löst sich in Wasser für Getränke, Teepulver und wässrige Systeme.

Was die Forschung beschreibt

Pfefferminzblatt wird in der HMPC-Monographie als traditionelles pflanzliches Arzneimittel beschrieben; Rosmarinsäure wurde in Laborstudien als Antioxidans untersucht. Für die EU gibt es dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Polyphenolqualität

Eine Qualität mit mind. 20 % Polyphenolen gesamt (UV), wenn Ihre Spezifikation darauf deklariert.

Geeignet für Kosmetik und Mundpflege

Der Blattextrakt wird in Kosmetik und Mundpflege eingesetzt, mit eigener INCI-Bezeichnung.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie Einstellungsbasis und Form

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Blattextrakt 5 % Standard Rosmarinsäure mind. 5 % (HPLC) Feines Pulver, hellgrün bis gebrochen weiß, mind. 95 % durch 40 mesh Nahrungsergänzung in Kapseln und Tabletten, Tees Wasserlöslich
Blattextrakt Polyphenole Polyphenolbasis Polyphenole gesamt mind. 20 % (UV) Feines Pulver, hellgrün Spezifikationen mit Deklaration auf Polyphenole Wasserlöslich
Blattextrakt WS Wasserlöslich Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Marker nach Spezifikation Rieselfähiges Pulver, hellgrün Getränke, Sticks, Brausetabletten Kaltwasserlöslich
Blattextrakt Verhältnis Vollspektrum Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1; Rosmarinsäure ausgewiesen Feines Pulver, grün Traditionelle Formate und Kombinationen Nach Spezifikation
Ätherisches Pfefferminzöl Anderes Produkt Menthol 35–55 % per GC; flüchtiges Öl Flüssigkeit Aromen, Weichkapseln, Kosmetik Fettlöslich

Die letzte Zeile dieser Tabelle steht hier, um den häufigsten Fehler bei Pfefferminze zu vermeiden: Das ätherische Öl ist ein anderes Produkt, wird per Gaschromatographie auf Menthol eingestellt, ist flüchtig und fettlöslich und nicht mit einem auf Rosmarinsäure eingestellten Blatt-Trockenextrakt vergleichbar. Wir liefern es, aber als eigenen Artikel mit eigener Spezifikation. Der Produkttyp steht auf jeder Charge, der Mentholgehalt des Trockenextrakts wird ausgewiesen. Deklarieren Sie außerdem die Art: Mentha × piperita ist nicht M. spicata (Grüne Minze) und nicht M. arvensis (Ackerminze).

Verfügbare Formen

Pfefferminze wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Blattextrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktBlattextrakt aus Mentha × piperita, getrocknet und gemahlenRosmarinsäure mind. 5 % (HPLC)Lagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Blattpulver (nicht extrahiert)Getrocknetes Blatt von Mentha × piperita, auf Siebfeinheit gemahlenBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
Blatt geschnitten (Teeschnitt)Getrocknetes Blatt, Teebeutelschnitt oder geschnitten und gesiebtIdentität, Feuchte, FremdbestandteileAuf Anfrage; für Tees und eigene Extraktion

Ein „Pfefferminzextrakt“ ohne Angabe von Produkttyp und Art ist keine Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Pfefferminzblatt-Extrakt 5 %

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleMentha × piperita L. (Hybride aus M. aquatica × M. spicata)—
FamilieLamiaceae—
Verwendeter PflanzenteilBlatt—
ProdukttypBlatt-Trockenextrakt, kein ätherisches ÖlErklärung
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeHellgrün bis gebrochen weiß*Organoleptisch
IdentitätEntspricht Referenzextrakt, positivDC / HPLC
Rosmarinsäure (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 5,0HPLC
Polyphenole gesamt (% m/m)Je Charge ausgewiesen; mind. 20 in der PolyphenolqualitätUV
Menthol (% m/m)Niedrig, je Charge ausgewiesen (siehe Hinweis)GC
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)4–7IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 12IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
PestizidrückständePrüfung gegen EU-Höchstgehalte auf AnfrageGC-MS / LC-MS/MS
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Zeile zum Produkttyp steht aus einem konkreten Grund in dieser Tabelle: Dieses Material ist ein auf Rosmarinsäure per HPLC eingestellter Blatt-Trockenextrakt, kein auf Menthol per GC eingestelltes ätherisches Öl. Es sind zwei Produkte mit verschiedener Formulierung, Löslichkeit und Preis, und sie zu verwechseln ist der häufigste Fehler bei Pfefferminze. Der Mentholgehalt des Trockenextrakts ist definitionsgemäß niedrig und wird ausgewiesen, damit dokumentiert ist, dass das Material kein Öl ist.

Auch die Art wird deklariert: Mentha × piperita ist nicht M. spicata und nicht M. arvensis, auch wenn der Handelsname sie vermischt. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Pfefferminzblatt-Extrakt eingesetzt wird

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Tabletten
  • Pflanzenextrakt-Kombinationen

Getränke und Tees

  • Teepulver und Instantgetränke
  • Getränkepulver und Sticks

Mundpflege

  • Zahnpasta und Mundspülungen
  • Atemerfrischer

Kosmetik und Hautpflege

  • Cremes, Gele und Tonics
  • Haarpflege

Lebensmittel

  • Süßwaren und Riegel nach Spezifikation

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Pfefferminzblatt zum geprüften Extrakt: Art und Produkttyp deklariert

Herkunft: Pfefferminzblätter aus indischem Anbau. Die Art wird je Charge deklariert und per DC/HPLC gegen Referenzextrakt bestätigt; der Produkttyp (Trockenextrakt, kein Öl) steht auf jedem COA.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Rosmarinsäure per HPLC, Menthol per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Pfefferminze von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Art und Produkttyp je Charge deklariert
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Pfefferminze ist ein etabliertes Lebensmittel und nicht neuartig.

Für Pfefferminzblätter und Pfefferminzöl gibt es HMPC-Monographien, und Pfefferminzöl-Kapseln sind in Deutschland als Arzneimittel im Handel; je nach Dosis und Aussage liegt Ihr Produkt im Arzneimittelbereich (§ 2 AMG). Deklarieren Sie die Art: Mentha × piperita ist nicht austauschbar mit M. arvensis oder M. spicata. Pulegon ist der Begleitstoff, den die Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 in bestimmten Lebensmitteln begrenzt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Mentha × piperita nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Trockenextrakt und ätherisches Öl folgen verschiedenen Regeln

Das ätherische Öl ist ein Aroma- oder Kosmetikrohstoff und unterliegt für Aromen der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, die Höchstgehalte für Pulegon in bestimmten Lebensmitteln festlegt. Der Blatt-Trockenextrakt ist ein pflanzlicher Lebensmittel- oder Kosmetikrohstoff. Beide brauchen eigene Unterlagen.

Art und Identität

Mentha × piperita ist nicht Mentha spicata und nicht Mentha arvensis, deren Profile und regulatorische Einträge abweichen können. Die Art steht auf jeder Charge; prüfen Sie, dass sie mit Ihrer Rezeptur und Ihrem Etikett übereinstimmt.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Pfefferminze formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Auf mind. 5 % Rosmarinsäure per HPLC, als Blatt-Trockenextrakt von Mentha × piperita. Daneben gibt es eine Polyphenolqualität (mind. 20 % per UV), eine kaltwasserlösliche Qualität und Verhältnisextrakte; das ätherische Öl ist ein separater Artikel.
Pfefferminzblatt hat in der EU eine lange Verzehrgeschichte und ist kein neuartiges Lebensmittel. In Deutschland wird ein Nahrungsergänzungsmittel nach § 5 NemV beim BVL angezeigt. Pfefferminzblatt und -öl sind zugleich Gegenstand von HMPC-Monographien; wird ein Produkt mit Wirkungen auf Verdauungsbeschwerden aufgemacht, kann es als Arzneimittel (§ 2 AMG) gelten. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Der Trockenextrakt wird aus dem Blatt gewonnen, auf Rosmarinsäure per HPLC eingestellt und ist wasserlöslich. Das ätherische Öl ist die flüchtige Fraktion, wird per GC auf Menthol eingestellt und ist fettlöslich. Es sind zwei Produkte mit verschiedener Rezeptur, Dokumentation und Preis.
Gerade deshalb: Ein niedriger Mentholwert dokumentiert, dass das Material ein Trockenextrakt ist und kein Öl oder ein mit Öl versetztes Pulver.
Nein. Mentha × piperita ist eine Hybride; Mentha spicata (Grüne Minze) und Mentha arvensis (Ackerminze) sind andere Arten mit anderem Profil, auch wenn der Handelsname sie vermischt. Wir deklarieren die Art je Charge.
Weil Rosmarinsäure die wichtigste Phenolsäure des Pfefferminzblatts ist und sich per HPLC reproduzierbar bestimmen lässt. Wenn Ihre Spezifikation auf Polyphenole gesamt deklariert, liefern wir die Polyphenolqualität.
Ja, die Standardqualität ist wasserlöslich, und für Getränke und Sticks gibt es eine sprühgetrocknete, kaltwasserlösliche Qualität.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
36 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Pestizidrückstände gegen EU-Höchstgehalte lassen sich dort mitprüfen. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Einstellungsbasis, Gehalt, Löslichkeit, Träger, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Pfefferminzblatt-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Rosmarinsäure per HPLC, Art und Produkttyp deklariert, vollständige Unterlagen. 5 %, Polyphenol-, wasserlösliche Qualität und Verhältnisextrakt. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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