Myristica fragrans Houtt. · Samen (Muskatnuss), nicht Macis · Öl per GC
Extrakt aus dem Samen von Myristica fragrans, eingestellt auf 5–15 % ätherisches Öl per GC. Myristicin und Safrol deklarieren wir in jeder Charge, Aflatoxine werden geprüft. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Myristica fragrans · Öl per GCBei Muskatnuss bestimmen die Begleitstoffe die Dosis, nicht das Öl
Myristica fragrans liefert zwei Gewürze: die Muskatnuss, den Samen, und Macis, den Samenmantel. Es sind verschiedene Materialien, die der Handel oft vermischt; unser Extrakt stammt aus dem Samen, und das steht auf jeder Charge.
Eingestellt wird auf 5–15 % ätherisches Öl per GC. Für Ihre Rezeptur wichtiger sind jedoch die Begleitstoffe: Safrol und Methyleugenol stehen in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, und Myristicin, dort nicht aufgeführt, wirkt in hohen Dosen psychoaktiv. Wir deklarieren Myristicin und Safrol je Charge.
Muskatnuss ist ein Gewürz mit Neigung zu Schimmelbefall; deshalb gehören Aflatoxine zu den Pflichtprüfungen jeder Charge.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Ölfraktion des Muskatsamens und ihre Grenzparameter
Grenzparameter, kein Wirkstoff. Charakteristisches Alkenylbenzol der Muskatnuss, in hohen Dosen psychoaktiv; je Charge per GC deklariert
Weiteres Alkenylbenzol des Samens, auf Anfrage ausgewiesen
Alkenylbenzol in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008; je Charge deklariert
Hauptmonoterpene der Ölfraktion, verantwortlich für das Aromaprofil
Die Lipidfraktion des Samens, Grundlage der Muskatbutter
Nichtflüchtige Fraktion des Samens, in Verhältnisextrakten enthalten
Ölgehalt und Begleitstoffe als Messwerte
5–15 % ätherisches Öl je nach Qualität, per Gaschromatographie bestimmt.
Muskatnuss ist ein traditionelles Gewürz; ihre Inhaltsstoffe werden vor allem toxikologisch untersucht, wegen der psychoaktiven Wirkung von Myristicin in hohen Dosen. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Die beiden Werte, nach denen Sie die Tagesdosis ausrichten, stehen auf jedem Zertifikat.
Samen, nicht Macis: Die zwei Materialien unterscheiden sich in Profil und Preis.
Muskatnuss neigt zu Schimmelbefall; Aflatoxin B1 und gesamt werden je Charge per HPLC-FLD geprüft.
Pulverförmiger Extrakt für Kapseln und Mischungen, Oleoresin für Aromatisierung und ölige Anwendungen.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Ölgehalt und Form
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Muskatnuss 5 % Öl Standard | Ätherisches Öl mind. 5 % (GC); Myristicin und Safrol deklariert | Feines Pulver, hell gelbbraun | Nahrungsergänzung, Gewürzmischungen | Teilweise wasserlöslich |
| Muskatnuss 10–15 % Öl Hoher Ölgehalt | Ätherisches Öl 10–15 % (GC) | Feines Pulver, gelbbraun | Aromabetonte Formate, niedrige Dosierung | Teilweise wasserlöslich |
| Muskatnuss Verhältnis Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1 | Feines Pulver, hellbraun | Traditionelle Formate und Kombinationen | Je nach Qualität |
| Muskatnuss-Oleoresin Oleoresin | Ätherisches Öl je Charge deklariert | Viskose Flüssigkeit | Aromatisierung und ölige Anwendungen | In Öl dispergierbar |
Verlangen Sie zwei Dinge in jedem Angebot. Erstens den Pflanzenteil: Muskatnuss ist der Samen, Macis der Samenmantel. Zweitens, und das entscheidet die Dosis, die Werte für Myristicin und Safrol. Safrol steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008; Myristicin ist dort nicht geregelt, wirkt aber in hohen Dosen psychoaktiv. Wir deklarieren beide in allen Qualitäten. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Muskatnuss wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Samenextrakt aus Myristica fragrans, getrocknet und gemahlen | Ätherisches Öl mind. 5 % (GC); Myristicin und Safrol deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Muskatnuss-Oleoresin | Oleoresin aus dem Samen | Ätherisches Öl je Charge deklariert | Auf Bestellung |
| Ganze oder gemahlene Muskatnuss | Ganzer oder gemahlener Samen, gereinigt und sortiert | Feuchte, Fremdbestandteile, Aflatoxine | Auf Anfrage; Gewürzhandelsware |
Ein Muskatnuss-Extrakt ohne Myristicin- und Safrolwert ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beide in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Muskatnuss-Extrakt
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Myristica fragrans Houtt. | — |
| Familie | Myristicaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Samen (Muskatnuss); Macis ist ein anderes Material | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hell gelbbraun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Myristicin, positiv | DC |
| Ätherisches Öl (% m/m) | 5,0–15,0 je nach Qualität | GC |
| Myristicin (% m/m) | Je Charge deklariert, siehe Hinweis | GC |
| Safrol (% m/m) | Je Charge deklariert, siehe Hinweis | GC |
| Elemicin (% m/m) | Auf Anfrage ausgewiesen | GC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 5 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 1 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Zeilen für Myristicin und Safrol bestimmen die Dosis Ihres Produkts, nicht die Zeile für ätherisches Öl. Beide gehören zu den Alkenylbenzolen. Safrol steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: Teil A verbietet den Zusatz als solchen, Teil B setzt Höchstgehalte in bestimmten Lebensmitteln, wenn es aus Aromen oder Zutaten mit Aromaeigenschaften stammt. Myristicin ist dort nicht aufgeführt, wirkt aber in hohen Dosen psychoaktiv; Muskatvergiftungen sind beschrieben.
In einem konzentrierten Extrakt sind diese Werte die operative Angabe, deshalb deklarieren wir sie je Charge. Die Aflatoxinzeile ist die zweite eigene Kontrolle dieses Gewürzes. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Muskatsamen zum geprüften Extrakt: Begleitstoffe gemessen
Herkunft: Muskatnüsse aus Indien. Der Pflanzenteil (Samen, nicht Macis) wird je Charge deklariert, die Identität per DC über Myristicin bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: ätherisches Öl, Myristicin und Safrol per GC, Aflatoxine per HPLC-FLD, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Myristicin- und Safrolwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Muskatnuss von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Muskatnuss ist ein etabliertes Gewürz und nicht neuartig.
Die Begleitstoffe sind hier der Grenzparameter: Safrol und Methyleugenol stehen in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Zusatz als solche verboten, Höchstgehalte in bestimmten Lebensmitteln). Myristicin ist dort nicht aufgeführt, wirkt aber in hohen Dosen psychoaktiv; Muskatvergiftungen sind beschrieben. In einem konzentrierten Extrakt müssen diese Werte deklariert sein, damit Sie die Tagesdosis daran ausrichten können. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Myristica fragrans nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Safrol und Methyleugenol stehen in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Myristicin ist dort nicht geregelt, sollte aber wegen seiner psychoaktiven Wirkung in hohen Dosen in die Dosisberechnung einfließen. Die Werte je Charge sind die Grundlage dafür.
Muskatnuss (Samen) und Macis (Samenmantel) stammen von derselben Pflanze, unterscheiden sich aber in Zusammensetzung und Handelsbezeichnung. Der Pflanzenteil steht auf jeder Charge.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Muskatnuss formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Ätherisches Öl per GC, Myristicin und Safrol je Charge, Aflatoxine geprüft, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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