Syzygium aromaticum (L.) Merr. & L.M.Perry · Blütenknospe · Eugenol per GC
Extrakt aus der Blütenknospe der Gewürznelke, eingestellt auf 60–70 % Eugenol per GC, für Mundpflege auch 70–80 %. Methyleugenol, trotz ähnlichen Namens ein anderer Stoff, wird je Charge deklariert. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Syzygium aromaticum · Eugenol 60–70 %Eugenol und Methyleugenol: ähnlicher Name, verschiedene Regeln
Syzygium aromaticum liefert die Gewürznelke, die getrocknete Blütenknospe. Blatt und Stiel ergeben ebenfalls Öl, billiger und mit anderem Profil; unser Extrakt stammt aus der Knospe, und das steht auf jeder Charge.
Eingestellt wird auf Eugenol, den Hauptbestandteil, mit 60–70 % per GC, für anspruchsvolle Mundpflege-Anwendungen mit 70–80 %. Eugenol ist ein zugelassener Aromastoff mit langer Verwendung in der Zahnpflege.
Methyleugenol ist trotz des ähnlichen Namens ein anderer Stoff: ein Alkenylbenzol in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Wir deklarieren es in einer eigenen Zeile, damit beides in Ihrer Spezifikation nicht verwechselt wird.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Ölfraktion der Nelkenknospe und ihr Grenzparameter
Hauptbestandteil der Knospe und Einstellungsbasis, per GC mit 60–70 % bestimmt; zugelassener Aromastoff mit langer Verwendung in der Zahnpflege
Natürlich vorkommender Ester des Eugenols, je Charge ausgewiesen und Teil des Aromaprofils
Grenzparameter, kein Wirkstoff. Alkenylbenzol in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, aus derselben Gruppe wie Estragol und Safrol; je Charge deklariert
Charakteristisches Sesquiterpen der Nelke, je Charge ausgewiesen und Teil des Echtheitsprofils
Die nichtflüchtige Fraktion der Knospe, verantwortlich für einen großen Teil der antioxidativen Kapazität
Nebenbestandteile, die das Profil der Knospe ergänzen
Eugenol per GC, Methyleugenol getrennt ausgewiesen
60–70 % oder 70–80 % Eugenol per Gaschromatographie, mit Eugenylacetat und Beta-Caryophyllen als Profil.
Gewürznelke gehört zu den Gewürzen mit dem höchsten Polyphenolgehalt; die Gallotannine bleiben im Extrakt erhalten.
Eugenol hat eine lange Verwendung in Zahnpflegeprodukten; die 70–80-%-Qualität ist dafür gedacht.
Knospe statt Blatt oder Stiel, belegt durch das Eugenylacetat- und Caryophyllenprofil.
Der Grenzparameter steht in einer eigenen Zeile auf jedem Zertifikat.
Nelkenöl ist Gegenstand einer HMPC-Monographie für die traditionelle Anwendung in der Mundhöhle. Für Lebensmittel gibt es in der EU keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Eugenolgehalt und Löslichkeit
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Gewürznelke 60–70 % Standard | Eugenol 60–70 % (GC); Methyleugenol deklariert | Feines Pulver, braun bis dunkelbraun, mind. 95 % durch 40 mesh | Nahrungsergänzung, Mundpflege, traditionelle Rezepturen | Teilweise wasserlöslich |
| Gewürznelke 70–80 % Mundpflege | Eugenol 70–80 % (GC); Methyleugenol deklariert | Feines Pulver, braun | Anspruchsvolle Zahn- und Mundpflegeprodukte | Teilweise wasserlöslich |
| Gewürznelke WS Wasserlöslich | Wasserlösliche Qualität, Eugenol je Charge deklariert | Rieselfähiges Pulver, hellbraun | Getränke, Mundspülungen, Sticks | Kaltwasserlöslich |
Zwei Zeilen sollten Sie verlangen. Den Pflanzenteil, denn Blütenknospe, Blatt und Stiel ergeben verschiedene Materialien, und Blatt und Stiel liefern billigeres Öl mit anderem Profil. Und das Methyleugenol, das wir je Charge deklarieren: Es ist nicht dasselbe wie Eugenol. Eugenol ist ein zugelassener Aromastoff, Methyleugenol ein Alkenylbenzol in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Gewürznelke wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Blütenknospenextrakt aus Syzygium aromaticum, getrocknet und gemahlen | Eugenol 60–70 % (GC); Methyleugenol deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Nelkenpulver (nicht extrahiert) | Getrocknete Blütenknospe, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Ganze Gewürznelken | Ganze Blütenknospen, gereinigt und sortiert | Reinheit, Feuchte, Fremdbestandteile; Aflatoxine | Auf Anfrage; Gewürzhandelsware |
Ein Nelkenextrakt ohne Pflanzenteil und Methyleugenolwert ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Gewürznelken-Extrakt 60–70 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Syzygium aromaticum (L.) Merr. & L.M.Perry | — |
| Familie | Myrtaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blütenknospe, nicht Blatt oder Stiel | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braun bis dunkelbraun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Eugenol, positiv | DC |
| Eugenol (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | 60–70 (70–80 in der Mundpflegequalität) | GC |
| Eugenylacetat (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | GC |
| Beta-Caryophyllen (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | GC |
| Methyleugenol | Je Charge deklariert, siehe Hinweis | GC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 8 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Schwermetalle gesamt (ppm) | Max. 10 | ICP-MS |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24–36 Monate ab Herstellung je nach Qualität, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Methyleugenolzeile gibt es, weil es nicht dasselbe ist wie Eugenol, auch wenn der Name ähnlich klingt. Eugenol ist der Wirkstoff und ein zugelassener Aromastoff mit langer Verwendung in der Zahnpflege. Methyleugenol ist ein Alkenylbenzol aus derselben Gruppe wie Estragol und Safrol und steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, die den Zusatz als solchen verbietet und Höchstgehalte für bestimmte Lebensmittel setzt, wenn es natürlich vorhanden ist.
Wir deklarieren beide in eigenen Zeilen, damit der Hersteller des Endprodukts nichts annehmen muss. Auch der Pflanzenteil steht auf dem Zertifikat: Die Blütenknospe ist das Referenzmaterial, Blatt und Stiel liefern billigeres Öl mit anderem Profil. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Nelkenknospe zum geprüften Extrakt: Eugenol und Methyleugenol gemessen
Herkunft: Gewürznelken aus Indien. Der Pflanzenteil (Blütenknospe) wird je Charge deklariert, die Echtheit über das Eugenylacetat- und Caryophyllenprofil bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Eugenol, Eugenylacetat, Beta-Caryophyllen und Methyleugenol per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Methyleugenolwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Gewürznelke von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Gewürznelke ist ein etabliertes Gewürz und nicht neuartig.
Zwei Stoffe werden oft verwechselt: Eugenol, der Hauptbestandteil, ist ein zugelassener Aromastoff; Methyleugenol, in geringerer Menge enthalten, steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008. Wir deklarieren deshalb beide. Nelkenöl ist Gegenstand einer HMPC-Monographie; für den Trockenextrakt ohne Wirkungsaussage ist das in der Regel nicht entscheidend. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Syzygium aromaticum nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Eugenol ist ein zugelassener Aromastoff. Methyleugenol steht in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008: Zusatz als solcher verboten, Höchstgehalte in bestimmten Lebensmitteln, wenn es aus Aromen oder Zutaten mit Aromaeigenschaften stammt.
In kosmetischen Mitteln gehört Eugenol zu den Duftstoffen, die nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 oberhalb festgelegter Konzentrationen in der Liste der Bestandteile anzugeben sind. Die Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts verantwortet der Käufer; SV Botanica liefert Spezifikation und COA.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Gewürznelke formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Eugenol per GC, Methyleugenol je Charge, Blütenknospe deklariert, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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