Morinda citrifolia L. · Frucht · Iridoide per HPLC
Noni aus der Frucht von Morinda citrifolia, geliefert als Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt. Bei Noni entscheidet die Zubereitungsform über den EU-Status, deshalb deklarieren wir sie je Charge, zusammen mit dem Träger und den Iridoiden per HPLC. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Saftpulver
Morinda citrifolia · Iridoide per HPLCBei Noni entscheidet die Form über den Rechtsstatus
Morinda citrifolia ist ein tropischer Baum, dessen reife Frucht seit Langem in Polynesien und Südasien verwendet wird. Im Handel erscheint Noni als Saft, Püree, Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt, und diese Formen sind rechtlich nicht gleich.
In der EU ist Noni ein Novel-Food-Fall mit mehreren Zulassungen: Der Saft wurde mit der Entscheidung 2003/426/EG zugelassen, Püree und Konzentrat mit dem Beschluss 2010/228/EU, weitere Noni-Erzeugnisse stehen in der Unionsliste (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470) mit jeweils eigener Spezifikation. Ein Trockenextrakt ist durch diese Einträge nicht automatisch abgedeckt.
Deshalb deklarieren wir Zubereitungsform und Träger je Charge und messen die Iridoide (Deacetylasperulosidsäure und Asperulosidsäure) per HPLC. Welche Form zu Ihrem Produkt passt, sollten Sie vor der Bestellung mit der Unionsliste abgleichen.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe der Noni-Frucht und ihre Messgrößen
Haupt-Iridoid der Noni-Frucht und Leitmarker, per HPLC bestimmt
Zweites charakteristisches Iridoid, mit DAA zusammen ausgewiesen
Cumarin der Frucht, als Identitäts- und Qualitätsmarker ausgewiesen
Noni ist kaliumreich; der Wert ist auf Anfrage verfügbar und für Rezepturen mit Kaliumbegrenzung relevant
Bestimmen pH, Geschmack und Löslichkeit der Zubereitung
Kommen vor allem in Wurzel und Blatt vor; die Frucht ist das zugelassene Material, deshalb ist der Pflanzenteil deklariert
Form, Träger und Iridoide als Messwerte
Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt: die Form steht auf jedem Zertifikat, weil sie den EU-Status bestimmt.
Deacetylasperulosidsäure und Asperulosidsäure als quantifizierte Leitmarker statt einer pauschalen Verhältnisangabe.
Bei Saftpulvern ist der Trocknungsträger (z. B. Maltodextrin) Teil der Spezifikation und steht auf dem COA.
Wurzel und Blatt enthalten mehr Anthrachinone; unser Material stammt aus der Frucht, und das wird deklariert.
Noni wird traditionell verwendet; die EFSA hat die Sicherheit des Safts im Rahmen der Novel-Food-Verfahren bewertet. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Fruchtzubereitungen werden je Charge auf Aflatoxin B1 und gesamt geprüft.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie die Zubereitungsform
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Noni-Saftpulver Saftpulver | Sprühgetrockneter Saft; Iridoide per HPLC; Träger deklariert | Feines Pulver, hellbraun | Getränke und Sticks, wenn die Form zur Unionsliste passt | Wasserlöslich |
| Noni-Fruchtpulver Fruchtpulver | Getrocknete, gemahlene Frucht; Iridoide per HPLC | Feines Pulver, braun | Pulvermischungen und Kapseln, Status je Spezifikation prüfen | Teilweise wasserlöslich |
| Noni-Extrakt Extrakt | Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1; Iridoide per HPLC | Feines Pulver, braun | Märkte außerhalb der EU oder nach Prüfung des Status | Je nach Qualität |
Bei Noni ist die Qualitätswahl zugleich eine Statusfrage. Saft, Püree und Konzentrat haben eigene EU-Zulassungen, weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit jeweils eigener Spezifikation in der Unionsliste; ein Trockenextrakt ist dadurch nicht automatisch abgedeckt. Verlangen Sie daher Zubereitungsform, Träger und Pflanzenteil in jedem Angebot, und gleichen Sie die Form vor der Bestellung mit der Unionsliste ab. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Noni wird in vier Formen eingekauft. Die Pulverformen sind Lagerware; die übrigen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Noni-Saftpulver | Sprühgetrockneter Fruchtsaft mit deklariertem Träger | Iridoide per HPLC; Träger und Anteil angegeben | Lagerware |
| Noni-Fruchtpulver | Getrocknete, gemahlene Frucht ohne Extraktion | Iridoide per HPLC; Identität per HPTLC | Lagerware |
| Noni-Extrakt | Wässrig-alkoholischer Fruchtextrakt | Natürliches Verhältnis; Iridoide per HPLC | Auf Bestellung |
| Getrocknete Noni-Frucht | Geschnittene, getrocknete Frucht | Feuchte, Fremdbestandteile, Aflatoxine | Auf Anfrage; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
Eine Noni-Spezifikation ohne Zubereitungsform und Träger lässt sich nicht gegen die Unionsliste prüfen: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Noni-Saftpulver
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Morinda citrifolia L. | — |
| Familie | Rubiaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Reife Frucht; nicht Wurzel oder Blatt | Erklärung |
| Zubereitungsform | Saftpulver / Fruchtpulver / Extrakt, je Charge deklariert | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hellbraun bis braun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenz, positiv | HPTLC |
| Iridoide (DAA + Asperulosidsäure) | Je Charge quantifiziert | HPLC |
| Scopoletin | Je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Träger (Saftpulver) | Art und Anteil deklariert | Erklärung |
| Kalium | Auf Anfrage ausgewiesen | ICP-OES |
| pH (1 % m/V) | 3,5–5,5 | IP-2014 |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (80 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 12 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 10.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Reifegrad und Saison schwanken. Die Zeile für die Zubereitungsform ist bei Noni die wichtigste des Zertifikats. In der EU wurden Saft, Püree und Konzentrat einzeln zugelassen, weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigener Spezifikation in der Unionsliste; welche Form Sie in Verkehr bringen dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Material der jeweiligen Spezifikation entspricht. Der Pflanzenteil ist ebenfalls deklariert, weil Wurzel und Blatt mehr Anthrachinone enthalten als die Frucht. Die höhere Gesamtkeimzahl (max. 10.000 KbE/g) entspricht dem Material als nicht extrahierte Fruchtzubereitung. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Noni-Frucht zur geprüften Zubereitung: Form und Iridoide gemessen
Herkunft: Noni-Früchte aus Anbau in Indien. Pflanzenteil und Zubereitungsform werden je Charge deklariert, die Identität per HPTLC bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Entsaften, Trocknen oder Extrahieren in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Iridoide und Scopoletin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Zubereitungsform und Träger, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Noni von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Noni ist kein frei verwendbarer Pflanzenrohstoff, sondern ein zugelassenes neuartiges Lebensmittel mit festgelegten Formen: Die Entscheidung 2003/426/EG ließ Noni-Fruchtsaft zu, die Entscheidung 2010/228/EU Fruchtpüree und -konzentrat; weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigenen Spezifikationen in der Unionsliste (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470). Ein konzentrierter Trockenextrakt ist von diesen Zulassungen nicht automatisch erfasst. Prüfen Sie, ob Ihre Zubereitung einer gelisteten Form und Spezifikation entspricht; andernfalls braucht sie eine eigene Zulassung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Morinda citrifolia nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Noni-Saft (Entscheidung 2003/426/EG), Noni-Püree und -Konzentrat (Beschluss 2010/228/EU) und weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigener Spezifikation in der Unionsliste der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. Ein Trockenextrakt ist dadurch nicht automatisch abgedeckt; die Einstufung Ihres Produkts verantworten Sie als Lebensmittelunternehmer.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Noni formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Zubereitungsform und Träger deklariert, Iridoide per HPLC, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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