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Fruchtzubereitung · Form und Träger deklariert

Noni-Frucht-Extrakt
Morinda citrifolia

Morinda citrifolia L. · Frucht · Iridoide per HPLC

Noni aus der Frucht von Morinda citrifolia, geliefert als Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt. Bei Noni entscheidet die Zubereitungsform über den EU-Status, deshalb deklarieren wir sie je Charge, zusammen mit dem Träger und den Iridoiden per HPLC. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Form je Charge deklariert Iridoide per HPLC Scopoletin ausgewiesen Träger deklariert Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Noni-Frucht (Morinda citrifolia), Zubereitungsform deklariert, SV Botanica, Indien

Saftpulver

Morinda citrifolia · Iridoide per HPLC
Deklariert
Zubereitungsform
HPLC
Iridoide
3,5–5,5
pH (Lösung)
Frucht
Pflanzenteil
24 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Noni-Frucht-Extrakt?

Bei Noni entscheidet die Form über den Rechtsstatus

Morinda citrifolia ist ein tropischer Baum, dessen reife Frucht seit Langem in Polynesien und Südasien verwendet wird. Im Handel erscheint Noni als Saft, Püree, Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt, und diese Formen sind rechtlich nicht gleich.

In der EU ist Noni ein Novel-Food-Fall mit mehreren Zulassungen: Der Saft wurde mit der Entscheidung 2003/426/EG zugelassen, Püree und Konzentrat mit dem Beschluss 2010/228/EU, weitere Noni-Erzeugnisse stehen in der Unionsliste (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470) mit jeweils eigener Spezifikation. Ein Trockenextrakt ist durch diese Einträge nicht automatisch abgedeckt.

Deshalb deklarieren wir Zubereitungsform und Träger je Charge und messen die Iridoide (Deacetylasperulosidsäure und Asperulosidsäure) per HPLC. Welche Form zu Ihrem Produkt passt, sollten Sie vor der Bestellung mit der Unionsliste abgleichen.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe der Noni-Frucht und ihre Messgrößen

Deacetylasperulosidsäure (DAA)

Haupt-Iridoid der Noni-Frucht und Leitmarker, per HPLC bestimmt

Asperulosidsäure

Zweites charakteristisches Iridoid, mit DAA zusammen ausgewiesen

Scopoletin

Cumarin der Frucht, als Identitäts- und Qualitätsmarker ausgewiesen

Kalium

Noni ist kaliumreich; der Wert ist auf Anfrage verfügbar und für Rezepturen mit Kaliumbegrenzung relevant

Polysaccharide und Fruchtsäuren

Bestimmen pH, Geschmack und Löslichkeit der Zubereitung

Anthrachinone

Kommen vor allem in Wurzel und Blatt vor; die Frucht ist das zugelassene Material, deshalb ist der Pflanzenteil deklariert

Warum Formulierer diese Noni-Zubereitung wählen

Form, Träger und Iridoide als Messwerte

Zubereitungsform je Charge

Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt: die Form steht auf jedem Zertifikat, weil sie den EU-Status bestimmt.

Iridoide per HPLC

Deacetylasperulosidsäure und Asperulosidsäure als quantifizierte Leitmarker statt einer pauschalen Verhältnisangabe.

Träger deklariert

Bei Saftpulvern ist der Trocknungsträger (z. B. Maltodextrin) Teil der Spezifikation und steht auf dem COA.

Nur die Frucht

Wurzel und Blatt enthalten mehr Anthrachinone; unser Material stammt aus der Frucht, und das wird deklariert.

Was die Forschung beschreibt

Noni wird traditionell verwendet; die EFSA hat die Sicherheit des Safts im Rahmen der Novel-Food-Verfahren bewertet. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Aflatoxine geprüft

Fruchtzubereitungen werden je Charge auf Aflatoxin B1 und gesamt geprüft.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie die Zubereitungsform

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Noni-Saftpulver Saftpulver Sprühgetrockneter Saft; Iridoide per HPLC; Träger deklariert Feines Pulver, hellbraun Getränke und Sticks, wenn die Form zur Unionsliste passt Wasserlöslich
Noni-Fruchtpulver Fruchtpulver Getrocknete, gemahlene Frucht; Iridoide per HPLC Feines Pulver, braun Pulvermischungen und Kapseln, Status je Spezifikation prüfen Teilweise wasserlöslich
Noni-Extrakt Extrakt Natürliches Verhältnis 4:1 / 10:1; Iridoide per HPLC Feines Pulver, braun Märkte außerhalb der EU oder nach Prüfung des Status Je nach Qualität

Bei Noni ist die Qualitätswahl zugleich eine Statusfrage. Saft, Püree und Konzentrat haben eigene EU-Zulassungen, weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit jeweils eigener Spezifikation in der Unionsliste; ein Trockenextrakt ist dadurch nicht automatisch abgedeckt. Verlangen Sie daher Zubereitungsform, Träger und Pflanzenteil in jedem Angebot, und gleichen Sie die Form vor der Bestellung mit der Unionsliste ab. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.

Verfügbare Formen

Noni wird in vier Formen eingekauft. Die Pulverformen sind Lagerware; die übrigen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Noni-SaftpulverSprühgetrockneter Fruchtsaft mit deklariertem TrägerIridoide per HPLC; Träger und Anteil angegebenLagerware
Noni-FruchtpulverGetrocknete, gemahlene Frucht ohne ExtraktionIridoide per HPLC; Identität per HPTLCLagerware
Noni-ExtraktWässrig-alkoholischer FruchtextraktNatürliches Verhältnis; Iridoide per HPLCAuf Bestellung
Getrocknete Noni-FruchtGeschnittene, getrocknete FruchtFeuchte, Fremdbestandteile, AflatoxineAuf Anfrage; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis

Eine Noni-Spezifikation ohne Zubereitungsform und Träger lässt sich nicht gegen die Unionsliste prüfen: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Noni-Saftpulver

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleMorinda citrifolia L.—
FamilieRubiaceae—
Verwendeter PflanzenteilReife Frucht; nicht Wurzel oder BlattErklärung
ZubereitungsformSaftpulver / Fruchtpulver / Extrakt, je Charge deklariertErklärung
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeHellbraun bis braun*Organoleptisch
IdentitätEntspricht Referenz, positivHPTLC
Iridoide (DAA + Asperulosidsäure)Je Charge quantifiziertHPLC
ScopoletinJe Charge ausgewiesenHPLC
Träger (Saftpulver)Art und Anteil deklariertErklärung
KaliumAuf Anfrage ausgewiesenICP-OES
pH (1 % m/V)3,5–5,5IP-2014
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
Siebfeinheit (80 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 12IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 10.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Reifegrad und Saison schwanken. Die Zeile für die Zubereitungsform ist bei Noni die wichtigste des Zertifikats. In der EU wurden Saft, Püree und Konzentrat einzeln zugelassen, weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigener Spezifikation in der Unionsliste; welche Form Sie in Verkehr bringen dürfen, hängt davon ab, ob Ihr Material der jeweiligen Spezifikation entspricht. Der Pflanzenteil ist ebenfalls deklariert, weil Wurzel und Blatt mehr Anthrachinone enthalten als die Frucht. Die höhere Gesamtkeimzahl (max. 10.000 KbE/g) entspricht dem Material als nicht extrahierte Fruchtzubereitung. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Noni-Zubereitungen eingesetzt werden

Getränke

  • Fruchtsaftgetränke und Sticks (Form gemäß Unionsliste)

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Pulvermischungen nach Prüfung der Spezifikation

Lebensmittel

  • Fruchtzubereitungen und Mischungen

Kosmetik

  • Fruchtextrakt als Inhaltsstoff in Hautpflege

Märkte außerhalb der EU

  • Extraktqualitäten nach den jeweiligen Vorschriften

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Von der Noni-Frucht zur geprüften Zubereitung: Form und Iridoide gemessen

Herkunft: Noni-Früchte aus Anbau in Indien. Pflanzenteil und Zubereitungsform werden je Charge deklariert, die Identität per HPTLC bestätigt.

Herstellung und Prüfung: Entsaften, Trocknen oder Extrahieren in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Iridoide und Scopoletin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit Zubereitungsform und Träger, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Noni von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Iridoide per HPLC
Aflatoxine per HPLC-FLD

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Noni ist kein frei verwendbarer Pflanzenrohstoff, sondern ein zugelassenes neuartiges Lebensmittel mit festgelegten Formen: Die Entscheidung 2003/426/EG ließ Noni-Fruchtsaft zu, die Entscheidung 2010/228/EU Fruchtpüree und -konzentrat; weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigenen Spezifikationen in der Unionsliste (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470). Ein konzentrierter Trockenextrakt ist von diesen Zulassungen nicht automatisch erfasst. Prüfen Sie, ob Ihre Zubereitung einer gelisteten Form und Spezifikation entspricht; andernfalls braucht sie eine eigene Zulassung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Morinda citrifolia nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Novel Food: Zulassung je Form

Noni-Saft (Entscheidung 2003/426/EG), Noni-Püree und -Konzentrat (Beschluss 2010/228/EU) und weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigener Spezifikation in der Unionsliste der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470. Ein Trockenextrakt ist dadurch nicht automatisch abgedeckt; die Einstufung Ihres Produkts verantworten Sie als Lebensmittelunternehmer.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

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Rohstoffe, die häufig zusammen mit Noni formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Als Saftpulver, Fruchtpulver oder Extrakt aus der Frucht von Morinda citrifolia. Die Zubereitungsform und bei Saftpulvern der Träger werden je Charge deklariert, die Iridoide per HPLC gemessen.
Ja, mit mehreren Zulassungen. Noni-Saft wurde 2003 zugelassen (Entscheidung 2003/426/EG), Püree und Konzentrat 2010 (Beschluss 2010/228/EU), und weitere Noni-Erzeugnisse stehen mit eigener Spezifikation in der Unionsliste. Ein Trockenextrakt ist durch diese Einträge nicht automatisch abgedeckt.
Die Form, die einer Spezifikation in der Unionsliste entspricht. Gleichen Sie Zubereitungsform, Träger und Herstellungsweg mit dem jeweiligen Eintrag ab. Ein Nahrungsergänzungsmittel wird in Deutschland zusätzlich nach § 5 NemV beim BVL angezeigt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Weil Saft nur mit einem Trocknungsträger wie Maltodextrin zu Pulver wird. Der Träger verdünnt die Inhaltsstoffe, muss auf dem Etikett stehen und gehört deshalb in die Spezifikation.
Die Iridoide Deacetylasperulosidsäure und Asperulosidsäure per HPLC sowie Scopoletin. Kalium weisen wir auf Anfrage aus.
Weil die Frucht das traditionell verwendete und in der EU zugelassene Material ist. Wurzel und Blatt enthalten mehr Anthrachinone; der Pflanzenteil steht deshalb auf jedem Zertifikat.
Weil Saftpulver und Fruchtpulver weniger stark verarbeitet sind als ein konzentrierter Lösungsmittelextrakt. Der Grenzwert von 10.000 KbE/g entspricht dieser Materialklasse; Hefen, Schimmel und pathogene Keime werden wie bei allen Produkten geprüft.
Das Saftpulver ist wasserlöslich, das Fruchtpulver teilweise. Für Getränke eignet sich das Saftpulver.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Verarbeitungsbetrieb. Die Zubereitung wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
24 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Zubereitungsform, Träger und Anteil, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Noni-Fruchtzubereitungen als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Zubereitungsform und Träger deklariert, Iridoide per HPLC, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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