Mangifera indica L. · Blatt · Mangiferin per HPLC
Extrakt aus dem Blatt von Mangifera indica, eingestellt auf 10, 20 oder 60 % Mangiferin per HPLC. Weil das Blatt aus Obstplantagen stammt, die für die Frucht behandelt werden, prüfen wir Rückstände gegen die EU-Höchstgehalte und stellen das Spritzprotokoll der Plantage bereit. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Herkunft verifiziert
Nicht nur ein GehaltswertDas Blatt erbt weder den Status noch die Sauberkeit der Frucht
Die Blätter des Mangobaums (Mangifera indica) enthalten Mangiferin, ein Xanthon, das wir per HPLC bestimmen. Sie stammen nicht aus einem Blattanbau, sondern aus Obstplantagen, deren Pflanzenschutz auf die Frucht ausgerichtet ist; das Blatt wird mitbehandelt und anders als die Frucht weder gewaschen noch geschält.
Deshalb ist das Rückstandsscreening gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hier wichtiger als der Gehalt, und wir stellen das Spritzprotokoll der Plantage bereit.
Der EU-Novel-Food-Katalog führt Mangifera indica seit Juli 2026 nur für die Frucht und die Butter aus dem Samenkern als nicht neuartig. Das Blatt ist davon nicht erfasst; seinen Status klären Sie vor der Bestellung.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Mangoblatts und ihre Messmethoden
Leit-Xanthon des Blatts und Einstellungsbasis, per HPLC je nach Qualität 10–60 %
Begleitendes Isomer, im HPLC-Identitätsprofil ausgewiesen
Fraktion einfacher Phenole, Teil des ergänzenden Profils
Flavonoidglykoside des Blatts
Für Mangifera indica beschriebene, gattungstypische Fraktion
Die Mango gehört zur Familie von Cashew und Pistazie: Prüfen Sie die Allergenpolitik Ihres Kunden
Mangiferin gemessen, Rückstände belegt
HPLC-Profil gegen Referenzblatt M. indica.
10 %, 20 % oder 60 %, je Qualität garantiert.
Junge und reife Blätter haben nicht denselben Mangiferingehalt.
Rückstandsscreening gegen EU-Höchstgehalte mit Herkunftsnachweis.
Mangiferin wird überwiegend präklinisch untersucht. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Mangoplantagen in Indien liefern Blattmaterial in großem Umfang.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie den Mangiferingehalt
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Mangoblatt 10 % Standard | Mangiferin mind. 10 % per HPLC; Herkunft verifiziert | Feines Pulver, braungrün bis braun, mind. 95 % durch 40 mesh | Märkte mit geklärtem Status, Mehrkomponentenrezepturen | Teilweise wasserlöslich |
| Mangoblatt 20 % Hoher Gehalt | Mangiferin mind. 20 % per HPLC; Herkunft verifiziert | Feines Pulver, braun | Formate mit mittlerer Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Mangoblatt 60 % Konzentriert | Mangiferin mind. 60 % per HPLC; Herkunft verifiziert | Feines Pulver, hellbraun | Formate mit niedriger Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Mangoblatt Verhältnis Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1; Mangiferin ausgewiesen | Feines Pulver, braungrün | Vollspektrum-Zubereitungen und Aufgüsse | Je nach Qualität |
| Mangoblattpulver Rohstoff | Getrocknetes, gemahlenes Blatt, kein Extrakt | Feines Pulver, grün | Aufgüsse und eigene Extraktion | In Wasser dispergierbar |
Vergleichen Sie bei Mangoblatt-Angeboten drei Dinge neben dem Prozentwert. Die Blattreife, weil junge und reife Blätter nicht dasselbe liefern. Das Spritzprotokoll der Plantage und das Rückstandsscreening gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, das über den Marktzugang in der EU entscheidet. Und, wenn Ihr Kunde eine weit gefasste Allergenpolitik hat, den Hinweis, dass die Mango zu den Anacardiaceae gehört. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Mangoblatt wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Blattextrakt aus Mangifera indica, getrocknet und gemahlen | Mangiferin mind. 20 % per HPLC; Herkunft verifiziert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Blattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes Blatt, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Rückstände, Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Geschnittenes Blatt (Teeschnitt) | Getrocknetes Blatt, Teebeutel- oder Feinschnitt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Aufgüsse und eigene Extraktion |
Ein Mangoblatt-Extrakt ohne Rückstandsscreening ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie es in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Mangoblatt-Extrakt 20 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Mangifera indica L. | — |
| Familie | Anacardiaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braungrün bis braun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzblatt M. indica, positiv | DC |
| Mangiferin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 20 | HPLC |
| Isomangiferin und ergänzendes Profil | Entspricht dem Referenzmuster, je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Blattreife | Je Charge deklariert | Erklärung |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht den EU-Höchstgehalten; Spritzprotokoll der Plantage verfügbar | GC-MS / LC-MS/MS |
| Ethylenoxid (ETO) | Nicht mit ETO behandelt, mit Erklärung | LC-MS/MS (auf Anfrage) |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–6 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 10.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die Rückstandszeile entscheidet, ob die Charge in die EU kommt. Mangoblätter stammen nicht aus einem Blattanbau, sondern aus Obstplantagen, deren Produkt die Frucht ist, mit Pflanzenschutzprogrammen zum Schutz dieser Frucht; das Blatt wird mitbehandelt und anders als die Frucht weder gewaschen noch geschält. Deshalb ist das Screening gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hier wichtiger als der Gehalt, und deshalb stellen wir das Spritzprotokoll der Plantage bereit. Die Blattreife wird deklariert, weil junge und reife Blätter nicht denselben Mangiferingehalt und nicht dasselbe Begleitprofil haben. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Mangoblatt zum geprüften Extrakt: Herkunft und Rückstände gesichert
Herkunft: Blätter von Mangifera indica aus Plantagen in Indien. Blattreife je Charge deklariert, Identität per DC gegen Referenzmaterial bestätigt, Spritzprotokoll der Plantage dokumentiert.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Mangiferin per HPLC, Pflanzenschutzmittelrückstände per GC-MS/LC-MS/MS, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Rückstandsscreening, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Mangoblatt von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Der EU-Novel-Food-Katalog führt Mangifera indica seit Juli 2026 nur für die Frucht und die Butter aus dem Samenkern als nicht neuartig. Das Blatt ist davon nicht erfasst; seinen Status klären Sie als Inverkehrbringer, gegebenenfalls über eine Konsultation nach Art. 4. Die zweite Hürde sind Rückstände: Das Blatt stammt aus Obstplantagen, die für die Frucht behandelt werden. Aussagen zum Blutzucker sind nicht zugelassen (§ 2 AMG). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Mangifera indica nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel gelten nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für das Erzeugnis, wie es in Verkehr kommt. Ein Blatt, das mitbehandelt und nicht gewaschen wird, kann Rückstände tragen, die die Frucht nach dem Schälen nicht mehr hat.
Der EU-Novel-Food-Katalog führt seit Juli 2026 nur Frucht und Samenkernbutter von Mangifera indica als nicht neuartig. Für Blatt und Blattextrakt klären Sie den Status als Inverkehrbringer, gegebenenfalls über eine Konsultation nach Art. 4. Ein Markenextrakt im Handel belegt diesen Status nicht.
Die Mango ist kein Allergen nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, gehört aber zur Familie von Cashew und Pistazie. Manche Kunden berücksichtigen das in ihrer Allergenpolitik. Aussagen zum Blutzucker sind nicht zugelassen.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Mangoblatt formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Mangiferin per HPLC, Blattreife deklariert, Rückstände gegen EU-Höchstgehalte mit Spritzprotokoll. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.
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