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Blattextrakt · Rückstände als Eintrittskarte

Mangoblatt-Extrakt
Mangifera indica

Mangifera indica L. · Blatt · Mangiferin per HPLC

Extrakt aus dem Blatt von Mangifera indica, eingestellt auf 10, 20 oder 60 % Mangiferin per HPLC. Weil das Blatt aus Obstplantagen stammt, die für die Frucht behandelt werden, prüfen wir Rückstände gegen die EU-Höchstgehalte und stellen das Spritzprotokoll der Plantage bereit. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Pflanzliche Herkunft verifiziert Mangiferin per HPLC Blattreife deklariert Spritzprotokoll der Plantage Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Mangoblatt-Extrakt (Mangifera indica), Mangiferin per HPLC, SV Botanica, Indien

Herkunft verifiziert

Nicht nur ein Gehaltswert
Mangiferin
Marker per HPLC
Blatt
Pflanzenteil
Verifiziert
Pflanzliche Herkunft
Deklariert
Blattreife
24 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Mangoblatt-Extrakt?

Das Blatt erbt weder den Status noch die Sauberkeit der Frucht

Die Blätter des Mangobaums (Mangifera indica) enthalten Mangiferin, ein Xanthon, das wir per HPLC bestimmen. Sie stammen nicht aus einem Blattanbau, sondern aus Obstplantagen, deren Pflanzenschutz auf die Frucht ausgerichtet ist; das Blatt wird mitbehandelt und anders als die Frucht weder gewaschen noch geschält.

Deshalb ist das Rückstandsscreening gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hier wichtiger als der Gehalt, und wir stellen das Spritzprotokoll der Plantage bereit.

Der EU-Novel-Food-Katalog führt Mangifera indica seit Juli 2026 nur für die Frucht und die Butter aus dem Samenkern als nicht neuartig. Das Blatt ist davon nicht erfasst; seinen Status klären Sie vor der Bestellung.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe des Mangoblatts und ihre Messmethoden

Mangiferin

Leit-Xanthon des Blatts und Einstellungsbasis, per HPLC je nach Qualität 10–60 %

Isomangiferin

Begleitendes Isomer, im HPLC-Identitätsprofil ausgewiesen

Gallussäure und Derivate

Fraktion einfacher Phenole, Teil des ergänzenden Profils

Flavonoide

Flavonoidglykoside des Blatts

Benzophenonglykoside

Für Mangifera indica beschriebene, gattungstypische Fraktion

Hinweis zur Familie Anacardiaceae

Die Mango gehört zur Familie von Cashew und Pistazie: Prüfen Sie die Allergenpolitik Ihres Kunden

Warum Formulierer diesen Mangoblatt-Extrakt wählen

Mangiferin gemessen, Rückstände belegt

Pflanzliche Herkunft verifiziert

HPLC-Profil gegen Referenzblatt M. indica.

Mangiferin per HPLC

10 %, 20 % oder 60 %, je Qualität garantiert.

Blattreife deklariert

Junge und reife Blätter haben nicht denselben Mangiferingehalt.

Spritzprotokoll der Plantage

Rückstandsscreening gegen EU-Höchstgehalte mit Herkunftsnachweis.

Was die Forschung beschreibt

Mangiferin wird überwiegend präklinisch untersucht. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Lieferung in Mengen

Mangoplantagen in Indien liefern Blattmaterial in großem Umfang.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie den Mangiferingehalt

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Mangoblatt 10 % Standard Mangiferin mind. 10 % per HPLC; Herkunft verifiziert Feines Pulver, braungrün bis braun, mind. 95 % durch 40 mesh Märkte mit geklärtem Status, Mehrkomponentenrezepturen Teilweise wasserlöslich
Mangoblatt 20 % Hoher Gehalt Mangiferin mind. 20 % per HPLC; Herkunft verifiziert Feines Pulver, braun Formate mit mittlerer Dosis Teilweise wasserlöslich
Mangoblatt 60 % Konzentriert Mangiferin mind. 60 % per HPLC; Herkunft verifiziert Feines Pulver, hellbraun Formate mit niedriger Dosis Teilweise wasserlöslich
Mangoblatt Verhältnis Vollspektrum Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1; Mangiferin ausgewiesen Feines Pulver, braungrün Vollspektrum-Zubereitungen und Aufgüsse Je nach Qualität
Mangoblattpulver Rohstoff Getrocknetes, gemahlenes Blatt, kein Extrakt Feines Pulver, grün Aufgüsse und eigene Extraktion In Wasser dispergierbar

Vergleichen Sie bei Mangoblatt-Angeboten drei Dinge neben dem Prozentwert. Die Blattreife, weil junge und reife Blätter nicht dasselbe liefern. Das Spritzprotokoll der Plantage und das Rückstandsscreening gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, das über den Marktzugang in der EU entscheidet. Und, wenn Ihr Kunde eine weit gefasste Allergenpolitik hat, den Hinweis, dass die Mango zu den Anacardiaceae gehört. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.

Verfügbare Formen

Mangoblatt wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktBlattextrakt aus Mangifera indica, getrocknet und gemahlenMangiferin mind. 20 % per HPLC; Herkunft verifiziertLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Blattpulver (nicht extrahiert)Getrocknetes Blatt, auf Siebfeinheit gemahlenBotanische Identität per DC; Rückstände, Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
Geschnittenes Blatt (Teeschnitt)Getrocknetes Blatt, Teebeutel- oder FeinschnittIdentität, Feuchte, FremdbestandteileAuf Anfrage; für Aufgüsse und eigene Extraktion

Ein Mangoblatt-Extrakt ohne Rückstandsscreening ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie es in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Mangoblatt-Extrakt 20 %

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleMangifera indica L.—
FamilieAnacardiaceae—
Verwendeter PflanzenteilBlatt—
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeBraungrün bis braun*Organoleptisch
IdentitätEntspricht Referenzblatt M. indica, positivDC
Mangiferin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 20HPLC
Isomangiferin und ergänzendes ProfilEntspricht dem Referenzmuster, je Charge ausgewiesenHPLC
BlattreifeJe Charge deklariertErklärung
PflanzenschutzmittelrückständeEntspricht den EU-Höchstgehalten; Spritzprotokoll der Plantage verfügbarGC-MS / LC-MS/MS
Ethylenoxid (ETO)Nicht mit ETO behandelt, mit ErklärungLC-MS/MS (auf Anfrage)
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)4–6IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 10IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 10.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die Rückstandszeile entscheidet, ob die Charge in die EU kommt. Mangoblätter stammen nicht aus einem Blattanbau, sondern aus Obstplantagen, deren Produkt die Frucht ist, mit Pflanzenschutzprogrammen zum Schutz dieser Frucht; das Blatt wird mitbehandelt und anders als die Frucht weder gewaschen noch geschält. Deshalb ist das Screening gegen die Höchstgehalte der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hier wichtiger als der Gehalt, und deshalb stellen wir das Spritzprotokoll der Plantage bereit. Die Blattreife wird deklariert, weil junge und reife Blätter nicht denselben Mangiferingehalt und nicht dasselbe Begleitprofil haben. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Mangoblatt-Extrakt eingesetzt wird

Märkte außerhalb der EU

  • Nahrungsergänzung nach den jeweiligen Vorschriften

Getränke

  • Aufgüsse und Instantgetränke nach Prüfung des Status

Kosmetik

  • Mangiferinhaltiger Pflanzenextrakt nach Sicherheitsbewertung

Traditionelle Formate

  • Blattaufgüsse

Forschung und Entwicklung

  • Mangiferin-definierter Rohstoff

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Mangoblatt zum geprüften Extrakt: Herkunft und Rückstände gesichert

Herkunft: Blätter von Mangifera indica aus Plantagen in Indien. Blattreife je Charge deklariert, Identität per DC gegen Referenzmaterial bestätigt, Spritzprotokoll der Plantage dokumentiert.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Mangiferin per HPLC, Pflanzenschutzmittelrückstände per GC-MS/LC-MS/MS, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit Rückstandsscreening, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Mangoblatt von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Mangiferin per HPLC
Rückstände gegen EU-Höchstgehalte

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Der EU-Novel-Food-Katalog führt Mangifera indica seit Juli 2026 nur für die Frucht und die Butter aus dem Samenkern als nicht neuartig. Das Blatt ist davon nicht erfasst; seinen Status klären Sie als Inverkehrbringer, gegebenenfalls über eine Konsultation nach Art. 4. Die zweite Hürde sind Rückstände: Das Blatt stammt aus Obstplantagen, die für die Frucht behandelt werden. Aussagen zum Blutzucker sind nicht zugelassen (§ 2 AMG). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Mangifera indica nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Rückstände: warum das Blatt ein anderer Fall ist als die Frucht

Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittel gelten nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für das Erzeugnis, wie es in Verkehr kommt. Ein Blatt, das mitbehandelt und nicht gewaschen wird, kann Rückstände tragen, die die Frucht nach dem Schälen nicht mehr hat.

Novel-Food-Status: das Blatt erbt nicht von der Frucht

Der EU-Novel-Food-Katalog führt seit Juli 2026 nur Frucht und Samenkernbutter von Mangifera indica als nicht neuartig. Für Blatt und Blattextrakt klären Sie den Status als Inverkehrbringer, gegebenenfalls über eine Konsultation nach Art. 4. Ein Markenextrakt im Handel belegt diesen Status nicht.

Anacardiaceae und Allergenpolitik

Die Mango ist kein Allergen nach Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, gehört aber zur Familie von Cashew und Pistazie. Manche Kunden berücksichtigen das in ihrer Allergenpolitik. Aussagen zum Blutzucker sind nicht zugelassen.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Mangoblatt formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Auf mind. 10 %, 20 % oder 60 % Mangiferin per HPLC, mit verifizierter Herkunft, deklarierter Blattreife und Rückstandsscreening gegen EU-Höchstgehalte.
Weil das Blatt aus Obstplantagen stammt, deren Pflanzenschutz auf die Frucht ausgerichtet ist, und weil es anders als die Frucht weder gewaschen noch geschält wird.
Die Aufzeichnung, welche Mittel wann angewendet wurden. Sie hilft Ihnen, das Rückstandsscreening einzuordnen und in Ihrer Lieferantenbewertung zu belegen.
Weil junge und reife Blätter unterschiedlich viel Mangiferin und ein anderes Begleitprofil haben.
Die Mango ist kein deklarationspflichtiges Allergen. Manche Kunden beziehen die Familie aber in ihre Allergenpolitik ein; deshalb weisen wir darauf hin.
Der EU-Novel-Food-Katalog führt seit Juli 2026 nur Frucht und Samenkernbutter von Mangifera indica als nicht neuartig. Für das Blatt klären Sie den Status als Inverkehrbringer. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Nein. Dafür gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe, und eine Blutzuckeraussage kann ein Produkt zum Arzneimittel machen.
Teilweise. Für Getränke gibt es eine wasserdispergierbare Version auf Bestellung.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
24 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Mangiferingehalt, Blattreife, Träger, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Mangoblatt-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Mangiferin per HPLC, Blattreife deklariert, Rückstände gegen EU-Höchstgehalte mit Spritzprotokoll. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.

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