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Pflanzenextrakt · Schwefelverbindungen der Knoblauchzwiebel

Knoblauchextrakt
Allium sativum

Allium sativum L. · Zwiebel · Alliin und Allicinausbeute

Knoblauchextrakt, eingestellt auf mind. 1 % Alliin per HPLC, die stabile Vorstufe, mit einer Allicinausbeute von mind. 5.000 ppm unter definierten Bedingungen. Dazu gereifter Knoblauch auf S-Allylcystein und eine desodorierte Qualität. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Auf Alliin eingestellt Allicinausbeute mind. 5.000 ppm Gereifter Knoblauch (SAC) Desodorierte Qualität Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Knoblauchextrakt (Allium sativum), Alliin und Allicinausbeute, SV Botanica, Indien

Standardqualität

Alliin · Allicinausbeute
Alliin
Einstellungsbasis
Zwiebel
Pflanzenteil
5.000 ppm
Allicinausbeute
SAC
Gereifte Qualität
36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Knoblauchextrakt?

Allicin ist im intakten Knoblauch nicht vorhanden, und das ändert die Spezifikation

Allium sativum, der Knoblauch, enthält in der intakten Zehe kein Allicin. Die Zwiebel enthält Alliin und das Enzym Alliinase in getrennten Kompartimenten; erst wenn das Gewebe verletzt wird, entsteht Allicin, das danach in Minuten bis Stunden weiter zerfällt.

Deshalb ist ein „X % Allicin“ auf einem Pulver keine belastbare Spezifikation. Belastbar sind das Alliin, die stabile Vorstufe per HPLC, und die Allicinausbeute unter definierten Prüfbedingungen, also die Fähigkeit des Materials, Allicin zu bilden. Bei den Ausbeutequalitäten weisen wir zusätzlich die Alliinaseaktivität aus.

Gereifter Knoblauch ist ein anderes Produkt: auf S-Allylcystein eingestellt, stabil, nahezu geruchlos und ohne enzymatische Umwandlung. Zum Rechtsstatus: Knoblauchextrakt ist ein Lebensmittel; der EuGH hat 2007 entschieden, dass Knoblauchextrakt-Pulver in Kapseln nicht schon deshalb ein Arzneimittel ist.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Vorstufe, Enzym und Produkt, und warum nur die Vorstufe stabil ist

Alliin

Die stabile Vorstufe in der Zwiebel und die richtige Einstellungsbasis, per HPLC bestimmt, mind. 1 %

Alliinase

Das Enzym, das Alliin bei Gewebeverletzung in Allicin umwandelt; seine Aktivität wird bei den Ausbeutequalitäten ausgewiesen, denn ohne Enzym keine Umwandlung

Allicin

Produkt der Umwandlung, kein vorhandener Bestandteil. Instabil, zerfällt in Minuten bis Stunden; deshalb als Ausbeute unter definierten Bedingungen spezifiziert, nicht als Gehalt

S-Allylcystein (SAC)

Stabile, wasserlösliche Schwefelverbindung, typisch für gereiften Knoblauch und dessen Einstellungsbasis

Gamma-Glutamylcystein

Weitere Schwefelverbindung der Zwiebel, Vorstufe von SAC während der Reifung

Ajoene und Vinyldithiine

Abbauprodukte des Allicins, die erklären, warum ein zu einem Zeitpunkt gemessener Allicinwert nicht bestehen bleibt

Warum Einkäufer diesen Knoblauchextrakt wählen

Eine chemisch korrekte Spezifikation statt einer instabilen Zahl

Chemisch korrekte Spezifikation

Alliin per HPLC und Allicinausbeute unter definierten Bedingungen, statt eines Allicingehalts, der sich nach der Messung verändert.

Was die Forschung beschreibt

Knoblauchzubereitungen gehören zu den am meisten untersuchten Pflanzenrohstoffen (z. B. Ried K, 2016; J Nutr). Für die EU gibt es dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Geeignet für magensaftresistente Überzüge

Die Ausbeutequalität ist für Tabletten mit magensaftresistentem Überzug gedacht, die die Alliinase vor der Magensäure schützen.

Gereifter Knoblauch (SAC)

Eine stabile, nahezu geruchlose Qualität auf S-Allylcystein, unabhängig von der Enzymumwandlung.

Desodorierte Option

Eine geruchsreduzierte Qualität für Gummies, Getränke und geruchsempfindliche Formate.

Lebensmitteltradition

Knoblauch ist ein alltägliches Lebensmittel; der Extrakt stammt aus demselben Pflanzenteil.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie Einstellungsbasis und Form

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Knoblauch Alliin 1 % Standard Alliin mind. 1 % (HPLC); Allicinausbeute ausgewiesen Feines Pulver, gebrochen weiß bis creme Nahrungsergänzung in Kapseln und Tabletten Wasserlöslich
Knoblauch Allicinausbeute Hohe Ausbeute Allicinausbeute mind. 5.000 ppm unter definierten Bedingungen Feines Pulver, gebrochen weiß bis creme Magensaftresistente Tabletten, konzentrierte Rezepturen Wasserlöslich
Gereifter Knoblauch (SAC) Gereift Auf S-Allylcystein eingestellt; geruchlos und stabil Feines Pulver, creme Geruchlose Formate, tägliche Einnahme Wasserlöslich
Knoblauch desodoriert Desodoriert Alliin nach Spezifikation, Geruch reduziert Feines Pulver, gebrochen weiß bis creme Gummies, Getränke, geruchsempfindliche Formate Wasserlöslich
Knoblauchpulver (Küche) Lebensmittelrohstoff Gemahlene Zwiebel, kein Extrakt Feines Pulver, creme Lebensmittel und Würzung In Wasser dispergierbar

Was Sie vor dem Vergleich von Angeboten wissen sollten: Allicin ist in der Zwiebel nicht vorhanden, es entsteht aus Alliin durch die Alliinase, wenn das Gewebe verletzt wird, und zerfällt danach. Ein „X % Allicin“ auf einem Pulver ist deshalb keine belastbare Spezifikation, Alliin (stabile Vorstufe, per HPLC) und die Allicinausbeute unter definierten Bedingungen dagegen schon. Bei den Ausbeutequalitäten weisen wir zusätzlich die Alliinaseaktivität aus, denn ohne aktives Enzym findet keine Umwandlung statt. Gereifter Knoblauch ist ein anderes Produkt: auf S-Allylcystein eingestellt, stabil, nahezu geruchlos und unabhängig von der Enzymumwandlung.

Verfügbare Formen

Knoblauch wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktZwiebelextrakt aus Allium sativum, getrocknet und gemahlenAlliin mind. 1 % (HPLC); Allicinausbeute ausgewiesenLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Gereifter Knoblauchextrakt (SAC)Zwiebel nach kontrollierter ReifungAuf S-Allylcystein eingestellt; geruchlos und stabilAuf Bestellung
Knoblauchpulver (Küche)Getrocknete, gemahlene Zwiebel, kein ExtraktFeuchte, Fremdbestandteile; Alliin ausgewiesenAuf Anfrage, abhängig von der Charge; Gewürzhandelsware

Ein Knoblauchextrakt mit „X % Allicin“ und ohne Alliinwert oder Prüfbedingungen ist keine belastbare Spezifikation: Verlangen Sie Alliin und Ausbeutebedingungen in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Knoblauchextrakt Alliin 1 %

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleAllium sativum L.—
FamilieAmaryllidaceae (Alliaceae)—
Verwendeter PflanzenteilZwiebel—
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeGebrochen weiß bis creme*Organoleptisch
IdentitätEntspricht Referenzextrakt, positivDC / HPLC
Alliin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 1,0HPLC
Allicinausbeute (ppm)Mind. 5.000 unter definierten PrüfbedingungenHPLC
Allicin (Gehalt zum Messzeitpunkt)Nicht spezifiziert; siehe Hinweis—
S-Allylcystein (gereifte Qualität, % m/m)Nach SpezifikationHPLC
AlliinaseaktivitätBei den Ausbeutequalitäten ausgewiesenEnzymatisch
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)5–7IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 5IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 1IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann durch die natürliche Schwankung der Rohware leicht variieren. Die Allicinzeile steht bewusst ohne Spezifikation in der Tabelle, und das verdient eine Erklärung. Allicin ist im intakten Knoblauch nicht vorhanden: Die Zwiebel enthält Alliin und das Enzym Alliinase in getrennten Kompartimenten, und die Umwandlung findet statt, wenn das Gewebe verletzt wird. Das entstehende Allicin ist zudem instabil und zerfällt zu Ajoenen und Vinyldithiinen. Ein in einem Pulver gemessener „Allicingehalt“ beschreibt deshalb keine Menge, die der Käufer erhält oder der Verbraucher aufnimmt.

Belastbare Spezifikationen sind das Alliin, die stabile Vorstufe per HPLC, und die Allicinausbeute unter definierten Prüfbedingungen, also die Fähigkeit des Materials, Allicin zu bilden. Bei den Ausbeutequalitäten weisen wir zusätzlich die Alliinaseaktivität aus. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Knoblauchextrakt eingesetzt wird

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Tabletten
  • Magensaftresistente Tabletten (Ausbeutequalität)
  • Pflanzenextrakt-Kombinationen

Geruchlose Formate

  • Gereifter Knoblauch (SAC) für tägliche Einnahme
  • Desodorierte Qualität für Gummies

Getränke

  • Getränkepulver und Sticks nach Spezifikation

Lebensmittel

  • Würzungen und Lebensmittel mit Knoblauchpulver

Tierernährung

  • Futtermittel nach Spezifikation des Käufers

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Von der Knoblauchzwiebel zum geprüften Extrakt: Alliin und Ausbeute gemessen

Herkunft: Knoblauchzwiebeln aus indischem Anbau. Die Verarbeitung wird so geführt, dass Alliin und, bei den Ausbeutequalitäten, die Alliinaseaktivität erhalten bleiben; gereifter Knoblauch durchläuft eine kontrollierte Reifung.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, schonende Trocknung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Alliin und Allicinausbeute per HPLC, Alliinaseaktivität (Ausbeutequalitäten), Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit den Prüfbedingungen der Ausbeute, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Knoblauch von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Alliin per HPLC je Charge
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Knoblauch ist ein etabliertes Lebensmittel und nicht neuartig.

Für Deutschland gibt es dazu ein Grundsatzurteil: Der Gerichtshof der EU hat am 15. November 2007 (C-319/05, Kommission/Deutschland) entschieden, dass Deutschland Knoblauchextrakt-Pulverkapseln zu Unrecht als Arzneimittel eingestuft hatte; die Kapselform allein macht kein Arzneimittel. Für hoch dosierte Präparate mit Wirkungsaussage bleibt die Abgrenzung nach § 2 AMG eine Einzelfallfrage. Zur Spezifikation: Allicin liegt in der Knolle nicht vor, sondern entsteht aus Alliin, deshalb ist ein „Allicingehalt“ als Allicinpotenzial mit Methode zu verstehen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Allium sativum nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Warum eine Angabe auf Basis von „Allicin“ fragil ist

Ein auf dem Etikett angegebener Allicingehalt lässt sich am Fertigprodukt meist nicht bestätigen, weil Allicin erst entsteht und dann zerfällt. Etiketten und Spezifikationen sollten sich auf Alliin oder die Allicinausbeute unter genannten Bedingungen stützen.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Knoblauch formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Auf mind. 1 % Alliin per HPLC, mit ausgewiesener Allicinausbeute. Daneben gibt es eine Ausbeutequalität mit mind. 5.000 ppm unter definierten Bedingungen, gereiften Knoblauch auf S-Allylcystein, eine desodorierte Qualität und Knoblauchpulver, das kein Extrakt ist.
Ja. Knoblauch ist ein Lebensmittel mit langer Verzehrgeschichte, der Extrakt ist kein neuartiges Lebensmittel. Der EuGH hat am 15. November 2007 (C-319/05, Kommission/Deutschland) entschieden, dass Knoblauchextrakt-Pulver in Kapseln nicht allein wegen seiner Darreichungsform ein Arzneimittel ist. In Deutschland wird ein Nahrungsergänzungsmittel nach § 5 NemV beim BVL angezeigt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Weil Allicin im intakten Knoblauch nicht vorhanden ist: Es entsteht erst bei Gewebeverletzung aus Alliin durch die Alliinase und zerfällt danach in Minuten bis Stunden. Ein in einem Pulver gemessener Allicinwert beschreibt keine Menge, die Sie erhalten.
Die Allicinausbeute ist die Menge Allicin, die das Material unter definierten Bedingungen bildet: Das Pulver wird in Wasser bei festgelegter Temperatur und Zeit inkubiert, und das entstehende Allicin wird per HPLC bestimmt. Die Prüfbedingungen stehen auf dem COA.
Weil die Alliinase durch Magensäure inaktiviert wird. Ein magensaftresistenter Überzug lässt die Tablette erst im Dünndarm zerfallen, wo die Umwandlung stattfinden kann. Für solche Tabletten ist die Ausbeutequalität gedacht.
Gereifter Knoblauch wird über längere Zeit kontrolliert gereift. Dabei entsteht S-Allylcystein, eine stabile, wasserlösliche Schwefelverbindung; das Produkt ist nahezu geruchlos und hängt nicht von der Enzymumwandlung ab. Es wird auf SAC eingestellt, nicht auf Alliin.
Gereifter Knoblauch (SAC) ist nahezu geruchlos, die desodorierte Qualität geruchsreduziert. Bei der Ausbeutequalität ist Geruch unvermeidlich, weil er aus genau der Umwandlung entsteht, für die das Material eingestellt ist.
Ja, alle Extraktqualitäten sind wasserlöslich; das Knoblauchpulver aus der Küche ist in Wasser dispergierbar.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
36 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Einstellungsbasis (Alliin, Allicinausbeute oder SAC), Gehalt, Geruchsreduktion, Träger und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Knoblauchextrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Alliin per HPLC, Allicinausbeute mit Prüfbedingungen, vollständige Unterlagen. Standard-, Ausbeute-, gereifte und desodorierte Qualität. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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