Allium sativum L. · Zwiebel · Alliin und Allicinausbeute
Knoblauchextrakt, eingestellt auf mind. 1 % Alliin per HPLC, die stabile Vorstufe, mit einer Allicinausbeute von mind. 5.000 ppm unter definierten Bedingungen. Dazu gereifter Knoblauch auf S-Allylcystein und eine desodorierte Qualität. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Alliin · AllicinausbeuteAllicin ist im intakten Knoblauch nicht vorhanden, und das ändert die Spezifikation
Allium sativum, der Knoblauch, enthält in der intakten Zehe kein Allicin. Die Zwiebel enthält Alliin und das Enzym Alliinase in getrennten Kompartimenten; erst wenn das Gewebe verletzt wird, entsteht Allicin, das danach in Minuten bis Stunden weiter zerfällt.
Deshalb ist ein „X % Allicin“ auf einem Pulver keine belastbare Spezifikation. Belastbar sind das Alliin, die stabile Vorstufe per HPLC, und die Allicinausbeute unter definierten Prüfbedingungen, also die Fähigkeit des Materials, Allicin zu bilden. Bei den Ausbeutequalitäten weisen wir zusätzlich die Alliinaseaktivität aus.
Gereifter Knoblauch ist ein anderes Produkt: auf S-Allylcystein eingestellt, stabil, nahezu geruchlos und ohne enzymatische Umwandlung. Zum Rechtsstatus: Knoblauchextrakt ist ein Lebensmittel; der EuGH hat 2007 entschieden, dass Knoblauchextrakt-Pulver in Kapseln nicht schon deshalb ein Arzneimittel ist.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Vorstufe, Enzym und Produkt, und warum nur die Vorstufe stabil ist
Die stabile Vorstufe in der Zwiebel und die richtige Einstellungsbasis, per HPLC bestimmt, mind. 1 %
Das Enzym, das Alliin bei Gewebeverletzung in Allicin umwandelt; seine Aktivität wird bei den Ausbeutequalitäten ausgewiesen, denn ohne Enzym keine Umwandlung
Produkt der Umwandlung, kein vorhandener Bestandteil. Instabil, zerfällt in Minuten bis Stunden; deshalb als Ausbeute unter definierten Bedingungen spezifiziert, nicht als Gehalt
Stabile, wasserlösliche Schwefelverbindung, typisch für gereiften Knoblauch und dessen Einstellungsbasis
Weitere Schwefelverbindung der Zwiebel, Vorstufe von SAC während der Reifung
Abbauprodukte des Allicins, die erklären, warum ein zu einem Zeitpunkt gemessener Allicinwert nicht bestehen bleibt
Eine chemisch korrekte Spezifikation statt einer instabilen Zahl
Alliin per HPLC und Allicinausbeute unter definierten Bedingungen, statt eines Allicingehalts, der sich nach der Messung verändert.
Knoblauchzubereitungen gehören zu den am meisten untersuchten Pflanzenrohstoffen (z. B. Ried K, 2016; J Nutr). Für die EU gibt es dazu keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Die Ausbeutequalität ist für Tabletten mit magensaftresistentem Überzug gedacht, die die Alliinase vor der Magensäure schützen.
Eine stabile, nahezu geruchlose Qualität auf S-Allylcystein, unabhängig von der Enzymumwandlung.
Eine geruchsreduzierte Qualität für Gummies, Getränke und geruchsempfindliche Formate.
Knoblauch ist ein alltägliches Lebensmittel; der Extrakt stammt aus demselben Pflanzenteil.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Einstellungsbasis und Form
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Knoblauch Alliin 1 % Standard | Alliin mind. 1 % (HPLC); Allicinausbeute ausgewiesen | Feines Pulver, gebrochen weiß bis creme | Nahrungsergänzung in Kapseln und Tabletten | Wasserlöslich |
| Knoblauch Allicinausbeute Hohe Ausbeute | Allicinausbeute mind. 5.000 ppm unter definierten Bedingungen | Feines Pulver, gebrochen weiß bis creme | Magensaftresistente Tabletten, konzentrierte Rezepturen | Wasserlöslich |
| Gereifter Knoblauch (SAC) Gereift | Auf S-Allylcystein eingestellt; geruchlos und stabil | Feines Pulver, creme | Geruchlose Formate, tägliche Einnahme | Wasserlöslich |
| Knoblauch desodoriert Desodoriert | Alliin nach Spezifikation, Geruch reduziert | Feines Pulver, gebrochen weiß bis creme | Gummies, Getränke, geruchsempfindliche Formate | Wasserlöslich |
| Knoblauchpulver (Küche) Lebensmittelrohstoff | Gemahlene Zwiebel, kein Extrakt | Feines Pulver, creme | Lebensmittel und Würzung | In Wasser dispergierbar |
Was Sie vor dem Vergleich von Angeboten wissen sollten: Allicin ist in der Zwiebel nicht vorhanden, es entsteht aus Alliin durch die Alliinase, wenn das Gewebe verletzt wird, und zerfällt danach. Ein „X % Allicin“ auf einem Pulver ist deshalb keine belastbare Spezifikation, Alliin (stabile Vorstufe, per HPLC) und die Allicinausbeute unter definierten Bedingungen dagegen schon. Bei den Ausbeutequalitäten weisen wir zusätzlich die Alliinaseaktivität aus, denn ohne aktives Enzym findet keine Umwandlung statt. Gereifter Knoblauch ist ein anderes Produkt: auf S-Allylcystein eingestellt, stabil, nahezu geruchlos und unabhängig von der Enzymumwandlung.
Knoblauch wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Zwiebelextrakt aus Allium sativum, getrocknet und gemahlen | Alliin mind. 1 % (HPLC); Allicinausbeute ausgewiesen | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Gereifter Knoblauchextrakt (SAC) | Zwiebel nach kontrollierter Reifung | Auf S-Allylcystein eingestellt; geruchlos und stabil | Auf Bestellung |
| Knoblauchpulver (Küche) | Getrocknete, gemahlene Zwiebel, kein Extrakt | Feuchte, Fremdbestandteile; Alliin ausgewiesen | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; Gewürzhandelsware |
Ein Knoblauchextrakt mit „X % Allicin“ und ohne Alliinwert oder Prüfbedingungen ist keine belastbare Spezifikation: Verlangen Sie Alliin und Ausbeutebedingungen in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Knoblauchextrakt Alliin 1 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Allium sativum L. | — |
| Familie | Amaryllidaceae (Alliaceae) | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Zwiebel | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Gebrochen weiß bis creme* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzextrakt, positiv | DC / HPLC |
| Alliin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 1,0 | HPLC |
| Allicinausbeute (ppm) | Mind. 5.000 unter definierten Prüfbedingungen | HPLC |
| Allicin (Gehalt zum Messzeitpunkt) | Nicht spezifiziert; siehe Hinweis | — |
| S-Allylcystein (gereifte Qualität, % m/m) | Nach Spezifikation | HPLC |
| Alliinaseaktivität | Bei den Ausbeutequalitäten ausgewiesen | Enzymatisch |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 5–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 5 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 1 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann durch die natürliche Schwankung der Rohware leicht variieren. Die Allicinzeile steht bewusst ohne Spezifikation in der Tabelle, und das verdient eine Erklärung. Allicin ist im intakten Knoblauch nicht vorhanden: Die Zwiebel enthält Alliin und das Enzym Alliinase in getrennten Kompartimenten, und die Umwandlung findet statt, wenn das Gewebe verletzt wird. Das entstehende Allicin ist zudem instabil und zerfällt zu Ajoenen und Vinyldithiinen. Ein in einem Pulver gemessener „Allicingehalt“ beschreibt deshalb keine Menge, die der Käufer erhält oder der Verbraucher aufnimmt.
Belastbare Spezifikationen sind das Alliin, die stabile Vorstufe per HPLC, und die Allicinausbeute unter definierten Prüfbedingungen, also die Fähigkeit des Materials, Allicin zu bilden. Bei den Ausbeutequalitäten weisen wir zusätzlich die Alliinaseaktivität aus. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Knoblauchzwiebel zum geprüften Extrakt: Alliin und Ausbeute gemessen
Herkunft: Knoblauchzwiebeln aus indischem Anbau. Die Verarbeitung wird so geführt, dass Alliin und, bei den Ausbeutequalitäten, die Alliinaseaktivität erhalten bleiben; gereifter Knoblauch durchläuft eine kontrollierte Reifung.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, schonende Trocknung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Alliin und Allicinausbeute per HPLC, Alliinaseaktivität (Ausbeutequalitäten), Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit den Prüfbedingungen der Ausbeute, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Knoblauch von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Knoblauch ist ein etabliertes Lebensmittel und nicht neuartig.
Für Deutschland gibt es dazu ein Grundsatzurteil: Der Gerichtshof der EU hat am 15. November 2007 (C-319/05, Kommission/Deutschland) entschieden, dass Deutschland Knoblauchextrakt-Pulverkapseln zu Unrecht als Arzneimittel eingestuft hatte; die Kapselform allein macht kein Arzneimittel. Für hoch dosierte Präparate mit Wirkungsaussage bleibt die Abgrenzung nach § 2 AMG eine Einzelfallfrage. Zur Spezifikation: Allicin liegt in der Knolle nicht vor, sondern entsteht aus Alliin, deshalb ist ein „Allicingehalt“ als Allicinpotenzial mit Methode zu verstehen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Allium sativum nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Ein auf dem Etikett angegebener Allicingehalt lässt sich am Fertigprodukt meist nicht bestätigen, weil Allicin erst entsteht und dann zerfällt. Etiketten und Spezifikationen sollten sich auf Alliin oder die Allicinausbeute unter genannten Bedingungen stützen.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Knoblauch formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Alliin per HPLC, Allicinausbeute mit Prüfbedingungen, vollständige Unterlagen. Standard-, Ausbeute-, gereifte und desodorierte Qualität. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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