Arthrospira platensis · Ganze getrocknete Zellen · Microcystine geprüft
Spirulina-Biomasse mit mind. 60 % Protein und Phycocyanin-Extrakt mit deklariertem Farbwert E18. Jede Charge wird per LC-MS/MS auf Microcystine geprüft, das Kultursystem wird deklariert. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Microcystine geprüft
Farbwert des Phycocyanins deklariertZwei Produkte aus einem Organismus, und eine Kontrolle, die über die Qualität entscheidet
Spirulina ist die getrocknete Biomasse von Arthrospira platensis, einem Cyanobakterium, also keiner Pflanze und streng genommen auch keiner Alge. Sie wächst in alkalischem, mineralreichem Wasser, in offenen Becken oder in Photobioreaktoren.
Wir liefern zwei verschiedene Produkte: Spirulina-Pulver, eine Nährstoffzutat, spezifiziert nach Protein (mind. 60 %), und Phycocyanin-Extrakt, das gereinigte blaue Pigmentprotein, spezifiziert nach Farbwert (E18 oder höher) und eingekauft als natürliches Blau für Lebensmittel.
Die entscheidende Kontrolle ist bei beiden dieselbe: Microcystine. Diese lebertoxischen Stoffe bildet nicht die Spirulina, sondern Microcystis und andere Cyanobakterien, die ein offenes Becken besiedeln können. Wir prüfen jede Charge per LC-MS/MS, melden den Messwert und deklarieren das Kultursystem.
Bio-Material, Tabletten und höhere Farbwerte bieten wir auf Anfrage an. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Was in der Biomasse steckt, und was dort nicht hineingehört
Blaues Pigmentprotein und Grundlage der Extraktqualität; spezifiziert nach Farbwert (E18) oder Konzentration. Als Protein empfindlich gegenüber Wärme, Licht und pH.
Spirulina-Biomasse ist proteinreich, üblicherweise mind. 60 %, und das ist die Hauptgröße der Ganzzellqualität.
Eine Kontamination, kein Bestandteil. Lebertoxine aus Microcystis, wenn sie die Kultur verunreinigt, nicht aus Spirulina. Je Charge per LC-MS/MS geprüft.
Die grünen und orangefarbenen Pigmente neben dem Phycocyanin, verantwortlich für die dunkel blaugrüne Farbe der Biomasse.
Fettsäure der Biomasse, ausgewiesen, wenn Ihre Spezifikation sie verlangt.
Eisen und weitere Mineralstoffe aus dem Kulturmedium: der Grund für hohe Asche und für die Notwendigkeit, Schwermetalle zu kontrollieren.
Die Kontaminantenkontrolle steht vorn, nicht im Kleingedruckten
Wir melden den Messwert statt „entspricht“, Grenzwert max. 1.000 µg/kg. Das ist die Zahl, an der sich die Qualität von Spirulina entscheidet.
Offenes Becken oder Photobioreaktor steht auf jeder Charge, denn das Kultursystem bestimmt das Kontaminationsrisiko.
Biomasse nach Protein, Phycocyanin nach Farbwert. Wer das eine Angebot gegen die Spezifikation des anderen vergleicht, bekommt Zahlen, die falsch aussehen, weil sie falsch sind.
Phycocyanin-Extrakt ist das natürliche Blau für Süßwaren, Getränke und Milchprodukte; in der EU wird Spirulina-Extrakt üblicherweise als färbendes Lebensmittel eingesetzt.
Spirulina ist von Natur aus mineralreich. Aussagekräftig ist die säureunlösliche Asche (max. 1 %); ein pharmakognostischer Aschegrenzwert würde einwandfreies Material ablehnen.
Mind. 60 % Protein (Kjeldahl) für Grünpulver, Superfood-Mischungen und Proteinprodukte.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Biomasse oder Farbstoff: wählen Sie das Produkt, das Sie tatsächlich brauchen
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Spirulina-Pulver Nährstoff | Protein mind. 60 %; Microcystine geprüft; Ganzzellbiomasse | Feines Pulver, dunkel blaugrün, mind. 95 % durch 40 mesh | Nahrungsergänzung, Grünpulver, Superfood-Mischungen | In Wasser dispergierbar |
| Spirulina-Pulver Bio Bio | Bio auf Anfrage; Protein und Microcystine nach Spezifikation | Feines Pulver, dunkel blaugrün | Bio-zertifizierte Endprodukte | In Wasser dispergierbar |
| Phycocyanin-Extrakt E18 Farbe | Farbwert E18 deklariert; Microcystine geprüft | Feines Pulver, kräftig blau | Natürliches Blau für Süßwaren, Getränke, Milchprodukte | Wasserlöslich |
| Phycocyanin mit hohem Farbwert Hoher Farbwert | Farbwert über E18 nach Spezifikation des Käufers | Feines Pulver, leuchtend blau | Anspruchsvolle Farbanwendungen, niedrige Dosierung | Wasserlöslich |
| Spirulina-Tabletten / -Granulat Format | Protein und Microcystine nach Spezifikation | Tabletten oder Granulat, dunkel blaugrün | Verbraucherfertige Formate über Lohnabfüller | — |
Spirulina-Biomasse und Phycocyanin-Extrakt sind zwei verschiedene Produkte. Die Biomasse ist eine Nährstoffzutat, spezifiziert nach Protein. Phycocyanin ist das gereinigte Pigmentprotein, spezifiziert nach Farbwert, eingekauft als natürliches Blau und deutlich teurer. Alle Qualitäten werden per LC-MS/MS auf Microcystine geprüft, das Kultursystem wird deklariert. Phycocyanin ist ein Protein und damit empfindlich gegenüber Wärme, Licht und pH: Sprechen Sie mit uns, bevor Sie sich auf Heißabfüllung oder eine saure Matrix festlegen.
Spirulina wird in fünf Formen eingekauft. Das sprühgetrocknete Pulver ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder über Lohnabfüller angeboten.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Sprühgetrocknetes Pulver | Biomasse von Arthrospira platensis, getrocknet und gemahlen | Protein mind. 60 %, Microcystine geprüft, Ganzzellbiomasse | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierte Biomasse für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Material in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Bio-Pulver | Dasselbe Produkt aus bio-zertifizierter Kultur | Kontrollbescheinigung je Charge | Auf Anfrage |
| Tabletten und Presslinge | Gepresstes Pulver ohne Hilfsstoff | Tablettengewicht; Friabilität | Auf Anfrage über Lohnabfüller, separat angeboten |
Eine Spirulina-Spezifikation ohne Microcystin-Messwert und ohne Kultursystem ist unvollständig: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Spirulina-Pulver
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Organismus | Arthrospira platensis (Gomont) Geitler | — |
| Einordnung | Cyanobakterium: ein Bakterium, keine Pflanze | — |
| Verwendeter Teil | Ganze Zellbiomasse, getrocknet | — |
| Kultursystem | Offenes Becken / Photobioreaktor, je Charge deklariert | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Dunkel blaugrün* | Organoleptisch |
| Geruch / Geschmack | Charakteristisch, meeresartig | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Standard, positiv | Mikroskopie / HPLC |
| Protein (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 60,0 | Kjeldahl |
| Phycocyanin (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | UV |
| Farbwert Phycocyanin (Extraktqualität) | E18 oder nach Spezifikation des Käufers | UV |
| Microcystine (µg/kg) | Max. 1.000, in jeder Charge geprüft | LC-MS/MS |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 7,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 6–8 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,40 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10; mineralreiches Material, siehe Hinweis | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 1 | IP-2014 |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe | Prüfung gegen VO (EU) 2023/915 über ein unabhängiges Labor | GC-MS |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht (EU-Höchstgehalte, auf Anfrage) | GC-MS / LC-MS/MS |
| Ethylenoxid (ETO) | Unbehandelt, mit Erklärung | LC-MS/MS (auf Anfrage) |
| Bestrahlung | Nicht bestrahlt, mit Erklärung | Erklärung |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 10.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 500 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Die Microcystin-Zeile ist die Kontrolle, die diesen Rohstoff definiert. Ein offenes Becken kann von anderen Cyanobakterien besiedelt werden, allen voran Microcystis, die lebertoxische Microcystine bilden. Spirulina bildet sie nicht, die Verunreinigung schon. Wir prüfen jede Charge per LC-MS/MS, melden den Messwert und deklarieren das Kultursystem, weil es das Risiko steuert. Die Asche ist hoch, weil Spirulina in mineralreichem, alkalischem Medium wächst; aussagekräftig ist die säureunlösliche Asche. Die Haltbarkeit beträgt 24 Monate statt der üblichen 36, weil Phycocyanin ein Protein ist.
Für Nahrungsergänzungsmittel mit Spirulina gelten PAK-Höchstgehalte nach VO (EU) 2023/915; die Prüfung beauftragen Sie bei einem unabhängigen Labor. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Kulturbecken zum geprüften Pulver: deklariert und gemessen
Herkunft: Arthrospira platensis aus Kultur in Indien, in offenen Becken oder Photobioreaktoren; das System wird je Charge deklariert. Die Identität wird mikroskopisch geprüft, Fremd-Cyanobakterien sind das zentrale Risiko.
Herstellung und Prüfung: Ernte, Waschen, Sprühtrocknung und, für Phycocyanin, wässrige Extraktion und Reinigung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Microcystine per LC-MS/MS, Protein nach Kjeldahl, Farbwert per UV, Schwermetalle per ICP-MS und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Microcystin-Messwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung, Bestrahlungs- und ETO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher, FSSC 22000 und Bio auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Spirulina von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Spirulina ist in der EU kein neuartiges Lebensmittel.
Entscheidend ist die Kontamination: Bei einer Verunreinigung mit anderen Cyanobakterien sind lebertoxische Microcystine möglich, deshalb gehört ein Microcystin-Grenzwert mit Bestimmung per LC-MS/MS in die Spezifikation. Für Nahrungsergänzungsmittel mit Spirulina gelten Höchstgehalte für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (VO (EU) 2023/915). Spirulina eignet sich nicht als Vitamin-B12-Quelle: Nach dem Max-Rubner-Institut liegt der Großteil in einer für den Menschen unwirksamen Form vor. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Arthrospira platensis nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Phycocyanin aus Spirulina wird in der EU üblicherweise als färbendes Lebensmittel eingesetzt, nicht als Zusatzstoff mit E-Nummer. Ob die Einstufung als färbendes Lebensmittel für Ihr Material und Ihre Kennzeichnung trägt, hängt vom Herstellungsverfahren ab (selektive Anreicherung) und ist vom Inverkehrbringer zu bewerten; die Leitlinien der Europäischen Kommission zu färbenden Lebensmitteln sind der Maßstab.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Kultursystem und Microcystin-Messwert stehen auf jedem COA; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Spirulina formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Microcystine je Charge per LC-MS/MS, Kultursystem deklariert, vollständige Unterlagen. Pulver mit 60 % Protein, Phycocyanin E18 und höher. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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