Rosa damascena Mill. · Blütenblatt · Flavonoidprofil per HPLC
Extrakt aus dem Blütenblatt der Damaszener-Rose (Rosa damascena), aus Anbau für Lebensmittel und Extraktion, nicht aus Zier- oder Schnittblumenkulturen, deren Pflanzenschutz nicht auf Verzehr ausgelegt ist. Flavonoidprofil per HPLC, kein anderes Blütenmaterial und keine synthetischen Farbstoffe, beides erklärt. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Herkunft deklariert
Rosa damascena · BlütenblattWoher das Blütenblatt kommt, entscheidet mehr als der Duft
Die Damaszener-Rose (Rosa damascena) wird für Rosenwasser, Rosenöl und getrocknete Blütenblätter angebaut. Für einen Extrakt, der in Lebensmittel gehen soll, zählt vor allem woher das Blütenblatt kommt: Zier- und Schnittrosen werden mit Pflanzenschutzprogrammen behandelt, die nicht auf Verzehr ausgelegt sind.
Wir beziehen Blütenblätter aus Anbau für Lebensmittel und Extraktion, prüfen Rückstände gegen die EU-Höchstgehalte und erklären, dass kein anderes Blütenmaterial und keine synthetischen Farbstoffe enthalten sind.
Dies ist keine Hagebutte (R. canina oder R. rubiginosa), und Rosenwasser, Rosenöl (Otto) und Absolue sind eigene Produkte. Für R. damascena gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; die Einträge zu R. rugosa und R. canina betreffen andere Arten.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Rosenblütenblatts und ihre Messmethoden
Teil des Flavonolprofils, per HPLC ausgewiesen
Charakteristische Flavonole des Damaszener-Rosenblatts, Teil des Identitätsprofils
Farbgebende Pigmente des Blütenblatts, je Charge ausgewiesen
Summenwert per UV, je Charge ausgewiesen
In einem Trockenextrakt nur in Spuren; Rosenöl und Absolue sind eigene Produkte
Hagebutte (R. canina, R. rubiginosa) ist eine andere Pflanze und ein anderer Pflanzenteil
Herkunft und Reinheit belegt, nicht nur Duft
Keine Zier- oder Schnittblumenkulturen.
Quercetin- und Kaempferolglykoside je Charge ausgewiesen.
Erklärt; auf Anfrage per HPLC geprüft.
Erklärt je Charge, Identität per DC gegen Referenzmaterial.
Rosenblütenblätter werden traditionell in Lebensmitteln und Kosmetik verwendet; die Forschung ist überwiegend präklinisch. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Ein Rohstoff, zwei Einsatzbereiche, je nach Status in Ihrem Markt.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Extrakt oder Rohware
| Qualität | Anforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Rosenblütenblatt 4:1 Natürliches Verhältnis | Verhältnis 4:1; Flavonoidprofil per HPLC | Feines Pulver, rosabraun bis rotbraun, mind. 95 % durch 40 mesh | Kosmetik, Getränke und Märkte mit geklärtem Status | Wasserlöslich |
| Blütenblattpulver Rohstoff | Getrocknete, gemahlene Blütenblätter, kein Extrakt | Feines Pulver, rosa bis rotbraun | Tees, Gewürzmischungen, Kosmetik | In Wasser dispergierbar |
| Ganze Blütenblätter Rohstoff | Getrocknete ganze Blütenblätter | Blütenblätter | Tees und Aufgüsse | — |
Drei Dinge machen Rosenblütenblatt-Angebote vergleichbar. Die Art, schriftlich mit wissenschaftlichem Namen, damit keine Hagebutte und keine andere Rose geliefert wird. Die Herkunft des Blütenblatts: Anbau für Lebensmittel oder Zierrosen, und das Rückstandsscreening, das den Unterschied belegt. Und die Reinheit: kein anderes Blütenmaterial und keine synthetischen Farbstoffe, denn eine kräftige Rosafarbe lässt sich leicht nachhelfen. Rosenwasser, Rosenöl (Otto) und Absolue sind keine Qualitäten dieses Produkts und werden getrennt angeboten. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Rosenblütenblatt wird in vier Formen eingekauft. Der Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Extrakt 4:1 | Blütenblattextrakt aus Rosa damascena, getrocknet und gemahlen | Verhältnis 4:1; Flavonoidprofil per HPLC | Lagerware |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke | Profil bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Blütenblattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknete, gemahlene Blütenblätter | Identität per DC; Rückstände, Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Ganze getrocknete Blütenblätter | Getrocknete Blütenblätter | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Tees und Aufgüsse |
Ein Rosenblütenblatt-Angebot ohne Art und ohne Rückstandsscreening ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides.
Vollständiges Analysenprofil, Rosenblütenblatt-Extrakt 4:1
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Rosa damascena Mill. | — |
| Familie | Rosaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blütenblatt | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Zweck des Anbaus | Anbau für Lebensmittel und Extraktion, nicht für Zierpflanzen oder Schnittblumen | Erklärung |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Rosabraun bis rotbraun* | Organoleptisch |
| Geruch | Charakteristisch, blumig | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzblütenblatt R. damascena, positiv | DC |
| Flavonoidprofil | Muster der Quercetin- und Kaempferolglykoside, je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Anthocyane | Je Charge ausgewiesen | UV / HPLC |
| Gesamtpolyphenole | Je Charge ausgewiesen | UV |
| Extraktverhältnis | 4:1 natürlich (je nach Qualität) | Erklärung |
| Anderes Blütenmaterial | Abwesend, mit Erklärung | Erklärung |
| Synthetische Farbstoffe | Abwesend, mit Erklärung | HPLC (auf Anfrage) |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht den EU-Höchstgehalten, mit Screening; Zierrosen-Herkunft ausgeschlossen | GC-MS / LC-MS/MS |
| Ethylenoxid (ETO) | Nicht mit ETO behandelt, mit Erklärung | LC-MS/MS (auf Anfrage) |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 3,5–5,5 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Gewinnungsart | Anbau, je Charge deklariert | Erklärung |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 10.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die fett gesetzten Zeilen entscheiden den Einkauf. Der Zweck des Anbaus und das Rückstandsscreening belegen, dass die Blütenblätter nicht aus Zier- oder Schnittblumenkulturen stammen, deren Pflanzenschutz nicht auf Verzehr ausgelegt ist. Die Erklärungen zu anderem Blütenmaterial und synthetischen Farbstoffen decken die beiden häufigsten Verfälschungen ab; eine kräftige Rosafarbe ist für sich kein Qualitätsbeweis. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Rosenblütenblatt zum geprüften Extrakt: Herkunft und Reinheit gesichert
Herkunft: Blütenblätter von Rosa damascena aus Anbau für Lebensmittel in Indien. Identität per DC gegen Referenzmaterial bestätigt, Zweck des Anbaus deklariert.
Herstellung und Prüfung: Extraktion und Aufkonzentrierung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Flavonoidprofil per HPLC, Pflanzenschutzmittelrückstände per GC-MS/LC-MS/MS, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Rückstandsscreening, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Rosenblütenblatt von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Für Rosa damascena gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen eigenen Eintrag.
Für verwandte Arten sind die Blütenblätter von Rosa rugosa als nicht neuartig in Lebensmitteln und die Blüten von Rosa canina als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln geführt; für die Damaszener-Rose klären Sie den Status für Ihre Verwendung. In Kosmetik ist der Extrakt ein etablierter Rohstoff. Entscheidend ist die Herkunft der Blüten: Zierrosen werden nicht für den Verzehr behandelt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Rosa damascena nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Im EU-Novel-Food-Katalog gibt es für Rosa damascena keinen Eintrag. Die Blütenblätter von R. rugosa sind als nicht neuartig in Lebensmitteln geführt, die Blüten von R. canina als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln; beides betrifft andere Arten. Den Status eines Extrakts aus R. damascena klären Sie als Inverkehrbringer.
Hagebutte ist die Scheinfrucht von R. canina oder R. rubiginosa, ein anderer Pflanzenteil mit anderem Profil. Rosenöl (Otto) und Absolue sind Duftstoffe mit eigener Einstufung, etwa wegen deklarationspflichtiger Duftstoffallergene in Kosmetik.
Ein Rosenextrakt ist kein zugelassener Lebensmittelfarbstoff nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008; wird er überwiegend zum Färben eingesetzt, kann er als Farbstoff gelten. Gesundheitsbezogene Angaben sind nicht zugelassen.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Rosenblütenblatt formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Rosa damascena aus Anbau für Lebensmittel, Flavonoidprofil per HPLC, ohne synthetische Farbstoffe. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.
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