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Blütenblattextrakt · Herkunft vor Duft

Rosenblütenblatt-Extrakt
Rosa damascena

Rosa damascena Mill. · Blütenblatt · Flavonoidprofil per HPLC

Extrakt aus dem Blütenblatt der Damaszener-Rose (Rosa damascena), aus Anbau für Lebensmittel und Extraktion, nicht aus Zier- oder Schnittblumenkulturen, deren Pflanzenschutz nicht auf Verzehr ausgelegt ist. Flavonoidprofil per HPLC, kein anderes Blütenmaterial und keine synthetischen Farbstoffe, beides erklärt. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Rosa damascena deklariert Anbau für Lebensmittel Flavonoidprofil per HPLC Ohne synthetische Farbstoffe Rückstände gegen EU-Höchstgehalte COA je Charge
Pulver aus Rosenblütenblatt-Extrakt (Rosa damascena), Flavonoidprofil per HPLC, SV Botanica, Indien

Herkunft deklariert

Rosa damascena · Blütenblatt
R. damascena
Art
Blütenblatt
Pflanzenteil
Lebensmittel
Zweck des Anbaus
HPLC
Flavonoidprofil
24 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Rosenblütenblatt-Extrakt?

Woher das Blütenblatt kommt, entscheidet mehr als der Duft

Die Damaszener-Rose (Rosa damascena) wird für Rosenwasser, Rosenöl und getrocknete Blütenblätter angebaut. Für einen Extrakt, der in Lebensmittel gehen soll, zählt vor allem woher das Blütenblatt kommt: Zier- und Schnittrosen werden mit Pflanzenschutzprogrammen behandelt, die nicht auf Verzehr ausgelegt sind.

Wir beziehen Blütenblätter aus Anbau für Lebensmittel und Extraktion, prüfen Rückstände gegen die EU-Höchstgehalte und erklären, dass kein anderes Blütenmaterial und keine synthetischen Farbstoffe enthalten sind.

Dies ist keine Hagebutte (R. canina oder R. rubiginosa), und Rosenwasser, Rosenöl (Otto) und Absolue sind eigene Produkte. Für R. damascena gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; die Einträge zu R. rugosa und R. canina betreffen andere Arten.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe des Rosenblütenblatts und ihre Messmethoden

Quercetinglykoside

Teil des Flavonolprofils, per HPLC ausgewiesen

Kaempferolglykoside

Charakteristische Flavonole des Damaszener-Rosenblatts, Teil des Identitätsprofils

Anthocyane

Farbgebende Pigmente des Blütenblatts, je Charge ausgewiesen

Gesamtpolyphenole

Summenwert per UV, je Charge ausgewiesen

Flüchtige Duftstoffe

In einem Trockenextrakt nur in Spuren; Rosenöl und Absolue sind eigene Produkte

Hinweis zur Art

Hagebutte (R. canina, R. rubiginosa) ist eine andere Pflanze und ein anderer Pflanzenteil

Warum Formulierer diesen Rosenblütenblatt-Extrakt wählen

Herkunft und Reinheit belegt, nicht nur Duft

Anbau für Lebensmittel

Keine Zier- oder Schnittblumenkulturen.

Flavonoidprofil per HPLC

Quercetin- und Kaempferolglykoside je Charge ausgewiesen.

Ohne synthetische Farbstoffe

Erklärt; auf Anfrage per HPLC geprüft.

Kein anderes Blütenmaterial

Erklärt je Charge, Identität per DC gegen Referenzmaterial.

Was die Forschung beschreibt

Rosenblütenblätter werden traditionell in Lebensmitteln und Kosmetik verwendet; die Forschung ist überwiegend präklinisch. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Lebensmittel und Kosmetik

Ein Rohstoff, zwei Einsatzbereiche, je nach Status in Ihrem Markt.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie Extrakt oder Rohware

Qualität Anforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Rosenblütenblatt 4:1 Natürliches Verhältnis Verhältnis 4:1; Flavonoidprofil per HPLC Feines Pulver, rosabraun bis rotbraun, mind. 95 % durch 40 mesh Kosmetik, Getränke und Märkte mit geklärtem Status Wasserlöslich
Blütenblattpulver Rohstoff Getrocknete, gemahlene Blütenblätter, kein Extrakt Feines Pulver, rosa bis rotbraun Tees, Gewürzmischungen, Kosmetik In Wasser dispergierbar
Ganze Blütenblätter Rohstoff Getrocknete ganze Blütenblätter Blütenblätter Tees und Aufgüsse —

Drei Dinge machen Rosenblütenblatt-Angebote vergleichbar. Die Art, schriftlich mit wissenschaftlichem Namen, damit keine Hagebutte und keine andere Rose geliefert wird. Die Herkunft des Blütenblatts: Anbau für Lebensmittel oder Zierrosen, und das Rückstandsscreening, das den Unterschied belegt. Und die Reinheit: kein anderes Blütenmaterial und keine synthetischen Farbstoffe, denn eine kräftige Rosafarbe lässt sich leicht nachhelfen. Rosenwasser, Rosenöl (Otto) und Absolue sind keine Qualitäten dieses Produkts und werden getrennt angeboten. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.

Verfügbare Formen

Rosenblütenblatt wird in vier Formen eingekauft. Der Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Extrakt 4:1Blütenblattextrakt aus Rosa damascena, getrocknet und gemahlenVerhältnis 4:1; Flavonoidprofil per HPLCLagerware
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für GetränkeProfil bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Blütenblattpulver (nicht extrahiert)Getrocknete, gemahlene BlütenblätterIdentität per DC; Rückstände, Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
Ganze getrocknete BlütenblätterGetrocknete BlütenblätterIdentität, Feuchte, FremdbestandteileAuf Anfrage; für Tees und Aufgüsse

Ein Rosenblütenblatt-Angebot ohne Art und ohne Rückstandsscreening ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Rosenblütenblatt-Extrakt 4:1

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleRosa damascena Mill.—
FamilieRosaceae—
Verwendeter PflanzenteilBlütenblatt—
UrsprungslandIndien—
Zweck des AnbausAnbau für Lebensmittel und Extraktion, nicht für Zierpflanzen oder SchnittblumenErklärung
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeRosabraun bis rotbraun*Organoleptisch
GeruchCharakteristisch, blumigOrganoleptisch
IdentitätEntspricht Referenzblütenblatt R. damascena, positivDC
FlavonoidprofilMuster der Quercetin- und Kaempferolglykoside, je Charge ausgewiesenHPLC
AnthocyaneJe Charge ausgewiesenUV / HPLC
GesamtpolyphenoleJe Charge ausgewiesenUV
Extraktverhältnis4:1 natürlich (je nach Qualität)Erklärung
Anderes BlütenmaterialAbwesend, mit ErklärungErklärung
Synthetische FarbstoffeAbwesend, mit ErklärungHPLC (auf Anfrage)
PflanzenschutzmittelrückständeEntspricht den EU-Höchstgehalten, mit Screening; Zierrosen-Herkunft ausgeschlossenGC-MS / LC-MS/MS
Ethylenoxid (ETO)Nicht mit ETO behandelt, mit ErklärungLC-MS/MS (auf Anfrage)
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)3,5–5,5IP-2014
Schüttdichte (g/ml)Mind. 0,35IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 10IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
GewinnungsartAnbau, je Charge deklariertErklärung
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 10.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die fett gesetzten Zeilen entscheiden den Einkauf. Der Zweck des Anbaus und das Rückstandsscreening belegen, dass die Blütenblätter nicht aus Zier- oder Schnittblumenkulturen stammen, deren Pflanzenschutz nicht auf Verzehr ausgelegt ist. Die Erklärungen zu anderem Blütenmaterial und synthetischen Farbstoffen decken die beiden häufigsten Verfälschungen ab; eine kräftige Rosafarbe ist für sich kein Qualitätsbeweis. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Rosenblütenblatt-Extrakt eingesetzt wird

Kosmetik

  • Hautpflege und Toner nach Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts

Getränke

  • Tees, Aufgüsse und Instantgetränke nach Prüfung des Status

Lebensmittel

  • Süßwaren und Backwaren mit Rosennote nach Prüfung des Status

Märkte außerhalb der EU

  • Nahrungsergänzung nach den jeweiligen Vorschriften

Forschung und Entwicklung

  • Rohstoff mit Flavonoidprofil

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Rosenblütenblatt zum geprüften Extrakt: Herkunft und Reinheit gesichert

Herkunft: Blütenblätter von Rosa damascena aus Anbau für Lebensmittel in Indien. Identität per DC gegen Referenzmaterial bestätigt, Zweck des Anbaus deklariert.

Herstellung und Prüfung: Extraktion und Aufkonzentrierung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Flavonoidprofil per HPLC, Pflanzenschutzmittelrückstände per GC-MS/LC-MS/MS, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit Rückstandsscreening, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Rosenblütenblatt von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Flavonoidprofil per HPLC
Ohne synthetische Farbstoffe, erklärt

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Für Rosa damascena gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen eigenen Eintrag.

Für verwandte Arten sind die Blütenblätter von Rosa rugosa als nicht neuartig in Lebensmitteln und die Blüten von Rosa canina als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln geführt; für die Damaszener-Rose klären Sie den Status für Ihre Verwendung. In Kosmetik ist der Extrakt ein etablierter Rohstoff. Entscheidend ist die Herkunft der Blüten: Zierrosen werden nicht für den Verzehr behandelt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Rosa damascena nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Novel-Food-Status: die Art entscheidet

Im EU-Novel-Food-Katalog gibt es für Rosa damascena keinen Eintrag. Die Blütenblätter von R. rugosa sind als nicht neuartig in Lebensmitteln geführt, die Blüten von R. canina als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln; beides betrifft andere Arten. Den Status eines Extrakts aus R. damascena klären Sie als Inverkehrbringer.

Rosenblütenblatt ist nicht Hagebutte, und kein Rosenöl

Hagebutte ist die Scheinfrucht von R. canina oder R. rubiginosa, ein anderer Pflanzenteil mit anderem Profil. Rosenöl (Otto) und Absolue sind Duftstoffe mit eigener Einstufung, etwa wegen deklarationspflichtiger Duftstoffallergene in Kosmetik.

Farbe und Aussagen

Ein Rosenextrakt ist kein zugelassener Lebensmittelfarbstoff nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008; wird er überwiegend zum Färben eingesetzt, kann er als Farbstoff gelten. Gesundheitsbezogene Angaben sind nicht zugelassen.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Rosenblütenblatt formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Weil Zier- und Schnittrosen mit Pflanzenschutzprogrammen behandelt werden, die nicht auf Verzehr ausgelegt sind. Wir beziehen aus Anbau für Lebensmittel und belegen es mit einem Rückstandsscreening.
Nein. Hagebutte ist die Scheinfrucht von R. canina oder R. rubiginosa; dies ist das Blütenblatt von R. damascena.
Auf ein natürliches Verhältnis von 4:1, mit Flavonoidprofil per HPLC sowie Anthocyanen und Gesamtpolyphenolen je Charge.
Nein. Rosenwasser, Rosenöl (Otto) und Absolue sind eigene Produkte und werden getrennt angeboten.
Ja. Die Abwesenheit synthetischer Farbstoffe wird erklärt und auf Anfrage per HPLC geprüft.
Im EU-Novel-Food-Katalog gibt es für R. damascena keinen Eintrag; die Einträge zu R. rugosa und R. canina betreffen andere Arten. Den Status klären Sie als Inverkehrbringer. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Er wird in beiden Bereichen eingesetzt. Für Kosmetik gilt die Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts, für Lebensmittel der Status in Ihrem Markt.
Ja.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
24 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl, trocken und lichtgeschützt. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Verhältnis, Profil, Träger, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Rosenblütenblatt-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Rosa damascena aus Anbau für Lebensmittel, Flavonoidprofil per HPLC, ohne synthetische Farbstoffe. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.

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