Rubia cordifolia L. · Wurzel und Rhizom · Anthrachinon-Profil per HPLC
Extrakt aus Wurzel und Rhizom von Rubia cordifolia, im Ayurveda Manjistha. Per HPLC verifizieren wir die Art und schließen den Färberkrapp (Rubia tinctorum) aus, dessen Anthrachinon Lucidin genotoxisch ist. In der EU ist Manjistha vor allem ein Kosmetikrohstoff. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Art verifiziert
R. cordifolia · R. tinctorum ausgeschlossenZwei Krapparten, zwei sehr verschiedene Bewertungen
Rubia cordifolia, der Indische Krapp, ist eine Kletterpflanze, deren rote Wurzel und Rhizom im Ayurveda als Manjistha verwendet werden, traditionell vor allem für die Haut.
Sein europäischer Verwandter, der Färberkrapp (Rubia tinctorum), wird unter ähnlichen Namen gehandelt. Er enthält Lucidin, ein genotoxisches Anthrachinon; in Deutschland wurden Arzneimittel aus Krappwurzel deshalb vom Markt genommen, und in der Schweiz steht die Wurzel von R. tinctorum in Anhang 1 der VLpH. Wir verifizieren die Art per HPLC und deklarieren, dass R. tinctorum nicht nachweisbar ist.
Für Lebensmittel gibt es zu R. cordifolia im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag, und Krapp ist kein zugelassener Lebensmittelfarbstoff. Für die meisten Käufer ist Manjistha deshalb ein Kosmetikrohstoff.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe der Manjistha-Wurzel
Haupt-Anthrachinon von R. cordifolia, im HPLC-Profil ausgewiesen
Zweites Referenz-Anthrachinon, bildet mit Purpurin das Identitätsmuster
Verwandte Anthrachinone, Teil des charakteristischen Profils
Anthrachinon, das nach der Pflanze benannt ist, in der Wurzel beschrieben
Neben-Anthrachinon der Wurzel, im Profil ausgewiesen
Für Rubia cordifolia beschriebene Peptidfraktion
Art verifiziert, Anwendung klar getrennt
HPLC-Fingerabdruck gegen Referenz R. cordifolia; Färberkrapp nicht nachweisbar.
Purpurin- und Munjistin-Muster als Charakterisierung des Materials.
Manjistha ist im Ayurveda der traditionelle Rohstoff für Hautzubereitungen.
Der Pflanzenteil ist deklariert, die säureunlösliche Asche begrenzt.
Ein intensiv rotes Material lädt zum Nachfärben ein; die Abwesenheit wird deklariert, eine HPLC-Bestätigung gibt es auf Anfrage.
Rubia cordifolia wird überwiegend präklinisch untersucht. Gesundheitsbezogene Angaben sind nicht zugelassen.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Verhältnis und Anwendung
| Qualität | Anforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Manjistha 10:1 Standard | Natürliches Verhältnis 10:1; Art verifiziert, Profil ausgewiesen | Feines Pulver, rotbraun bis dunkelrot, mind. 95 % durch 40 mesh | Kosmetik, topische Rezepturen, traditionelle Zubereitungen | Teilweise wasserlöslich |
| Manjistha 20:1 Konzentriert | Natürliches Verhältnis 20:1; Art verifiziert, Profil ausgewiesen | Feines Pulver, dunkelrot | Konzentrierte Wirkstoffphasen | Teilweise wasserlöslich |
| Manjistha WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Art verifiziert | Rieselfähiges Pulver, rotbraun | Wässrige Phasen, Tonika | Kaltwasserlöslich |
| Manjistha öldispergierbar Für Kosmetik | Öldispergierbare Qualität; Art verifiziert | Pulver oder Dispersion je nach Format | Öle, Balsame, Emulsionen | In Öl dispergierbar |
Drei Zeilen entscheiden einen Manjistha-Einkauf. Die Artverifizierung, weil Rubia tinctorum Lucidin enthält und als Arzneirohstoff in Deutschland wegen Genotoxizität vom Markt genommen wurde. Das Anthrachinon-Profil je Charge, das das Material charakterisiert. Und die deklarierte Anwendung: Topisch und oral sind regulatorisch verschieden schwierig, und die Verwendung als Lebensmittelfarbstoff ist nicht zulässig. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Manjistha wird in fünf Formen eingekauft. Der Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus Extrakt | Extrakt aus Wurzel und Rhizom von Rubia cordifolia, getrocknet und gemahlen | Natürliches Verhältnis 10:1, Art verifiziert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasser- oder öldispergierbar | Extrakt in dispergierbarer Matrix für kosmetische Phasen | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Wurzelpulver (nicht extrahiert) | Gereinigte, getrocknete Wurzel und Rhizom, gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Geschnittene Wurzel | Getrocknete Wurzelstücke, auf Größe gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Ölauszüge und eigene Extraktion |
Ein Manjistha-Extrakt ohne Artverifizierung gegen R. tinctorum ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie sie in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Manjistha-Extrakt 10:1
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Rubia cordifolia L. | — |
| Familie | Rubiaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Wurzel und Rhizom | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Rotbraun bis dunkelrot* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenz R. cordifolia, positiv | DC |
| Artverifizierung | Fingerabdruck entspricht R. cordifolia; R. tinctorum nicht nachweisbar | HPLC |
| Anthrachinon-Profil | Purpurin- und Munjistin-Muster, je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Extraktionsverhältnis | 10:1 oder 20:1, je Charge deklariert | Erklärung |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 12 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Synthetische Farbstoffe | Abwesend, mit Erklärung | HPLC (auf Anfrage) |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die Zeile zur Artverifizierung ist der Grund für diese Tabelle. Rubia tinctorum, der europäische Färberkrapp, wird unter denselben Namen („Krapp“, „madder root“) gehandelt und enthält Lucidin, ein Anthrachinon mit nachgewiesener Genotoxizität; aus diesem Grund wurden in Deutschland Arzneimittel aus Krappwurzel vom Markt genommen, und die Schweiz führt die Wurzel von R. tinctorum in Anhang 1 der VLpH. Wir vergleichen den HPLC-Fingerabdruck mit Referenz R. cordifolia und deklarieren, dass R. tinctorum nicht nachweisbar ist.
Hinzu kommt die Abwesenheit synthetischer Farbstoffe mit Erklärung, weil ein intensiv rotes Material ein naheliegender Kandidat für Farbkorrekturen ist; die HPLC-Bestätigung ist auf Anfrage verfügbar. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Krappwurzel zum geprüften Extrakt: die richtige Art gesichert
Herkunft: Wurzel und Rhizom von Rubia cordifolia aus Indien. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Art per HPLC-Fingerabdruck gegen Referenzmaterial bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Trocknung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Artverifizierung und Anthrachinon-Profil per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Artverifizierung, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Manjistha von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Für Rubia cordifolia gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; eine Verwendung in Lebensmitteln wäre über den Verzehr vor 1997 oder eine Konsultation nach Art. 4 zu klären. Die nahe verwandte Färberkrapp-Wurzel (Rubia tinctorum) enthält genotoxische Anthrachinone wie Lucidin; in Deutschland wurden Arzneimittel aus Krappwurzel deshalb vom Markt genommen, und in der Schweiz steht die Wurzel von R. tinctorum in Anhang 1 der VLpH. Krapp ist zudem kein zugelassener Lebensmittelfarbstoff. Für die meisten Käufer ist Manjistha deshalb ein Kosmetikrohstoff.
SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Rubia cordifolia nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Rubia tinctorum enthält genotoxische Anthrachinone wie Lucidin. Eine Verwechslung ist ein Sicherheitsproblem, keine Qualitätsnuance. Die Artverifizierung je Charge ist deshalb die wichtigste Zeile des Zertifikats.
Krappfarbstoffe stehen nicht in der Unionsliste der Lebensmittelzusatzstoffe nach der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. Manjistha darf deshalb nicht zum Färben von Lebensmitteln eingesetzt werden.
In Kosmetik verantwortet die verantwortliche Person die Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts. Für Lebensmittel ist der Status von R. cordifolia in der EU nicht festgestellt. Hautaussagen sind bei Lebensmitteln ohne zugelassene Angabe nicht erlaubt.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Manjistha formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Rubia cordifolia per HPLC verifiziert, Färberkrapp ausgeschlossen, Anthrachinon-Profil je Charge, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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