Tinospora cordifolia (Willd.) Hook.f. & Thomson · Reifer Stängel · Bitterstoffe per UV
Extrakt aus dem reifen Stängel von Tinospora cordifolia, im Ayurveda Guduchi, eingestellt auf 2,5 % Bitterstoffe per UV. Per HPLC schließen wir Tinospora crispa aus, die mit Leberschäden in Verbindung gebracht wird, und prüfen Schwermetalle je Charge. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Art verifiziert
T. cordifolia · T. crispa ausgeschlossenBei Giloy entscheiden Art und Herkunft über die Sicherheit
Tinospora cordifolia ist eine Kletterpflanze, deren reifer Stängel im Ayurveda als Guduchi oder Giloy zu den meistverwendeten Rohstoffen gehört.
2021 wurde in Indien eine Fallserie von Leberschäden im Zusammenhang mit Giloy veröffentlicht. Eine häufig genannte Erklärung ist die Verwechslung mit Tinospora crispa, einer südostasiatischen Art, die mit Hepatotoxizität in Verbindung gebracht wird; die Debatte ist nicht abgeschlossen. Wir verifizieren die Art per HPLC und deklarieren, dass T. crispa nicht nachweisbar ist.
Für die EU gilt: Der Novel-Food-Katalog führt T. cordifolia nur als nicht konzentrierten wässrigen Aufguss als nicht neuartig. Ein konzentrierter Extrakt ist davon nicht erfasst; den Status klären Sie vor der Bestellung.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Giloy-Stängels und ihre Messmethoden
Charakteristische Glykoside von T. cordifolia, Teil des Identitäts-Fingerabdrucks
Die Bitterfraktion, auf die per UV eingestellt wird, 2,5 % bis 5 %
Alkaloid des Stängels, je Charge per HPLC zur Charakterisierung ausgewiesen
Klassische Glykoside des Stängels aus der indischen Literatur
Arabinogalactan-Fraktion des Stängels
Die Stärkefraktion, die sich bei der traditionellen Satva-Herstellung absetzt
Art und Kontaminanten als Messwerte
Fingerabdruck gegen Referenz T. cordifolia; T. crispa nicht nachweisbar.
Giloy wird im Ayurveda als Rasayana verwendet und überwiegend präklinisch untersucht; die Lebersicherheit wird seit 2021 diskutiert. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Der Pflanzenteil steht auf jeder Charge.
2,5 % oder 5 % per UV, Methode auf dem COA.
Nicht aus einer Typanalyse übernommen, sondern jede Charge per ICP-MS geprüft.
Für Getränke, Sticks und Brausetabletten.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Gehalt und Form
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Giloy 2,5 % Standard | Bitterstoffe mind. 2,5 % (UV); Art verifiziert | Feines Pulver, braun bis dunkelbraun, mind. 95 % durch 40 mesh | Ayurvedische Zubereitungen, Märkte mit geklärtem Status | Teilweise wasserlöslich |
| Giloy 5 % Hoher Gehalt | Bitterstoffe mind. 5 % (UV); Art verifiziert | Feines Pulver, dunkelbraun | Formate mit niedriger Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Giloy WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Art verifiziert | Rieselfähiges Pulver, hellbraun | Getränke, Sticks, Brausetabletten | Kaltwasserlöslich |
| Giloy Verhältnis Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1; Art verifiziert | Feines Pulver, braun | Traditionelle Zubereitungen | Je nach Qualität |
| Giloy Satva Traditionell | Abgesetzte Stärkefraktion, kein eingestellter Extrakt | Pulver, weiß bis grauweiß | Klassische ayurvedische Zubereitungen | In Wasser dispergierbar |
Giloy Satva verdient einen ausdrücklichen Hinweis, weil es oft aus Versehen bestellt wird. Es ist die Stärkefraktion, die sich bei der traditionellen Zubereitung absetzt, in diesem Zusammenhang ein legitimes Produkt, aber kein eingestellter Extrakt und ohne vergleichbaren Bitterstoffgehalt. Braucht Ihre Rezeptur einen definierten Wirkstoff, ist die 2,5-%- oder 5-%-Qualität die richtige. In allen Qualitäten, auch beim Satva, wird die Art verifiziert. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Giloy wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Stängelextrakt aus Tinospora cordifolia, getrocknet und gemahlen | Bitterstoffe mind. 2,5 % (UV), Art verifiziert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Stängelpulver (nicht extrahiert) | Getrockneter Stängel, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Geschnittener Stängel | Getrocknete Stängelstücke, auf Größe gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Aufgüsse und eigene Extraktion |
Ein Giloy-Extrakt ohne Artverifizierung gegen T. crispa und ohne Schwermetalle je Charge ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Giloy-Extrakt 2,5 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanischer Name | Tinospora cordifolia (Willd.) Hook.f. & Thomson | — |
| Familie | Menispermaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Reifer Stängel | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braun bis dunkelbraun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenz T. cordifolia, positiv | DC |
| Artverifizierung | Fingerabdruck entspricht T. cordifolia; T. crispa nicht nachweisbar | HPLC |
| Bitterstoffe (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 2,5, mit deklarierter Methode | UV |
| Berberin (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Schwermetalle | Jede Charge geprüft, nicht aus Typanalyse | ICP-MS |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Zwei Blöcke dieser Tabelle sind die eigene Kontrolle dieses Materials. Die Artverifizierung: Tinospora crispa, in Südostasien verbreitet, wird unter gleichwertigen Namen gehandelt, mit Giloy verwechselt und in der Literatur mit Hepatotoxizität in Verbindung gebracht; wir vergleichen den HPLC-Fingerabdruck mit Referenz T. cordifolia und deklarieren, dass T. crispa nicht nachweisbar ist.
Und die Schwermetalle je Charge, nicht aus einer Typanalyse übernommen, weil Giloy als Liane oft an Stützbäumen in unkontrollierter Umgebung wächst und die Herkunft das Kontaminantenprofil beeinflusst. Die Bitterstoffe werden per UV bestimmt, die Methode steht auf dem Zertifikat. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Giloy-Stängel zum geprüften Extrakt: Art und Kontaminanten gesichert
Herkunft: Reifer Stängel von Tinospora cordifolia aus Indien. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Art per HPLC-Fingerabdruck gegen Referenzmaterial bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Artverifizierung und Berberin per HPLC, Bitterstoffe per UV, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Artverifizierung und Schwermetallen je Charge, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Giloy von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Der EU-Novel-Food-Katalog führt Tinospora cordifolia nur als nicht konzentrierten wässrigen Aufguss (teeähnliches Getränk) als nicht neuartig; ein konzentrierter Stängelextrakt ist davon nicht erfasst und wäre gesondert zu klären. Hinzu kommt die Sicherheitsfrage: 2021 wurde in Indien eine Fallserie von Leberschäden im Zusammenhang mit Giloy veröffentlicht; eine Verwechslung mit Tinospora crispa gilt als eine mögliche Erklärung, die Debatte ist nicht abgeschlossen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Tinospora cordifolia nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Die 2021 in Indien veröffentlichten Fälle von Leberschäden nach Giloy-Einnahme haben die Sicherheitsdiskussion eröffnet. Ob die Ursache in T. cordifolia selbst, in Verwechslungen mit T. crispa oder in Kontaminanten liegt, ist nicht abschließend geklärt. Artverifizierung und Schwermetalle je Charge adressieren die beiden Punkte, die ein Lieferant kontrollieren kann.
Der EU-Novel-Food-Katalog führt nur einen nicht konzentrierten wässrigen Aufguss als nicht neuartig. Für einen konzentrierten Extrakt ist der Status zu klären. Aussagen zum Immunsystem sind für Giloy nicht zugelassen.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Giloy formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Tinospora cordifolia per HPLC verifiziert, T. crispa ausgeschlossen, Schwermetalle je Charge. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.
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