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Pflanzenextrakt · Blatt des Neembaums

Neem-Extrakt
Azadirachta indica

Azadirachta indica · Blatt · Pflanzenteil je Charge deklariert

Blattextrakt aus dem Neembaum, eingestellt auf mind. 5 % Bitterstoffe mit deklarierter Methode, mit dem Pflanzenteil auf jeder Charge und Azadirachtin je Charge ausgewiesen, nicht angereichert. Dazu eine helle Kosmetikqualität. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Blatt, Pflanzenteil deklariert Bitterstoffe 5 % Azadirachtin ausgewiesen Kosmetikqualität Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Neem-Blattextrakt (Azadirachta indica), Pflanzenteil deklariert, SV Botanica, Indien

Blattextrakt

Pflanzenteil deklariert · Azadirachtin ausgewiesen
Blatt
Pflanzenteil je Charge
5 %
Bitterstoffe
Ausgewiesen
Azadirachtin je Charge
40 mesh
Mind. 95 % durch das Sieb
36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Neem-Extrakt?

Blatt, Rinde und Samen sind drei verschiedene Produkte

Azadirachta indica, der Neembaum, ist in Indien seit Langem in Mundpflege, Hautpflege und Ayurveda verbreitet. Im Handel heißt fast alles „Neem-Extrakt“, dabei liefern Blatt, Rinde und Samen Produkte mit verschiedenen Profilen und Verwendungen.

Unsere Standardqualität ist ein Blattextrakt, als solcher deklariert, eingestellt auf mind. 5 % Bitterstoffe (Limonoide wie Nimbin und Nimbidin). Azadirachtin weisen wir je Charge aus, reichern es aber nicht an: Es konzentriert sich im Samen und ist der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung, ein hoher Wert würde auf Samenmaterial hindeuten.

Im DACH-Raum ist Neem vor allem ein kosmetischer Rohstoff, mit etablierten INCI-Bezeichnungen. Eine Lebensmittelverwendung von Neem ist in der EU nicht etabliert; den Status einer Zubereitung für Nahrungsergänzungsmittel müssen Sie im Novel-Food-Katalog bestätigen. Die Einzelheiten stehen weiter unten.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Limonoide des Neemblatts und was Azadirachtin hier bedeutet

Nimbin

Hauptlimonoid des Blatts, per HPLC innerhalb der Bitterstoffgruppe ausgewiesen

Nimbidin

Mischung bitterer Limonoide, charakteristisch für das Blatt

Azadirachtin

Ausgewiesener Marker, keine Einstellungsbasis. Konzentriert sich im Samen und ist der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung; im Blattextrakt in niedrigen Gehalten, je Charge ausgewiesen

Nimbolid und weitere Limonoide

Die breitere Limonoidfraktion des Blatts, die das Bitterstoffprofil ergänzt

Quercetin und Flavonoide

Flavonoidfraktion des Blatts, Teil des analytischen Fingerabdrucks

Fettsäuren

Typisch für Samenspezifikationen und nicht Teil des Blattextrakts; hier genannt, um abzugrenzen, was dieses Produkt nicht ist

Warum Formulierer diesen Neem-Extrakt wählen

Deklarierter Pflanzenteil und ehrlich ausgewiesenes Azadirachtin

Pflanzenteil je Charge deklariert

Blatt steht auf jedem COA. Blatt, Rinde und Samen werden im Handel alle als „Neem-Extrakt“ verkauft, sind aber verschiedene Produkte.

Azadirachtin ausgewiesen, nicht aufgebläht

Ein niedriger Azadirachtinwert ist bei einem Blattextrakt für Kosmetik und Mundpflege das Erwartbare; ein hoher Wert würde auf Samenmaterial hindeuten.

Etabliert in der Kosmetik

Neemblattextrakt wird in Hautpflege, Haarpflege und Mundpflege eingesetzt, mit eigener INCI-Bezeichnung.

Auf Bitterstoffe eingestellt

Mind. 5 % Bitterstoffe mit deklarierter Methode (UV oder gravimetrisch), Nimbin per HPLC.

Wasserlösliche und helle Qualität

Eine kaltwasserlösliche Qualität für wässrige Systeme und eine farbreduzierte Qualität für helle Kosmetik.

Was die Forschung beschreibt

Neemblattextrakte wurden in Labor- und klinischen Studien vor allem zur Mundhygiene untersucht (z. B. Lakshmi T et al., 2015; Pharmacogn Rev). Welche Aussagen zulässig sind, regelt das Recht Ihres Marktes.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Erst den Pflanzenteil festlegen, dann die Qualität

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Neem-Blattextrakt Standard Bitterstoffe mind. 5 %; Azadirachtin ausgewiesen Feines Pulver, braungrün bis braun, mind. 95 % durch 40 mesh Kosmetik, Mundpflege, traditionelle Zubereitungen Teilweise wasserlöslich
Neem-Blattextrakt WS Wasserlöslich Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Bitterstoffe nach Spezifikation Rieselfähiges Pulver, hellbraun Wässrige Systeme, Mundspülungen Kaltwasserlöslich
Neem-Blattextrakt Kosmetik Helle Farbe Bitterstoffe nach Spezifikation, Farbe reduziert Feines Pulver, farbreduziert Cremes, Seren, helle Kosmetikgrundlagen In Wasser dispergierbar
Neem-Rindenextrakt Rinde Bitterstoffe nach Spezifikation; als Rinde deklariert Feines Pulver, braun Traditionelle Zubereitungen, die Rinde spezifizieren Teilweise wasserlöslich
Neem-Blatt-Verhältnisextrakt Vollspektrum Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1 Feines Pulver, braungrün Traditionelle und ayurvedische Formate Nach Spezifikation

Legen Sie bei Neem zuerst den Pflanzenteil fest, nicht die Prozentzahl: Blatt, Rinde und Samen ergeben verschiedene Produkte, und der Markt verkauft sie alle als „Neem-Extrakt“. Unsere Standardqualität ist Blatt, so deklariert. Azadirachtin wird je Charge ausgewiesen, aber nicht angereichert: Ein hoher Wert deutet auf Samenmaterial, das in den Pflanzenschutzbereich gehört. Verlangt Ihre Spezifikation Azadirachtin als Einstellungsbasis, klären wir zuerst die vorgesehene Verwendung.

Verfügbare Formen

Neem wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Blattextrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktBlattextrakt aus Azadirachta indica, getrocknet und gemahlenBitterstoffe mind. 5 %, Methode deklariert; Azadirachtin ausgewiesenLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer MatrixMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Blattpulver (nicht extrahiert)Getrocknetes Blatt von Azadirachta indica, auf Siebfeinheit gemahlenBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis
Blatt geschnittenGetrocknetes Blatt, Teebeutelschnitt oder geschnitten und gesiebtIdentität, Feuchte, FremdbestandteileAuf Anfrage; für eigene Extraktion

Ein „Neem-Extrakt“ ohne deklarierten Pflanzenteil ist keine Spezifikation: Verlangen Sie Pflanzenteil, Methode und Azadirachtinwert in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Neem-Blattextrakt

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleAzadirachta indica A.Juss.—
FamilieMeliaceae—
Verwendeter PflanzenteilBlatt, je Charge deklariertErklärung
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeBraungrün bis braun*Organoleptisch
GeschmackCharakteristisch, intensiv bitterOrganoleptisch
IdentitätEntspricht Referenz-Blattextrakt, positivDC / HPLC
Bitterstoffe (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 5,0, Methode deklariertUV / gravimetrisch
Nimbin (% m/m)Je Charge ausgewiesenHPLC
Azadirachtin (ppm)Je Charge ausgewiesen; Blattspezifikation, nicht angereichertHPLC
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)4–7IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 12IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Zeile zum Pflanzenteil ist die wichtigste dieser Tabelle. Blatt, Rinde und Samen des Neembaums ergeben Produkte mit verschiedenen Profilen und Verwendungen; wir deklarieren den Pflanzenteil je Charge. Azadirachtin wird ausgewiesen, ist aber keine Einstellungsbasis: Es konzentriert sich im Samen und ist der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung, im Blattextrakt liegt es in niedrigen Gehalten vor, und das ist bei einem Rohstoff für Kosmetik und Mundpflege das Erwartbare. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Neem-Blattextrakt eingesetzt wird

Kosmetik und Hautpflege

  • Gesichts- und Körperpflege
  • Pflege für unreine Haut
  • Helle Cremes und Seren (Kosmetikqualität)

Haarpflege

  • Shampoos und Haarwasser
  • Kopfhautpflege

Mundpflege

  • Zahnpasta und Mundspülungen
  • Zahnpflegekaugummi außerhalb der EU-Lebensmittelverwendung

Ayurveda

  • Traditionelle Zubereitungen
  • Verhältnisextrakte

Nahrungsergänzung

  • Nur nach Bestätigung des Novel-Food-Status im Bestimmungsmarkt

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Neemblatt zum deklarierten Extrakt: rückverfolgbar und geprüft

Herkunft: Neemblätter aus Indien, dem Ursprungsgebiet des Baums. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Identität per DC/HPLC gegen Referenz-Blattextrakt bestätigt; der Azadirachtinwert grenzt Blatt- von Samenmaterial ab.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Bitterstoffe, Nimbin und Azadirachtin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Neem von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Pflanzenteil je Charge deklariert
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Eine etablierte Verwendung von Azadirachta indica als Lebensmittel in der EU ist nicht belegt; bestätigen Sie den Status der konkreten Zubereitung im Novel-Food-Katalog, bevor Sie eine Anzeige einreichen. Azadirachtin ist in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff genehmigt, ein völlig anderer Rechtsrahmen; die Unterlagen eines Neem-Extrakts für Lebensmittel oder Kosmetik dürfen damit nicht vermischt werden. In der Kosmetik ist Neem über INCI-Bezeichnungen etabliert. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. Azadirachta indica (Blatt, Samen) ist in der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1. Januar 2026) aufgeführt und darf danach in der Schweiz nicht in Lebensmitteln verwendet werden, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.

Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Kosmetische Verwendung

Neemblattextrakt ist ein etablierter kosmetischer Inhaltsstoff mit eigener INCI-Bezeichnung. Er wird in der Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bewertet, die der Käufer verantwortet; SV Botanica liefert Spezifikation und COA.

Zwei Rechtsrahmen, die nicht vermischt werden dürfen

Azadirachtin ist in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. Das ist ein völlig anderer Rechtsrahmen als Lebensmittel und Kosmetik; ein Analysenzertifikat für einen kosmetischen Blattextrakt ist kein Nachweis für eine Pflanzenschutzanwendung und umgekehrt.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Neem formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Auf mind. 5 % Bitterstoffe mit deklarierter Methode (UV oder gravimetrisch), aus dem Blatt, mit Nimbin per HPLC und Azadirachtin je Charge ausgewiesen. Daneben gibt es eine kaltwasserlösliche Qualität, eine farbreduzierte Kosmetikqualität, einen Rindenextrakt und Verhältnisextrakte.
Eine etablierte Lebensmittelverwendung von Azadirachta indica in der EU ist nicht belegt. Bevor Sie einen Neem-Extrakt in einem Nahrungsergänzungsmittel einsetzen, müssen Sie den Status der konkreten Zubereitung im EU-Novel-Food-Katalog bestätigen; ohne diese Bestätigung ist die Verwendung nicht abgesichert. In der Kosmetik ist Neem etabliert. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Weil Blatt, Rinde und Samen des Neembaums verschiedene Profile und Verwendungen haben und der Handel sie alle als „Neem-Extrakt“ verkauft. Ohne deklarierten Pflanzenteil wissen Sie nicht, was Sie kaufen.
Weil Azadirachtin sich im Samen konzentriert und der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung ist. In einem Blattextrakt für Kosmetik und Mundpflege liegt es in niedrigen Gehalten vor; ein hoher Wert würde auf Samenmaterial hindeuten.
Nein. Azadirachtin ist in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt, mit eigenem Zulassungsverfahren für Produkte. Unser Blattextrakt ist ein Rohstoff für Kosmetik und traditionelle Zubereitungen; die beiden Bereiche dürfen nicht vermischt werden.
Die Bitterstoffe des Neemblatts sind Limonoide wie Nimbin und Nimbidin, die das Blatt chemisch kennzeichnen. Sie sind für Blattextrakte die sinnvolle Einstellungsbasis; die Methode (UV oder gravimetrisch) steht auf dem COA, weil Werte verschiedener Methoden nicht vergleichbar sind.
Ja. Die Kosmetikqualität ist farbreduziert und in Wasser dispergierbar, für helle Cremes, Seren und Kosmetikgrundlagen, in denen ein dunkler Extrakt stören würde.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
36 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Pflanzenteil, Einstellungsbasis, Farbe, Träger, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf und die vorgesehene Verwendung über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Neem-Blattextrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Pflanzenteil deklariert, Azadirachtin ausgewiesen, vollständige Unterlagen. Standard-, wasserlösliche und Kosmetikqualität. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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