Azadirachta indica · Blatt · Pflanzenteil je Charge deklariert
Blattextrakt aus dem Neembaum, eingestellt auf mind. 5 % Bitterstoffe mit deklarierter Methode, mit dem Pflanzenteil auf jeder Charge und Azadirachtin je Charge ausgewiesen, nicht angereichert. Dazu eine helle Kosmetikqualität. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Blattextrakt
Pflanzenteil deklariert · Azadirachtin ausgewiesenBlatt, Rinde und Samen sind drei verschiedene Produkte
Azadirachta indica, der Neembaum, ist in Indien seit Langem in Mundpflege, Hautpflege und Ayurveda verbreitet. Im Handel heißt fast alles „Neem-Extrakt“, dabei liefern Blatt, Rinde und Samen Produkte mit verschiedenen Profilen und Verwendungen.
Unsere Standardqualität ist ein Blattextrakt, als solcher deklariert, eingestellt auf mind. 5 % Bitterstoffe (Limonoide wie Nimbin und Nimbidin). Azadirachtin weisen wir je Charge aus, reichern es aber nicht an: Es konzentriert sich im Samen und ist der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung, ein hoher Wert würde auf Samenmaterial hindeuten.
Im DACH-Raum ist Neem vor allem ein kosmetischer Rohstoff, mit etablierten INCI-Bezeichnungen. Eine Lebensmittelverwendung von Neem ist in der EU nicht etabliert; den Status einer Zubereitung für Nahrungsergänzungsmittel müssen Sie im Novel-Food-Katalog bestätigen. Die Einzelheiten stehen weiter unten.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Limonoide des Neemblatts und was Azadirachtin hier bedeutet
Hauptlimonoid des Blatts, per HPLC innerhalb der Bitterstoffgruppe ausgewiesen
Mischung bitterer Limonoide, charakteristisch für das Blatt
Ausgewiesener Marker, keine Einstellungsbasis. Konzentriert sich im Samen und ist der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung; im Blattextrakt in niedrigen Gehalten, je Charge ausgewiesen
Die breitere Limonoidfraktion des Blatts, die das Bitterstoffprofil ergänzt
Flavonoidfraktion des Blatts, Teil des analytischen Fingerabdrucks
Typisch für Samenspezifikationen und nicht Teil des Blattextrakts; hier genannt, um abzugrenzen, was dieses Produkt nicht ist
Deklarierter Pflanzenteil und ehrlich ausgewiesenes Azadirachtin
Blatt steht auf jedem COA. Blatt, Rinde und Samen werden im Handel alle als „Neem-Extrakt“ verkauft, sind aber verschiedene Produkte.
Ein niedriger Azadirachtinwert ist bei einem Blattextrakt für Kosmetik und Mundpflege das Erwartbare; ein hoher Wert würde auf Samenmaterial hindeuten.
Neemblattextrakt wird in Hautpflege, Haarpflege und Mundpflege eingesetzt, mit eigener INCI-Bezeichnung.
Mind. 5 % Bitterstoffe mit deklarierter Methode (UV oder gravimetrisch), Nimbin per HPLC.
Eine kaltwasserlösliche Qualität für wässrige Systeme und eine farbreduzierte Qualität für helle Kosmetik.
Neemblattextrakte wurden in Labor- und klinischen Studien vor allem zur Mundhygiene untersucht (z. B. Lakshmi T et al., 2015; Pharmacogn Rev). Welche Aussagen zulässig sind, regelt das Recht Ihres Marktes.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Erst den Pflanzenteil festlegen, dann die Qualität
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Neem-Blattextrakt Standard | Bitterstoffe mind. 5 %; Azadirachtin ausgewiesen | Feines Pulver, braungrün bis braun, mind. 95 % durch 40 mesh | Kosmetik, Mundpflege, traditionelle Zubereitungen | Teilweise wasserlöslich |
| Neem-Blattextrakt WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; Bitterstoffe nach Spezifikation | Rieselfähiges Pulver, hellbraun | Wässrige Systeme, Mundspülungen | Kaltwasserlöslich |
| Neem-Blattextrakt Kosmetik Helle Farbe | Bitterstoffe nach Spezifikation, Farbe reduziert | Feines Pulver, farbreduziert | Cremes, Seren, helle Kosmetikgrundlagen | In Wasser dispergierbar |
| Neem-Rindenextrakt Rinde | Bitterstoffe nach Spezifikation; als Rinde deklariert | Feines Pulver, braun | Traditionelle Zubereitungen, die Rinde spezifizieren | Teilweise wasserlöslich |
| Neem-Blatt-Verhältnisextrakt Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 10:1 / 20:1 | Feines Pulver, braungrün | Traditionelle und ayurvedische Formate | Nach Spezifikation |
Legen Sie bei Neem zuerst den Pflanzenteil fest, nicht die Prozentzahl: Blatt, Rinde und Samen ergeben verschiedene Produkte, und der Markt verkauft sie alle als „Neem-Extrakt“. Unsere Standardqualität ist Blatt, so deklariert. Azadirachtin wird je Charge ausgewiesen, aber nicht angereichert: Ein hoher Wert deutet auf Samenmaterial, das in den Pflanzenschutzbereich gehört. Verlangt Ihre Spezifikation Azadirachtin als Einstellungsbasis, klären wir zuerst die vorgesehene Verwendung.
Neem wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Blattextrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Blattextrakt aus Azadirachta indica, getrocknet und gemahlen | Bitterstoffe mind. 5 %, Methode deklariert; Azadirachtin ausgewiesen | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Blattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes Blatt von Azadirachta indica, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
| Blatt geschnitten | Getrocknetes Blatt, Teebeutelschnitt oder geschnitten und gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für eigene Extraktion |
Ein „Neem-Extrakt“ ohne deklarierten Pflanzenteil ist keine Spezifikation: Verlangen Sie Pflanzenteil, Methode und Azadirachtinwert in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Neem-Blattextrakt
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Azadirachta indica A.Juss. | — |
| Familie | Meliaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt, je Charge deklariert | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braungrün bis braun* | Organoleptisch |
| Geschmack | Charakteristisch, intensiv bitter | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenz-Blattextrakt, positiv | DC / HPLC |
| Bitterstoffe (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 5,0, Methode deklariert | UV / gravimetrisch |
| Nimbin (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Azadirachtin (ppm) | Je Charge ausgewiesen; Blattspezifikation, nicht angereichert | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 12 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht schwanken. Die Zeile zum Pflanzenteil ist die wichtigste dieser Tabelle. Blatt, Rinde und Samen des Neembaums ergeben Produkte mit verschiedenen Profilen und Verwendungen; wir deklarieren den Pflanzenteil je Charge. Azadirachtin wird ausgewiesen, ist aber keine Einstellungsbasis: Es konzentriert sich im Samen und ist der Wirkstoff der Pflanzenschutzanwendung, im Blattextrakt liegt es in niedrigen Gehalten vor, und das ist bei einem Rohstoff für Kosmetik und Mundpflege das Erwartbare. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Neemblatt zum deklarierten Extrakt: rückverfolgbar und geprüft
Herkunft: Neemblätter aus Indien, dem Ursprungsgebiet des Baums. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Identität per DC/HPLC gegen Referenz-Blattextrakt bestätigt; der Azadirachtinwert grenzt Blatt- von Samenmaterial ab.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Bitterstoffe, Nimbin und Azadirachtin per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Neem von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Eine etablierte Verwendung von Azadirachta indica als Lebensmittel in der EU ist nicht belegt; bestätigen Sie den Status der konkreten Zubereitung im Novel-Food-Katalog, bevor Sie eine Anzeige einreichen. Azadirachtin ist in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff genehmigt, ein völlig anderer Rechtsrahmen; die Unterlagen eines Neem-Extrakts für Lebensmittel oder Kosmetik dürfen damit nicht vermischt werden. In der Kosmetik ist Neem über INCI-Bezeichnungen etabliert. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. Azadirachta indica (Blatt, Samen) ist in der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1. Januar 2026) aufgeführt und darf danach in der Schweiz nicht in Lebensmitteln verwendet werden, auch nicht in Nahrungsergänzungsmitteln.
Prüfen Sie die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Neemblattextrakt ist ein etablierter kosmetischer Inhaltsstoff mit eigener INCI-Bezeichnung. Er wird in der Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts nach Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 bewertet, die der Käufer verantwortet; SV Botanica liefert Spezifikation und COA.
Azadirachtin ist in der EU als Pflanzenschutzmittelwirkstoff nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt. Das ist ein völlig anderer Rechtsrahmen als Lebensmittel und Kosmetik; ein Analysenzertifikat für einen kosmetischen Blattextrakt ist kein Nachweis für eine Pflanzenschutzanwendung und umgekehrt.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Neem formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Pflanzenteil deklariert, Azadirachtin ausgewiesen, vollständige Unterlagen. Standard-, wasserlösliche und Kosmetikqualität. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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