Hericium erinaceus (Bull.) Pers. · Fruchtkörper · Beta-Glucane enzymatisch
Extrakt aus dem Fruchtkörper des Igelstachelbarts, ohne Myzel und ohne Getreidesubstrat, eingestellt auf mind. 30 % Beta-Glucane nach enzymatischer Methode. Die Alpha-Glucane begrenzen wir auf max. 5 %, damit Stärke nicht als Polysaccharid mitgezählt wird. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Hericium erinaceus · Beta-Glucane 30 %Fruchtkörper oder Myzel: bei Pilzen entscheidet das über Qualität und Rechtsstatus
Hericium erinaceus, der Igelstachelbart, im Handel meist Lion’s Mane genannt, ist ein Speisepilz mit langer Verwendung in der ostasiatischen Küche. Verwendet wird der Fruchtkörper, also der eigentliche Pilz.
Viele Pilzpulver im Markt bestehen aus Myzel auf Getreide: Das Substrat wird mitvermahlen, und die Stärke daraus erscheint in einer unspezifischen Polysaccharidbestimmung als scheinbarer Wirkstoff. Deshalb messen wir Beta-Glucane enzymatisch (Megazyme-Typ) und begrenzen die Alpha-Glucane.
Der Unterschied ist auch rechtlich wichtig: Fruchtkörper und daraus gewonnene Extraktpulver sind in der EU nicht neuartig, getrocknetes Myzelpulver wurde dagegen als neuartig eingestuft.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Fruchtkörpers und ihre Messmethoden
(1→3),(1→6)-verknüpfte Polysaccharide des Fruchtkörpers und Einstellungsbasis, enzymatisch mit mind. 30 % bestimmt
Grenzparameter. Stärke und Glykogen; ein hoher Wert deutet auf Getreidesubstrat oder Trägerzusatz hin, daher max. 5 %
Aromatische Verbindungen des Fruchtkörpers, in der Doppelextrakt-Qualität per HPLC ausgewiesen
Diterpenoide, die vor allem im Myzel vorkommen; im Fruchtkörper nur in Spuren
Pilztypisches Sterol, dient als Marker für echtes Pilzmaterial
Nur informativ: Die Phenol-Schwefelsäure-Methode erfasst auch Stärke und unterscheidet nicht nach Herkunft
Beta-Glucane statt Gesamtpolysaccharide
Mind. 30 % nach enzymatischer Methode (Megazyme-Typ), die Beta-Glucane spezifisch erfasst.
Max. 5 % Stärke und Glykogen: der Nachweis, dass kein Getreidesubstrat mitvermahlen wurde.
Ohne Myzel und ohne Getreide; der Pflanzenteil steht auf jeder Charge.
Hericenone und Erinacine werden in Zell- und Tiermodellen untersucht; klinische Daten sind begrenzt. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Gegen Referenzmaterial von Hericium erinaceus bestätigt, Ergosterol als Pilzmarker.
Wässrige plus alkoholische Extraktion für ein breiteres Profil, mit Hericenonen per HPLC.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Beta-Glucangehalt und Extraktionsart
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Lion’s Mane 30 % Standard | Beta-Glucane mind. 30 % (enzymatisch); Alpha-Glucane max. 5 % | Feines Pulver, weiß bis cremefarben | Kapseln, Pulvermischungen, Pilzkombinationen | Teilweise wasserlöslich |
| Lion’s Mane 40 % Konzentriert | Beta-Glucane mind. 40 % (enzymatisch) | Feines Pulver, cremefarben | Konzentrierte Formate mit niedriger Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Lion’s Mane WS Wasserlöslich | Beta-Glucane je Charge deklariert | Rieselfähiges Pulver, hellbraun | Getränke, Kaffeemischungen, Sticks | Wasserlöslich |
| Lion’s Mane Doppelextrakt Doppelextraktion | Beta-Glucane enzymatisch; Hericenone per HPLC | Feines Pulver, hellbraun | Formate, die das breitere Profil verlangen | Teilweise wasserlöslich |
Prüfen Sie bei Pilzextrakten, welche Methode hinter der Prozentzahl steht. „30 % Polysaccharide“ per Phenol-Schwefelsäure-Methode zählt Stärke mit und ist mit „30 % Beta-Glucane“ enzymatisch nicht vergleichbar. Verlangen Sie außerdem den Pflanzenteil und den Alpha-Glucanwert: Fruchtkörper und Myzel unterscheiden sich in Qualität und EU-Status. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Lion’s Mane wird in vier Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Fruchtkörperextrakt aus Hericium erinaceus, getrocknet und gemahlen | Beta-Glucane mind. 30 % (enzymatisch); Alpha-Glucane max. 5 % | Lagerware |
| Wasserlöslich | Wässriger Extrakt für Getränke und Kaffeemischungen | Beta-Glucane je Charge deklariert | Auf Bestellung |
| Doppelextrakt | Wässrige und alkoholische Extraktion, kombiniert | Beta-Glucane enzymatisch; Hericenone per HPLC | Auf Bestellung |
| Fruchtkörperpulver (nicht extrahiert) | Getrockneter, gemahlener Fruchtkörper | Identität per HPTLC; Beta-Glucane auf Anfrage | Auf Anfrage, abhängig von der Charge |
Ein Pilzextrakt ohne Methode, Pflanzenteil und Alpha-Glucanwert ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Lion’s-Mane-Extrakt 30 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Biologische Quelle | Hericium erinaceus (Bull.) Pers. | — |
| Verwendeter Teil | Nur Fruchtkörper, ohne Myzel oder Getreidesubstrat | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Weiß bis cremefarben* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenz Hericium erinaceus, positiv | HPTLC |
| Beta-Glucane (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 30,0 | Enzymatisch (Megazyme-Typ) |
| Alpha-Glucane / Stärke (% m/m) | Max. 5,0 | Enzymatisch (Megazyme-Typ) |
| Gesamtpolysaccharide (% m/m) | Je Charge ausgewiesen, nur informativ | UV (Phenol-Schwefelsäure) |
| Hericenone | Je Charge ausgewiesen in der Doppelextrakt-Qualität | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 5–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40–80 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 8 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Schwermetalle gesamt (ppm) | Max. 10 | ICP-MS |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Natürliches Produkt; die Farbe kann je nach Charge leicht schwanken. Die beiden enzymatischen Zeilen gehören zusammen. Der Beta-Glucanwert sagt, wie viel Pilzpolysaccharid vorhanden ist; der Alpha-Glucanwert zeigt, dass dieser Wert nicht durch Stärke aus Getreidesubstrat oder Träger zustande kommt. Die Gesamtpolysaccharide per Phenol-Schwefelsäure-Methode weisen wir nur informativ aus, weil diese Methode Stärke mitzählt. Die Teilzeile ist zugleich eine Statusangabe: Fruchtkörper und daraus gewonnene Extraktpulver sind in der EU nicht neuartig, getrocknetes Myzelpulver dagegen schon. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Fruchtkörper zum geprüften Extrakt: Beta-Glucane enzymatisch
Herkunft: Kultivierte Fruchtkörper von Hericium erinaceus, ohne Myzel oder Getreidesubstrat. Der Teil wird je Charge deklariert, die Identität per HPTLC bestätigt, Ergosterol dient als Pilzmarker.
Herstellung und Prüfung: Heißwasser- oder Doppelextraktion, Aufkonzentrierung und Trocknung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Beta- und Alpha-Glucane enzymatisch, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit enzymatischem Beta-Glucanwert, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Lion’s Mane von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Hier entscheidet der Pilzteil.
Der Fruchtkörper von Hericium erinaceus ist nicht neuartig, und zwei Konsultationen nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2015/2283 haben Extraktpulver aus dem Fruchtkörper als nicht neuartig eingestuft (28. Februar 2025 und 10. September 2026). Myzelpulver ist dagegen neuartig und nicht zugelassen (29. Oktober 2019). Der Pilzteil muss deshalb auf dem Analysenzertifikat stehen; er trennt einen anzeigefähigen von einem nicht verkehrsfähigen Rohstoff. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Hericium erinaceus nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Nach Konsultationen gemäß Art. 4 der Verordnung (EU) 2015/2283 sind der Fruchtkörper von Hericium erinaceus und daraus gewonnene Extraktpulver nicht neuartig (2025 und 2026). Getrocknetes Myzelpulver wurde 2019 als neuartig eingestuft. Unser Material stammt aus dem Fruchtkörper.
Für Hericium erinaceus gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Aussagen zu Gedächtnis, Konzentration oder Nerven sind für Lebensmittel nicht zulässig; die Kennzeichnung verantwortet der Inverkehrbringer.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Lion’s Mane formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Beta-Glucane enzymatisch, Alpha-Glucane begrenzt, nur Fruchtkörper, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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