Rhodiola rosea L. · Familie Crassulaceae · Wurzel- und Rhizomextrakt
Trockenextrakt aus Wurzel und Rhizom, standardisiert auf 3 % Rosavine und 1 % Salidrosid per HPLC, das 3:1-Verhältnis der natürlichen Wurzel, mit Identität per DC/HPTLC gegen Rhodiola crenulata bestätigt. Hohe Qualität mit 5 % Rosavinen / 1,8 % Salidrosid auf Bestellung. Die Gattung Rhodiola steht seit 2023 in CITES-Anhang II; die Genehmigungsfrage finden Sie weiter unten. Mit COA, verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Rosavine 3 % · Salidrosid 1 %Die Hochgebirgswurzel, standardisiert auf beide Markergruppen
Rosenwurz-Extrakt ist ein Trockenextrakt aus Wurzel und Rhizom von Rhodiola rosea, der arktischen und alpinen Adaptogen-Pflanze, im Englischen Golden Root genannt, standardisiert auf 3 % Rosavine und 1 % Salidrosid per HPLC. Dieses 3:1-Verhältnis ist das Profil der natürlichen Wurzel und das der meisten Studien.
Beide Markergruppen zu standardisieren, ist für die Echtheit entscheidend: Nur R. rosea enthält die Rosavin-Gruppe (Rosavin, Rosarin, Rosin), R. crenulata und andere Arten liefern Salidrosid, aber kaum Rosavine. Ein einzelner Salidrosidwert kann einen Ersatz durch Crenulata verbergen; jede Charge wird auf den deklarierten Rosavingehalt standardisiert und ihre Identität per DC/HPTLC bestätigt.
Rosenwurz wächst nicht im indischen Tiefland: Es ist eine Art kalter Hochlagen, heimisch in arktischen und alpinen Regionen wie Altai, Sibirien, Skandinavien und dem Hochhimalaya (3.500–5.000 m). Die Wurzel stammt aus Hochgebirgsherkunft mit bestätigter Identität und wird in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien verarbeitet, standardisiert und geprüft; Herkunfts- und Identitätsunterlagen gibt es je Charge.
Für den deutschsprachigen Markt sind zwei Punkte wichtig: Rosenwurz ist in Deutschland auch als traditionelles pflanzliches Arzneimittel im Handel, und die gesamte Gattung steht in CITES-Anhang II. Beides erläutert der Abschnitt zu Deutschland. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die beiden Markergruppen, die echte Rhodiola rosea definieren
Haupt-Phenylpropanoidglykosid der Rosavin-Gruppe; nur in R. rosea vorhanden und Echtheitsmarker der Art
Die beiden anderen Mitglieder der Rosavin-Gruppe, gemeinsam per HPLC quantifiziert; alle drei zusammen sind die Signatur der echten Wurzel
Phenylethanoidglykosid, in vielen Rhodiola-Arten vorhanden; immer zusammen mit den Rosavinen auf 1 % standardisiert
Das Verhältnis Rosavine/Salidrosid der natürlichen Wurzel und das der meisten Studien
R. crenulata liefert Salidrosid, aber kaum Rosavine: Eine Spezifikation, die nur Salidrosid nennt, garantiert keine echte R. rosea
Jede Charge bestätigt ihre Identität per DC/HPTLC gegen R. crenulata, parallel zur Rosavin-Bestimmung per HPLC
Eine breit erforschte Adaptogen-Wurzel, wenn die Artechtheit bestätigt ist
Nur R. rosea enthält die Rosavin-Gruppe: Jede Charge wird auf den deklarierten Rosavingehalt standardisiert und per DC/HPTLC gegen R. crenulata bestätigt.
3 % Rosavine / 1 % Salidrosid ist das Profil der natürlichen Wurzel, das die meisten Studien verwenden; so lässt sich das untersuchte Material direkt nachbilden.
Rosenwurz gehört zu den meistspezifizierten Adaptogenen in Rezepturen rund um Energie und Konzentration; welche Aussagen zulässig sind, regelt das Angabenrecht des Zielmarkts.
Blei, Arsen, Cadmium und Quecksilber gegen strenge Grenzen geprüft (Pb max. 1, As max. 1, Cd max. 0,3, Hg max. 0,1 ppm).
5 % Rosavine / 1,8 % Salidrosid gegen Bestellung, für Rezepturen, die weniger Extrakt je Kapsel brauchen.
Hochgebirgsmaterial mit bestätigter Identität und Herkunftsunterlagen je Charge. Halal, Kosher und Bio auf Anfrage.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Standardqualität 3:1 oder hohe Qualität, immer mit beiden deklarierten Markern
| Qualität | Spezifikation | Methode | Empfohlene Verwendung | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| 3 % / 1 % Standard | Rosavine 3 % + Salidrosid 1 % | HPLC | Adaptogen-Rezepturen nach Studienvorbild | Verhältnis 3:1 der natürlichen Wurzel |
| 5 % / 1,8 % Hohe Qualität | Rosavine 5 % + Salidrosid 1,8 % | HPLC | Hochpotente Rezepturen, kleinere Kapseln | Gegen Bestellung |
| Halal / Kosher Auf Anfrage | Je nach gewählter Qualität | HPLC | Halal- und Kosher-Märkte | Zertifikat auf Anfrage |
| Bio Auf Anfrage | Bio-zertifizierte Chargen | HPLC | Bio-Linien | Nach Spezifikation angeboten |
| Individuell Nach Käuferspezifikation | Gehalt, Träger und Siebfeinheit nach Ihrer Rezeptur | Nach Spezifikation | Ihre eigene Spezifikation | Je Anfrage bestätigt |
Nennen Sie beim Angebotsvergleich immer beide Marker und ihr Verhältnis. Ein Produkt, das nur Salidrosid deklariert, garantiert keine echte R. rosea, denn R. crenulata liefert Salidrosid, aber kaum Rosavine. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt.
Rosenwurz-Extrakt wird in fünf Formen eingekauft. Der standardisierte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus standardisiertem Extrakt | Wurzel- und Rhizomextrakt aus Rhodiola rosea, getrocknet und gemahlen | Mind. 3 % Rosavine und 1 % Salidrosid (HPLC) | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Wurzelpulver (nicht extrahiert) | Gereinigte, getrocknete Wurzel und Rhizom von Rhodiola rosea, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; Pflanzengesundheitszeugnis und CITES-Genehmigungen erforderlich |
| Wurzel geschnitten | Getrocknete Wurzelstücke, auf Größe gesiebt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Tee, Abkochung und eigene Extraktion; CITES-pflichtig |
Ein Markergehalt ohne Prüfmethode ist keine Spezifikation: Verlangen Sie in jedem Angebot Methode, Art und beide Marker mit ihrem Verhältnis.
Physikalische und analytische Spezifikation; jede Lieferung hat ihr eigenes Chargen-COA
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Rhodiola rosea L. | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Wurzel und Rhizom | — |
| Markerverbindungen | Rosavin-Gruppe (Rosavin, Rosarin, Rosin); Salidrosid | — |
| Standardisierung | Rosavine 3 % und Salidrosid 1 %; Qualität 5 % / 1,8 % auf Bestellung | HPLC |
| Identitätsbestätigung | R. rosea gegen R. crenulata bestätigt | DC/HPTLC |
| Herkunft des Rohstoffs | Hochgebirgswurzel (Altai / Himalaya); in Indien verarbeitet und geprüft | — |
| Artenschutz | CITES Anhang II (Gattung Rhodiola, Anmerkung #2); EU: Anhang B VO (EG) 338/97 | — |
| Aussehen | Feines Pulver, rosabraun bis rosa-gelbbraun | Organoleptisch |
| Blei (ppm) | Max. 1 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Gesamtkeimzahl | Max. 1.000 KbE/g | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze | Max. 100 KbE/g; E. coli / Salmonella / S. aureus abwesend | USP <2021> / <2022> |
| Haltbarkeit | 36 Monate (kühl, trocken, verschlossen) | — |
| Verpackung | HDPE-Fass 25 kg mit PE-Beutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster | — |
| Mindestmenge | 25 kg | — |
Schwermetalle werden per ICP-MS gegen strenge Grenzen geprüft. Das Chargen-COA liegt jeder Bestellung bei, zusammen mit dem MSDS und den Exportunterlagen. Weil die Gattung Rhodiola in CITES-Anhang II steht, gehören zu einer Bulk-Sendung außerdem die artenschutzrechtlichen Genehmigungen.
Von der Hochgebirgswurzel zum fertigen Extrakt: Identität bestätigt, vollständig geprüft
Rohstoff: Wurzel und Rhizom von Rhodiola rosea aus Hochlagen von Altai und Himalaya, mit Identität per DC/HPTLC gegen R. crenulata; der Schlüsselmarker ist die Rosavin-Gruppe, die nur echte R. rosea enthält. Herkunfts- und Identitätsunterlagen gibt es je Charge.
Herstellung und Prüfung: Verarbeitet, standardisiert und geprüft in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird per HPLC auf Rosavine und Salidrosid bestimmt, per ICP-MS gegen strenge Grenzen auf Schwermetalle geprüft (Pb max. 1 ppm, As max. 1 ppm, Cd max. 0,3 ppm, Hg max. 0,1 ppm) und mikrobiologisch untersucht: Gesamtkeimzahl max. 1.000 KbE/g, Hefen und Schimmelpilze max. 100 KbE/g, E. coli, Salmonella und S. aureus abwesend.
Dokumentation: COA, MSDS und Exportunterlagen je Charge. Halal-, Kosher- und Bio-Zertifikate auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen oder schreiben Sie uns über das Anfrageformular.
Was jede Charge Rosenwurz von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Rosenwurz ist in der EU kein neuartiges Lebensmittel, und der HMPC der EMA hat eine Monographie zur traditionellen Verwendung veröffentlicht; in Deutschland ist Rosenwurz deshalb auch in traditionellen pflanzlichen Arzneimitteln im Handel, und die Einstufung Ihres Endprodukts folgt § 2 AMG. Außerdem ist die gesamte Gattung Rhodiola seit dem 23. Februar 2023 in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) gelistet (CoP19, Anmerkung #2: alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel).
Ein Bulk-Extrakt ist damit erfasst: Er braucht eine CITES-Ausfuhrgenehmigung je Sendung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung (Anhang B der VO (EG) 338/97). Verlangen Sie außerdem die Art (R. rosea, nicht R. crenulata) und das Verhältnis Rosavine/Salidrosid. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Rhodiola rosea nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Seit dem 23. Februar 2023 steht die gesamte Gattung Rhodiola in Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CoP19, Anmerkung #2: alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel). Ein Bulk-Extrakt ist damit erfasst. Jede Sendung braucht eine CITES-Ausfuhrgenehmigung, und in der EU ist Rosenwurz in Anhang B der Verordnung (EG) 338/97 gelistet, sodass der Importeur zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung der zuständigen Behörde benötigt; in Deutschland ist das das Bundesamt für Naturschutz. Planen Sie die Genehmigungslaufzeit in den Liefertermin ein.
Eine Spezifikation, die nur Salidrosid nennt, garantiert keine echte Rhodiola rosea: R. crenulata und andere Arten liefern Salidrosid, aber kaum Rosavine. Ihre Einkaufsspezifikation sollte Rosavin- und Salidrosidgehalt mit ihrem Verhältnis nennen und die Identitätsbestätigung per DC/HPTLC je Charge verlangen. Die Art steht auch auf der CITES-Genehmigung, was eine zweite, behördliche Kontrolle der Artidentität ergibt.
Verarbeitet und aus Indien versandt von SV Botanica, einem bei APEDA registrierten Handelsexporteur, der mit FSSAI-lizenzierten Herstellern arbeitet; der Rohstoff ist Hochgebirgswurzel mit Herkunftsunterlagen je Charge. Chargen-COA und Exportunterlagen; Mindestmenge 25 kg, Angebote in EUR oder USD. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Rosenwurz-Extrakt formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Rosavine 3 % / Salidrosid 1 % per HPLC, Identität gegen R. crenulata bestätigt, hohe Qualität auf Bestellung, Schwermetalle geprüft, GMP-Betriebe. Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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