Ginkgo biloba L. · Familie Ginkgoaceae · Blattextrakt
Ginkgoblattextrakt nach der klassischen Spezifikation 24/6, mind. 24 % Flavonglykoside und 6 % Terpenlactone per HPLC, mit Ginkgolsäuren auf max. 5 ppm begrenzt und einem in jeder Charge geprüften Verhältnis der Flavonol-Aglykone. Ginkgo ist der am häufigsten verfälschte Pflanzenrohstoff im Handel; dieses Verhältnis belegt, dass unserer es nicht ist. Mit COA, geliefert aus Indien.

Spezifikation 24/6
Ginkgolsäuren max. 5 ppmDie meistkopierte Spezifikation der Branche, und der am häufigsten verfälschte Rohstoff
Ginkgo biloba L. ist ein lebendes Fossil: der einzige Überlebende einer Pflanzenordnung, die älter ist als die Blütenpflanzen, seit rund zweihundert Millionen Jahren nahezu unverändert. Sein fächerförmiges Blatt liefert einen der am besten erforschten und meistverkauften Pflanzenextrakte der Welt.
Ginkgo ist besonders, weil sich die Branche längst auf ein einziges Spezifikationspaar geeinigt hat: mind. 24 % Flavonglykoside und 6 % Terpenlactone, das universelle „24/6“. Das macht Produkte vergleichbar, schafft aber ein genaues, allgemein bekanntes Ziel, und ein genaues Ziel lädt zur Verfälschung ein.
Ginkgo ist mit Abstand der am häufigsten verfälschte Pflanzenrohstoff im Handel. Der Grund liegt in der Bestimmung selbst: Flavonglykoside werden gemessen, indem man sie zu den Aglykonen Quercetin, Kaempferol und Isorhamnetin hydrolysiert und das Ergebnis addiert. Billige Flavonolquellen wie Rutin, reines Quercetin oder Extrakt aus Sophora japonica hydrolysieren zu denselben Aglykonen, sodass ein schwacher, mit Rutin „angereicherter“ Extrakt 24 % erreicht, mit viel weniger echtem Ginkgo.
Deshalb berichtet SV Botanica in jeder Charge das Verhältnis Quercetin : Kaempferol : Isorhamnetin gegen den Bereich echten Materials, screent Rutin separat und bestätigt Ginkgolide und Bilobalid, Verbindungen, die in keiner anderen Pflanze vorkommen. In Deutschland ist Ginkgo zudem der klassische Abgrenzungsfall zwischen Lebensmittel und Arzneimittel; lesen Sie den Abschnitt zu Deutschland weiter unten. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Zwei Wirkstoffgruppen, ein Sicherheitsgrenzwert und eine Echtheitskontrolle
Fraktion der Flavonolglykoside, standardisiert auf mind. 24 %, gemessen durch Hydrolyse zu Quercetin, Kaempferol und Isorhamnetin und Summierung
Einzigartige Diterpen-Trilactone, die in keiner anderen Pflanze vorkommen; Teil der Terpenlacton-Fraktion und der verlässlichste Identitätsmarker
Sesquiterpen-Trilacton, ebenfalls nur im Ginkgo vorhanden; ergänzt mit den Ginkgoliden die 6-%-Spezifikation der Terpenlactone
Die Echtheitskontrolle. Echter Ginkgo bildet diese Aglykone in einem charakteristischen Verhältnis; zugesetzte Flavonole verschieben es
Grenzparameter, kein Wirkstoff. Allergene und zytotoxische Alkylphenole, durch geeignete Verarbeitung auf max. 5 ppm begrenzt
Sekundäre phenolische Fraktion des Blatts, die zum Vollspektrum-Profil und zum charakteristischen Fingerprint des Extrakts beiträgt
Die Kontrollen, die aus 24/6 eine wirklich vollständige Spezifikation machen
Mind. 24 % Flavonglykoside und 6 % Terpenlactone per HPLC: die doppelte Standardbasis der Branche, die direkte Vergleiche erlaubt und eine Rezeptur auf bekanntem Wirkstoffniveau.
Die einzige Kontrolle, die echten Ginkgo von mit Rutin angereichertem Material unterscheidet. Wir berichten das Verhältnis Quercetin : Kaempferol : Isorhamnetin in jeder Charge, weil ein einzelner 24-%-Wert den Zusatz nicht erkennt.
Ein echter Sicherheitsgrenzwert, keine Formalie. Diese Alkylphenole sind allergen und zytotoxisch; sie unter 5 ppm zu halten, erfordert einen bewussten Verarbeitungsschritt. Der Wert ist ein direkter Indikator für die Herstellungsqualität.
Ginkgo gehört zu den Pflanzen, die Verbraucher am besten kennen, mit Jahrzehnten an Rezepturerfahrung; das Angabenrecht bestimmt allerdings, was über ihn gesagt werden darf.
Die Terpenlacton-Fraktion trägt die historische Rolle des Ginkgos in der Forschung zur Mikrozirkulation.
Ginkgolide und Bilobalid kommen in keiner anderen Pflanze vor. Ihr Nachweis ist ein positiver Echtheitsbeleg; deshalb ist die Terpen-Hälfte von 24/6 schwerer zu fälschen als die Flavon-Hälfte.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Die Spezifikation 24/6 mit wasserlöslichen und Vollspektrum-Optionen
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Ginkgo-Extrakt 24/6 Standard | Flavonglykoside mind. 24 %, Terpenlactone mind. 6 % (HPLC); Ginkgolsäuren max. 5 ppm | Feines Pulver, braun bis gelbbraun, ≥95 % durch 40 Mesh | Kapseln und Tabletten | Teilweise wasserlöslich |
| Ginkgo-Extrakt 24/6, niedrige GA Ultra niedrig | Wie oben, Ginkgolsäuren max. 1 ppm | Feines Pulver, braun bis gelbbraun | Märkte oder Kunden mit strengeren Alkylphenol-Grenzen | Teilweise wasserlöslich |
| Ginkgo-Extrakt WS Wasserlöslich | Sprühgetrocknet, kaltwasserlöslich; 24/6 nach Spezifikation | Rieselfähiges gelbbraunes Pulver | Getränke, Sticks, Brausetabletten | Kaltwasserlöslich |
| Ginkgo-Verhältnisextrakt Vollspektrum | Natürliches Verhältnis 50:1; Marker berichtet | Feines braunes Pulver | Traditionelle Präparate und Pflanzenmischungen | Nach Spezifikation |
Die Qualität 24/6 mit Ginkgolsäuren max. 5 ppm ist unsere durch COA belegte Hauptlinie. Jede Charge trägt das Verhältnis Quercetin : Kaempferol : Isorhamnetin als serienmäßig berichteten Parameter, nicht als Extra auf Anfrage: Bei diesem Material ist es die wichtigste Kontrolle, und ein Lieferant ohne diesen Wert belegt keine Echtheit. Individuelle Ginkgolsäure-Grenzen, kaltwasserlösliche und Verhältnisqualitäten, Siebfeinheiten und Verpackungen bieten wir nach Spezifikation und Menge an.
Ginkgo-Extrakt wird in fünf Formen eingekauft. Der standardisierte Extrakt ist Lagerware; granulierte und dispergierbare Qualitäten werden auf Bestellung hergestellt, unverarbeitete Formen gegen bestätigte Bestellung beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus standardisiertem Extrakt | Blattextrakt aus Ginkgo biloba, getrocknet und gemahlen | 24 % Flavonglykoside und 6 % Terpenlactone (HPLC), Ginkgolsäuren kontrolliert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Blattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes Ginkgoblatt, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich |
| Geschnittenes Blatt (Teeschnitt) | Getrocknetes Blatt, Teebeutel- oder Teeschnitt | Identität, Feuchte, Fremdbestandteile | Auf Anfrage; für Tees und eigene Extraktion |
Ein Markergehalt ohne Prüfmethode ist keine Spezifikation: Verlangen Sie in jedem Angebot Methode, Pflanzenteil und beim Ginkgo das Aglykon-Verhältnis.
Vollständige Spezifikation des Ginkgo-biloba-Blattextrakts 24/6. Die Werte sind Spezifikationsgrenzen, keine Ergebnisse einer bestimmten Charge; jede Lieferung hat ihr eigenes Analysenzertifikat
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Ginkgo biloba L. | — |
| Botanische Familie | Ginkgoaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braun bis gelbbraun* | Organoleptisch |
| Geruch | Charakteristisch | Organoleptisch |
| Geschmack | Charakteristisch, leicht bitter | Organoleptisch |
| Identifizierung | Entspricht dem Referenzextrakt, positiv | DC / HPLC |
| Flavonglykoside gesamt (% m/m, Trockensubstanz) | Mind. 24,0 | HPLC |
| Terpenlactone gesamt (% m/m, Trockensubstanz) | Mind. 6,0 | HPLC |
| — Ginkgolide A, B, C (% m/m) | Je Charge berichtet | HPLC |
| — Bilobalid (% m/m) | Je Charge berichtet | HPLC |
| Ginkgolsäuren (ppm) | Max. 5 | HPLC |
| Quercetin : Kaempferol : Isorhamnetin | Im Bereich echten Materials, je Charge berichtet | HPLC |
| Rutin | Nicht nachgewiesen | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1-%-Lösung m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Partikelgröße (40 Mesh, % m/m) | Mind. 95 | Siebung |
| Gesamtasche (% m/m) | Max. 10 | IP-2014 |
| Restlösungsmittel | Entspricht ICH Q3C / USP <467> | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Pflanzenschutzmittelrückstände | Entspricht (EU-Rückstandshöchstgehalte, auf Anfrage) | GC-MS / LC-MS/MS |
| Ethylenoxid | Entspricht (auf Anfrage) | LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, in verschlossener Originalverpackung | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt, verschlossen | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Anbauregion und Saison leicht variieren. Zwei Zeilen dieser Tabelle gibt es nur, weil Ginkgo der am häufigsten verfälschte Pflanzenrohstoff ist. Das Verhältnis Quercetin : Kaempferol : Isorhamnetin wird in jeder Charge berichtet, weil ein einzelner Wert von 24 % Flavonglykosiden den Zusatz von Rutin, Quercetin oder Flavonolen aus Sophora japonica nicht erkennt, die zu denselben Aglykonen hydrolysieren. Rutin wird separat gescreent und muss nicht nachweisbar sein. Ginkgolsäuren werden als Sicherheitsgrenzwert auf max. 5 ppm kontrolliert. Das gültige COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Blatt zum Extrakt 24/6: Verhältnis geprüft, Alkylphenole kontrolliert, lückenlos dokumentiert
Rohstoff und Echtheit: Der Extrakt wird aus angebautem Blatt von Ginkgo biloba hergestellt. Weil Ginkgo der am häufigsten verfälschte Pflanzenrohstoff ist, sind die Echtheitskontrollen hier keine Formalie: Jede Charge prüft das Verhältnis Quercetin : Kaempferol : Isorhamnetin gegen den Bereich echten Materials, screent Rutin und bestätigt Ginkgolide und Bilobalid, die in keiner anderen Pflanze vorkommen.
Herstellung und Prüfung: Der Ginkgoblattextrakt wird in zertifizierten Betrieben in Indien hergestellt. Jede Charge durchläuft vor der Freigabe eine vollständige Prüfung: Flavonglykoside und Terpenlactone per HPLC mit Aufschlüsselung der Ginkgolide und des Bilobalids, Ginkgolsäuren per HPLC gegen die 5-ppm-Grenze, Aglykon-Verhältnis, Rutin-Screening, Trocknungsverlust, pH, Schüttdichte, Asche, Siebanalyse, Restlösungsmittel per GC, Schwermetalle per ICP-MS, Pestizid-Screening und Mikrobiologie nach USP.
Dokumentation: Jede Lieferung enthält ein Analysenzertifikat mit beiden Hälften von 24/6, jedem Ginkgolid und Bilobalid, dem Ginkgolsäurewert, dem Aglykon-Verhältnis und dem Rutin-Screening sowie das MSDS. Halal-, Kosher- und Bio-Zertifikate, Ursprungszeugnis, Erklärungen zu ETO-Freiheit, Nicht-Bestrahlung und Nicht-GVO sowie der EU-Rückstandsbericht auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Ginkgo von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Ginkgoblattextrakt ist in der EU kein neuartiges Lebensmittel.
In Deutschland ist Ginkgo jedoch der klassische Abgrenzungsfall: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Erzeugnisse mit Ginkgo-biloba-Trockenextrakt nach Monographie in einer Tagesdosis von 100 mg Arzneimittel, und das Europäische Arzneibuch beschreibt den eingestellten, gereinigten Ginkgotrockenextrakt mit festgelegten Gehalten an Flavonglykosiden und Terpenlactonen. Für ginkgohaltige Arzneimittel sind Ginkgolsäuren auf 5 ppm begrenzt; für Nahrungsergänzungsmittel gibt es keine Mengenbegrenzung, was die Verbraucherzentralen kritisch sehen. Dosis, Extraktprofil und Aufmachung Ihres Endprodukts entscheiden über die Einstufung; diese Bewertung trifft der Käufer. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Ginkgo biloba nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Ginkgolsäuren sind Alkylphenole, strukturell verwandt mit dem Urushiol des Giftsumachs; sie sind allergen und zytotoxisch. Arzneibuchpraxis und Branche haben sich auf eine Grenze von max. 5 ppm im fertigen Extrakt geeinigt, und für ginkgohaltige Arzneimittel gilt diese Grenze in Deutschland; für Nahrungsergänzungsmittel gibt es keine Mengenbegrenzung. Die Ginkgolsäuren zu entfernen, erfordert einen bewussten Verarbeitungsschritt, daher ist der Wert auf dem Zertifikat ein direkter Indikator für die Herstellungsqualität. Wir kontrollieren serienmäßig auf max. 5 ppm und liefern auf Anfrage max. 1 ppm.
Geliefert als botanischer Wirkstoff nach der Spezifikation 24/6 mit vollständiger analytischer Dokumentation. Gesundheitsbezogene Angaben zu Pflanzen sind in der EU nach der Verordnung (EG) 1924/2006 noch nicht abschließend geregelt; der Käufer ist für Eignung und Einhaltung des Nahrungsergänzungsrechts in seinem Markt verantwortlich. Ginkgo wird in Verbraucherhinweisen regelmäßig im Zusammenhang mit Wechselwirkungen mit gerinnungshemmenden Arzneimitteln genannt, ein Kennzeichnungspunkt für den Hersteller des Endprodukts. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Geliefert aus Indien von SV Botanica, einem bei APEDA registrierten Handelsexporteur, der mit FSSAI-lizenzierten Herstellern arbeitet, mit Echtheitskontrollen, die der Verfälschungsgeschichte dieses Materials entsprechen, und mit Chargen-Analysenzertifikat; Kosher-Zertifikat und Exportdokumente auf Anfrage.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Ginkgo-Extrakt formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
24/6 per HPLC, Ginkgolsäuren max. 5 ppm, Aglykon-Verhältnis und Rutin-Screening in jeder Charge. Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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