Picrorhiza kurroa Royle ex Benth. · Rhizom · Picrosid I + II per HPLC
Extrakt aus dem Rhizom von Picrorhiza kurroa, im Ayurveda Kutki, eingestellt auf 5–10 % Picrosid I + II per HPLC mit deklarierter Bezugsbasis. Die Art steht in CITES Anhang II, und ein Bulk-Extrakt ist nicht ausgenommen: Jede Sendung braucht eine Ausfuhrgenehmigung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Picrorhiza kurroa · Picrosid I + IIErst die Genehmigung, dann die Spezifikation
Picrorhiza kurroa ist eine kleine Staude des Himalaya, deren bitteres Rhizom im Ayurveda als Kutki verwendet wird.
Die Art steht seit 1997 in Anhang II von CITES. Die seit der CoP14 von 2007 geltende Anmerkung erfasst alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel. Ein Bulk-Extrakt ist also nicht ausgenommen, auch wenn ältere Datenblätter noch die frühere Ausnahme für Extrakte zitieren.
Eingestellt wird auf Picrosid I + II per HPLC. „Kutkin“ ist dagegen ein Gemisch von Iridoiden, keine Einzelsubstanz; ein Kutkin-Wert und eine Picrosid-Summe beschreiben nicht dasselbe.
Für Lebensmittel gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Kutki-Rhizoms und ihre Messmethoden
Iridoidglykosid und Marker, per HPLC quantifiziert und Teil der deklarierten Summe
Zweites Referenz-Iridoid, bildet mit Picrosid I die Standard-Bezugsbasis
Bezeichnung für ein Gemisch von Iridoiden, keine Einzelsubstanz; alternative, nicht vergleichbare Bezugsbasis
Die gesamte Iridoidfraktion des Rhizoms, Basis der Vollspektrumqualität
Ein Kutkin-Wert und ein Wert für Picrosid I + II beschreiben nicht dasselbe; das Zertifikat nennt die verwendete Basis
Die wasserlösliche Qualität wird nach Käuferspezifikation hergestellt, nicht als Lagerware
Picroside per HPLC, CITES-Weg offen benannt
Picrosid I + II 5–10 %, zwei quantifizierte Moleküle.
Picrosid-Summe oder Kutkin, je Charge auf dem COA.
Für Rezepturen, die mit der traditionellen Spezifikation arbeiten.
Ausfuhrgenehmigung je Sendung, EU-Einfuhrgenehmigung auf den Käufer; Lieferzeit realistisch je Zielland.
Kutki wird im Ayurveda traditionell bei Leber und Verdauung verwendet und überwiegend präklinisch untersucht. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Botanische Identität per DC bestätigt; Gewinnungsart deklariert.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Bezugsbasis und Form
| Qualität | Anforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Picrosid I + II 5–10 % Handelsspezifikation | Picrosid I + II 5–10 % per HPLC | Feines Pulver, hellbraun bis blassgelb, 40–80 mesh | Ayurvedische Rezepturen, Märkte mit geklärtem Status | Teilweise wasserlöslich |
| Auf Kutkin eingestellt Alternative Basis | Auf die Kutkin-Fraktion eingestellt; Basis deklariert | Feines Pulver, hellbraun | Rezepturen mit traditioneller Spezifikation | Teilweise wasserlöslich |
| Vollspektrum Vollständiges Profil | Vollständiges Rhizomprofil ohne Markereinstellung | Feines Pulver, hellbraun | Traditionelle Zubereitungen | Teilweise wasserlöslich |
| Wasserlöslich Nach Spezifikation | Nach Käuferspezifikation | Rieselfähiges Pulver | Flüssige Formate und Sticks | Wasserlöslich |
Zwei Hinweise, die Zeit sparen. Erstens: Legen Sie die Bezugsbasis fest, bevor Sie Preise vergleichen, denn ein Kutkin-Wert und eine Summe aus Picrosid I + II beschreiben nicht dasselbe, und die Umrechnung ist nicht direkt. Zweitens: Bei diesem Produkt hängt die Lieferzeit vom Zielland ab, weil jede Sendung eine CITES-Ausfuhrgenehmigung braucht und in der EU eine Einfuhrgenehmigung auf den Namen des Käufers. Nennen Sie uns das Zielland mit der Anfrage, dann bekommen Sie eine realistische Lieferzeit statt einer optimistischen. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich, abhängig von der Verfügbarkeit.
Kutki wird in vier Formen eingekauft. Alle werden auf Bestellung hergestellt oder beschafft, weil jede Sendung eine CITES-Genehmigung braucht.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Rhizomextrakt aus Picrorhiza kurroa, getrocknet und gemahlen | Picrosid I + II 5–10 % per HPLC, Basis deklariert | Auf Bestellung; CITES-Genehmigung je Sendung |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker und gleiche Basis, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung; CITES-Genehmigung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung; CITES-Genehmigung |
| Rhizompulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes Rhizom, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; CITES-Genehmigung und Pflanzengesundheitszeugnis |
Ein Kutki-Angebot ohne Bezugsbasis und ohne Aussage zur CITES-Genehmigung ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides.
Vollständiges Analysenprofil, Kutki-Extrakt
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Picrorhiza kurroa Royle ex Benth. | — |
| Familie | Plantaginaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Rhizom | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Hellbraun bis blassgelb* | Organoleptisch |
| Identität | Botanische Identität je Charge bestätigt | DC |
| Picrosid I + II (% m/m) | 5–10; Bezugsbasis auf dem Zertifikat | HPLC |
| Bezugsbasis | Summe Picrosid I + II oder Kutkin, je Charge angegeben | Erklärung |
| CITES-Status | Anhang II; Ausfuhrgenehmigung je Sendung, Einfuhrgenehmigung in der EU | Dokumentation |
| Feuchte (% m/m) | Max. 5 | IP-2014 |
| Siebfeinheit | 40–80 mesh | Sieb |
| Asche und physikalisch-chemisches Panel | Je Charge geprüft und auf dem Zertifikat ausgewiesen | Physikalisch-chemisches Panel |
| Gewinnungsart | Anbau oder Wildsammlung, je Charge deklariert | Erklärung |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 10.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24 bis 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die drei fett gesetzten Zeilen entscheiden den Einkauf. Die Bezugsbasis: Ein Wert für Kutkin, ein Gemisch, und eine Summe aus Picrosid I + II, zwei per HPLC quantifizierte Moleküle, beschreiben nicht dasselbe; das Zertifikat nennt die verwendete Basis. Und der CITES-Status: Picrorhiza kurroa steht seit 1997 in Anhang II, und die seit der CoP14 von 2007 geltende Anmerkung erfasst alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel.
Ein Bulk-Extrakt ist also nicht ausgenommen: Er braucht eine Ausfuhrgenehmigung je Sendung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung nach Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Kutki-Rhizom zum geprüften Extrakt: Basis und Genehmigung gesichert
Herkunft: Rhizom von Picrorhiza kurroa aus Indien. Gewinnungsart je Charge deklariert, Identität per DC gegen Referenzmaterial bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Picrosid I + II per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit deklarierter Bezugsbasis, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Kutki von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Für Picrorhiza kurroa gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; ohne belegten Verzehr vor dem 15.
Mai 1997 wäre ein Extrakt neuartig. Unabhängig davon steht die Art seit 1997 in Anhang II von CITES, und die seit 2007 geltende Anmerkung erfasst alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel: Ein Bulk-Extrakt braucht eine Ausfuhrgenehmigung je Sendung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung (Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97). Aussagen zur Leber sind nicht zugelassen (§ 2 AMG). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.
Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Picrorhiza kurroa nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Bis 2007 waren Extrakte von Picrorhiza kurroa nach der damaligen Anmerkung ausgenommen. Die CoP14 ersetzte diese Ausnahme durch die heutige Anmerkung, die alle Teile und Erzeugnisse erfasst außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel. Viele Handelsdatenblätter zitieren noch die alte Fassung.
Für jede Sendung ist eine indische CITES-Ausfuhrgenehmigung nötig, und in der EU beantragt der Käufer die Einfuhrgenehmigung bei der zuständigen Behörde (in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz). Planen Sie die Bearbeitungszeit beider Genehmigungen in Ihre Lieferzeit ein.
Für Picrorhiza kurroa gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag. Aussagen zum Schutz der Leber sind nicht zugelassen und können ein Produkt zum Arzneimittel machen (§ 2 AMG).
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Kutki formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Picrosid I + II per HPLC, Bezugsbasis deklariert, CITES-Weg offen benannt. Mindestmenge 25 kg; nennen Sie uns das Zielland, und klären Sie den Status in Ihrem Markt vor der Bestellung.
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