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Rhizomextrakt · CITES Anhang II

Kutki-Extrakt
Picrorhiza kurroa

Picrorhiza kurroa Royle ex Benth. · Rhizom · Picrosid I + II per HPLC

Extrakt aus dem Rhizom von Picrorhiza kurroa, im Ayurveda Kutki, eingestellt auf 5–10 % Picrosid I + II per HPLC mit deklarierter Bezugsbasis. Die Art steht in CITES Anhang II, und ein Bulk-Extrakt ist nicht ausgenommen: Jede Sendung braucht eine Ausfuhrgenehmigung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Picrosid I + II 5–10 % Per HPLC bestimmt Bezugsbasis deklariert Kutkin-Qualität erhältlich CITES Anhang II: Genehmigung je Sendung COA je Charge
Pulver aus Kutki-Rhizomextrakt (Picrorhiza kurroa), Picrosid I + II per HPLC, SV Botanica, Indien

Standardqualität

Picrorhiza kurroa · Picrosid I + II
5–10 %
Picrosid I + II (HPLC)
Rhizom
Pflanzenteil
Anhang II
CITES
40–80 mesh
Siebfeinheit
24–36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Kutki-Extrakt?

Erst die Genehmigung, dann die Spezifikation

Picrorhiza kurroa ist eine kleine Staude des Himalaya, deren bitteres Rhizom im Ayurveda als Kutki verwendet wird.

Die Art steht seit 1997 in Anhang II von CITES. Die seit der CoP14 von 2007 geltende Anmerkung erfasst alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel. Ein Bulk-Extrakt ist also nicht ausgenommen, auch wenn ältere Datenblätter noch die frühere Ausnahme für Extrakte zitieren.

Eingestellt wird auf Picrosid I + II per HPLC. „Kutkin“ ist dagegen ein Gemisch von Iridoiden, keine Einzelsubstanz; ein Kutkin-Wert und eine Picrosid-Summe beschreiben nicht dasselbe.

Für Lebensmittel gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag. Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe des Kutki-Rhizoms und ihre Messmethoden

Picrosid I

Iridoidglykosid und Marker, per HPLC quantifiziert und Teil der deklarierten Summe

Picrosid II

Zweites Referenz-Iridoid, bildet mit Picrosid I die Standard-Bezugsbasis

Kutkin

Bezeichnung für ein Gemisch von Iridoiden, keine Einzelsubstanz; alternative, nicht vergleichbare Bezugsbasis

Iridoidglykoside gesamt

Die gesamte Iridoidfraktion des Rhizoms, Basis der Vollspektrumqualität

Hinweis zur Bezugsbasis

Ein Kutkin-Wert und ein Wert für Picrosid I + II beschreiben nicht dasselbe; das Zertifikat nennt die verwendete Basis

Hinweis zu den Qualitäten

Die wasserlösliche Qualität wird nach Käuferspezifikation hergestellt, nicht als Lagerware

Warum Formulierer diesen Kutki-Extrakt wählen

Picroside per HPLC, CITES-Weg offen benannt

Picroside per HPLC

Picrosid I + II 5–10 %, zwei quantifizierte Moleküle.

Bezugsbasis deklariert

Picrosid-Summe oder Kutkin, je Charge auf dem COA.

Kutkin- und Vollspektrumqualität

Für Rezepturen, die mit der traditionellen Spezifikation arbeiten.

CITES-Weg offen benannt

Ausfuhrgenehmigung je Sendung, EU-Einfuhrgenehmigung auf den Käufer; Lieferzeit realistisch je Zielland.

Was die Forschung beschreibt

Kutki wird im Ayurveda traditionell bei Leber und Verdauung verwendet und überwiegend präklinisch untersucht. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Identität je Charge

Botanische Identität per DC bestätigt; Gewinnungsart deklariert.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie Bezugsbasis und Form

Qualität Anforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Picrosid I + II 5–10 % Handelsspezifikation Picrosid I + II 5–10 % per HPLC Feines Pulver, hellbraun bis blassgelb, 40–80 mesh Ayurvedische Rezepturen, Märkte mit geklärtem Status Teilweise wasserlöslich
Auf Kutkin eingestellt Alternative Basis Auf die Kutkin-Fraktion eingestellt; Basis deklariert Feines Pulver, hellbraun Rezepturen mit traditioneller Spezifikation Teilweise wasserlöslich
Vollspektrum Vollständiges Profil Vollständiges Rhizomprofil ohne Markereinstellung Feines Pulver, hellbraun Traditionelle Zubereitungen Teilweise wasserlöslich
Wasserlöslich Nach Spezifikation Nach Käuferspezifikation Rieselfähiges Pulver Flüssige Formate und Sticks Wasserlöslich

Zwei Hinweise, die Zeit sparen. Erstens: Legen Sie die Bezugsbasis fest, bevor Sie Preise vergleichen, denn ein Kutkin-Wert und eine Summe aus Picrosid I + II beschreiben nicht dasselbe, und die Umrechnung ist nicht direkt. Zweitens: Bei diesem Produkt hängt die Lieferzeit vom Zielland ab, weil jede Sendung eine CITES-Ausfuhrgenehmigung braucht und in der EU eine Einfuhrgenehmigung auf den Namen des Käufers. Nennen Sie uns das Zielland mit der Anfrage, dann bekommen Sie eine realistische Lieferzeit statt einer optimistischen. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich, abhängig von der Verfügbarkeit.

Verfügbare Formen

Kutki wird in vier Formen eingekauft. Alle werden auf Bestellung hergestellt oder beschafft, weil jede Sendung eine CITES-Genehmigung braucht.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktRhizomextrakt aus Picrorhiza kurroa, getrocknet und gemahlenPicrosid I + II 5–10 % per HPLC, Basis deklariertAuf Bestellung; CITES-Genehmigung je Sendung
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker und gleiche Basis, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung; CITES-Genehmigung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung; CITES-Genehmigung
Rhizompulver (nicht extrahiert)Getrocknetes Rhizom, auf Siebfeinheit gemahlenBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; CITES-Genehmigung und Pflanzengesundheitszeugnis

Ein Kutki-Angebot ohne Bezugsbasis und ohne Aussage zur CITES-Genehmigung ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Kutki-Extrakt

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuellePicrorhiza kurroa Royle ex Benth.—
FamiliePlantaginaceae—
Verwendeter PflanzenteilRhizom—
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeHellbraun bis blassgelb*Organoleptisch
IdentitätBotanische Identität je Charge bestätigtDC
Picrosid I + II (% m/m)5–10; Bezugsbasis auf dem ZertifikatHPLC
BezugsbasisSumme Picrosid I + II oder Kutkin, je Charge angegebenErklärung
CITES-StatusAnhang II; Ausfuhrgenehmigung je Sendung, Einfuhrgenehmigung in der EUDokumentation
Feuchte (% m/m)Max. 5IP-2014
Siebfeinheit40–80 meshSieb
Asche und physikalisch-chemisches PanelJe Charge geprüft und auf dem Zertifikat ausgewiesenPhysikalisch-chemisches Panel
GewinnungsartAnbau oder Wildsammlung, je Charge deklariertErklärung
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 10.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit24 bis 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die drei fett gesetzten Zeilen entscheiden den Einkauf. Die Bezugsbasis: Ein Wert für Kutkin, ein Gemisch, und eine Summe aus Picrosid I + II, zwei per HPLC quantifizierte Moleküle, beschreiben nicht dasselbe; das Zertifikat nennt die verwendete Basis. Und der CITES-Status: Picrorhiza kurroa steht seit 1997 in Anhang II, und die seit der CoP14 von 2007 geltende Anmerkung erfasst alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel.

Ein Bulk-Extrakt ist also nicht ausgenommen: Er braucht eine Ausfuhrgenehmigung je Sendung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung nach Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Kutki-Extrakt eingesetzt wird

Traditionelle Formate

  • Ayurvedische Zubereitungen und Mehrkomponentenrezepturen

Märkte außerhalb der EU

  • Nahrungsergänzung nach den jeweiligen Vorschriften

Kosmetik

  • Pflanzenextrakt nach Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts

Forschung und Entwicklung

  • Rohstoff mit Picrosid-Profil

Pharmazeutische Entwicklung

  • Rohstoff für arzneiliche Zubereitungen außerhalb des Lebensmittelrechts

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Kutki-Rhizom zum geprüften Extrakt: Basis und Genehmigung gesichert

Herkunft: Rhizom von Picrorhiza kurroa aus Indien. Gewinnungsart je Charge deklariert, Identität per DC gegen Referenzmaterial bestätigt.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Picrosid I + II per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit deklarierter Bezugsbasis, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Kutki von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Picrosid I + II per HPLC
CITES Anhang II: Genehmigung je Sendung

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Für Picrorhiza kurroa gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; ohne belegten Verzehr vor dem 15.

Mai 1997 wäre ein Extrakt neuartig. Unabhängig davon steht die Art seit 1997 in Anhang II von CITES, und die seit 2007 geltende Anmerkung erfasst alle Teile und Erzeugnisse außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel: Ein Bulk-Extrakt braucht eine Ausfuhrgenehmigung je Sendung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung (Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97). Aussagen zur Leber sind nicht zugelassen (§ 2 AMG). SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung.

Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Picrorhiza kurroa nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

CITES: was sich 2007 geändert hat und warum Ihr Datenblatt veraltet sein kann

Bis 2007 waren Extrakte von Picrorhiza kurroa nach der damaligen Anmerkung ausgenommen. Die CoP14 ersetzte diese Ausnahme durch die heutige Anmerkung, die alle Teile und Erzeugnisse erfasst außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel. Viele Handelsdatenblätter zitieren noch die alte Fassung.

Was das für Ihren Zeitplan und Ihr Dossier bedeutet

Für jede Sendung ist eine indische CITES-Ausfuhrgenehmigung nötig, und in der EU beantragt der Käufer die Einfuhrgenehmigung bei der zuständigen Behörde (in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz). Planen Sie die Bearbeitungszeit beider Genehmigungen in Ihre Lieferzeit ein.

Lebensmittelstatus und Aussagen

Für Picrorhiza kurroa gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag. Aussagen zum Schutz der Leber sind nicht zugelassen und können ein Produkt zum Arzneimittel machen (§ 2 AMG).

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Kutki formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Ja. Picrorhiza kurroa steht in CITES Anhang II, und die seit 2007 geltende Anmerkung erfasst auch Extrakte. Jede Sendung braucht eine Ausfuhrgenehmigung und in der EU eine Einfuhrgenehmigung.
Die Ausnahme für Extrakte galt bis 2007. Seit der CoP14 sind alle Teile und Erzeugnisse erfasst außer Samen, Pollen und verpackten Fertigprodukten für den Einzelhandel; ein Bulk-Extrakt fällt nicht darunter.
Die Bearbeitungszeit der Ausfuhr- und der Einfuhrgenehmigung kommt zur Produktionszeit hinzu. Nennen Sie uns das Zielland, dann nennen wir eine realistische Lieferzeit.
Auf 5–10 % Picrosid I + II per HPLC, mit der Bezugsbasis auf dem Zertifikat. Daneben gibt es eine Kutkin- und eine Vollspektrumqualität.
Kutkin ist ein Gemisch von Iridoiden, Picrosid I + II sind zwei quantifizierte Einzelstoffe. Die Werte sind nicht direkt ineinander umrechenbar.
Die Gewinnungsart wird je Charge deklariert und ist Teil der CITES-Dokumentation.
Für Picrorhiza kurroa gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; ohne belegten Verzehr vor 1997 wäre ein Extrakt neuartig. Den Status klären Sie als Inverkehrbringer. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Nein. Dafür gibt es keine zugelassene Angabe, und eine solche Zweckbestimmung kann ein Produkt zum Arzneimittel machen.
Teilweise. Eine wasserlösliche Qualität wird nach Spezifikation hergestellt.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
24 bis 36 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Bezugsbasis, Gehalt, Löslichkeit, Träger und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Kutki-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Picrosid I + II per HPLC, Bezugsbasis deklariert, CITES-Weg offen benannt. Mindestmenge 25 kg; nennen Sie uns das Zielland, und klären Sie den Status in Ihrem Markt vor der Bestellung.

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