Epimedium spp. (E. grandiflorum u. a.) · Blatt · Icariin per HPLC
Extrakt aus den Blättern von Epimedium, eingestellt auf 10–40 % Icariin per HPLC, mit deklarierter Herkunftsart. Vorab das Wichtigste: Epimedium ist in der EU ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel und darf in Deutschland und Österreich nicht in Lebensmitteln verwendet werden. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Epimedium spp. · Icariin 10 %Erst der Rechtsstatus, dann die Analytik
Epimedium, im Handel Horny Goat Weed, ist eine Gattung der Berberitzengewächse, deren Blätter in der traditionellen chinesischen Medizin verwendet werden. Leitmarker ist Icariin, ein prenyliertes Flavonoid.
In der EU sind Epimedium grandiflorum und E. sagittatum laut Novel-Food-Katalog neuartige Lebensmittel ohne Zulassung, und zwar für alle Pflanzenteile; ein Blattextrakt aus E. brevicornum wurde 2018 in einer Konsultation nach Art. 4 als neuartig eingestuft. In Deutschland und Österreich ist eine Verwendung in Lebensmitteln daher nicht möglich; in der Schweiz wäre eine Bewilligung für neuartige Lebensmittel nötig.
Für Käufer in Märkten, in denen Epimedium zulässig ist, liefern wir den Extrakt mit Icariin per HPLC, deklarierter Herkunftsart und auf Anfrage einem LC-MS/MS-Screening auf PDE-5-Hemmer, dem eigentlichen Integritätsrisiko dieser Kategorie.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe des Epimedium-Blatts und ihre Messmethoden
Prenyliertes Flavonoid und Einzelmarker des Materials, per HPLC mit 10–40 % je nach Qualität bestimmt
Verwandte Flavonoide, die mit Icariin und Baohuosid die Gruppe der Gesamticariine bilden
Derivat des Icariins, je Charge ausgewiesen, Teil der Gesamticariine
Die Strukturgruppe, zu der die Marker gehören, typisch für die Gattung
Nebenbestandteile des Blatts, in Verhältnisextrakten enthalten
Kein Pflanzeninhaltsstoff. Sildenafil und Analoga sind in dieser Kategorie dokumentierte Verfälschungen; Screening auf Anfrage, Ergebnis muss „nicht nachweisbar“ sein
Icariin per HPLC, Art deklariert, Verfälschung geprüft
10, 20 oder 40 % Icariin als Einzelstoff gegen Referenzstandard.
Die Gattung umfasst mehrere Handelsarten mit unterschiedlichem Flavonoidprofil; die Art steht auf jeder Charge.
LC-MS/MS-Prüfung auf Sildenafil und Analoga auf Anfrage, empfohlen für die Vorversandanalyse.
Wir sagen deutlich, dass Epimedium in der EU kein zugelassenes Lebensmittel ist.
Icariin wird pharmakologisch untersucht, überwiegend in Zell- und Tiermodellen. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Icariin 10, 20, 40 % und Gesamticariine 60 %, jeweils mit angegebener Basis.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Gehalt und Bezugsbasis
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Epimedium 10 % Standard | Icariin mind. 10 % (HPLC) | Feines Pulver, braun bis grünbraun | Märkte, in denen Epimedium zulässig ist | Teilweise wasserlöslich |
| Epimedium 20 % Mittlerer Gehalt | Icariin mind. 20 % (HPLC) | Feines Pulver, braun bis grünbraun | Formate mit niedriger Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Epimedium 40 % Hoher Gehalt | Icariin mind. 40 % (HPLC) | Feines Pulver, hellbraun | Konzentrierte Formate | Teilweise wasserlöslich |
| Epimedium Gesamticariine 60 % Gesamticariine | Gesamticariine mind. 60 % (HPLC, Summe der definierten Gruppe) | Feines Pulver, hellbraun | Wenn die Käuferspezifikation auf die Gruppe bezogen ist | Gering wasserlöslich |
Unterscheiden Sie die zwei Bezugsbasen: Icariin ist ein Einzelstoff per HPLC, Gesamticariine sind die Summe einer definierten Gruppe verwandter Flavonoide; 60 % Gesamticariine sind nicht 60 % Icariin. Verlangen Sie außerdem die Herkunftsart und das PDE-5-Screening. Und klären Sie vor jeder Bestellung den Status in Ihrem Zielmarkt: In der EU ist Epimedium kein zugelassenes Lebensmittel.
Epimedium wird in vier Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Blattextrakt aus Epimedium, getrocknet und gemahlen | Icariin mind. 10 % (HPLC); Herkunftsart deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Gesamticariine-Qualität | Extrakt mit eingestellter Icariingruppe | Gesamticariine mind. 60 % (HPLC) | Auf Bestellung |
| Blattpulver (nicht extrahiert) | Getrocknetes, gemahlenes Epimedium-Blatt | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
Ein Epimedium-Extrakt ohne Bezugsbasis, Herkunftsart und PDE-5-Ergebnis ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Epimedium-Extrakt 10 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Epimedium grandiflorum C.Morren und verwandte Arten; Herkunftsart je Charge deklariert | Erklärung |
| Familie | Berberidaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Blatt (oberirdische Teile) | — |
| Ursprung | Verarbeitet in Indien; Herkunft des Blattes je Charge deklariert | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braun bis grünbraun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Icariin, positiv | DC |
| Icariin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse) | Mind. 10,0 (20 oder 40 in den höheren Qualitäten) | HPLC |
| Gesamticariine (% m/m) | Mind. 60,0 in der entsprechenden Qualität | HPLC |
| Epimedine A + B + C und Baohuosid I (% m/m) | Je Charge ausgewiesen | HPLC |
| PDE-5-Hemmer (Sildenafil und Analoga) | Nicht nachweisbar, Screening auf Anfrage | LC-MS/MS |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 4–7 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40–80 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 8 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Schwermetalle gesamt (ppm) | Max. 10 | ICP-MS |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Art und Saison schwanken. Drei Zeilen verdienen Aufmerksamkeit. Die Herkunftsart, je Charge deklariert, weil die Gattung mehrere Handelsarten mit unterschiedlichem Flavonoidprofil umfasst und weil der EU-Status je Art festgestellt wurde. Die Bezugsbasis: Icariin ist ein Einzelstoff, Gesamticariine sind eine Gruppe. Und das PDE-5-Screening: kein botanischer Parameter, sondern die Integritätskontrolle dieser Kategorie, in der Verfälschungen mit Sildenafil und Analoga in Fertigprodukten wiederholt dokumentiert sind; wir empfehlen, es in die Vorversandanalyse aufzunehmen. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Vom Epimedium-Blatt zum geprüften Extrakt: Art, Icariin und Verfälschung
Herkunft: Die Herkunftsart und die Herkunft des Blattes werden je Charge deklariert, die Identität per DC über Icariin bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Icariin und Begleitflavonoide per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel; PDE-5-Screening per LC-MS/MS auf Anfrage.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Herkunftsart, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Epimedium von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.
Bitte vor jeder Anfrage lesen: Epimedium ist in der EU ein neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung. Der Novel-Food-Katalog führt E. grandiflorum und E. sagittatum (alle Pflanzenteile) als noch nicht zugelassene neuartige Lebensmittel, und eine Konsultation nach Art. 4 hat Blattextrakt aus E. brevicornum am 25. Juli 2018 als neuartig eingestuft. Ohne Zulassung nach der Verordnung (EU) 2015/2283 darf der Extrakt in Deutschland und Österreich nicht in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Zudem fallen Produkte dieser Kategorie wiederholt durch Verfälschung mit PDE-5-Hemmern (Sildenafil und Analoga) auf.
SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Epimedium nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Produkten dieser Kategorie wurden wiederholt nicht deklarierte PDE-5-Hemmer gefunden. Ein Erzeugnis mit Sildenafil oder Analoga ist ein nicht zugelassenes Arzneimittel. Das LC-MS/MS-Screening ist deshalb die wichtigste Zusatzprüfung.
Für Epimedium gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Aussagen zu Potenz oder sexueller Funktion sind für Lebensmittel nicht zulässig.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
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Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Icariin per HPLC, Herkunftsart je Charge, PDE-5-Screening auf Anfrage, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.
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