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Pflanzenextrakt · In der EU nicht als Lebensmittel zugelassen

Epimedium-Extrakt (Horny Goat Weed)
Epimedium

Epimedium spp. (E. grandiflorum u. a.) · Blatt · Icariin per HPLC

Extrakt aus den Blättern von Epimedium, eingestellt auf 10–40 % Icariin per HPLC, mit deklarierter Herkunftsart. Vorab das Wichtigste: Epimedium ist in der EU ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel und darf in Deutschland und Österreich nicht in Lebensmitteln verwendet werden. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Icariin 10–40 % (HPLC) Art je Charge deklariert PDE-5-Screening auf Anfrage EU: Novel Food, nicht zugelassen Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Epimedium-Blattextrakt (Horny Goat Weed), Icariin per HPLC, SV Botanica, Indien

Standardqualität

Epimedium spp. · Icariin 10 %
10–40 %
Icariin (HPLC)
Blatt
Pflanzenteil
Deklariert
Herkunftsart
Nicht zugelassen
EU-Novel-Food-Status
36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Verarbeitung

Was ist Epimedium-Extrakt (Horny Goat Weed)?

Erst der Rechtsstatus, dann die Analytik

Epimedium, im Handel Horny Goat Weed, ist eine Gattung der Berberitzengewächse, deren Blätter in der traditionellen chinesischen Medizin verwendet werden. Leitmarker ist Icariin, ein prenyliertes Flavonoid.

In der EU sind Epimedium grandiflorum und E. sagittatum laut Novel-Food-Katalog neuartige Lebensmittel ohne Zulassung, und zwar für alle Pflanzenteile; ein Blattextrakt aus E. brevicornum wurde 2018 in einer Konsultation nach Art. 4 als neuartig eingestuft. In Deutschland und Österreich ist eine Verwendung in Lebensmitteln daher nicht möglich; in der Schweiz wäre eine Bewilligung für neuartige Lebensmittel nötig.

Für Käufer in Märkten, in denen Epimedium zulässig ist, liefern wir den Extrakt mit Icariin per HPLC, deklarierter Herkunftsart und auf Anfrage einem LC-MS/MS-Screening auf PDE-5-Hemmer, dem eigentlichen Integritätsrisiko dieser Kategorie.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe des Epimedium-Blatts und ihre Messmethoden

Icariin

Prenyliertes Flavonoid und Einzelmarker des Materials, per HPLC mit 10–40 % je nach Qualität bestimmt

Epimedine A, B und C

Verwandte Flavonoide, die mit Icariin und Baohuosid die Gruppe der Gesamticariine bilden

Baohuosid I (Icarisid II)

Derivat des Icariins, je Charge ausgewiesen, Teil der Gesamticariine

Prenylierte Flavonoidfraktion

Die Strukturgruppe, zu der die Marker gehören, typisch für die Gattung

Magnoflorin und Alkaloide

Nebenbestandteile des Blatts, in Verhältnisextrakten enthalten

PDE-5-Hemmer

Kein Pflanzeninhaltsstoff. Sildenafil und Analoga sind in dieser Kategorie dokumentierte Verfälschungen; Screening auf Anfrage, Ergebnis muss „nicht nachweisbar“ sein

Was diesen Epimedium-Extrakt ausmacht

Icariin per HPLC, Art deklariert, Verfälschung geprüft

Icariin per HPLC

10, 20 oder 40 % Icariin als Einzelstoff gegen Referenzstandard.

Herkunftsart deklariert

Die Gattung umfasst mehrere Handelsarten mit unterschiedlichem Flavonoidprofil; die Art steht auf jeder Charge.

PDE-5-Screening

LC-MS/MS-Prüfung auf Sildenafil und Analoga auf Anfrage, empfohlen für die Vorversandanalyse.

Status offen benannt

Wir sagen deutlich, dass Epimedium in der EU kein zugelassenes Lebensmittel ist.

Was die Forschung beschreibt

Icariin wird pharmakologisch untersucht, überwiegend in Zell- und Tiermodellen. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Vier Gehaltsstufen

Icariin 10, 20, 40 % und Gesamticariine 60 %, jeweils mit angegebener Basis.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie Gehalt und Bezugsbasis

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Epimedium 10 % Standard Icariin mind. 10 % (HPLC) Feines Pulver, braun bis grünbraun Märkte, in denen Epimedium zulässig ist Teilweise wasserlöslich
Epimedium 20 % Mittlerer Gehalt Icariin mind. 20 % (HPLC) Feines Pulver, braun bis grünbraun Formate mit niedriger Dosis Teilweise wasserlöslich
Epimedium 40 % Hoher Gehalt Icariin mind. 40 % (HPLC) Feines Pulver, hellbraun Konzentrierte Formate Teilweise wasserlöslich
Epimedium Gesamticariine 60 % Gesamticariine Gesamticariine mind. 60 % (HPLC, Summe der definierten Gruppe) Feines Pulver, hellbraun Wenn die Käuferspezifikation auf die Gruppe bezogen ist Gering wasserlöslich

Unterscheiden Sie die zwei Bezugsbasen: Icariin ist ein Einzelstoff per HPLC, Gesamticariine sind die Summe einer definierten Gruppe verwandter Flavonoide; 60 % Gesamticariine sind nicht 60 % Icariin. Verlangen Sie außerdem die Herkunftsart und das PDE-5-Screening. Und klären Sie vor jeder Bestellung den Status in Ihrem Zielmarkt: In der EU ist Epimedium kein zugelassenes Lebensmittel.

Verfügbare Formen

Epimedium wird in vier Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktBlattextrakt aus Epimedium, getrocknet und gemahlenIcariin mind. 10 % (HPLC); Herkunftsart deklariertLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Gesamticariine-QualitätExtrakt mit eingestellter IcariingruppeGesamticariine mind. 60 % (HPLC)Auf Bestellung
Blattpulver (nicht extrahiert)Getrocknetes, gemahlenes Epimedium-BlattBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis

Ein Epimedium-Extrakt ohne Bezugsbasis, Herkunftsart und PDE-5-Ergebnis ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie alle drei in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Epimedium-Extrakt 10 %

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleEpimedium grandiflorum C.Morren und verwandte Arten; Herkunftsart je Charge deklariertErklärung
FamilieBerberidaceae—
Verwendeter PflanzenteilBlatt (oberirdische Teile)—
UrsprungVerarbeitet in Indien; Herkunft des Blattes je Charge deklariert—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeBraun bis grünbraun*Organoleptisch
IdentitätEntspricht Icariin, positivDC
Icariin (% m/m, bezogen auf Trockenmasse)Mind. 10,0 (20 oder 40 in den höheren Qualitäten)HPLC
Gesamticariine (% m/m)Mind. 60,0 in der entsprechenden QualitätHPLC
Epimedine A + B + C und Baohuosid I (% m/m)Je Charge ausgewiesenHPLC
PDE-5-Hemmer (Sildenafil und Analoga)Nicht nachweisbar, Screening auf AnfrageLC-MS/MS
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % m/V)4–7IP-2014
Siebfeinheit (40–80 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 8IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Schwermetalle gesamt (ppm)Max. 10ICP-MS
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Aflatoxine B1 / gesamt (ppb)Max. 2 / max. 4HPLC-FLD
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Art und Saison schwanken. Drei Zeilen verdienen Aufmerksamkeit. Die Herkunftsart, je Charge deklariert, weil die Gattung mehrere Handelsarten mit unterschiedlichem Flavonoidprofil umfasst und weil der EU-Status je Art festgestellt wurde. Die Bezugsbasis: Icariin ist ein Einzelstoff, Gesamticariine sind eine Gruppe. Und das PDE-5-Screening: kein botanischer Parameter, sondern die Integritätskontrolle dieser Kategorie, in der Verfälschungen mit Sildenafil und Analoga in Fertigprodukten wiederholt dokumentiert sind; wir empfehlen, es in die Vorversandanalyse aufzunehmen. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Epimedium-Extrakt eingesetzt wird

Märkte außerhalb der EU

  • Nahrungsergänzung, wo Epimedium zugelassen ist

Traditionelle Formate

  • Zubereitungen der traditionellen chinesischen Medizin nach lokalem Recht

Forschung und Entwicklung

  • Icariin-definierter Rohstoff für Labor und Entwicklung

Kosmetik

  • Pflanzenextrakt nach Sicherheitsbewertung des Fertigprodukts

Lohnhersteller

  • Bulkware für Exportrezepturen in zulässige Märkte

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Vom Epimedium-Blatt zum geprüften Extrakt: Art, Icariin und Verfälschung

Herkunft: Die Herkunftsart und die Herkunft des Blattes werden je Charge deklariert, die Identität per DC über Icariin bestätigt.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben in Indien. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Icariin und Begleitflavonoide per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel; PDE-5-Screening per LC-MS/MS auf Anfrage.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit Herkunftsart, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Epimedium von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Icariin per HPLC
PDE-5-Screening per LC-MS/MS auf Anfrage

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert.

Bitte vor jeder Anfrage lesen: Epimedium ist in der EU ein neuartiges Lebensmittel ohne Zulassung. Der Novel-Food-Katalog führt E. grandiflorum und E. sagittatum (alle Pflanzenteile) als noch nicht zugelassene neuartige Lebensmittel, und eine Konsultation nach Art. 4 hat Blattextrakt aus E. brevicornum am 25. Juli 2018 als neuartig eingestuft. Ohne Zulassung nach der Verordnung (EU) 2015/2283 darf der Extrakt in Deutschland und Österreich nicht in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Zudem fallen Produkte dieser Kategorie wiederholt durch Verfälschung mit PDE-5-Hemmern (Sildenafil und Analoga) auf.

SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Epimedium nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Integrität: das Risiko ist pharmakologisch, nicht botanisch

In Produkten dieser Kategorie wurden wiederholt nicht deklarierte PDE-5-Hemmer gefunden. Ein Erzeugnis mit Sildenafil oder Analoga ist ein nicht zugelassenes Arzneimittel. Das LC-MS/MS-Screening ist deshalb die wichtigste Zusatzprüfung.

Aussagen zur sexuellen Funktion

Für Epimedium gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Aussagen zu Potenz oder sexueller Funktion sind für Lebensmittel nicht zulässig.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Verwandte Rohstoffe im Sortiment

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Nein. Epimedium grandiflorum und E. sagittatum sind laut EU-Novel-Food-Katalog neuartige Lebensmittel ohne Zulassung, für alle Pflanzenteile; ein Blattextrakt aus E. brevicornum wurde 2018 nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartig eingestuft. Ohne Zulassung ist eine Verwendung in Lebensmitteln in Deutschland und Österreich nicht möglich.
Auch dort wäre für ein neuartiges Lebensmittel eine Bewilligung des BLV nötig. Klären Sie den Status vor jeder Bestellung mit der zuständigen Behörde.
Auf 10, 20 oder 40 % Icariin per HPLC, mit deklarierter Herkunftsart. Daneben gibt es eine Qualität mit mind. 60 % Gesamticariinen.
Icariin ist ein Einzelstoff. Gesamticariine sind die Summe einer definierten Gruppe aus Icariin, Epimedinen A, B, C und Baohuosid I. 60 % Gesamticariine entsprechen daher nicht 60 % Icariin.
Verfälschung mit PDE-5-Hemmern wie Sildenafil und dessen Analoga, die in Fertigprodukten wiederholt nachgewiesen wurden. Wir bieten ein LC-MS/MS-Screening auf Anfrage an und empfehlen es für jede Vorversandanalyse.
Weil die Gattung mehrere Handelsarten mit unterschiedlichem Flavonoidprofil umfasst und weil der EU-Status je Art festgestellt wurde.
Nein. Für Epimedium gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe, und in der EU ist das Material ohnehin kein zugelassenes Lebensmittel.
Nennen Sie es in Ihrer Anfrage oder Bestellung. Das Screening per LC-MS/MS wird an der Versandcharge durchgeführt, das Ergebnis liegt dem COA bei; alternativ beauftragen Sie ein unabhängiges Labor.
Teilweise. Die Gesamticariine-Qualität ist gering wasserlöslich.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
36 Monate ab Herstellung im verschlossenen Originalgebinde, kühl und trocken. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Bei Epimedium empfehlen wir, zusätzlich auf PDE-5-Hemmer prüfen zu lassen. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Icariingehalt, Bezugsbasis, Löslichkeit, Siebfeinheit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Epimedium-Extrakt als Bulkware für zulässige Märkte

Icariin per HPLC, Herkunftsart je Charge, PDE-5-Screening auf Anfrage, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.

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