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Pflanzenextrakt · Saponine und Protodioscin

Tribulus-terrestris-Extrakt (Gokshura)
Tribulus terrestris

Tribulus terrestris L. · Frucht (Gokshura) · Saponine per UV, Protodioscin per HPLC

Extrakt aus der Frucht von Tribulus terrestris, im Ayurveda Gokshura, eingestellt auf 40, 60 oder 90 % Gesamtsaponine per UV. Für einen Wert, der nicht von der Berechnungsbasis abhängt, gibt es eine Protodioscin-Qualität per HPLC. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Saponine 40 / 60 / 90 % (UV) Protodioscin per HPLC Pflanzenteil deklariert Wasserlösliche Qualität Halal / Kosher auf Anfrage COA je Charge
Pulver aus Tribulus-terrestris-Extrakt (Gokshura), Saponine 40–90 %, SV Botanica, Indien

Standardqualität

Tribulus terrestris · Saponine 40 %
40–90 %
Gesamtsaponine (UV)
Frucht
Pflanzenteil
HPLC
Protodioscin-Qualität
40 mesh
Mind. 95 % durch das Sieb
24–36 Monate
Haltbarkeit
Indien
Ursprung

Was ist Tribulus-terrestris-Extrakt (Gokshura)?

Saponine per UV sind eine Gruppenmessung, Protodioscin per HPLC ein Einzelwert

Tribulus terrestris, der Erd-Burzeldorn, ist eine Pflanze trockener Böden; ihre stacheligen Früchte werden im Ayurveda als Gokshura verwendet, traditionell im Zusammenhang mit den Harnwegen.

Der Handel stellt auf Gesamtsaponine per UV ein, also auf eine Gruppe, deren Wert vom Verfahren und vom Referenzstandard abhängt. Ein 90-%-Extrakt ist deshalb nicht doppelt so stark wie ein 45-%-Extrakt, sondern oft nur anders berechnet.

Wer einen vergleichbaren Wert braucht, wählt die Protodioscin-Qualität per HPLC. Außerdem deklarieren wir den Pflanzenteil: Frucht und Kraut unterscheiden sich im Saponingehalt.

Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.

Wichtige Inhaltsstoffe

Die Inhaltsstoffe von Tribulus terrestris und ihre Messmethoden

Protodioscin

Furostanol-Saponin und einziger Marker dieses Materials, der per HPLC gegen einen Standard gemessen wird; der Wert hängt nicht von einer Berechnungsbasis ab

Furostanol- und Spirostanol-Saponine

Die beiden Strukturgruppen der Steroidsaponine, gemeinsam per UV als Gesamtsaponine gemessen

Quercetin, Kaempferol und Rutin

Flavonoidfraktion, die die Saponine begleitet und den analytischen Fingerabdruck ergänzt

Tribulosin

Charakteristisches Spirostanol-Saponin der Art, auf Anfrage ausgewiesen

Beta-Carbolin-Alkaloide

Nebenbestandteile, die vor allem im Kraut beschrieben sind; ein weiterer Grund, den Pflanzenteil zu deklarieren

Gesamtsaponine (Marker)

Die übliche Einstellungsbasis des Handels, per UV gemessen; der Wert hängt vom Verfahren ab

Warum Formulierer diesen Tribulus-Extrakt wählen

Pflanzenteil und Methode offen deklariert

Pflanzenteil deklariert

Frucht als Standard; Krautqualitäten sind erhältlich und werden als solche deklariert.

Protodioscin per HPLC

Ein Einzelwert gegen Referenzstandard, unabhängig von der UV-Berechnungsbasis.

Was die Forschung beschreibt

Tribulus terrestris wird in Studien zu Sport und Vitalität untersucht; die Ergebnisse sind uneinheitlich. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.

Ayurvedische Tradition

Gokshura ist ein klassisches ayurvedisches Material mit traditioneller Verwendung im Bereich der Harnwege.

Wasserlösliche Qualität

Für Getränke, Sticks und Brausetabletten.

Offen zu hohen Prozentwerten

Wir sagen, was eine 90-%-Angabe per UV bedeutet und was nicht.

Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.

Qualitäten und Standardisierung

Wählen Sie Saponingehalt und Methode

Qualität Wirkstoffanforderung Form Empfohlene Verwendung Löslichkeit
Tribulus 40 % Standard Gesamtsaponine mind. 40 % (UV) Feines Pulver, braun Nahrungsergänzung, Kombinationen Teilweise wasserlöslich
Tribulus 60 % Konzentriert Gesamtsaponine mind. 60 % (UV) Feines Pulver, hellbraun Formate mit niedriger Dosis Teilweise wasserlöslich
Tribulus 90 % Hoher UV-Wert Gesamtsaponine mind. 90 % (UV); Basis bestätigen Feines Pulver, hellbraun Wenn die Käuferspezifikation einen hohen Wert verlangt Teilweise wasserlöslich
Tribulus Protodioscin Per HPLC Protodioscin nach Spezifikation, z. B. mind. 20 % (HPLC) Feines Pulver, hellbraun Rezepturen, die einen chromatographischen Marker verlangen Teilweise wasserlöslich
Tribulus WS Wasserlöslich Entspricht Gesamtsaponinen mind. 40 % Rieselfähiges Pulver Getränke, Sticks, Brausetabletten Wasserlöslich

Zwei ehrliche Hinweise. Erstens: Gesamtsaponine werden per UV als Gruppe gemessen, der Wert hängt von Verfahren und Standard ab, und 90 % bedeutet nicht die doppelte Stärke von 45 %, sondern oft eine andere Berechnungsbasis. Hohe Qualitäten sind legitim, wenn die Spezifikation sie verlangt, aber zwei UV-Zahlen verschiedener Lieferanten sind nur bei gleichem Verfahren vergleichbar; für einen basisunabhängigen Wert wählen Sie die Protodioscin-Qualität per HPLC. Zweitens: Verlangen Sie den Pflanzenteil, denn Frucht und Kraut liefern nicht denselben Gehalt. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.

Verfügbare Formen

Tribulus wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.

FormBeschreibungSpezifikationsbasisVerfügbarkeit
Pulver aus eingestelltem ExtraktFruchtextrakt aus Tribulus terrestris, getrocknet und gemahlenGesamtsaponine mind. 40 % (UV); Pflanzenteil deklariertLagerware
Granulat (Direkttablettierung)Granulierter Extrakt für TablettenlinienGleicher Marker, bezogen auf das GranulatAuf Bestellung
Wasserdispergierbar / löslichExtrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und SticksMarker bezogen auf die Matrix; Träger angegebenAuf Bestellung
Protodioscin-QualitätExtrakt mit Protodioscin nach SpezifikationProtodioscin per HPLC nach SpezifikationAuf Bestellung
Fruchtpulver (nicht extrahiert)Getrocknete Frucht, auf Siebfeinheit gemahlenBotanische Identität per DC; Schwermetalle und MikrobiologieAuf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis

Ein Tribulus-Extrakt ohne Pflanzenteil und Methode ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.

Technische Spezifikation

Vollständiges Analysenprofil, Tribulus-terrestris-Extrakt 40 %

ParameterSpezifikation / GrenzwertPrüfmethode
Botanische QuelleTribulus terrestris L.—
FamilieZygophyllaceae—
Verwendeter PflanzenteilGetrocknete Frucht, je Charge deklariert; Krautqualitäten erhältlich und deklariertErklärung
UrsprungslandIndien—
AussehenFeines PulverOrganoleptisch
FarbeBraun bis hellbraun*Organoleptisch
IdentitätEntspricht Referenzstandard, positivDC
Gesamtsaponine (% m/m)Mind. 40,0 je nach Qualität, per UV mit deklariertem VerfahrenUV-Vis
Protodioscin (% m/m)Nach Spezifikation in der entsprechenden QualitätHPLC
TribulosinAuf Anfrage ausgewiesenHPLC
Trocknungsverlust (105 °C, % m/m)Max. 5,0IP-2014
pH (1 % wässrige Lösung)4,0–7,0IP-2014
Siebfeinheit (40 mesh, % m/m)Mind. 95Sieb
Asche gesamt (% m/m)Max. 10,0IP-2014
Säureunlösliche Asche (% m/m)Max. 2IP-2014
Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm)Max. 5.000GC
Blei (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Arsen (ppm)Max. 1,0ICP-MS
Cadmium (ppm)Max. 0,3ICP-MS
Quecksilber (ppm)Max. 0,1ICP-MS
Gesamtkeimzahl (KbE/g)Max. 1.000USP <2021>
Hefen und Schimmelpilze (KbE/g)Max. 100USP <2021>
E. coli / Salmonella / S. aureusAbwesendUSP <2022>
Halal / KosherAuf Anfrage—
Haltbarkeit24–36 Monate im verschlossenen Gebinde, unter 25 °C und unter 60 % relativer Feuchte—
LagerungKühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt—

*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Rohware leicht schwanken. Zwei Zeilen machen den Hauptwert interpretierbar. Der Pflanzenteil: Frucht und Kraut von Tribulus terrestris liefern nicht denselben Saponingehalt, und die im Kraut beschriebenen Beta-Carbolin-Alkaloide sind ein weiterer Grund für die Deklaration; unsere Standardqualität ist Frucht. Und die Methode: Gesamtsaponine werden per UV-Spektrophotometrie als Gruppe bestimmt, der Wert hängt von Verfahren und Standard ab. Zahlen zweier Lieferanten sind daher nur bei gleichem Verfahren vergleichbar, und 90 % bedeuten nicht die doppelte Stärke von 45 %. Für einen basisunabhängigen Wert ist die Protodioscin-Qualität per HPLC die richtige Wahl. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.

Anwendungen nach Branche

Wo Tribulus-terrestris-Extrakt eingesetzt wird

Nahrungsergänzungsmittel

  • Kapseln und Tabletten
  • Pflanzenextrakt-Kombinationen

Sporternährung

  • Pulvermischungen nach Spezifikation

Getränke

  • Sticks und Brausetabletten (wasserlösliche Qualität)

Traditionelle Formate

  • Ayurvedische Zubereitungen (Gokshura)

Forschung und Entwicklung

  • Protodioscin-Qualität als chromatographisch definierter Rohstoff

Eigenmarke und Lohnherstellung

  • Bulk-Rohstoff für Lohnhersteller
  • Lieferung nach eigener Spezifikation
  • Export mit COA

Qualitätssicherung und Herkunft

Von der Tribulus-Frucht zum geprüften Extrakt: Methode und Pflanzenteil deklariert

Herkunft: Früchte von Tribulus terrestris aus Indien. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Identität per DC gegen Referenzstandard bestätigt.

Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Gesamtsaponine per UV mit deklariertem Verfahren, Protodioscin per HPLC in der entsprechenden Qualität, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.

Dokumentation: Analysenzertifikat mit deklariertem Saponinverfahren, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.

Qualität und Zertifizierungen

Was jede Charge Tribulus von SV Botanica begleitet

Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben
FSSAI-Zentrallizenz
Bei APEDA registrierter Exporteur
FSSC 22000 (auf Anfrage)
Halal und Kosher (auf Anfrage)
GVO-frei (Erklärung)
Protodioscin per HPLC
Schwermetalle per ICP-MS

Regulatorische Hinweise

Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt

Deutschland (BVL, NemV)

In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.

Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Früchte und Kraut von Tribulus terrestris sind laut Novel-Food-Katalog in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig.

Hormon-, Testosteron- und Potenzaussagen sind nicht zugelassen und rücken ein Produkt in den Arzneimittelbereich. Der Pflanzenteil gehört in die Spezifikation, weil der Saponingehalt zwischen Frucht und Kraut deutlich abweicht und gravimetrische und HPLC-Werte nicht vergleichbar sind. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Österreich

In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Schweiz (BLV)

In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.

Januar 2026) ist Tribulus terrestris nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.

Aussagen: der empfindliche Punkt dieser Kategorie

Für Tribulus terrestris gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Aussagen zu Testosteron, Hormonen, Potenz oder sexueller Leistungsfähigkeit sind für Lebensmittel nicht zulässig und können ein Produkt in Deutschland in die Nähe eines Arzneimittels nach § 2 AMG rücken.

Pflanzenteil und Status

Frucht und Kraut von Tribulus terrestris sind laut EU-Novel-Food-Katalog in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig. Der Pflanzenteil ist trotzdem zu deklarieren, weil er den Saponingehalt bestimmt.

Herkunft und Export

SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.

Verwandte Produkte

Rohstoffe, die häufig zusammen mit Tribulus formuliert werden

Häufige Fragen

Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams

Auf 40, 60 oder 90 % Gesamtsaponine per UV, aus der Frucht von Tribulus terrestris, mit deklariertem Verfahren. Daneben gibt es eine Protodioscin-Qualität per HPLC und eine wasserlösliche Qualität.
Nein. Gesamtsaponine werden per UV als Gruppe gemessen; der Wert hängt von Verfahren und Referenzstandard ab. Ein hoher Prozentwert spiegelt oft eine andere Berechnungsbasis wider, nicht doppelt so viel Wirkstoff.
Über die Protodioscin-Qualität: Protodioscin wird per HPLC gegen einen Referenzstandard gemessen, der Wert ist zwischen Lieferanten vergleichbar.
Weil Frucht und Kraut nicht denselben Saponingehalt liefern und im Kraut Beta-Carbolin-Alkaloide beschrieben sind. Unsere Standardqualität ist Frucht; Krautqualitäten werden als solche deklariert.
Frucht und Kraut sind laut EU-Novel-Food-Katalog in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig. In Deutschland wird ein Nahrungsergänzungsmittel nach § 5 NemV beim BVL angezeigt. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige oder Zulassung.
Nein. Für Tribulus gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Solche Aussagen sind für Lebensmittel nicht erlaubt und können das Produkt in die Arzneimittelabgrenzung nach § 2 AMG bringen.
Nein. Tribestan ist ein Markenpräparat. Wir liefern einen generischen Tribulus-Extrakt mit eigener Spezifikation, deklariertem Pflanzenteil und Methode.
Der ayurvedische Name der Tribulus-Frucht, traditionell im Zusammenhang mit den Harnwegen verwendet. Es ist dasselbe Material wie in den Sportformaten, nur mit anderer Tradition.
Die Standardqualität ist teilweise wasserlöslich. Für Getränke und Brausetabletten gibt es eine wasserlösliche Qualität.
Ja, gegen bestätigte Bestellung. Die nicht extrahierten Formen werden chargenweise mit Prüfung auf Identität, Feuchte, Fremdbestandteile, Schwermetalle und Mikrobiologie beschafft; unverarbeitete Pflanzenteile brauchen im Bestimmungsland meist ein Pflanzengesundheitszeugnis.
SV Botanica ist ein Handelsexporteur, nicht der Extraktionsbetrieb. Der Extrakt wird von GMP-zertifizierten Betrieben in Indien nach der Spezifikation von SV Botanica bezogen, chargenweise geprüft und mit den Unterlagen von SV Botanica versandt: Analysenzertifikat, MSDS und Exportdokumente.
24 bis 36 Monate im verschlossenen Originalgebinde, unter 25 °C und unter 60 % relativer Feuchte. Geliefert in HDPE-Fässern zu 25 kg mit PE-Innenbeutel in Lebensmittelqualität; Beutel zu 1 und 5 kg für Muster. Die Mindestmenge ist 25 kg.
Wir bieten EXW, FOB, CIF oder CIP bis zu dem Hafen oder Flughafen an, den Sie nennen (Hamburg, Bremerhaven oder Rotterdam; Frankfurt oder München; Basel oder Zürich für die Schweiz), in EUR oder USD. Die Zahlungsbedingungen werden für jede Bestellung schriftlich vereinbart und in der Proformarechnung festgehalten: üblicherweise Vorauszahlung bei Erstbestellungen und kleinen Mengen oder unwiderrufliches Sichtakkreditiv bei größeren Verträgen. Bankgebühren außerhalb Indiens trägt der Käufer, und das Eigentum geht mit vollständiger Zahlung über.
Ja. Jede Charge kommt mit einem Analysenzertifikat eines NABL-akkreditierten Labors (in Indien das Pendant zu ISO/IEC 17025). Käufer können vor der Verschiffung Eurofins, SGS oder Intertek beauftragen; die Probe wird vor dem Versand gezogen, und der Bericht geht direkt an Sie. Bei Tribulus empfehlen wir, dem Labor das UV-Verfahren aus unserem COA mitzugeben oder Protodioscin per HPLC prüfen zu lassen. Unsere Prüfmethoden beschreiben wir auf der Qualitätsseite.
Ja. Saponingehalt, Protodioscin, Pflanzenteil, Löslichkeit und Verpackung lassen sich anpassen: Senden Sie uns Ihre Spezifikation oder das COA Ihres aktuellen Lieferanten, dann bestätigen wir, was herstellbar ist und ab welcher Menge. Sonderqualitäten werden gegen bestätigte Bestellung hergestellt. Wir liefern Bulkware; SV Botanica verkauft keine Fertigprodukte an Verbraucher.
Kostenlose Evaluierungsmuster von 1 bis 5 kg versenden wir auf Anfrage: Nennen Sie Ihren Bedarf über unser Anfrageformular, dann bestätigen wir Qualität, Spezifikation und Versanddaten. Die Musterlieferzeit beträgt üblicherweise 7 bis 14 Werktage einschließlich Dokumentation; eine bestätigte Bulkbestellung bei Lagerqualitäten üblicherweise 10 bis 15 Tage zuzüglich Transit.

Tribulus-terrestris-Extrakt als Bulkware von einem Exporteur aus Indien

Saponine per UV mit deklariertem Verfahren, Protodioscin per HPLC, Pflanzenteil je Charge, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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