Tribulus terrestris L. · Frucht (Gokshura) · Saponine per UV, Protodioscin per HPLC
Extrakt aus der Frucht von Tribulus terrestris, im Ayurveda Gokshura, eingestellt auf 40, 60 oder 90 % Gesamtsaponine per UV. Für einen Wert, der nicht von der Berechnungsbasis abhängt, gibt es eine Protodioscin-Qualität per HPLC. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Standardqualität
Tribulus terrestris · Saponine 40 %Saponine per UV sind eine Gruppenmessung, Protodioscin per HPLC ein Einzelwert
Tribulus terrestris, der Erd-Burzeldorn, ist eine Pflanze trockener Böden; ihre stacheligen Früchte werden im Ayurveda als Gokshura verwendet, traditionell im Zusammenhang mit den Harnwegen.
Der Handel stellt auf Gesamtsaponine per UV ein, also auf eine Gruppe, deren Wert vom Verfahren und vom Referenzstandard abhängt. Ein 90-%-Extrakt ist deshalb nicht doppelt so stark wie ein 45-%-Extrakt, sondern oft nur anders berechnet.
Wer einen vergleichbaren Wert braucht, wählt die Protodioscin-Qualität per HPLC. Außerdem deklarieren wir den Pflanzenteil: Frucht und Kraut unterscheiden sich im Saponingehalt.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe von Tribulus terrestris und ihre Messmethoden
Furostanol-Saponin und einziger Marker dieses Materials, der per HPLC gegen einen Standard gemessen wird; der Wert hängt nicht von einer Berechnungsbasis ab
Die beiden Strukturgruppen der Steroidsaponine, gemeinsam per UV als Gesamtsaponine gemessen
Flavonoidfraktion, die die Saponine begleitet und den analytischen Fingerabdruck ergänzt
Charakteristisches Spirostanol-Saponin der Art, auf Anfrage ausgewiesen
Nebenbestandteile, die vor allem im Kraut beschrieben sind; ein weiterer Grund, den Pflanzenteil zu deklarieren
Die übliche Einstellungsbasis des Handels, per UV gemessen; der Wert hängt vom Verfahren ab
Pflanzenteil und Methode offen deklariert
Frucht als Standard; Krautqualitäten sind erhältlich und werden als solche deklariert.
Ein Einzelwert gegen Referenzstandard, unabhängig von der UV-Berechnungsbasis.
Tribulus terrestris wird in Studien zu Sport und Vitalität untersucht; die Ergebnisse sind uneinheitlich. Für die EU gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Gokshura ist ein klassisches ayurvedisches Material mit traditioneller Verwendung im Bereich der Harnwege.
Für Getränke, Sticks und Brausetabletten.
Wir sagen, was eine 90-%-Angabe per UV bedeutet und was nicht.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Saponingehalt und Methode
| Qualität | Wirkstoffanforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Tribulus 40 % Standard | Gesamtsaponine mind. 40 % (UV) | Feines Pulver, braun | Nahrungsergänzung, Kombinationen | Teilweise wasserlöslich |
| Tribulus 60 % Konzentriert | Gesamtsaponine mind. 60 % (UV) | Feines Pulver, hellbraun | Formate mit niedriger Dosis | Teilweise wasserlöslich |
| Tribulus 90 % Hoher UV-Wert | Gesamtsaponine mind. 90 % (UV); Basis bestätigen | Feines Pulver, hellbraun | Wenn die Käuferspezifikation einen hohen Wert verlangt | Teilweise wasserlöslich |
| Tribulus Protodioscin Per HPLC | Protodioscin nach Spezifikation, z. B. mind. 20 % (HPLC) | Feines Pulver, hellbraun | Rezepturen, die einen chromatographischen Marker verlangen | Teilweise wasserlöslich |
| Tribulus WS Wasserlöslich | Entspricht Gesamtsaponinen mind. 40 % | Rieselfähiges Pulver | Getränke, Sticks, Brausetabletten | Wasserlöslich |
Zwei ehrliche Hinweise. Erstens: Gesamtsaponine werden per UV als Gruppe gemessen, der Wert hängt von Verfahren und Standard ab, und 90 % bedeutet nicht die doppelte Stärke von 45 %, sondern oft eine andere Berechnungsbasis. Hohe Qualitäten sind legitim, wenn die Spezifikation sie verlangt, aber zwei UV-Zahlen verschiedener Lieferanten sind nur bei gleichem Verfahren vergleichbar; für einen basisunabhängigen Wert wählen Sie die Protodioscin-Qualität per HPLC. Zweitens: Verlangen Sie den Pflanzenteil, denn Frucht und Kraut liefern nicht denselben Gehalt. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Tribulus wird in fünf Formen eingekauft. Der eingestellte Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Pulver aus eingestelltem Extrakt | Fruchtextrakt aus Tribulus terrestris, getrocknet und gemahlen | Gesamtsaponine mind. 40 % (UV); Pflanzenteil deklariert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleicher Marker, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Wasserdispergierbar / löslich | Extrakt in dispergierbarer Matrix für Getränke, Gummies und Sticks | Marker bezogen auf die Matrix; Träger angegeben | Auf Bestellung |
| Protodioscin-Qualität | Extrakt mit Protodioscin nach Spezifikation | Protodioscin per HPLC nach Spezifikation | Auf Bestellung |
| Fruchtpulver (nicht extrahiert) | Getrocknete Frucht, auf Siebfeinheit gemahlen | Botanische Identität per DC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
Ein Tribulus-Extrakt ohne Pflanzenteil und Methode ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie beides in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Tribulus-terrestris-Extrakt 40 %
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Tribulus terrestris L. | — |
| Familie | Zygophyllaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Getrocknete Frucht, je Charge deklariert; Krautqualitäten erhältlich und deklariert | Erklärung |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braun bis hellbraun* | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht Referenzstandard, positiv | DC |
| Gesamtsaponine (% m/m) | Mind. 40,0 je nach Qualität, per UV mit deklariertem Verfahren | UV-Vis |
| Protodioscin (% m/m) | Nach Spezifikation in der entsprechenden Qualität | HPLC |
| Tribulosin | Auf Anfrage ausgewiesen | HPLC |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % wässrige Lösung) | 4,0–7,0 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 10,0 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2 | IP-2014 |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 1.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 24–36 Monate im verschlossenen Gebinde, unter 25 °C und unter 60 % relativer Feuchte | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Rohware leicht schwanken. Zwei Zeilen machen den Hauptwert interpretierbar. Der Pflanzenteil: Frucht und Kraut von Tribulus terrestris liefern nicht denselben Saponingehalt, und die im Kraut beschriebenen Beta-Carbolin-Alkaloide sind ein weiterer Grund für die Deklaration; unsere Standardqualität ist Frucht. Und die Methode: Gesamtsaponine werden per UV-Spektrophotometrie als Gruppe bestimmt, der Wert hängt von Verfahren und Standard ab. Zahlen zweier Lieferanten sind daher nur bei gleichem Verfahren vergleichbar, und 90 % bedeuten nicht die doppelte Stärke von 45 %. Für einen basisunabhängigen Wert ist die Protodioscin-Qualität per HPLC die richtige Wahl. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der Tribulus-Frucht zum geprüften Extrakt: Methode und Pflanzenteil deklariert
Herkunft: Früchte von Tribulus terrestris aus Indien. Der Pflanzenteil wird je Charge deklariert, die Identität per DC gegen Referenzstandard bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion, Aufkonzentrierung und Einstellung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Gesamtsaponine per UV mit deklariertem Verfahren, Protodioscin per HPLC in der entsprechenden Qualität, Schwermetalle per ICP-MS, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit deklariertem Saponinverfahren, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Tribulus von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Früchte und Kraut von Tribulus terrestris sind laut Novel-Food-Katalog in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig.
Hormon-, Testosteron- und Potenzaussagen sind nicht zugelassen und rücken ein Produkt in den Arzneimittelbereich. Der Pflanzenteil gehört in die Spezifikation, weil der Saponingehalt zwischen Frucht und Kraut deutlich abweicht und gravimetrische und HPLC-Werte nicht vergleichbar sind. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Tribulus terrestris nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Für Tribulus terrestris gibt es keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe. Aussagen zu Testosteron, Hormonen, Potenz oder sexueller Leistungsfähigkeit sind für Lebensmittel nicht zulässig und können ein Produkt in Deutschland in die Nähe eines Arzneimittels nach § 2 AMG rücken.
Frucht und Kraut von Tribulus terrestris sind laut EU-Novel-Food-Katalog in Nahrungsergänzungsmitteln nicht neuartig. Der Pflanzenteil ist trotzdem zu deklarieren, weil er den Saponingehalt bestimmt.
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Tribulus formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Saponine per UV mit deklariertem Verfahren, Protodioscin per HPLC, Pflanzenteil je Charge, vollständige Unterlagen. Mindestmenge 25 kg, Muster für Hersteller in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
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