Convolvulus pluricaulis Choisy (syn. C. prostratus) · Ganze Pflanze · Art per HPLC
„Shankhpushpi“ ist in Indien der Name für vier Pflanzen aus vier Gattungen, je nach Region. Wir liefern Convolvulus pluricaulis, die Art, die das Ayurvedic Pharmacopoeia of India führt, deklarieren sie mit wissenschaftlichem Namen und schließen Evolvulus alsinoides, Clitoria ternatea und Canscora decussata je Charge per HPLC aus. Verarbeitet in GMP-zertifizierten Betrieben in Indien.

Art verifiziert
Convolvulus pluricaulisWer „Shankhpushpi“ bestellt, muss sagen, welche Pflanze
Unter dem Namen Shankhpushpi werden in Indien regional vier Pflanzen aus vier Gattungen gehandelt: Convolvulus pluricaulis, Evolvulus alsinoides, Clitoria ternatea (die Schmetterlingserbse, ein blauer Farbgeber) und Canscora decussata.
Das Ayurvedic Pharmacopoeia of India führt C. pluricaulis. Diese Art liefern wir, deklariert mit wissenschaftlichem Namen, und schließen die drei anderen je Charge per HPLC aus.
Auch für Ihr Dossier zählt das: Studien zu „Shankhpushpi“ beziehen sich nicht immer auf dieselbe Pflanze. Für C. pluricaulis gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; der Eintrag zu den Blüten von Clitoria ternatea betrifft eine andere Pflanze.
Anfragen erreichen uns über das Anfrageformular.
Die Inhaltsstoffe von Convolvulus pluricaulis und ihre Messmethoden
Cumarin und Teil des HPLC-Identitätsprofils von C. pluricaulis
Flavonolglykoside, im HPLC-Profil ausgewiesen
Für die Art beschriebene Fraktion, z. B. Convolvin
Begleitende Fraktion einfacher Phenole
Das Profil wird gegen Referenzmaterial aller vier Kandidatenarten abgeglichen
Studien zu „Shankhpushpi“ nennen nicht immer dieselbe Art; prüfen Sie die Artangabe jeder Quelle
Die richtige Pflanze, belegt je Charge
C. pluricaulis mit wissenschaftlichem Namen auf jedem Dokument.
E. alsinoides, C. ternatea und C. decussata per HPLC nicht nachgewiesen.
Das Ayurvedic Pharmacopoeia of India führt C. pluricaulis.
Anbau oder Sammlung, je Charge erklärt.
Shankhpushpi wird im Ayurveda traditionell verwendet und überwiegend präklinisch untersucht, nicht immer an derselben Art. Es gibt keine zugelassene gesundheitsbezogene Angabe.
Dann mit ihrem wissenschaftlichen Namen deklariert, nie als „Shankhpushpi“.
Die obigen Angaben beschreiben funktionelle und physikalisch-chemische Eigenschaften der Inhaltsstoffe. SV Botanica macht zu diesem Rohstoff keine gesundheitsbezogenen, medizinischen oder therapeutischen Angaben.
Wählen Sie Extrakt oder Rohware
| Qualität | Anforderung | Form | Empfohlene Verwendung | Löslichkeit |
|---|---|---|---|---|
| Shankhpushpi 10:1 Natürliches Verhältnis | Verhältnis 10:1; Art per HPLC verifiziert | Feines Pulver, braungrün bis braun, mind. 95 % durch 40 mesh | Ayurvedische Rezepturen, Märkte mit geklärtem Status | Teilweise wasserlöslich |
| Pflanzenpulver Rohstoff | Getrocknete, gemahlene ganze Pflanze, kein Extrakt | Feines Pulver, grünbraun | Traditionelle Zubereitungen und eigene Extraktion | In Wasser dispergierbar |
Schreiben Sie bei Shankhpushpi den wissenschaftlichen Namen in die Bestellung, nicht den Handelsnamen. Wer nur „Shankhpushpi“ bestellt, kann je nach Region eine von vier Pflanzen erhalten, und eine Zahl auf dem COA sagt nichts, wenn die Art nicht stimmt. Wir liefern C. pluricaulis und schließen die anderen drei per HPLC aus. Eine der anderen Arten liefern wir nur auf ausdrücklichen Wunsch, dann deklariert mit ihrem eigenen wissenschaftlichen Namen. Bio-Qualität ist auf Anfrage möglich.
Shankhpushpi wird in drei Formen eingekauft. Der Extrakt ist Lagerware; die übrigen Formen werden auf Bestellung hergestellt oder auf Anfrage beschafft.
| Form | Beschreibung | Spezifikationsbasis | Verfügbarkeit |
|---|---|---|---|
| Extrakt 10:1 | Extrakt aus der ganzen Pflanze von C. pluricaulis, getrocknet und gemahlen | Verhältnis 10:1; Art per HPLC verifiziert | Lagerware |
| Granulat (Direkttablettierung) | Granulierter Extrakt für Tablettenlinien | Gleiche Artverifizierung, bezogen auf das Granulat | Auf Bestellung |
| Pflanzenpulver (nicht extrahiert) | Getrocknete, gemahlene ganze Pflanze | Identität per DC und HPLC; Schwermetalle und Mikrobiologie | Auf Anfrage, abhängig von der Charge; meist mit Pflanzengesundheitszeugnis |
Ein Shankhpushpi-Angebot ohne wissenschaftlichen Namen ist keine vollständige Spezifikation: Verlangen Sie ihn in jedem Angebot.
Vollständiges Analysenprofil, Shankhpushpi-Extrakt 10:1
| Parameter | Spezifikation / Grenzwert | Prüfmethode |
|---|---|---|
| Botanische Quelle | Convolvulus pluricaulis Choisy (syn. C. prostratus), je Charge deklariert | — |
| Familie | Convolvulaceae | — |
| Verwendeter Pflanzenteil | Ganze Pflanze (Droge) | — |
| Ursprungsland | Indien | — |
| Aussehen | Feines Pulver | Organoleptisch |
| Farbe | Braungrün bis braun* | Organoleptisch |
| Geruch und Geschmack | Charakteristisch; leicht bitter | Organoleptisch |
| Identität | Entspricht dem Muster von C. pluricaulis, positiv | DC |
| Artverifizierung | Entspricht C. pluricaulis; E. alsinoides, C. ternatea und C. decussata nicht nachgewiesen | HPLC |
| Flavonoid- und Scopoletinprofil | Entspricht dem Muster, je Charge ausgewiesen | HPLC |
| Extraktverhältnis | 10:1 natürlich (je nach Qualität) | Erklärung |
| Fremde organische Bestandteile | Max. 2 %, mit Erklärung | Erklärung |
| Trocknungsverlust (105 °C, % m/m) | Max. 5,0 | IP-2014 |
| pH (1 % m/V) | 5–7 | IP-2014 |
| Schüttdichte (g/ml) | Mind. 0,35 | IP-2014 |
| Siebfeinheit (40 mesh, % m/m) | Mind. 95 | Sieb |
| Asche gesamt (% m/m) | Max. 12 | IP-2014 |
| Säureunlösliche Asche (% m/m) | Max. 2,5 | IP-2014 |
| Ethylenoxid (ETO) | Nicht mit ETO behandelt, mit Erklärung | LC-MS/MS (auf Anfrage) |
| Gewinnungsart | Anbau oder Sammlung, je Charge deklariert | Erklärung |
| Lösungsmittelrückstände (Ethanol, ppm) | Max. 5.000 | GC |
| Blei (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Arsen (ppm) | Max. 1,0 | ICP-MS |
| Cadmium (ppm) | Max. 0,3 | ICP-MS |
| Quecksilber (ppm) | Max. 0,1 | ICP-MS |
| Aflatoxine B1 / gesamt (ppb) | Max. 2 / max. 4 | HPLC-FLD |
| Pestizidrückstände | Prüfung gegen EU-Höchstgehalte auf Anfrage | GC-MS / LC-MS/MS |
| Gesamtkeimzahl (KbE/g) | Max. 10.000 | USP <2021> |
| Hefen und Schimmelpilze (KbE/g) | Max. 100 | USP <2021> |
| E. coli / Salmonella / S. aureus | Abwesend | USP <2022> |
| Halal / Kosher | Auf Anfrage | — |
| Haltbarkeit | 36 Monate ab Herstellung, im verschlossenen Originalgebinde | — |
| Lagerung | Kühl und trocken, vor Licht und Feuchtigkeit geschützt | — |
*Pflanzliches Produkt; die Farbe kann je nach Region und Saison leicht schwanken. Die Zeile zur Artverifizierung ist der Kern dieses Datenblatts. In Indien heißen vier Pflanzen aus vier Gattungen „Shankhpushpi“, regional verschieden: Convolvulus pluricaulis, Evolvulus alsinoides, Clitoria ternatea und Canscora decussata. Das Ayurvedic Pharmacopoeia of India führt C. pluricaulis; wir gleichen das HPLC-Profil gegen Referenzmaterial aller vier Kandidaten ab und weisen nach, dass die drei anderen nicht enthalten sind. Ohne diese Zeile ist ein Gehalts- oder Verhältniswert nicht einzuordnen. Das aktuelle COA und das MSDS liegen jeder Charge bei.
Von der ganzen Pflanze zum geprüften Extrakt: die Art gesichert
Herkunft: Ganze Pflanze von Convolvulus pluricaulis aus Indien. Art mit wissenschaftlichem Namen deklariert, Gewinnungsart je Charge erklärt, Identität per DC und HPLC gegen Referenzmaterial aller vier Kandidatenarten bestätigt.
Herstellung und Prüfung: Extraktion und Aufkonzentrierung in GMP-zertifizierten, FSSAI-lizenzierten Betrieben. Jede Charge wird vor der Freigabe geprüft: Artverifizierung und Profil per HPLC, Schwermetalle per ICP-MS, Aflatoxine per HPLC-FLD, Lösungsmittelrückstände per GC und mikrobiologisches USP-Panel.
Dokumentation: Analysenzertifikat mit Artverifizierung per HPLC, MSDS, Allergen-, BSE/TSE- und GVO-Erklärung und Ursprungszeugnis je Sendung. Halal, Kosher und FSSC 22000 auf Anfrage; siehe unsere Seite zu Zertifizierungen.
Was jede Charge Shankhpushpi von SV Botanica begleitet
Angaben für Anzeige, Einstufung und Kennzeichnung in Ihrem Markt
In Deutschland zeigt der Hersteller oder Importeur ein Nahrungsergänzungsmittel spätestens beim ersten Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an (§ 5 NemV). Das BVL bestätigt nur den Eingang, es prüft und genehmigt das Produkt nicht; die Verantwortung bleibt beim Inverkehrbringer. Die Stoffliste des Bundes und der Bundesländer ist eine unverbindliche Einordnungshilfe, und ihre Einstufungen gelten ausdrücklich nicht für Extrakte und Isolate.
Für alle drei Länder gelten die Regeln, die eine Lieferung aus Indien ohnehin erfüllen muss: Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) 396/2005), Kontaminanten (VO (EU) 2023/915) und die verstärkten Kontrollen nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793. Danach braucht jede Sendung von Nahrungsergänzungsmitteln mit botanischen Zutaten aus Indien (einschließlich der Rohstoffe dafür, KN ex 1302 / ex 2106) ein amtliches Zertifikat mit Analyseergebnissen auf Ethylenoxid; an der Grenze werden 10 % der Sendungen kontrolliert. Für Convolvulus pluricaulis gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag; ohne belegten Verzehr vor 1997 wäre ein Extrakt neuartig.
Der Katalog führt dagegen die Blüten von Clitoria ternatea, einer der anderen unter „Shankhpushpi“ gehandelten Pflanzen, als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln; das gilt nicht für C. pluricaulis. Aussagen zu Gedächtnis oder Konzentration sind nicht zugelassen. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In Österreich gibt es für Nahrungsergänzungsmittel keine Anzeige bei einer Behörde; der Lebensmittelunternehmer ist selbst für die Verkehrsfähigkeit verantwortlich. Wer Sicherheit vor dem Markteintritt möchte, kann ein kostenpflichtiges Verkehrsfähigkeitsgutachten bei der AGES oder einem befugten Lebensmittelgutachter einholen. Die Empfehlung des Gesundheitsministeriums von 2016 zur Verwendung von Pflanzen orientiert sich an der deutschen Stoffliste und ist ebenfalls nicht rechtsverbindlich. Die EU-Regeln zu Rückständen, Kontaminanten, Ethylenoxid-Kontrollen und neuartigen Lebensmitteln gelten wie in Deutschland. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
In der Schweiz regelt die Verordnung des EDI über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) die Produktgruppe: Für Vitamine und Mineralstoffe gilt eine geschlossene Liste (Anhang 1 Teil A), für andere Stoffe (Teil B) ist die Verwendung im Rahmen der Selbstkontrolle möglich, sofern das Lebensmittelrecht eingehalten wird. Pflanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden dürfen, stehen in Anhang 1 der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft (VLpH); das Verbot gilt unabhängig von der Dosis. In der von uns geprüften Fassung von Anhang 1 der VLpH (SR 817.022.17, Stand 1.
Januar 2026) ist Convolvulus pluricaulis nicht aufgeführt; die Liste ist jedoch nicht abschließend, und die aktuelle Fassung auf fedlex.admin.ch ist vor dem Import zu prüfen. Lebensmittel, die vor dem 15. Mai 1997 weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, gelten als neuartig und brauchen eine Bewilligung. SV Botanica hält in Ihrem Markt keine Anzeige, Registrierung oder Zulassung. Wir liefern die Rohstoffunterlagen, die der Inverkehrbringer braucht: Analysenzertifikat je Charge, Spezifikation, GMP-Zertifikat des Herstellerbetriebs, Ergebnisse zu Schwermetallen, Pflanzenschutzmittelrückständen und Mikrobiologie sowie Ursprungsdokumente.
Weil „Shankhpushpi“ regional vier Arten bezeichnet, belegt Literatur zu „Shankhpushpi“ nicht automatisch etwas über C. pluricaulis. Prüfen Sie die Artangabe jeder Quelle, bevor Sie sie in Ihr Dossier übernehmen.
Für Convolvulus pluricaulis gibt es im EU-Novel-Food-Katalog keinen Eintrag. Die Blüten von Clitoria ternatea sind als nicht neuartig in Nahrungsergänzungsmitteln geführt, aber das ist eine andere Pflanze und ein anderer Pflanzenteil. Den Status klären Sie als Inverkehrbringer.
Aussagen zu Gedächtnis, Konzentration oder Schlaf sind für Shankhpushpi nicht zugelassen; eine krankheitsbezogene Zweckbestimmung kann ein Produkt zum Arzneimittel machen (§ 2 AMG).
SV Botanica ist ein bei APEDA registrierter Handelsexporteur und arbeitet mit FSSAI-lizenzierten Herstellern. Geliefert als pflanzlicher Rohstoff mit vollständiger Analytik; Eignung und Rechtskonformität in seinem Markt bewertet der Käufer. Dieses Produkt ist nicht dazu bestimmt, Krankheiten zu diagnostizieren, zu behandeln, zu heilen oder zu verhüten.
Rohstoffe, die häufig zusammen mit Shankhpushpi formuliert werden
Technische und kaufmännische Antworten unseres Rohstoff-Teams
Convolvulus pluricaulis, Art je Charge per HPLC verifiziert, drei Verwechslungsarten ausgeschlossen. Mindestmenge 25 kg; den Status in Ihrem Zielmarkt klären Sie vor der Bestellung.
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